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    CBB-Holding.....Herr Freitag..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.04 10:48:49 von
    neuester Beitrag 09.10.04 19:21:20 von
    Beiträge: 14
    ID: 912.612
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      Avatar
      schrieb am 09.10.04 10:48:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Montag, 22. April 2002 | 11:58 Uhr [Artikel versenden] [Artikel drucken] [zurück]

      DGAP-Ad hoc: AHAG AG <AHH>

      DGAP-Ad hoc: AHAG AG <AHH>

      Keine prioritäre Eintragung der HV-Beschlüsse/Vergleichsverhandlung mit Klägern

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Keine prioritäre Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse/ Vergleichsverhandlung mit Klägern um Clemens J. Vedder und Karl-Walter Freitag

      Das Registergericht Dortmund hat dem Unternehmen mitgeteilt, dass es keine prioritäre Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse 3 (Herabsetzung des Grundkapitals) und 4 (Barkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht) vornehmen wird. Die AHAG bemüht sich nun, mit den Klägern, bestehend aus Clemens J. Vedder, Karl-Walter Freitag und Karin Deger einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen, um die in der Hauptversammlung mit großer Mehrheit beschlossene Rekapitalisierung im Handelsregister eintragen und anschließend durchführen zu können.

      Sollten die Kläger Vedder, Freitag und Deger nicht einer sachlichen Lösung zugänglich sein, so wird erstmals in Deutschland die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen die Insolvenz eines Unternehmens nach sich ziehen.

      Für weitere Rückfragen: Thomas Aldenrath, Vorstand, Tel. 0231 - 987316-20, e-mail: al@ahag.de Uwe Wortmann, Vorstand, Tel. 0231 - 987316-50, e-mail: wo@ahag.de Dr. Michael Briem, Aufsichtsratsvorsitzender, Tel. 0043-1-606 20 7011

      AHAG Wertpapierhandelsbank AG Postfach 16 03 40 in 44333 Dortmund Büro: Pierbusch 17 in 44536 Lünen

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.04.2002

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 501330; ISIN: DE0005013304; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE, 11:58 22.04.02
      -----------------------------



      Der Herr Freitag ist wohl nicht
      neu im Geschäft.
      nk
      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 10:55:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mittwoch, 4. September 2002 | 17:21 Uhr [Artikel versenden] [Artikel drucken] [zurück]

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      DGAP-Ad hoc: IMW Immobilien AG <GAR>

      DGAP-Ad hoc: IMW Immobilien AG <GAR>

      SONDERDIVIDENDE FÜR KLEINAKTIONÄRE

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      IMW Immobilien AG, Mörfelden-Walldorf

      SONDERDIVIDENDE FÜR KLEINAKTIONÄRE

      Vergleichsweise Beendigung der unter dem führenden Aktenzeichen 22 O 478/98 vor dem Landgericht Darmstadt geführten Anfechtungsklageverfahren gegen Beschlußfassungen der Hauptversammlung der IMW Immobilien AG vom 28. Juli 1998

      Drei Aktionäre der Gesellschaft haben Beschlußfassungen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juli 1998 angefochten, durch die die Veräußerung von drei Tochtergesellschaften genehmigt worden sind.

      Auf Empfehlung der zuständigen Kammer bei dem Landgericht Darmstadt haben sich die Anfechtungskläger in dem Rechtsstreit der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), München, und der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, sowie andere Aktionäre mit der Gesellschaft und deren Mehrheitsaktionärin im Wege des Vergleichs auf eine Beendigung des Anfechtungsprozesses geeinigt:

      Die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft werden im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung 2002 der Gesellschaft eine Sonderdividende in Höhe von EUR 25,00 je Stückaktie erhalten. Unverzüglich nach Ausschüttung dieser Sonderdividende werden die drei Anfechtungskläger die Erledigung ihrer Anfechtungsklagen erklären. Die Gesellschaft trägt die Kosten des Anfechtungsprozesses einschließlich des Vergleichs.

      Mörfelden-Walldorf, 4. September 2002

      - Der Vorstand -

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.09.2002

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:

      IMW Immobilien AG, Mörfelden-Walldorf

      Vergleichsweise Beendigung der unter dem führenden Aktenzeichen 22 O 478/98 vor dem Landgericht Darmstadt geführten Anfechtungsklageverfahren gegen Beschlußfassungen der Hauptversammlung der IMW Immobilien AG vom 28. Juli 1998

      Die Hauptversammlung der IMW Immobilien AG ("die Gesellschaft") hat am 28. Juli 1998 die Veräußerung von insgesamt drei Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften (nämlich der Garny Sicherheitstechnik GmbH, der De La Rue Garny GmbH und der plan objekt GmbH) genehmigt. Diese Beschlußfassungen sind von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), München, der Aktionärin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, und anderen Aktionären angefochten worden. In dem unter dem führenden Aktenzeichen 22 O 478/98 vor dem Landgericht Darmstadt geführten Anfechtungsprozeß haben die Anfechtungskläger behauptet, die bei der Veräußerung der drei vorbezeichneten Tochtergesellschaften vereinbarten Kaufpreise seien zu niedrig bemessen. Dem ist die Gesellschaft entgegengetreten. Das Landgericht Darmstadt hat zur Frage der Bewertung der veräußerten Geschäftsanteile einen Beweisbeschluß erlassen und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sachverständigen benannt. Vor Aufnahme der Arbeit der als Sachverständiger benannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben die Prozeßbeteiligten auf Anraten und Empfehlung der Kammer am 4. September 2002 einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen, der im wesentlichen folgenden Inhalt hat:

      1 Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden den Aktionären in der bis spätestens Ende November 2002 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung unter anderem vorschlagen, aus insoweit bestehendem Gewinnvortrag bei der Gesellschaft eine Sonderdividende in Höhe von EUR 25,00 je Stückaktie der Gesellschaft ausschließlich an die außenstehenden Aktionäre auszuschütten. Aktien, die der De La Rue-Gruppe gehören oder gehörten sind von dieser Sonderdividende ausgenommen. Bezogen auf die von den Anfechtungsklägern und Nebenintervenienten angegriffene Veräußerung der 51%-igen Beteiligung an der De La Rue Garny GmbH (heute firmierend als De La Rue Cash Systems GmbH) und einbegriffen der Ausschüttung im Jahre 1999 entspricht dies einer Dividende, die - bei Vollausschüttung - auszuschütten gewesen wäre, wenn der im Jahre 1998 für De La Rue Garny GmbH gezahlte Kaufpreis in Höhe von DM 34 Mio. um mehr als 50 % erhöht worden wäre.

      2 Die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die De La Rue Systems GmbH, hat erklärt, daß sie in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung für einen derartigen Ausschüttungsbeschluß stimmen werde.

      3 Die Gesellschaft wird die von der Hauptversammlung beschlossene Sonderdividende unverzüglich im normalen Geschäftsgang an die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft auszahlen.

      4 Unverzüglich nach Auszahlung der Sonderdividende an die außenstehenden Aktionäre werden die Anfechtungskläger jeweils die Erledigung ihrer gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 28. Juli 1998 erhobenen Anfechtungsklagen erklären. Mit der Zahlung der Sonderdividende und der Erledigung der Anfechtungsklagen ist der Vergleich erfüllt.

      5 Die Kosten des Anfechtungsrechtsstreits übernimmt die Gesellschaft.

      6 Die Gesellschaft hat sich dazu verpflichtet, die vorstehende Mitteilung im "Bundesanzeiger", den Tageszeitungen "Handelsblatt", "Welt" und dem Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zu veröffentlichen.

      Alle Verfahrensbeteiligten sind sich darüber einig, daß die Zahlung der Sonderdividende eine für alle Beteiligten, insbesondere die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft, angemessene und attraktive Alternative zu einer Fortführung des Anfechtungsprozesses darstellt, der sich nach realistischer Einschätzung auf mindestens zwei bis drei weitere Jahre erstreckt hätte.

      Mörfelden-Walldorf, 4. September 2002

      - Der Vorstand -


      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 585340; ISIN: DE0005853402; Index: Notiert: Geregelter Markt Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE, 17:21 04.09.02
      --------------------------------------


      nk
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 10:59:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      :D
      Ob ER das auch ist?


      www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,2009915,00.html - 76k

      --------------------
      nk
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 11:01:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gegendarstellung
      von Karl-Heinz Möller

      In der WELT am SONNTAG vom 16. Mai 2004 verbreiten Sie unter der Überschrift "Aufmarsch der Querulanten" über mich unzutreffende Darstellungen:


      1. Sie erwecken den Eindruck, ich würde bei Ausübung meiner Rechte als Minderheitsaktionär "nur auf persönliche Bereicherung aus" sein. Dazu stelle ich fest: Seit mehr als 15 Jahren habe ich ausschließlich Vergleiche vor Gericht und auf Anregung der Gerichte geschlossen. Diese Vergleiche wurden immer mit Wirkung für alle betroffenen Aktionäre geschlossen, sie sind sämtlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Durch diese Vergleiche haben alle anderen Minderheitsaktionäre viele hundert Millionen Euro zusätzlich ausgeschüttet erhalten.


      2. Sie schreiben, dass die "Frankfurter Allgemeine" sich gerichtlich das Recht erstritten habe, mich "räuberischer Aktionär" nennen zu dürfen.


      Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Die FAZ selbst hat mich nie als räuberischen Aktionär bezeichnet. Sie berief sich vielmehr als von mir vor Gericht Verklagte darauf, lediglich Meinungen namentlich nicht benannter Dritter wiedergegeben zu haben.


      3. Sie schreiben: "Das Landgericht Köln stellte ein Strafverfahren gegen ihn (mich) wegen Erpressung nur gegen Zahlung einer Geldbuße ein."


      Dazu stelle ich fest: Das trifft nicht zu. Bei der Auflage, die im Zusammenhang mit der ohne Schuldfeststellung erfolgten Einstellung des Verfahrens erfüllt wurde, handelt es sich schon gesetzlich nicht um eine "Geldbuße".


      Köln, den 18. Mai 2004


      Karl-Walter Freitag


      Artikel erschienen am 23. Mai 2004
      ----------------------------------


      na ja, mal sehen,
      nk
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 11:19:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Möglich, dass ich`s überlesen habe.
      Wie hängt denn der Herr Freitag in der CBB-Geschichte drin???

      Spin

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      schrieb am 09.10.04 11:23:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 12:04:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 12:05:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sch......e
      geht nicht:mad:
      nk
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 12:33:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spin:

      Hier das Urteil gegen die CBB:

      http://www.justiz.nrw.de/includes/php/druckversion.php?site=…

      Herr Freitag ist derjenige, der mit 10.000 Aktien über die Metropol GmbH sich als Kläger an der Sache beteiligt hat ;)

      Gruß
      Eustach :D
      (der nochmal daraufhinweisen will, dass der Dr.Kahrmann nichts davon hat, wenn er dieses Urteil aufkauft, weil Herr Zapf bereits eine weitere Nichtigkeitsklage vorbereitet, die vor der gleichen Kammer durchgezogen würde und damit wohl zum gleichen Urteil kommen wird, wenn nicht sogar dabei gleich ein paar Beweise für die Staatsanwaltschaft mit vorgelegt werden könnten)
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 12:39:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Insofern käme uns das vielleicht sogar entgegen wenn Herr Kahrmann Herrn Freitag auszahlt...
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 13:39:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sonntag, 10. November 2002


      Die F.A.Z. gewinnt gegen die "Spezies der lästigen oder gar räuberischen Aktionäre", die "sich für den Verzicht auf spektakuläre Anfechtungsklagen bei Fusionen auskaufen lassen". Das Kammergericht hat bestätigt, dass die F.A.Z. "mit tatsächlichem Hintergrund für das negative Werturteil" rechtmäßig ihre Meinung geäußert und nicht die Grenzen zur Schmähkritik überschritten hat. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Az. 9 U 98/01. Ergangen ist es gegen Karl-Walter Freitag, der sich falsch als "moderner Robin Hood" etikettiert hatte.

      --------------------------


      Für mich steht fest:
      Eckert und Freitag spielen Ihr
      eigenes Spiel
      und das zu Lasten der anderen Aktionäre.
      Herr Zapf, Sie sind unser Mann.
      nk
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 15:01:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Herr Freitag hat doch wohl vor kurzem schon Geld bekommen.

      Von so einer kleinen englischen Gesellschaft.
      Aus dem Dunstkreis von Herrn Dr. Kahrmann. :look:

      Wo wer jetzt möglicherweise das Problem hat, nachzuweisen welches Rechtsgeschäft der Zahlung zu Grunde lag.

      Weil man sonst von Untreue sprechen könnte, oder ?

      Nur hat Herr Dr. Kahrmann (und Herr Freitag vielleicht auch) den weitgehend anonymen Haufen bei WO unterschätzt.

      Egal was passiert, eine weitere Nichtigkeits-Klage ist in der Mache.

      Und Herr Dr. Kahrmann hat jetzt noch ein Problem.

      Geld auszugeben und am Ende doch mit leeren Händen dazustehen. :laugh:

      Gruß
      Eustach :D
      (der vorhin schon gesucht hat, aber die o.g. Tatsache (vom Geldfluß) im Moment nicht belegen kann, weil da sooo viele schriftliche Informationen vorliegen, dass man manchmal vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht)
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 17:49:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Eusti.

      Da liegt ein großes Problem.
      Ich hab mir die Sache mal angetan. Ich hab eure langen Sräds zum Thema mal durchgelesen. Puh. Da stehen sicherlich alle relevanten Infos drin. Aber man braucht auch ein paar Valium, um das durchzustehen. Zwischendrin muss man 50 Sinnlospostings durchscrollen, dann kommt wieder ein Infoblock, wo man nur hintersteigt, wenn man voll drinsteckt.
      Kurz gesagt, es fehlt ne übersichtliche Zusammenfassung, nach dem Motto `Was bisher geschah`. Da können auch einige Details fehlen. 2 DIN-A4 Seiten + diese Grafik des Beteiligungsgeflechts, die du irgendwo mal reingestellt hast würden ausreichen.
      Viel verlangt, ich weiß.
      Aber so könnte man auch die Presse locken.

      Spin
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 19:21:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi spin,

      eigentlich habe ich es ja schonmal versucht, mit einer Zusammenfassung:

      Thread: Für Herrn Dr. Kahrmann von der CBB :D

      Aber du hast recht, man müste noch ein wenig mehr aufgreifen.

      Und ich kenne ein zwei User die ca 200 Seiten Schriftmaterial zu der Sache haben.

      Die Grafik ist ein kleines Problem, die bestand aus mehreren Bildern, und könnte jederzeit getilgt werden,wenn Herr Dr. Kahrmann mal ein wenig bei (seiner ? ) EBC aufräumen würde. :look:

      Aber, eigentlich braucht man garnicht soviel zu wissen.

      Man muß nur wissen, dass der Dr. Kahrmann ziemlich in die Ecke getrieben wurde, dass die CBB sanierungsfähig ist und dass die Schweizer shareholder auch ein Interesse daran haben,

      1. den Dr. Kahrmann in die Wüste zu schicken und 2. an (von) der CBB noch was verdienen (zurückbekommen)wollen.

      Und das geht nur wenn:

      1. Dr. Kahrmann weg ist, 2. die CBB saniert wird und 3. gewisse (Ex-)Organe und (Ex-)Gesellschaften in die Haftung genommen werden.

      Gruß
      Eustach :D
      (der so ein Gefühl hat (weil die Kugel da mitspielt), dass es garnicht mehr lange dauern wird, bis Dr. Kahrmann die Segel streichen muß und sei es wegen übermäßigem Alkoholgenuß :look: )


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      CBB-Holding.....Herr Freitag.....