Freistellungsbeträge und Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.03.00 12:41:12 von
neuester Beitrag 15.03.00 21:27:40 von
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Hallo alle!
Es gibt schon diverse Diskussionen zu diesem Thema (legale, illegale Tips usw.). Welcher Zusammenhang m. E. noch nicht diskutiert wurde, ist folgender, den ich als blutiger Neuling nicht völlig verstehe: Aus der "Telebörse", Heft 11 (9.03.00), S. 89 geht hervor, dass Banken und Sparkassen dem Bundesfinanzministerium die Höhe der Freistellungsbeträge mitteilen und angeben müssen, wieviel Kapitaleinkünfte innerhalb dieses Rahmens erzielt wurden. Frage: Wenn die Freibeträge überschritten werden, schaut das Finanzamt dann nicht soweiso die Vorgänge genauer an und hat die Möglichkeit, hinterzogene Spekusteuern zu entdecken?
Es gibt schon diverse Diskussionen zu diesem Thema (legale, illegale Tips usw.). Welcher Zusammenhang m. E. noch nicht diskutiert wurde, ist folgender, den ich als blutiger Neuling nicht völlig verstehe: Aus der "Telebörse", Heft 11 (9.03.00), S. 89 geht hervor, dass Banken und Sparkassen dem Bundesfinanzministerium die Höhe der Freistellungsbeträge mitteilen und angeben müssen, wieviel Kapitaleinkünfte innerhalb dieses Rahmens erzielt wurden. Frage: Wenn die Freibeträge überschritten werden, schaut das Finanzamt dann nicht soweiso die Vorgänge genauer an und hat die Möglichkeit, hinterzogene Spekusteuern zu entdecken?
Hallo snovalis,
grundsätzlich hast Du ja Recht, aber Du überschätzt die Kooperation
zwischen FinMin und FA. Ich habe früher selber beim FA gearbeitet,
das FinMin ist sozusagen der Big Brother und da wird abgeduckt, es sei denn
dem FinMin fällt Mißbrauch in Größenordnungen auf (z.B. jemand hat
für insgesamt 50.000 DM Freistellungsaufträge eingereicht). Dann gibt
es die Anweisung diesen Fall intensiv zu prüfen.
Aber zu früh gefreut. Das FA hat mehr Kontrollmöglichkeiten als viele
glauben.
Beispiel 01:
Du reichst im Jahr 01 eine Jahressteuerbescheinigung ein, weil Du
einbehaltene Steuern angerechnet haben möchtest. Auf dieser Bescheinigung
ist Hoechst AG vermerkt.
Nun fusioniert Hoechst mit Rhone Pulence zu Aventis und Du
präsentierst nächstes Jahr eine Jahressteuerbescheinigung ohne Dividende
von Aventis. Ergo ... Du hast verkauft, bleibt die Frage nach dem wann.
Beispiel 02:
Viele AG´s stellen auf Namensaktien um, d.h. Du bist mit Namen, Adresse,
Stückzahl im sog. Aktionärsbuch eingetragen. In dieses Aktionärsbuch hat
jeder Aktionär Einblick (warum nicht das Finanzamt?).
Beispiel 03:
Du kaufst ein Haus und bezahlst ohne einen Kredit in Anspruch zu nehmen
(solche Dummen gibts häufiger als Du denkst) Dann ist das Staunen groß,
wenn plötzlich nach der Herkunft des Geldes gefragt wird. Das Finanzamt
macht dann oft eine sog. Vermögenszuwachsrechnung, d.h. Deine Ausgaben
werden mit Deinen erklärten Einkünften verglichen.
.....
.....
usw.
Bleib lieber ehrlich. Aber es gibt ein anhängiges Verfahren beim Bundes-
finanzhof. ==> Einspruch einlegen und hoffen.
Tschüß
Taxpayer
man glaubt)
grundsätzlich hast Du ja Recht, aber Du überschätzt die Kooperation
zwischen FinMin und FA. Ich habe früher selber beim FA gearbeitet,
das FinMin ist sozusagen der Big Brother und da wird abgeduckt, es sei denn
dem FinMin fällt Mißbrauch in Größenordnungen auf (z.B. jemand hat
für insgesamt 50.000 DM Freistellungsaufträge eingereicht). Dann gibt
es die Anweisung diesen Fall intensiv zu prüfen.
Aber zu früh gefreut. Das FA hat mehr Kontrollmöglichkeiten als viele
glauben.
Beispiel 01:
Du reichst im Jahr 01 eine Jahressteuerbescheinigung ein, weil Du
einbehaltene Steuern angerechnet haben möchtest. Auf dieser Bescheinigung
ist Hoechst AG vermerkt.
Nun fusioniert Hoechst mit Rhone Pulence zu Aventis und Du
präsentierst nächstes Jahr eine Jahressteuerbescheinigung ohne Dividende
von Aventis. Ergo ... Du hast verkauft, bleibt die Frage nach dem wann.
Beispiel 02:
Viele AG´s stellen auf Namensaktien um, d.h. Du bist mit Namen, Adresse,
Stückzahl im sog. Aktionärsbuch eingetragen. In dieses Aktionärsbuch hat
jeder Aktionär Einblick (warum nicht das Finanzamt?).
Beispiel 03:
Du kaufst ein Haus und bezahlst ohne einen Kredit in Anspruch zu nehmen
(solche Dummen gibts häufiger als Du denkst) Dann ist das Staunen groß,
wenn plötzlich nach der Herkunft des Geldes gefragt wird. Das Finanzamt
macht dann oft eine sog. Vermögenszuwachsrechnung, d.h. Deine Ausgaben
werden mit Deinen erklärten Einkünften verglichen.
.....
.....
usw.
Bleib lieber ehrlich. Aber es gibt ein anhängiges Verfahren beim Bundes-
finanzhof. ==> Einspruch einlegen und hoffen.
Tschüß
Taxpayer
man glaubt)
Hallo taxpayer,
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Dann wähle ich wohl doch lieber die ruhigen Nächte. Soweiso bleibt die ganze Sache für mich leider eh immer noch hypothetisch, da "consors" so lange für meine Depoteröffnung braucht. F... ! Und ich will doch endlich zeichnen. Na, ja, jetzt, wo schon jede Muddi Aktien kauft ...
Grüße
snovalis
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Dann wähle ich wohl doch lieber die ruhigen Nächte. Soweiso bleibt die ganze Sache für mich leider eh immer noch hypothetisch, da "consors" so lange für meine Depoteröffnung braucht. F... ! Und ich will doch endlich zeichnen. Na, ja, jetzt, wo schon jede Muddi Aktien kauft ...
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