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    Freistellungsbeträge und Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.00 12:41:12 von
    neuester Beitrag 15.03.00 21:27:40 von
    Beiträge: 3
    ID: 93.998
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      Avatar
      schrieb am 14.03.00 12:41:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle!

      Es gibt schon diverse Diskussionen zu diesem Thema (legale, illegale Tips usw.). Welcher Zusammenhang m. E. noch nicht diskutiert wurde, ist folgender, den ich als blutiger Neuling nicht völlig verstehe: Aus der "Telebörse", Heft 11 (9.03.00), S. 89 geht hervor, dass Banken und Sparkassen dem Bundesfinanzministerium die Höhe der Freistellungsbeträge mitteilen und angeben müssen, wieviel Kapitaleinkünfte innerhalb dieses Rahmens erzielt wurden. Frage: Wenn die Freibeträge überschritten werden, schaut das Finanzamt dann nicht soweiso die Vorgänge genauer an und hat die Möglichkeit, hinterzogene Spekusteuern zu entdecken?
      Avatar
      schrieb am 15.03.00 19:37:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo snovalis,

      grundsätzlich hast Du ja Recht, aber Du überschätzt die Kooperation
      zwischen FinMin und FA. Ich habe früher selber beim FA gearbeitet,
      das FinMin ist sozusagen der Big Brother und da wird abgeduckt, es sei denn
      dem FinMin fällt Mißbrauch in Größenordnungen auf (z.B. jemand hat
      für insgesamt 50.000 DM Freistellungsaufträge eingereicht). Dann gibt
      es die Anweisung diesen Fall intensiv zu prüfen.

      Aber zu früh gefreut. Das FA hat mehr Kontrollmöglichkeiten als viele
      glauben.

      Beispiel 01:

      Du reichst im Jahr 01 eine Jahressteuerbescheinigung ein, weil Du
      einbehaltene Steuern angerechnet haben möchtest. Auf dieser Bescheinigung
      ist Hoechst AG vermerkt.
      Nun fusioniert Hoechst mit Rhone Pulence zu Aventis und Du
      präsentierst nächstes Jahr eine Jahressteuerbescheinigung ohne Dividende
      von Aventis. Ergo ... Du hast verkauft, bleibt die Frage nach dem wann.

      Beispiel 02:

      Viele AG´s stellen auf Namensaktien um, d.h. Du bist mit Namen, Adresse,
      Stückzahl im sog. Aktionärsbuch eingetragen. In dieses Aktionärsbuch hat
      jeder Aktionär Einblick (warum nicht das Finanzamt?).

      Beispiel 03:

      Du kaufst ein Haus und bezahlst ohne einen Kredit in Anspruch zu nehmen
      (solche Dummen gibts häufiger als Du denkst) Dann ist das Staunen groß,
      wenn plötzlich nach der Herkunft des Geldes gefragt wird. Das Finanzamt
      macht dann oft eine sog. Vermögenszuwachsrechnung, d.h. Deine Ausgaben
      werden mit Deinen erklärten Einkünften verglichen.

      .....

      .....

      usw.

      Bleib lieber ehrlich. Aber es gibt ein anhängiges Verfahren beim Bundes-
      finanzhof. ==> Einspruch einlegen und hoffen.

      Tschüß
      Taxpayer
      man glaubt)
      Avatar
      schrieb am 15.03.00 21:27:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo taxpayer,

      vielen Dank für deine Erläuterungen.
      Dann wähle ich wohl doch lieber die ruhigen Nächte. Soweiso bleibt die ganze Sache für mich leider eh immer noch hypothetisch, da "consors" so lange für meine Depoteröffnung braucht. F... ! Und ich will doch endlich zeichnen. Na, ja, jetzt, wo schon jede Muddi Aktien kauft ...

      Grüße

      snovalis


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