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    Verluste bei Fonds und Zertifikaten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.05 11:38:42 von
    neuester Beitrag 11.02.05 17:11:58 von
    Beiträge: 3
    ID: 953.272
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      schrieb am 11.02.05 11:38:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich hätte mal ne Frage:
      Wie hoch kann man sich Verluste bei Fonds und Zertifikaten bei der Spekulations-steuer anrechnen lassen?
      Bei Aktien die Hälfte, bei Optionsscheinen komplett, wenn ich richtig informiert bin.

      Beispiel:
      400 Euro im Minus bei einem Nanotech- Fonds
      200 Euro im Minus bei einem Zertifikats- Basket auf Nano-Aktien.

      Beide innerhalb der letzten 12 Monate gekauft.
      Meiner Meinung nach zählt bei dem Fonds auch das Halbeinkünfteverfahren, bei dem Zertifikat bin ich mir nicht sicher.

      Danke für Eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 15:38:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Richtig, bei Aktien sind Speku-Verluste zur Hälfte, bei Optionsscheinen in voller Höhe mit Speku-Gewinnen verrechenbar.

      Bei Fonds kommt es darauf an, denn bei Fonds gilt steuerlich das sog. Transparenzprinzip, d.h. der Fondsanteilsinhaber wird steuerlich so gestellt, wie wenn er die im Fonds enthaltenen Wertpapiere anteilig unmittelbar in seinem Depot halten würde.

      Also: Soweit (!) es sich um einen Aktienfonds handelt, kannst Du die Verluste nur zur Hälfte steuerlich geltend machen. Es kommt für die Frage, ob das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist, hier nämlich nur darauf an, ob die Leistungen, die Du aus dem Fonds (bzw. wegen des Transparenzprinzips aus den im Fonds enthaltenen Wertpapieren) beziehst, zu den Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Dividenden") gehören.

      Zertifikate, die Aktien vertreten, gelten (ebenso wie Optionsscheine) steuerlich als Termingeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 Satz 2 EStG). Bedeutet: Mit Zertifikaten erwirtschaftete Verluste können steuerlich voll geltend gemacht werden.

      Gruß
      wassermann1978

      P.S. Daß Du die Verluste nur geltend machen kannst, wenn Du sie realisiert hast, dürfte klar sein. Buchverluste sind bei Nicht-Bilanzierenden (also z.B. Privatpersonen) steuerlich irrelevant.
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 17:11:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke für deine erläuterungen...
      du hast übrigens post ;-)


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