Spekugewinne in der Schweiz generell steuerfrei ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.12.04 09:08:25 von
neuester Beitrag 24.03.05 17:30:20 von
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Hallo Schweiz-Experten,
mir ist zu Ohren gekommen, dass Spekulationsgewinne in der Schweiz generell steuerfrei sind, d.h. es gibt keine Unterscheidung zwischen unterjährigen und überjährigen Anlagen wie bei uns.
Stimmt diese Info?
Ferner wüßte ich gerne, ob diese Regelung auch für Kapitalgesellschaften gilt? D.h. wenn eine Schweizer AG o.ä. Teile ihres Kapitals an den internationalen Finanzmärkten anlegt, zahlt sie keine Steuern?
Thx.
fc
mir ist zu Ohren gekommen, dass Spekulationsgewinne in der Schweiz generell steuerfrei sind, d.h. es gibt keine Unterscheidung zwischen unterjährigen und überjährigen Anlagen wie bei uns.
Stimmt diese Info?
Ferner wüßte ich gerne, ob diese Regelung auch für Kapitalgesellschaften gilt? D.h. wenn eine Schweizer AG o.ä. Teile ihres Kapitals an den internationalen Finanzmärkten anlegt, zahlt sie keine Steuern?
Thx.
fc
Stimmt. Dafür müssen Schweizer ihren Lotto-Gewinn versteuern.
stimmt nur bedingt - die Schweizer unterstellen genauso schnell wie Belgien und die Niederlande Gewerblichkeit
aber nur bei gewinn wird gewerbsmässigkeit angeonmmen
Die Steuerfreiheit in der Schweiz ist so.
Ich kann Aktien kaufen und 2 Sec. später mit 100% Gewinn verkaufen und dieser Gewinn ist Steuerbefreit.
Die Firmen, die Geld anlegen bezahlen mit Ihren Portfoliogewinnen jedoch Steuern. Die Privatpersonen nicht.
Es gibt Kantone, die diese Gewinne trotzdem versteuern, weil, wer keinem anderen Gewerbe nachgeht, oder keinen Anstellungsvertrag hat, als Firma gilt und damit ein Gewerbe bestreitet.
Der Kanton Zürich ist befreit von dieser Last.
Die Deutschen haben ein unmögliches Steuersystem, weil die Kontrolle dafür mehr kostet als die Steuern daraus bringen. Die Verluste können sie ja auch verrechnen. Wir nicht
Schöne Ostern Nina, Kapitalanlagen Schweiz
Ich kann Aktien kaufen und 2 Sec. später mit 100% Gewinn verkaufen und dieser Gewinn ist Steuerbefreit.
Die Firmen, die Geld anlegen bezahlen mit Ihren Portfoliogewinnen jedoch Steuern. Die Privatpersonen nicht.
Es gibt Kantone, die diese Gewinne trotzdem versteuern, weil, wer keinem anderen Gewerbe nachgeht, oder keinen Anstellungsvertrag hat, als Firma gilt und damit ein Gewerbe bestreitet.
Der Kanton Zürich ist befreit von dieser Last.
Die Deutschen haben ein unmögliches Steuersystem, weil die Kontrolle dafür mehr kostet als die Steuern daraus bringen. Die Verluste können sie ja auch verrechnen. Wir nicht
Schöne Ostern Nina, Kapitalanlagen Schweiz
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