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    Gebrauchtwagen & Gewährleistung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.05 13:12:06 von
    neuester Beitrag 04.03.05 14:21:01 von
    Beiträge: 16
    ID: 961.517
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      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:12:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute,

      ich stehe mal eben auf dem Schlauch.

      Für meine Frau haben wir vergangenen März einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser ist Erstzulassung September 2002.

      Jetzt hatte ich vorhin mit dem Händler telefoniert, um einfach vor dem Ablauf der Gewährleistung den Wagen mal durchchecken zu lassen - meist verreckt an Autos etwas nach Ablauf der Gewährleistung und der Händler sagt "blah - Garantie abgelaufen - blah - können wir nix machen etc."

      Jetzt erzählte mir der Typ, dass auf diesem Wagen noch bis einschließlich Semptember 2004 die Werksgarantie gegolten hat und sie aus diesem Grund keine Gewährleistung mehr bieten :eek:

      Ich hab mich dann mal aufgeregt, aber das war der Type egal:mad:

      Wie verhält es sich jetzt ??? :confused:

      Mirbel :look:
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:16:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      M.A.n. bist du im recht. Auslauf der Werksgarantie kann nicht zur Beschneidung der Gewährleistung führen. Wenn es ernst wird melde dich....
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:33:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ernst ist´s ja -> gottseidank <- nicht, der Karre fehlt ja nix, aber irgendwie wunderte mich diese Aussage ...

      Mal danke für Dein Angebot, ich komme ggf. auf Dich zurück ;)
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:34:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du eine 2jährige Gebrauchtwagen-Garantie dazubekommen hast, hat das mit der WERKSgarantie doch wohl überhaupt nix zu tun.... DENKE ich.... :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:36:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      für den kunden spielt es keine rolle ob noch werksgarantie bestand, für den händler ist es schon relevant, da er im rahmen der werksgarantie die kosten beim hersteller abdrücken kann (wenn welche waren).

      trotzdem ist der unterschied zwischen gewährleistung und garantie zu beachten !!!

      bei gewährleistung ist der kunde in der beweispflicht !
      nicht der händler und kostenlos gibt es auch nichts.


      die durchsicht nach mängeln muß du bezahlen, auch diese ist nicht kostenlos.
      soweit ich das verstanden habe , liegt i.m. kein mangel vor, also muß der händler auch nichts zahlen.
      natürlich kannst du dir den wagen durch sehen lassen, aber erwarte nicht, daß der händler dir mängel nennt, die er dann im rahmen der gewährleistung bezahlen muß ;)

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      schrieb am 04.03.05 13:37:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      nö, Lasse, Du hast das falsch verstanden ...

      Die Werksgarantie läuft 2 Jahre ab Erstzulassung, die -> und dies ist meine Auffassung vom neuen Recht <- Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtwagens 1 Jahr mit dem Datum des Kaufes.

      Der Händler meinte jetzt, mit dem Ablauf der 2 jährigen Werksgarantie wäre auch seine Gewährleistung abgelaufen. Das Argument war, er kann ja auf eine Garantie nicht noch eine setzen ...
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:37:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..wohl ein Jahr, aber die Schlussfolgerung bleibt diesselbe...
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:38:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..ups, zuviel s...
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:40:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Beweislastumkehr nach 6 Monaten...
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:41:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also, wenn ich Euch richtg verstehe, kann ich zwar die Karre checken lassen und muß dafür löhnen, wahrscheinlich finden die dann eh ( ;) ) nix aber wenn in 2 Monaten was verreckt, bleche ich auch ...

      Ich bin jetzt mal nicht begeistert, aber zumindest einen Schritt weiter :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:45:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      @YoyoStock

      FALSCH! Die ersten 6 Monate nach Übergabe muss Händler beweisen dass nix dran ist und war, danach Kunde! Kommt aber auf Laufleistung Alter und das defekte Teil an... Eigentlich zwei Jahre Gewährleistung, kann aber durch AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Frage, was in den AGB´s steht. Hat der Händler gepennt und ältere AGB´s genommen, in denen zwar Verkürzung auf ein Jahr drin steht, fehlt aber der Hinweis auf Gültigkeit ab Übergabe, dann unwirksam und somit zwei Jahre Gewährleistung...
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:49:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      super! :) :D




      und was bedeutet das jetzt für mich :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 13:55:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...solange nichts kaput ist, wenig - und im Fall des Falles kommt´s darauf an, aber das Problem mit der Beweislastumkehr ist nicht zu unterschätzen(Gutachter...), ansonsten Blick in die AGB´s...
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 14:02:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      wenn es dir wert ist lass den wagen bei der konkurrenz durchchecken (auf deine kosten) - bei mängeln(=kaputte teile außer Verschleißteilen) fahr zum vertragshändler und lass es reparieren.
      reperatur muss verkäufer zahlen egal ob er selber an hersteller weiterverrechnen kann.

      garantie beruht auf freiwilligem vertrag zwischen den vertragsparteien.
      gewährleistung beruht auf gesetz und kann somit nicht ausgeschlossen werden. (höchstens im rahmen des gesetzes eingeschränkt [zeitlich])
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 14:07:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      das bedeutet für dich:

      findet die prüfende werstatt etwas relevantes, musst du dem Verkäufer eine Frist zur Behebnung mit Ablehnungsandrohung setzen ("hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit den Mangel XY bis zum XY zu beheben. Sollten Sie den Mangel bis XY nicht beheben, werde ich eine Werkstatt mit der Behebung des Mangels XY beauftragen und die Kosten dafür anwaltlich geltend machen. Durch die einschaltung des RA entstehen weitere Kosten, wekche Sie zu tragen haben. Setzen Sie sich mit bzgl. einer Terminabsprache in Verbindung... bla bla bla..")

      zunächst solltest du in die AGB schauen, was da unter Gewährleistung steht. Schreib mal hier rein....
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 14:21:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      zuerst: Besten Dank für die Infos :kiss:

      Ich werd jetzt einfach mal nix tun (gibt ja derzeit auch keine Probleme):)

      Jetzt kenn ich mich zumindest ein bissi besser aus :)


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