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    Firmengründung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.04 22:38:31 von
    neuester Beitrag 30.10.04 19:41:29 von
    Beiträge: 8
    ID: 917.555
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      schrieb am 24.10.04 22:38:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus steuerlichen Gründen möchte ich ein Unternehmen gründen mit meinem Vor- und Nachnamen (Vortragstätigkeit und könnte dann auch meine Ausgaben intensiver absetzen).

      Ist eine GbR hier das richtige?

      Wie verhält es sich mit (m)einem Firmenwagen, den ich auch privat nutze? Muss ich mir quasi diese Nutzung bezahlen?

      Gruß 1992
      Avatar
      schrieb am 24.10.04 23:10:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine GbR besteht aus mindestens zwei persönlich haftenden Personen. Je nachdem, was für ein Gewerbe Du betreibst, seid ihr in diesem Fall eine OHG.

      Wenn Du das Gewerbe alleine ausübst, bist Du Einzelkaufmann.

      In welcher "Rechtsform" Du das Gewebe betreibst, ist letztlich egal. Zumindest aus steuerlicher Sicht. Nur wenn Du eine Kapitalgesellschaft gründest, unterscheidet sich die Steuerermittlung.


      Bei Frimenwagen kann man die reguläre Abschreibung absetzen, muss aber einen "Nutzungsvorteil" entgegenrechnen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.04 23:22:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      @kniebeisser
      Danke für die Auskunft.

      Ich bin also Einzelkaufmann, auch wenn ich nichts kaufe oder verkaufe (ich biete Dienstleistungen an = Vorträge).

      Ab welchem Umsatz, lohnt es sich eine Kapitalgesellschaft zu gründen? Wenn man zur Umsatzsteuer veranlagt wird, ergo ab 18.000 €?

      Den Wagen würde ich an 15% der Tage nutzen, an den restlichen Tagen für meinen Beruf, für meine Nebentätigkeit und privat. Wie sieht es dabei aus? Kann ich den auf 4 oder 5 Jahre abschreiben. Wieviel Nutzungsvorteil hätte ich?

      Danke im Voraus, Gruß 1992
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 09:10:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu Wirkungen und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

      Kid
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 12:47:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      @1992

      Jetzt erlebst Du am eignen Leib, warum es in Deutschland wirtschaftlich bergab geht :(

      Zunächst musst Du drei Sachen trennen:
      1. Die Einschätzung Deines Berufs in zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
      in zivilrechtlicher Hinsicht dürtest Du Kleingewerbetreibender sein, d.h. das HGB gilt für Dich nicht.
      In steuerlicher Hinsicht dürftest Du als Selbstständiger anzusehen sein. D.h. Du erzielst Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit und musst keine Gewerbesteuer entrichten.

      2. Umsatzsteuer - Einkommenssteuer
      Das sind zwei verschiedene Steuern, die grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben. Umsatzsteuer entfällt auf jeden einzelnen Umsatz, Einkommenssteuer musst Du auf den Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) entrichten.

      Zur Umsatzsteuer: Es gibt bestimmte Grenzen, innerhalb derer man nicht zur Umsatzsteuerveranlagung herangezogen wird. In diesem Fall darf man selbst keine gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern. Auf gar keinen Fall sollte man aber in den eigenen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen!

      Für Existenzgründer gibt es mitterweile Sondervorschriften. Diese müssen monatlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

      Für Dich könnte aber eine weitere Besonderheit in Betracht kommen: Nach § 4 Nr. 21 UStG sind bestimmte Leistungen, die Schul-/Bildungszwecken dienen, u.U. (USt-)steuerfrei.

      3. Firmen-PKW: Die Sache mit dem Firmenwagen ist relativ kompliziert. Das kann man mitterweile nur sinnvoll erklären, wenn man die konkreten Daten weiß.


      Zur Firmengründung:
      Eine GmbH zu gründen ist eigentlich nur sinnvoll, wenn man einen höheren Haftungsrisiko ausgesetzt ist. Bei einer unterrichtenden Tätigkeit sollte das regelmäßig nicht der Fall sein ;)


      Solltest Du konkrete Fragen haben, richtest Du Dich am besten an einen Steuerberater Deines Vertrauens - oder an das Finanzamt (auch dort gibt es gelegentlich hilfsbereite und kompetente Sachbearbeiter:eek:;))

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      Avatar
      schrieb am 25.10.04 23:07:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kniebeisser

      Ich bedanke mich erstmal:kiss::kiss::kiss:

      Habe mich heute auf dem Gewerbeamt angemeldet (die ersten 6,- € war ich damit schon los). Morgen wird ein Konto eröffnet, nächste Woche schaue ich mal auf dem Finanzamt vorbei, da ich den Pkw anmelde.

      Gut ist der Tipp, mit der Nichtausweisung der Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen denn in 14 Tagen gibt`s schon den ersten Auftrag.

      Gruß 1992
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 19:11:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gern geschehen. Wegen der USt: Erkundige Dich besser genau, ob Du auch wirklich USt-freie Umsätze tätigst! Frag einen Steuerberater oder rufe auf dem Finanzamt(Umsatzsteuerabteilung) an.
      Nicht jede Vortragstätigkeit ist steuerfrei, obwohl das wohl bei den meisten Vortragstätigkeiten der Fall sein wird. § 4 Nr. 21 UStG verweist auf Schul/Bildungszwecke. Ob darunter auch Vorträge bei einem Kongress fallen, kann ich ohne Weiteres selbst nicht beurteilen...

      Solltest Du keine USt-freie Tätigkeit ausüben, dann müsstest Du die USt auf Grundlage Deiner Rechnung entrichten. Das dürfte Dir die gesamte Kosten-Kalkulation vermasseln. Hier gilt es, sich lieber am Anfang gut und verbindlich (!) beraten zu lassen, als nachher hohe Steuernachforderungen am Hals zu haben.
      Eine solche Beratung wird Dir hier auf WO keiner bieten können. Und wenn Dich der Steuerberater etwas kosten sollte: immerhin kannst Du dies Honorar von der Steuer absetzen ;)
      Avatar
      schrieb am 30.10.04 19:41:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      @kniebeisser
      Nochmal danke. Hoffe, Du verlangst nun kein Honorar von mir. Ich werde weiter berichten.

      Gruß 1992


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