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    Ostländer wollen mehr Steuergelder für Bonzen-Renten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.05 09:42:15 von
    neuester Beitrag 11.04.05 09:47:04 von
    Beiträge: 17
    ID: 973.536
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      schrieb am 09.04.05 09:42:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ost-Regierungschefs werfen Schröder Wortbruch vor
      Bund will Länder nicht bei den explodierenden Kosten für die DDR-Sonderrenten entlasten - Minister Stolpe laviert
      von Uwe Müller

      Berlin - Wenn es ums Geld geht, wird das Klima frostig: Georg Milbradt und Dieter Althaus, die CDU-Länderchefs von Sachsen und Thüringen, haben Kanzler Gerhard Schröder (SPD) jetzt "Wortbruch" vorgeworfen. Für gereizte Stimmung sorgt ein sperriges Thema, das die neuen Länder und Berlin teuer zu stehen kommt - die Sonder- und Versorgungssysteme der ehemaligen DDR.


      Die Kosten der entsprechenden Systeme sind in den vergangenen 14 Jahren durch eine sehr großzügige Rechtsprechung - Experten sprechen von "idiotischen Gerichtsurteilen" - um den Faktor 2,9 gestiegen. Waren 1992 noch 841 Mio. Euro zu schultern, fallen in diesem Jahr wohl 2,3 Mrd. Euro an. Von dem Gesamtbetrag entfallen 2005 rund 1,5 Mrd. Euro auf die sogenannte Zusatzversorgung (hieran beteiligt sich der Bund zu einem Drittel) und etwa 800 Mio. Euro auf die Sonderversorgung (dazu steuert Berlin die Hälfte zu).


      Angesichts der dramatisch gestiegenen Beträge fordert Milbradt ein anteilig höheres Engagement des Bundes: "Das überfordert den sächsischen Etat." Die ostdeutschen SPD-Ministerpräsidenten argumentieren ähnlich. Doch Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) läßt das kalt. Der Bund werde seinen Anteil an den Ost-Zusatzrenten nicht aufstocken, teilte er in dieser Woche kategorisch mit. Die westdeutschen Länder hätten schließlich durch Pensionen für ehemalige Landesbeamten viel höhere Lasten zu tragen. Prompt entgegnete Althaus, die Einlassung sei "geradezu grotesk: Eichel ist auf dem falschen Dampfer."


      Althaus & Co. berufen sich auf ein Protokoll vom 19. Dezember 2003. Damals hatte die Bundesregierung im Vermittlungsausschuß zugesagt, "die Erstattungen der Länder an den Bund für die Sonder- und Zusatzsysteme zu begrenzen". Doch präzise Festlegungen, was dies zu bedeuten habe, unterblieben seinerzeit - solche Unterlassungssünden sorgen in der Politik stets für Streß.


      Vor wenigen Wochen noch hatte Kanzler Schröder den Ost-Ländern bei einem Besuch im sächsischen Weißwasser erneut Hilfe versprochen und seinen für den Aufbau Ost zuständigen Minister Manfred Stolpe (SPD) mit entsprechenden Verhandlungen beauftragt. Anfang Februar stellte Stolpe dann öffentlich eine spürbare Entlastung in Aussicht. Inzwischen allerdings schweigt sein Haus, vermutlich vor dem Hintergrund der schroffen Eichel-Festlegung: "Zu Inhalten und Zielen von Gesprächen geben wir keine Auskunft."


      Der Dresdner Finanzwissenschaftler Helmut Seitz sagte der WELT: "Es gab eine Festlegung des Bundes, die Länder zu entlasten. Aber sie hat bislang nicht dazu geführt, daß auch nur ein einziger Cent geflossen wäre." Der Professor betont, daß die Ost-Länder für "völlig artfremde Leistungen" herangezogen würden. Denn Rentenempfänger sind nicht etwa frühere Angestellte im öffentlichen Bereich der DDR, sondern beispielsweise Ingenieure, die vor der Wiedervereinigung in die Systeme einzahlten. Solche Sonderlasten würden in den West-Ländern nicht anfallen, erklärt Seitz. "Es wäre eine signifikante Entlastung, wenn der Bund deshalb künftig zusätzlich eine halbe Milliarde Euro trägt."


      Davon indes will der Bundesfinanzminister nichts wissen. Die offizielle Sprachregelung seines Hauses ist so schwammig wie die Festlegungen von Dezember 2003: "Es besteht sowohl umfangreicher Abstimmungsbedarf zwischen Bund und den ostdeutschen Ländern, als auch innerhalb der Bundesregierung."

      Die Welt, Fr, 8. April 2005
      http://www.welt.de/data/2005/04/08/662510.html
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 10:27:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Beschwere Dich beim Bundesverfassungsgericht, die haben das verbockt ...
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 10:50:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Generalzocker, wieso ist das vom Bundesverfassungsgericht verbockt worden! Sicherlich weißt du das! Mir ist das völlig unklar! Ich dachte immer, dass das BVG überprüft, ob geltendes Recht dem GG entspricht! Mir ist neu, dass das BVG Gesetze macht und diese umsetzt!
      Ich dachte immer, das BVG überwacht!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:48:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3: Das Grundgesetz ist ein so interpretationsbedürftiges Gesetz, daß letztlich das BVerfG entscheidet, was drin steht ... ;)
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:59:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schröder kann man keinen Wortbruch vorwerfen!
      Die ersten Klagen wurden vor 1998 erhoben und es wurde geklagt gegen eine Bestimmung die während der Kohl-Regierung "Gültigkeit" hatte!

      Den Länderchefs von Sachsen und Thüringen hätte dieses "schreiende Unrecht" der Kohl-Regierung bekannt sein müssen :D

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      schrieb am 09.04.05 16:52:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Generalzocker, wieso hat es das BVG verbockt? Diese Frage hast du nicht einmal andeutungsweise beantwortet! Bleibt also dein Geheimnis!
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:33:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Generalzocker
      diese Renten-Sonderversorgung wurde im Einigungsvertrag festgelegt!
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:39:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      29. April 1999

      Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zu den DDR-Sonderrenten teilweise für verfassungswidrig erklärt. Nach den gestern verkündeten Urteilen können rund 330 000 Personen, die in der DDR in Zusatz- und Sonderversorgungssystemen versichert waren für die Zukunft mit höheren Altersbezügen rechnen.

      http://www.htwm.de/sa/service/polit/Jahr1999/april_1999.htm
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:50:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Datum: 03.01.1997
      Ressort: Politik
      Autor: -
      Seite: 5


      Keine Entscheidung über DDR-Sonderrenten
      Musterklage eines Hochschulprofessors kommt vor das Verfassungsgericht
      Kassel. AP

      Nach langem Rechtsstreit soll jetzt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Sonderrenten für die DDR-Intelligenz entscheiden.

      Wegen der Rentenkürzung von Angehörigen der Sonderversorgung für die wissenschaftliche, medizinische und künsterlische Intelligenz in der früheren DDR hat das Bundessozialgericht nach einer Sondersitzung in Berlin das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach einem gestern bekanntgegebenen Beschluß soll das Verfassungsgericht gemäß Artikel 100 des Grundgesetzes darüber entscheiden, ob die Rentenkürzung der Intelligenz ein unerlaubter Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Eigentum ist und mithin gegen Artikel 14 des Grundgesetzes verstößt.

      Den Musterprozeß strengte ein ehemaliger Hochschulprofessor aus Ostberlin

      ....
      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump…
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:54:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      CDU/CSU:

      07. Juli 2004
      Arnold Vaatz
      Teilungsfolgen wirken immer noch nach
      Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die so genannten DDR-Sonderrenten

      Ansonsten ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer der SED-Diktatur. Wiederum schützt das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf das Grundgesetz Besitzstände, die unter Missachtung der Grundsätze des Grundgesetzes einmal zustande gekommen sind und verschärft auf diese Weise das Gerechtigkeitsdefizit in Ostdeutschland.

      Deshalb muss nun dringender über die weitere Verbesserung der Situation der Opfer des SED-Unrechtsregimes nachgedacht werden. Bis jetzt gilt der Grundsatz: Wer in der DDR persönliche Nachteile und Karriereschäden in Kauf nahm, weil er an der Suspendierung der Demokratie nicht teilnehmen wollte, der wird bis in seine Altersbezüge für diese Haltung von der Bundesrepublik Deutschland bestraft und benachteiligt. Indem der Rechtsstaat unverdrossen weiter die Täter des SED-Staates, deren Helfer und Mitläufer besser stellt als die Opfer, fügt er letzteren Stück für Stück neue Demütigungen zu, die letztlich den Rechtsstaat selbst diskreditieren.

      http://www.cducsu.de/section__2/subsection__1/id__8970/Meldu…

      Und wer soll das finanzieren?
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 19:21:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]16.336.714 von StellaLuna am 09.04.05 17:54:31[/posting]Wer das bezahlen muß ist doch klar,
      die Oberbayern (Dünken sich besser als die Franken zu sein) und die BW-er.
      Aber die Niederbayern, auch profitieren ja jetzt vom Abnschluß des Sudetenlandes (Pilsen, Vimberg) usw.

      Gut das es den Länderfinazausgleich gibt:)
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 19:26:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dresdner Beobachter
      der Stoiber wird den neuen Bundesländern was husten :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 19:27:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das hat der Helmut Kohl verbockt! Jetzt soll er Spenden sammeln für die DDR-Renten :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 09:44:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]16.336.967 von StellaLuna am 09.04.05 19:26:40[/posting]Das entscheidet nicht der Stoiber, sondern das BVG .

      Siehe z.B. Klagen von Saarland und Bremen auf Bundeszuschuß wg. Haushaltnotlage.

      H. Stoiber kann seinen Bayern eher empfehlen noch mehr als bisher Steuervermeidungsstrategien durch Verlagerung der wirtschaftlichen Aktivitäten ins benachbarte Ausland auszuüben.

      Braunau statt Altötting ist die Devise. Haider sei Dank.
      Avatar
      schrieb am 11.04.05 06:51:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      siehe auch:
      Schon wieder höhere Ostrenten. Thread: Schon wieder höhere Ostrenten.
      Avatar
      schrieb am 11.04.05 06:54:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nachzahlung
      BfA ändert Rentenbescheide - Mehr Geld für Ostrentner

      Viele Rentner in Ostdeutschland bekommen demnächst korrigierte Rentenbescheide. Das teilte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf Anfrage des MDR-Magazins "Umschau" mit. Sie bestätigte zugleich einen "Umschau"-Bericht, wonach viele Ostrentner höhere Renten und zum Teil erhebliche Nachzahlungen bekommen.


      Viele Ostrentner können auf 20, 30 bis hin zu 500 Euro mehr Geld hoffen.
      Als Grund für die Korrekturen nannte die BfA die Umsetzung zweier höchstrichterlicher Urteile. Profitieren werden zum einen die Rentner, denen nachträglich Ansprüche aus der DDR-"Intelligenzrente" zugesprochen und deren Rente nicht neu berechnet wurde.

      Zum anderen können Rentner mit Anspruch auf Zusatzrenten auf mehr Geld hoffen, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hätten besser gestellt werden müssen, aber wegen einer Änderung der Rentenart von den Rentenkassen nicht berücksichtigt wurden.

      Der Leipziger Rentenberater Frank Parche sagte der "Umschau", in der Praxis seien Rentensteigerungen von 20, 30 Euro bis hin zu 500 Euro pro Monat möglich". Nachzahlungen bewegten sich im fünfstelligen Bereich.

      "Intelligenzrente" ohne Urkunde wird anerkannt
      Die BfA erkennt nun auch nachträglich "Intelligenzrenten" für so genannte Bestandsrentner an. Seit Dezember 2004 erfolge die Neuberechnung. Das geschehe entweder auf Antrag oder von Amts wegen.

      Seit 1998 warten darauf viele Ostrentner. Das Bundessozialgericht hatte damals geurteilt, dass alle jene die DDR-"Intelligenzrente" erhalten müssen, die den entsprechenden Berufsgruppen angehört haben. Die Rentenkassen hatten bis dahin nur jenen DDR-Rentnern die "Intelligenzrente" angerechnet, die die entsprechende Urkunde aus DDR-Zeiten hatten.

      Wer keine Urkunde hatte, aber zu den Anspruchsberechtigten gehörte, konnte nach 1998 eine solche Rente beantragen. Zehntausende bekamen daraufhin Feststellungsbescheide. Doch nur jenen Antragstellern, die nach 1992 in Rente gegangen waren, wurde die erhöhte Zahlung gewährt. Zur Begründung hatten die Rentenkassen auf das Rentenüberleitungsgesetz von 1992 verwiesen und betont, dass das Gesetz keine Neuberechung vorsehe.
      Aktenzeichen: B 4 RA 39/03 R
      Urteil des Bundessozialgerichts zu den "Intelligenzrenten"

      Wechsel der Rentenart kein Grund für Ausschluss
      Bei den Rentnern mit Ansprüchen auf Zusatzrente setzt die BfA ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Oktober 2004 um. Das Gericht kippt eine Praxis der Rententräger, die diese Rentner von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999 ausschloss. Die Rentenkassen hatten alle Pensionäre und deren Angehörige von der Besserstellung ausgenommen, bei denen sich nach 1992 die Rentenart geändert hatte. Betroffen sind zum Beispiel Invalidenrentner, die später eine normale Altersrente bezogen. Ebenso wurde mit Witwen und Witwern verfahren, bei dessen verstorbenen Partnern ein solcher Wechsel der Rentenart vorgelegen hatte.

      Die Rentenkasse hatte ihren Schritt damit begründet, dass die Besserstellung aus dem Verfassungsgerichtsurteil nur für Bestandsrentner gelte. Durch den Wechsel der Rentenart aber seien die Ruheständler und deren Angehörige "Neurentner", der Anspruch auf eine bessere Berechnung sei damit entfallen.
      Aktenzeichen: B 4 RA 27/04 R
      Urteil des Bundessozialgerichts zur "Rentenart"

      Ausführliche Informationen zur "Intelligenzrente" finden Sie auch in einem Beitrag der UMSCHAU vom 31.08.2004. Folgen Sie einfach dem Link unter diesem Absatz.
      Mehr Geld für Ostrentner?
      MDR.DE | 07. April 2005 | 16:12
      http://www.mdr.de/umschau/1895202.html
      zuletzt aktualisiert: 07. April 2005 | 16:07
      Avatar
      schrieb am 11.04.05 09:47:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      #1

      Wenn wunderts, dass Stolpe nichts gegen höhere Stasi-Renten hat...

      :mad::cry:


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