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    thesaurierende oder ausschüttende Fonds ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.04 17:43:59 von
    neuester Beitrag 12.12.04 19:30:10 von
    Beiträge: 10
    ID: 933.781
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      Avatar
      schrieb am 08.12.04 17:43:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      was genau ist der Grund warum man sich für einen thesaurierenden oder einen ausschüttenden Fonds entscheiden sollte, wenn alle anderen Merkmale gleich sind?

      Viele Grüße aus Köln
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 18:57:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Z.B. kann einem bei thesaurierenden Fonds die Ausschüttung nicht irgendwo zwischen Fondsgesellschaft und Fondsbank verloren gehen.

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 19:49:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1: was anderes: hörst du musik der band gybe (godspeed)?
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 20:14:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      beim thessaurierenden entfällt das problem der wiederanlage.

      dafür hat der ausschüttende eben ausschüttungen, von denen man u.u. leben kann (oder muß).
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 21:51:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Xena,

      nein, die kenne ich nichteinmal, was spielen die denn so für Musik?

      Grüße aus Köln

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      schrieb am 08.12.04 21:53:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      steuerlich gesehen sind doch beide gleich zu werten, oder?

      Ich frage mich halt warum die Fondsgesellschaften zwei gleiche Fonds mit diesem einzigen Unterscheidungsmerkmal auflegen.

      Grüße aus Köln
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 23:14:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Weil es eben Leute gibt, die thesaurierende Fonds bevorzugen, und solche, die ausschüttende nehmen, und der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Fondsgesellschaft minimal ist...
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 23:23:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      steuerlich ist es egal, ja.

      warum ? siehe #4
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 09:56:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn der thesaurierende fonds seinen sitz im ausland hat, ist es nicht egal - annahme fondsverwahrung bei einer bank in deutschland.

      beim verkauf werden dir 30 % kest abgezogen, auf die zinsabschlagsteuerpflichtigen thesaurierten ertraege gem. § 18 abs. 1 ziff. 3 auslandsinvestmentgesetz, die in frueheren jahren als zugeflossen gelten - reicht einige jahre zurueck. dies kann sich aufaddieren. wenn du die kest von fa wieder zurueckhaben moechtest, musst du nachweisen, dass du waehrend deiner besitzzeit die ausschuettungen immer versteuert hattest.

      falls du genuegend "luft" in deinem freibetrag hast, ist oben genanntes natuerlich nicht zutreffend.
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 19:30:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie verhält sich wenn ich als Kapital-Gesellschaft in einen Investmentfond investiere.
      Ist ein Sitz der Fondsgesellschaft in LU gegenüber D von Vorteil?
      Ist aus steuerlichen Gründen ein Growth- einem Value-Fonds vorzuziehen?


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