Gebrauchtwagen & Gewährleistung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.03.05 13:12:06 von
neuester Beitrag 04.03.05 14:21:01 von
neuester Beitrag 04.03.05 14:21:01 von
Beiträge: 16
ID: 961.517
ID: 961.517
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 967
Gesamt: 967
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 19:46 | 6955 | |
heute 21:56 | 5647 | |
vor 44 Minuten | 4931 | |
heute 21:21 | 4540 | |
vor 1 Stunde | 3184 | |
heute 19:32 | 2325 | |
heute 14:53 | 1982 | |
vor 18 Minuten | 1832 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.182,00 | +0,59 | 217 | |||
2. | 3. | 0,1885 | -0,26 | 90 | |||
3. | 2. | 1,1800 | -14,49 | 77 | |||
4. | 5. | 9,3575 | +0,27 | 60 | |||
5. | 4. | 168,54 | -0,96 | 50 | |||
6. | Neu! | 0,4400 | +3,53 | 36 | |||
7. | Neu! | 4,8025 | +6,45 | 34 | |||
8. | Neu! | 11,828 | +13,73 | 31 |
Hi Leute,
ich stehe mal eben auf dem Schlauch.
Für meine Frau haben wir vergangenen März einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser ist Erstzulassung September 2002.
Jetzt hatte ich vorhin mit dem Händler telefoniert, um einfach vor dem Ablauf der Gewährleistung den Wagen mal durchchecken zu lassen - meist verreckt an Autos etwas nach Ablauf der Gewährleistung und der Händler sagt "blah - Garantie abgelaufen - blah - können wir nix machen etc."
Jetzt erzählte mir der Typ, dass auf diesem Wagen noch bis einschließlich Semptember 2004 die Werksgarantie gegolten hat und sie aus diesem Grund keine Gewährleistung mehr bieten
Ich hab mich dann mal aufgeregt, aber das war der Type egal
Wie verhält es sich jetzt ???
Mirbel
ich stehe mal eben auf dem Schlauch.
Für meine Frau haben wir vergangenen März einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser ist Erstzulassung September 2002.
Jetzt hatte ich vorhin mit dem Händler telefoniert, um einfach vor dem Ablauf der Gewährleistung den Wagen mal durchchecken zu lassen - meist verreckt an Autos etwas nach Ablauf der Gewährleistung und der Händler sagt "blah - Garantie abgelaufen - blah - können wir nix machen etc."
Jetzt erzählte mir der Typ, dass auf diesem Wagen noch bis einschließlich Semptember 2004 die Werksgarantie gegolten hat und sie aus diesem Grund keine Gewährleistung mehr bieten
Ich hab mich dann mal aufgeregt, aber das war der Type egal
Wie verhält es sich jetzt ???
Mirbel
M.A.n. bist du im recht. Auslauf der Werksgarantie kann nicht zur Beschneidung der Gewährleistung führen. Wenn es ernst wird melde dich....
Ernst ist´s ja -> gottseidank <- nicht, der Karre fehlt ja nix, aber irgendwie wunderte mich diese Aussage ...
Mal danke für Dein Angebot, ich komme ggf. auf Dich zurück
Mal danke für Dein Angebot, ich komme ggf. auf Dich zurück
Wenn Du eine 2jährige Gebrauchtwagen-Garantie dazubekommen hast, hat das mit der WERKSgarantie doch wohl überhaupt nix zu tun.... DENKE ich....
für den kunden spielt es keine rolle ob noch werksgarantie bestand, für den händler ist es schon relevant, da er im rahmen der werksgarantie die kosten beim hersteller abdrücken kann (wenn welche waren).
trotzdem ist der unterschied zwischen gewährleistung und garantie zu beachten !!!
bei gewährleistung ist der kunde in der beweispflicht !
nicht der händler und kostenlos gibt es auch nichts.
die durchsicht nach mängeln muß du bezahlen, auch diese ist nicht kostenlos.
soweit ich das verstanden habe , liegt i.m. kein mangel vor, also muß der händler auch nichts zahlen.
natürlich kannst du dir den wagen durch sehen lassen, aber erwarte nicht, daß der händler dir mängel nennt, die er dann im rahmen der gewährleistung bezahlen muß
trotzdem ist der unterschied zwischen gewährleistung und garantie zu beachten !!!
bei gewährleistung ist der kunde in der beweispflicht !
nicht der händler und kostenlos gibt es auch nichts.
die durchsicht nach mängeln muß du bezahlen, auch diese ist nicht kostenlos.
soweit ich das verstanden habe , liegt i.m. kein mangel vor, also muß der händler auch nichts zahlen.
natürlich kannst du dir den wagen durch sehen lassen, aber erwarte nicht, daß der händler dir mängel nennt, die er dann im rahmen der gewährleistung bezahlen muß
nö, Lasse, Du hast das falsch verstanden ...
Die Werksgarantie läuft 2 Jahre ab Erstzulassung, die -> und dies ist meine Auffassung vom neuen Recht <- Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtwagens 1 Jahr mit dem Datum des Kaufes.
Der Händler meinte jetzt, mit dem Ablauf der 2 jährigen Werksgarantie wäre auch seine Gewährleistung abgelaufen. Das Argument war, er kann ja auf eine Garantie nicht noch eine setzen ...
Die Werksgarantie läuft 2 Jahre ab Erstzulassung, die -> und dies ist meine Auffassung vom neuen Recht <- Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtwagens 1 Jahr mit dem Datum des Kaufes.
Der Händler meinte jetzt, mit dem Ablauf der 2 jährigen Werksgarantie wäre auch seine Gewährleistung abgelaufen. Das Argument war, er kann ja auf eine Garantie nicht noch eine setzen ...
..wohl ein Jahr, aber die Schlussfolgerung bleibt diesselbe...
..ups, zuviel s...
Beweislastumkehr nach 6 Monaten...
Also, wenn ich Euch richtg verstehe, kann ich zwar die Karre checken lassen und muß dafür löhnen, wahrscheinlich finden die dann eh ( ) nix aber wenn in 2 Monaten was verreckt, bleche ich auch ...
Ich bin jetzt mal nicht begeistert, aber zumindest einen Schritt weiter
Ich bin jetzt mal nicht begeistert, aber zumindest einen Schritt weiter
@YoyoStock
FALSCH! Die ersten 6 Monate nach Übergabe muss Händler beweisen dass nix dran ist und war, danach Kunde! Kommt aber auf Laufleistung Alter und das defekte Teil an... Eigentlich zwei Jahre Gewährleistung, kann aber durch AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Frage, was in den AGB´s steht. Hat der Händler gepennt und ältere AGB´s genommen, in denen zwar Verkürzung auf ein Jahr drin steht, fehlt aber der Hinweis auf Gültigkeit ab Übergabe, dann unwirksam und somit zwei Jahre Gewährleistung...
FALSCH! Die ersten 6 Monate nach Übergabe muss Händler beweisen dass nix dran ist und war, danach Kunde! Kommt aber auf Laufleistung Alter und das defekte Teil an... Eigentlich zwei Jahre Gewährleistung, kann aber durch AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Frage, was in den AGB´s steht. Hat der Händler gepennt und ältere AGB´s genommen, in denen zwar Verkürzung auf ein Jahr drin steht, fehlt aber der Hinweis auf Gültigkeit ab Übergabe, dann unwirksam und somit zwei Jahre Gewährleistung...
super!
und was bedeutet das jetzt für mich
und was bedeutet das jetzt für mich
...solange nichts kaput ist, wenig - und im Fall des Falles kommt´s darauf an, aber das Problem mit der Beweislastumkehr ist nicht zu unterschätzen(Gutachter...), ansonsten Blick in die AGB´s...
wenn es dir wert ist lass den wagen bei der konkurrenz durchchecken (auf deine kosten) - bei mängeln(=kaputte teile außer Verschleißteilen) fahr zum vertragshändler und lass es reparieren.
reperatur muss verkäufer zahlen egal ob er selber an hersteller weiterverrechnen kann.
garantie beruht auf freiwilligem vertrag zwischen den vertragsparteien.
gewährleistung beruht auf gesetz und kann somit nicht ausgeschlossen werden. (höchstens im rahmen des gesetzes eingeschränkt [zeitlich])
reperatur muss verkäufer zahlen egal ob er selber an hersteller weiterverrechnen kann.
garantie beruht auf freiwilligem vertrag zwischen den vertragsparteien.
gewährleistung beruht auf gesetz und kann somit nicht ausgeschlossen werden. (höchstens im rahmen des gesetzes eingeschränkt [zeitlich])
das bedeutet für dich:
findet die prüfende werstatt etwas relevantes, musst du dem Verkäufer eine Frist zur Behebnung mit Ablehnungsandrohung setzen ("hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit den Mangel XY bis zum XY zu beheben. Sollten Sie den Mangel bis XY nicht beheben, werde ich eine Werkstatt mit der Behebung des Mangels XY beauftragen und die Kosten dafür anwaltlich geltend machen. Durch die einschaltung des RA entstehen weitere Kosten, wekche Sie zu tragen haben. Setzen Sie sich mit bzgl. einer Terminabsprache in Verbindung... bla bla bla..")
zunächst solltest du in die AGB schauen, was da unter Gewährleistung steht. Schreib mal hier rein....
findet die prüfende werstatt etwas relevantes, musst du dem Verkäufer eine Frist zur Behebnung mit Ablehnungsandrohung setzen ("hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit den Mangel XY bis zum XY zu beheben. Sollten Sie den Mangel bis XY nicht beheben, werde ich eine Werkstatt mit der Behebung des Mangels XY beauftragen und die Kosten dafür anwaltlich geltend machen. Durch die einschaltung des RA entstehen weitere Kosten, wekche Sie zu tragen haben. Setzen Sie sich mit bzgl. einer Terminabsprache in Verbindung... bla bla bla..")
zunächst solltest du in die AGB schauen, was da unter Gewährleistung steht. Schreib mal hier rein....
zuerst: Besten Dank für die Infos
Ich werd jetzt einfach mal nix tun (gibt ja derzeit auch keine Probleme)
Jetzt kenn ich mich zumindest ein bissi besser aus
Ich werd jetzt einfach mal nix tun (gibt ja derzeit auch keine Probleme)
Jetzt kenn ich mich zumindest ein bissi besser aus
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
217 | ||
90 | ||
77 | ||
60 | ||
50 | ||
36 | ||
34 | ||
31 | ||
27 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
19 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
14 |