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    Laufzeit ALCAS 157 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.04 19:19:13 von
    neuester Beitrag 22.12.04 17:38:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 937.949
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      Avatar
      schrieb am 21.12.04 19:19:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen

      kann mir jemand den Unterschied im Gesellschaftervertrag erklären.

      § 6 Dauer der Gesellschaft
      10 Jahre nach Ende Zeichnungsfrist (Juni 2005)

      § 8 Kündigung
      Jeder Gesellschafter kann kündigen... frühestens 31.12.2019

      Die Dauer der Beteiligung für den Investor ist überall mit 10 Jahren angegeben.
      Ich hoffe hier kann mir jemand eine zufriedenstellende Auskunft geben. Der Prospekt ist bei www.alcas.de als pdf abrufbar.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 21:23:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      § 6 Dauer der Gesellschaft:
      10 Jahre nach Ende Zeichnungsfrist (Juni 2005 + 6 Monate Verlängerungsoption = Dez 2005)+ 2 Verlängerungsoptionen a 1 Jahr --> Dez. 2017; bzw. Verlängerung bis zur Beendigung der letzten Zielfondsbeteiligung --> d.h. unbestimmt.

      Laut Gesellschaftervertrag läuft die Beteiligung bis zur Veräußerung der letzten Zielfondsbeteiligung bzw. bis die Gesellschafterversammlung nach §14,7 die Auflösung beschließt.

      Die 10 Jahresfrist ist also nur ein unverbindlicher Plan. Erst wenn dieser Planhorizont um mehrere Jahre überschritten ist (also Dez. 2019) kann der einzelne Gesellschafter kündigen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 15:07:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für Deine Antwort,

      das sehe ich auch so. Dies habe ich an ALCAS geschrieben - aber seit 4 Wochen ohne Antwort :-( toller Service.
      Ich denke der Aufhänger ist der letzte Zielfonds.

      Die Frage ist nur - ist das schlimm ?, wenn man auf das Geld nicht angewiesen ist, d.h. das Eigenkapital zurückgeflossen ist. Ausser der letzte Fonds ist eine volle Niete.
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 15:32:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      @hdc_zahn:

      Initiatoren wie die ALCAS haben nun mal kein ´Direktkundengeschäft. Für solche Fragen sind Berater zuständig und da unterscheiden sich die guten Anlageberater von vielen Discountern. ;)

      Grüße
      Falanx
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 15:54:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hast wohl recht, aber eine Frage zum Emissionsprospekt sollte doch erlaubt sein :-)
      Ich wollte ja keine Beratung. Dann sollten sie die Prospekte auch nicht per Download anbieten, sondern auf Partner verweisen.

      Außerdem habe ich gelernt nicht zum Müllerchen, sondern gleich zum Müller zu gehen. ;-)

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      Avatar
      schrieb am 22.12.04 17:38:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wobei der Müller in diesem Fall nicht objektiv ist bzw. nicht sein kann. Deshalb lohnt es sich auch mal Müllerchen zu fragen. ;)

      Allerdings muss ich zugeben, dass nicht jedes Müllerchen objektiv ist oder auch nur den Anspruch erhebt.

      Falanx


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