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    Nataly hast du bitte eine Meinung zu meinen 2 Fragen ? Wäre klasse :-) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.04 13:33:15 von
    neuester Beitrag 23.12.04 14:37:05 von
    Beiträge: 9
    ID: 937.821
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      Avatar
      schrieb am 21.12.04 13:33:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      1.

      Ich habe im Sommer eine Strafbefreiende Erklärung mit Wertpapierveräußerungsgewinnen abgegeben. Ich habe aber gar nicht daran gedacht, auch die Verlustgeschäfte mit reinzuschreiben. Ich habe aber Einspruch wegen BVFG eingelegt. Was soll ich jetzt machen, nochmal eine Strafbefreiende Erklärung nur mit den Verlustgeschäften abgeben ? Norwalerweise dürften die Verluste doch nicht verfallen sein oder ? Wenn im BMF-Schreiben angegeben wird, dass man die Verlustgeschäfte nicht verrechnen darf und dies dann auch nicht tut, aber Einspruch einlegt, dürften die Verluste eigentlich doch nicht verfallen sein oder ?

      Wie soll ich vorgehen ? Oder soll ich einfach ein Schreiben ans Finanzamt schicken, worin ich meine Verustgerschäfte angebe ?

      2.

      Ich habe ja Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit eingelegt. Kann ich eigentlich dann auch nach einer Einspruchsentscheidung vom Finanzamt noch den Einspruch in anderen Punkte (z.b. die Verrechnung von Verlustgeschäften) erweitern, oder ist es dann dafür zu spät ?
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 16:51:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ruht das Einspruchsverfahren?
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 17:04:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst den Einspruch noch ändern. Derzeit ist der ganze Steuerfall offen. Eile ist aber nicht geboten. Wenn die Speku-Steuer vom BVerfG aufgehoben wird, bekommst du die gesamte gezahlte Steuer mit 6 vH Zinsen wieder zurück.
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 11:43:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      @nataly
      ich habe eine frage ,da ich denke daß du kompetent bist.
      habe 2004 aktien -verluste.habe diese im moment in einen
      gewinn aufgeholt.
      sollte ich diese aktien noch in 2004 verkaufen?
      damit ich die gewinne mit den verlusten verrechnen kann.
      herzlichen dank
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 12:55:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Nataly

      Ich habe noch keine Antwort auf meinen Einspruch.

      1.
      Aber nochmal, kann ich auch noch weitere Einspruchsbegründungen wegen z.b. Verlustverrechnung machen, auch wenn das Finanzamt widererwartend den Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit ablehnt, oder ist es dann zu spät ?

      2.
      Ist es schlimm, dass ich nicht die Spekuverluste in der Strafbefreienden Erklärung mit angegeben habe ?

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      Avatar
      schrieb am 22.12.04 13:57:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      1. JA
      2. NEIN
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 13:16:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Nataly

      Worauf ist dein "Ja" in Punkt 1 zum Posting von @steueramnestie bezogen ? Darauf das es dann zu spät ist oder das man noch neue Einspruchsbegründungen nachlegen kann ?
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 13:22:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ noza

      Deshalb immer "geschlossene" Fragen stellen!;)
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 14:37:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #5:
      Ist nicht zu spät.


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