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    Direktversicherung /Bausparen - Vorsorgeaufwendungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.04 12:32:31 von
    neuester Beitrag 22.10.04 14:04:57 von
    Beiträge: 8
    ID: 915.241
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      Avatar
      schrieb am 18.10.04 12:32:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus Leute,

      brüte gerade über dem Problem, ob Direktversicherungen und oder Bausparverträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.
      Hab beim Recherchieren einfach nichts genaues diesbezüglich gefunden, es geht nur darum, ob eine noch heuer abgeschlossene Direktversicherung in der Vorsorgepauschale noch mit einberechnet werden kann, falls man noch was frei hat. Wenn ja, gibt es einen Unterschied zw. kapitalbildender u. fondsgebundener?

      DV:Nach meinem Bauchgefühl nehme ich einmal an, daß es nicht geht, da bei Sonderzahlungen ja schon 20% Lohnsteuerpauschale abgezogen wurden.

      Bausparen: Hab irgendwo in nem Nebensatz gelesen, daß das geht ohne wenn und aber, so man es beantragt. Ist das richtig so?

      Vielleicht kann mir ein Profi hier weiterhelfen.

      Vielen Dank im voraus

      Gruß

      Bilsenkraut
      Avatar
      schrieb am 18.10.04 13:23:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      # 1 geht leider nicht:
      Arbeitgeber zahlt offiziell die Beiträge, er ist der Versicherungsnehmer. Du bist "nur" die versicherte Person.
      mfg
      gridmich
      PS im übrigen gibt es sinnvollere Anlagen, die auch als Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden.
      Avatar
      schrieb am 18.10.04 14:05:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Servus gridmich4847,

      hier in meinem Fall geht es nur um das K.O.-Kriterium der Vorsorgepauschale, ob eine bestehende DV drunterfällt, falls nicht, ist noch ein bißchen Luft für andere Vorsorgeaufwendungen, egal welcher Art, wobei in diesem speziellen Fall (ist ein Freund von mir - ich selber bin selbständig) der Bausparer das Mittel der Wahl ist und zwar notwendigerweise als noch fehlender Baustein eines umfassenden Anlagemix.

      kurz in Stichworten:

      -hohes Haus-Darlehen aufgenommen
      -Tilgungsaussetzung über 30jährige fondsgeb. LV
      (das ganze hat ein "Anlageberater" verbrochen!)
      das Kind ist also schon in den Brunnen gefallen. Der Knackpunkt ist also, daß beim Auslaufen der Zinsbindung in ca. 8 Jahren u. U. eine hohe Zinsbelastung auf Ihn zukommt. Mit dem Bausparer kann man also einen Teil davon umschulden (er kriegt dann noch VWL vom Arbeitgeber und der Rest wird von der (hohen) Eigenheimzulage bestritten).

      Meine Intention ist: Ausnutzen der jetzigen Niedrigzinsphase und Reservierung über die nächsten ca. 20 Jahre über Ansparen und Tilgung eines Bausparers, rechne selber irgendwann in den nächsten 10 Jahren mit hoher Inflationsrate über längere Zeit bzw. Hochzinsphase (war in der Vergangenheit immer so).
      Bleiben die Zinsen die nächsten Jahrzehnte niedrig (ziemlich unwahrscheinlich), hat man mit dem Bausparvertrag auch nicht viel falschgemacht.

      Über Anregungen, Verbesserungsvorschläge, alternative Ideen bin ich sehr dankbar

      Gruß

      Bilsenkraut
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 17:58:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bausparen hat nichts mit Vorsorgeaufwendungen zu tun...
      Dafür bekommst Du ja schon VL bzw. WOP...

      Direktversicherung geht auch nicht, da Du auch dort schon Zuschüsse bekommst - Keine Soz-Beiträge bis 2008, aus dem Brutto bezahlt etc...
      Direktversicherungen darfst Du auch nicht beleihen, abtreten etc...
      Als Vorsorgeaufwendungen ist, falls er noch Freibeträge hat bzw. als Selbständiger, als einziges die Standard Life bzw. die Clerical Medical mit zwei drei Tarifen machbar- ich muß noch klären welche, machbar. Sie haben die so konstruiert, daß sie als "KLV" gelten...
      Bausparen bitte nur, wenn er noch VL / Wop bekommt !
      Da er erst zwei Jahre eingezahlt hat ( oder schon 12 ? ) kann man noch so einiges drehen...

      melde Dich mal bei mir per mail. Vielleicht kann man da noch was retten...
      Gruß
      Heino
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 19:42:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Servus heino 24,

      das mit den Vorsorgeaufwendungen hat sich in diesem Fall definitiv erledigt, da mein Kumpel über den Höchstbeträgen liegt.

      Übrigens: bis 1996 waren Bausparverträge ganz normale Vorsorgeaufwendungen, ohne wenn und aber, hatte das vor kurzem gelesen, aber die URL war da nicht mehr so up to date und sie behaupteten einfach, das wäre so, hab jetzt ne andere gefunden, wos hieß, bis 1996.

      Ist aber hier in dem Fall ja egal, da WP, VWL und AS abgegriffen werden können im Falle eines Abschlusses und zur nachträglichen Umschuldung eines Hypothekendarlehens ist er nach mir bisher vorliegenden Informationen auch ohne wenn und aber geeignet(drücke mich hier jetzt vorsichtig aus bis ich das schriftlich vom Bausparträger hab)

      Zu den Vorsorgeaufwendungen: Es gehen alle kapitalbildenden Versicherungen, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind unter den bekannten Voraussetzungen (12 Jahre usw....)

      Zur Direktversicherung: Interessant wäre ne DV, mit einer Beitragsdauer von 5 Jahren (bis 2008), ist sowas eigentlich technisch, rechtlich und steuerlich möglich? - oder andersrum, gibts ne Konstruktion, die nach spätestens 5 Jahren Beitragsfreistellung erlaubt ohne größere Abschläge auf den Deckungsstock bzw. ohne größere steuerliche Nachteile?

      Gruß

      Bilsenkraut

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      Avatar
      schrieb am 20.10.04 13:55:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt aber nur ein paar sehr wenige FLV-Tarife, die unter diese Möglichkeit fallen...
      Zur DV- kannst Du immer nach fünf Jahren freistellen, darfst sie aber nicht auszahlen lassen - sonst alles schön zurückzahlen, was Du an Zuschüssen bekommen hast.
      Eignet sich NICHT zur Finanzierung !

      Du kannst natürlich auch eine Beitragsdauer von nur 5 Jahren wählen...
      Hilft Dir aber wohl vom Problem des Kunden her nicht.
      Es gibt Versicherungen, die nach 5 Jahren schon Rückkaufswerte haben...

      Gruß
      heino
      Avatar
      schrieb am 20.10.04 23:17:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      # bilsenkraut, sieh in Deinen Postkasten, da kannst Du zumindest einen Ansatz für die Problemlösung finden.
      mfg
      gridmich
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 14:04:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi,

      weiß denn hier auch jemand, wie es mit der LV oder RV aussieht? sind die versicherungsbeiträge in der ESt-erklärung bei den SA absetzbar, ob wohl die auszahlungen, wenn man noch eine neue versicherung bis ende 2004 (letzter zahltag 30.11) abschließt, steuerfrei sind?

      vielen dank und schöne grüße
      Tom


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