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    Wie lange kann man Geld zurück verlangen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.04.05 22:35:05 von
    neuester Beitrag 05.11.05 14:36:43 von
    Beiträge: 35
    ID: 976.971
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      schrieb am 25.04.05 22:35:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht un ein Ersatzteil für unseren Küchenherd im Wert von 202 Euro inkl. Versand

      Bestellung 02.03.05 online www.hgt24.de
      Zahlung vorkasse geleistet 03.03.05
      Lieferung ca 12.03.05

      Nach Einbau durch Elektriker keine Richtig Funktion, des halb der Elektriker will bei Miele nachfragen wegen Sachlich Richtigen Einbau.
      Unser Problem das Alte Schalter funktionier nach Wiedereinbau bisher einwandfrei, deshalb wollen wir nicht Tauschen sondern das Geld zurück

      :confused:Geht das nach dieser Zeit:confused:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      der von Ihen gelieferte Regler funktionierte nur zum Teil, d.h. er heizt immer BEIDE Heizkreise.
      Heute war mein Elektriker wieder hier und mußte den obengenannten Regler ausbauen, nachdem er Rücksprache mit Miele gehalten hatte. Meine Frage: 1. Wohin nun den Regler senden?? zu Ihnen oder direkt zu Miele??? 2. Wer bezahlt den zusätzlichen Ein-u. Ausbau

      Die Korespontenz heute:


      Sehr geehrter Herr ......

      Ungenutzte original Verpackte Ware die elektrisch nicht gesteckt war, wird genauestens vom Hersteller kontrolliert, können Sie binnen 14 Tagen im Rahmen unserer AGB´s "Frei" zurücksenden.

      Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen.

      Wir werden diese nach Erhalt an den Lieferanten zurücksenden.

      Bereits eingebaute, probeweise gesteckte oder auf Funktion getestete Ware kann NICHT retourniert werden!

      Mit freundlichen Grüßen

      Hausgerätetechnik Krupper




      Wenn ich sie somit RECHT verstehe, soll ich ein von Ihnen DEFEKT geliefertes Ersatzteil behalten????
      Das dieser oben beschriebene Schalter defekt war, wird und kann durch meine Elektriker bestätigt werden.
      Sie sollten mir konkret erklären können ob ich mein Geld bei Rücksendung des von Ihne defekt gelieferten Schalter zurück bekommen, sonst sehe ich mich gezwungen diesen Fall meinem Rechtsschutz zu übergeben.
      MfG ...

      Antwort sehr Schnell darauf

      Sehr geehrter Herr ....


      es ist für uns sehr bedauerlich, dass Sie einen Artikel erhalten haben, der zu einer Beanstandung Anlass gab.


      Sie können selbstverständlich aus unserem Haus eine einwandfreie Qualität erwarten.


      Da ein Nachweis für einen Defekt eines Ersatzteiles nach einem Einbau, wenn überhaupt, nur mit sehr großem Aufwand verbunden ist, können wir keine generelle Regelung anbieten.

      Ein Fehler kann in Geräten an vielen Stellen existieren und eine Wirkung auf neu eingebaute Ersatzteile haben.

      Ebenso können Fehler beim Einbau gemacht werden.

      Um eine hohe Qualität unserer Artikel zu gewährleisten, haben alle Hersteller eine Qualitätskontrolle in Ihrem Hauptlager. Sicherlich können wir nicht ausschließen, dass ein Teil im Ausnahmefall defekt ausgeliefert wird oder nach kurzer Betriebszeit Fehler aufweist.

      Das kommt in der Tat aber nur sehr selten vor.

      Diese Fälle lassen sich dann allerdings auch entsprechend nachvollziehen und werden direkt vom Hersteller geprüft.


      Sollte es einen derartigen Fall geben leisten die Hersteller selbstverständlich Ersatzbauteile.


      Wir weisen vorsorglich schon vorab darauf hin, das anfallende Prüf und Versandkosten nicht übernommen werden und in Rechnung gestellt werden.


      Bitte senden Sie uns einen Nachweis über den Einbau durch einen von der IHK anerkannten Meisterbetrieb zu.


      Bei erneuter Funktionsstörung kann der Fehler an vielen Stellen existieren und eine Wirkung auch auf neu eingebaute Ersatzteile haben, daher ist eine Prüfung am Gerät notwendig.

      Senden Sie uns zusätzlich den Prüfbericht des Fachbetriebes zu, der den erneuten Defekt des Programmschalters dokumentiert und Art und und Umfang der Störung des Bauteil genau beschreibt und wieder gibt.



      Wir als Händler sind nur Ihre Kontaktpersohn in einem Fehlerfall, die Haftung oder der Haftungsauschluss obliegt dem Hersteller/Vertreiber der ohne entsprechende Belege Leistungen mit folgendem Hinweis ablehnt.

      Arbeiten und Austausch von Ersatzteilen an Elektrogeräten dürfen nur durch Fachkräfte eines von der IHK anerkannten Meisterbetriebes erfolgen. Als Fachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen mit den einschlägigen Bestimmungen aufweisen, auszuführende Arbeiten beurteilen sowie mögliche Gefahren erkennen kann.



      Wir werden die Belege zur Prüfung an den Hersteller einreichen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Hausgerätetechnik Krupper


      PS ICH will mein Geld zurück geht das:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 23:12:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      :cool:Dann werde ich die Sache meinem Rechtschutz übergeben--wenn er es nimmt:D
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 01:16:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Auf jeden Fall ist eines falsch was die Firma schreibt:

      "IHK geprüfter Meisterbetrieb"

      Elektriker ist ein Handwerksberuf und es gibt da Meister!

      Aber die Industrie- und Handelskammer ist ausschliesslich für Industrie und Handel zuständig.

      Nun zitiert Dein Lieferant angeblich den Herrsteller "miele", der wird aber ganz bestimmt nicht IHK geprüfter Meisterbetrieb geschrieben haben.

      Zumindest hier hat Dein Lieferant was Falsches gesagt bzw. erfunden.

      Ohne, dass ich es jetzt in diesem Fall genau weiss, und auch hier keine offizielle Beratung geben kann und darf, meine ich schon, dass die den Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren hast.
      Ich würde an Deiner Stelle das Teil zurückschicken und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

      Habe den Eindruck, der Lieferant will Dich abwimmeln und mit merkwürdigen Begründungen, Dich von einer Reklamtion abhalten.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 22:05:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke "SupiAlex",
      es ist so die Berliner hgt24=Hausgerätetechnik Krupper, haben das Ersatzteil von Miele bezogen (Orginal Miele Verpackung) und es von Berlin zu mir geschickt.
      Mein Elektriker der den Schalter bei mir eingebaut hat, hielt daher Rücksprache bei Miele ob sein Einbau Richtig wäre, er meinte ich solle es direkt zu Miele senden, was ich jedoch nicht tat, denn es stellte sich heraus das unser alter Schalter den er wiedereingebaut hat plötzlich wieder funktioniert.
      Deshalb möcht ich KEINE anderen/Neuen sonder mein Geld zurück ob von Miele oder hgt24 wäre mir egal.
      Deshalb wohin das defekte Ding senden?? Deine Empfehlung werde ich nach Rücksprach mit meinem Elektriker wohl befolgen
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:55:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      :confused: Zusatzfrage:

      Kann ich auch die vergeblichen Ein-u.Ausbaukosten geltend machen, und wo wäre das (bei Miele oder dem Händler hgt24) hier habe ich zwar noch keine Rechnung vom Elektriker doch 2x 1/2 Stunde wird es wohl sicher sein.

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      Avatar
      schrieb am 27.04.05 10:50:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #5:
      Wenn das Ersatzteil einen Sachmangel aufweist, können die vergeblich aufgewendeten Ein- und Ausbaukosten als Mangelfolgekosten geltend gemacht werden.
      Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Händler geltend zu machen, Ansprüche aus einer Garantie (fallls eine Garantie gewährt wurde), gegenüber Miele.
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 22:27:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jetzt habe ich eine Bestättigung von meinem Elektriker über den Sachgerechten Einbau und eine Rechnung über den VERGEBLICHEN Ein- u. Ausbau des Schalters/Reglers von 37 Euro.
      So wede ich nun Morgen eine Brief schreiben und dem Päcken mit dem defekten Regler an den Lieferanten zurück senden.
      Außerdem werde ich den bezahlten Betrag von 202 Euro + Ein- u. Ausbau Kosten von der Hausgerätetechnik Krupper zurück verlangen.
      Vorkasse Rechnung 02.03.05 Bezahlung März 2005--Einbau 16.3.05 Ausbau 14.04.05.
      Nocheinmal der Neu- Eingebaute Schalter funktionierte von Anfang an NICHT Richtig bzw nur zum Teil, dieses stellte der Elektriker auch nach dem Einbau fest.
      Er wollte jeoch bei Miele nachfragen ob es am Einbau oder anders wo ligen könnte, deshalb die lange Zeit von fast 4 Wochen.
      Soll ich in meinem Schreiben:
      1. mit Rechtschutz und Anwalt drohen???
      2. eine Frist setzen wo mein Geld zurück sein sollte?
      3. anderes Beachten?
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 22:49:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      ""Mein Elektriker der den Schalter bei mir eingebaut hat, hielt daher Rücksprache bei Miele ob sein Einbau Richtig wäre""

      Das sagt doch schon alles :)
      Wenn ein (Meister)-Handwerker etwas einbaut
      und dann hinter nachfragen muss ob er es eventuell (zufällig) richtig gemacht hat :)

      Ne was lustig :)

      Wenn ich Miele bzw. der Händler wäre würde ich Dich bzw. den (Meister-) Handwerker auf dem Teil aber sowas von sitzen lassen !

      Und uuups, plötzlich geht das alte Teil wieder. Ne ne ne ne.
      Avatar
      schrieb am 29.04.05 09:12:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      zu # 8 abmorT
      Zur Ehre meines Elektrikers, da kannst Du davon ausgehen das er Fachmann ist, er hat immer genügend Arbeit das ist sicher ein Zeichen für seine Fähigkeiten.

      Die Rücksprache mit Miele war soweit ich es verstehen konnte auf andere mögliche Fehler bezogen.
      Mein Elektriker verkauft Miele und andere Geräte, jedoch KEINE Imperial Hausgeräte.

      Folgendes Schreiben zum Einbau habe ich von Ihm erhalten:

      Hiermit bestätigen wir den Fachgerechten Einbau des vom Kunden gestellten Reglers.
      Ein falscher Einbau des Reglers ist NICHT möglich da der Regler über vertauschungssichere Stecker angeschlossen wird.
      Der gelieferte Regler lässt sich nur im Zweikreisbetrieb (Kreis 1+2) betreiben.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 10:56:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Päckchen mit Geldzurück-Forderung am 30.04.05 abgeschickt, wie lange soll ich auf Antwort warten???:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 22:12:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schröder-Eichel-Trittin
      haben angeblich auch immer genügend Arbeit.

      Und ? Haben die damit Fähigkeiten ?
      Wohl kaum bis überhaupt nicht :)
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 21:36:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      zu # 10

      Wie lange soll ich auf Antwort warten????
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 09:08:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12:
      Du hättest eine Frist setzen sollen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 23:16:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gestern kam ein E-Mail mit folgenden Text:

      Sehr geehrte ....


      der Hersteller hat die Reklamation anerkannt. Wir haben daher wunschgemäß den Warenwert erstattet.



      Weitere Kosten können wir nicht übernehmen.




      Mit freundlichen Grüßen



      Hausgerätetechnik Krupper



      ======================

      E-Mail: info@hgt24.de

      WWW: www.hgt24.de

      WAP: www.hgt24.de/wap

      Technikerhotline: 0900 5102 5522

      ======================

      :cry::cry: Und WER zahlt nun den Elekrtriker den Ein- u. Ausbau:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 12:03:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Und WER zahlt nun den Elekrtriker den Ein- u. Ausbau

      Antwort:
      Die Fa. Hausgerätetechnik Krupper

      Allerdings wohl erst nach Einschaltung eines Rechtsanwalts.
      Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 20:52:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Obwohl die das Ersatzteil von MIELE verkauft haben???

      Rechtschutz wäre vorhanden.

      1. soll ich diesem die Sache übergeben:confused:

      2. in einem selbtsverfassdem Schreiben mit Rechtschutz drohen (dauraufhinweisen)
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 14:49:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]16.678.022 von GueldnerG45S am 21.05.05 20:52:11[/posting]Obwohl die das Ersatzteil von MIELE verkauft haben???
      Du mußt dich nicht an Miele wenden. Auch wenn das Teil von einem Produzenten aus Bangladesh stammen würde, müßtest du dich nicht an den Produzenten in Bangladesh wenden.

      Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers richten sich stets gegen den Verkäufer. Dieser wiederum kann sich vom Produzenten entschädigen lassen.


      Rechtsschutz wäre vorhanden, soll ich diesem die Sache übergeben ?
      Zuständig ist natürlich nicht die Rechtsschutzversicherung sondern ein Rechtsanwalt. Für die Finanzierung des Anwalts wäre die Versicherung zuständig.

      . in einem selbstverfassten Schreiben mit Rechtsschutz drohen (darauf hinweisen)?

      Ich würde folgendes schreiben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die gelieferte Ware wies einen Sachmangel auf (§ 434 BGB), der vom Hersteller auf Grund meiner Reklamation anerkannt wurde. Siehe hierzu Ihre EMail vom ... . Auf Grund des Sachmangels erfolgte Rücktritt vom Vertrag (§ 437 Nr. 2 BGB), der Kaufpreis wurde erstattet. Darüber hinaus sind jedoch nach §§ 437 Nr. 3, 284 BGB noch die Kosten des Ein- und Ausbaus in Höhe von ... als vergebliche Aufwendungen zu erstatten. Von § 437 BGB kann nicht zu meinem Nachteil abgewichen werden (§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB). Kopie der Rechnung liegt bei. Ich bitte um Erstattung auf mein Girokonto Nr. bei ... Bank ... bis zum ... Ich erlaube mir den Hinweis, dass Sie die von Ihnen auf Grund des Sachmangels aufgewendeten Kosten von Ihrem Lieferanten zur Erstattung anfordern können (§ 478 BGB). Nach erfolglosem Fristablauf behalte ich mir vor, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung dieser Forderung zu beauftragen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 20:08:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      :kiss: Danke Nataly :kiss:

      habe soeben die Kontoauszüge auf meiner Bank geholt, es wurden mir 193,66 Euro erstattet, d.h. sie zogen den Versand+Faltkarton ab den ich bezahlte 202,88 Euro

      Meine sonstigen Kosten:
      Elektriker ein und ausbau 37,12 Euro
      Zurückschicken 4,30 Euro

      somit fehlen ohne Ärger:D 50,64 Euro
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 20:33:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Gueldner:
      Ich selber führe wegen 50 EUR keine Prozesse, auch dann nicht, wenn Rechtsschutz besteht. Der Zeitaufwand wird nie ersetzt. Sollte das von mir empfohlene Schreiben keinen Erfolg haben, mußt du entscheiden, ob du was unternimmst.
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 21:04:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      zu # 19

      das sehe ich genauso, bin gerade dabei den Text zu kopieren und ins E-Mail zu setzen.

      PS. meinen Rechtschutz habe ich seit 1996 (Verkehrsrechtsschutz schon länger)er kostet mir 235 Euro im Jahr und habe ihn noch NIE in Anspruch nehmen müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 21:58:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      zum schreiben von # 17 dieses habe ich abgesendet, 15 Minunten später kamm folgende Rückantwort:

      Guten Abend,
      nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung hat der Hersteller weitere Leistungen abgelehnt.

      Weitere Kosten werden nicht erstattet.


      Mit freundlichen Grüßen


      Hausgerätetechnik Krupper

      :D:D:D Und nun doch den Rechtweg suchen :D:D

      pockern die und schieben das Geld selber ein:confused:

      PS. ein Bekannter der bei einer Großen firma arbeitet meint vorgestern auch die MÜSSEN ALLES ersetzten
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 12:06:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      An eine Rücksprache mit einer Rechtsabteilung kann ich nicht ganz glauben. 15 Minuten sind zu kurz.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 13:52:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      :cry: Ich auch nicht:cry:

      Doch siehe da:laugh: sie haben es sich anders überlegt, folgendes E-Mail heute 8Uhr28:eek:

      Guten Tag,

      wir haben Ihr Begehren an den Hersteller gesandt.

      Sie erhalten nach Erhalt eine erneute Antwort.


      Mit freundlichen Grüßen



      Hausgerätetechnik Krupper
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 22:47:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Heute Neue Nachricht aus Berlin :cry::cry:

      Sehr geehrter Herr ........,


      im Rahmen der kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften haben wir Ihnen Kaufpreis der Ware voll erstattet.

      Auf eine Prüfung des Produktes hat der Hersteller kulant verzichtet, um möglichen Unstimmigkeiten in Bezug auf den Zustand der Ware vor und nach der Auslieferung vorweg zu greifen.

      Die werksvertraglichen Gewährleistungsansprüche zwischen Ihnen und Fa. ..... berühren uns nicht.(das wäre die Ein- u. Ausbaukosten)

      Einen Schadensersatzanspruch sehen wir ebenfalls nicht, da die Ersatzteillieferung von uns weder fahrlässig noch durch groben Vorsatz geprägt war.

      Entstehende Versandkosten zum Kunden gehen laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten des Käufers.

      Mit freundlichen Grüßen
      Hausgerätetechnik Krupper
      Iris Krupper

      :confused::confused: Und was jetzt tun oder nicht tun :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 23:03:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      Die HGT ist entweder dumm oder stellt sich dumm. Ohne Anwalt läuft nichts. Ob du das tun willst, mußt du selber entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 23:58:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich habe eine interessante Stelle gefunden. Nach der soll es möglich sein, u.a. den Ersatz für vergebliche Aufwendungen auszuschließen:


      Nach § 475 BGB kann von den gesetzlichen Regelungen über den Kaufvertrag, den Sachmangelbegriff, die Mängelrechte des Käufers keine vertragliche Abänderung zu Lasten des Verbrauchers erfolgen – auch nicht durch Individualvertrag. Ausgeschlossen oder beschränkt werden können nach § 475 III BGB jedoch die Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz jeder Art, also der Ersatz des eigentlichen Mangelschadens, des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung (großer Schadensersatz wegen Nichterfüllung) und des Mangelfolgeschadens sowie der Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Zu beachten bleiben hierbei jedoch die für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden strikten Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Damit sind die wesentlichen Schutzvorschriften für den Verbraucher zwingend ausgestaltet.
      http://www.ksup.de/beitraege06.html
      Avatar
      schrieb am 28.05.05 00:19:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Gueldner:
      Schau dir mal die AGBs der HGT Küppers durch, ob da erwas über den Ausschluß von Schadensersatz steht.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 13:09:33
      Beitrag Nr. 28 ()
      weder auf der Rechnung noch noch auf den E-Mails der Frima steht was von ABG`s.

      Auf der Rechnung wird erwähnt das im Rahmen der ABG`s Rücksendunge "Frei" geschickt werden müssen.

      das heißt dann doch was nicht erwähnt trifft nicht zu:confused:

      http://http://www.hgt24.de/
      http://www.hgt24.de/ratgeber.phhttp
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 16:32:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Auf der Website sind aber die AGBs zugänglich.
      Hier Ziff. 11 der AGBs:

      11. Gewährleistung
      Unsere Waren unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen für den Verbrauchsgüterverkehr. Mängel müssen schriftlich angezeigt werden unter Vorlage der Kaufrechnung und einem schriftlichen Nachweis über den fachgerechten Austausch/Installation durch einen von der IHK anerkannten Meisterbetrieb. Durch eigenmächtige vorgenommene Eingriffe an der Ware, Fehler beim Einbau oder Folgefehler wird die Haftung des Lieferers aufgehoben. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen, die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gut zu schreiben. Haftung für Mängel auf Grund fehlerhafter, nicht eindeutiger oder unvollständiger Ersatzteildokumentationen des Herstellers wird nicht übernommen. Im Gewährleistungsfall behalten sich die Hersteller eine individuelle Überprüfung der Bauteile vor. Haftung für Mängel wird nur übernommen, wenn von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Die Beweislastumkehrfrist endet nach 6 Monaten. Weitergehende Ansprüche aus Mängel- und Schadenersatzansprüchen aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. Kosten für Versand und Verpackung zum Lieferanten, zum Kunden oder zu hgt24 gehen zu Lasten des Käufers. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so sind wir als Verkäufer berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Prüfung und Bearbeitungspauschale zu berechnen. Verschleißteile und Bruchgefährdete Waren wie Knebel, Knöpfe, Griffe, Glaskannen oder Platten, Keramik-, Glaskeramik-, Ceranplatten sowie glasähnliche Werkstoffe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen

      http://www.hgt24.de/agbs.php
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 20:33:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Danke "NATALY" aber was heißt das jetzt:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 20:38:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich rate dazu, die Sache nicht weiter zu verfolgen. Es lohnt sich einfach nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.06.05 14:24:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      :cry: auch keine E-Mail mehr und etwas drohen, denn die Hgt pockern natürlich auch und hoffen das ich nichts unternehmen,.
      Wo sind hier noch Möglichkeiten :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 22:38:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      :rolleyes: Überlege gerade:

      SOLL ich eine LETZTE Frist setzten, oder müßte hier bereits der Rechtsschutz dieses übernehmen:confused:
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 14:44:26
      Beitrag Nr. 34 ()
      Andere Fall als im Thread bisher berschrieben


      Thema: ifpf - -institut für produktforschung--Betrug???Thread: ifpf - -institut für produktforschung--Betrug???

      red]Welch eine PLEITE:cry:, das kommt davon weil die Post jetzt neben der Wurst liegt.:cry:[/red] Aufgrund des Rates der Wurstverkäuferin habe ich das Paket UNFREI an
      IFPF
      Produktforschung
      Schleifstrasse 7
      59525 UNNA
      zurück geschickt, heute brachte es der Postbode wieder mit 12 Euro Rücksendungszusachlag, da ich es gleich wieder zurücksenden wollte nußte ich weitere 7 Euro zahlen.

      Außerdem stellte ich fest, das die Firma bereits am 02.05.05-- 59,70 Euro abgebuchte hatte, meine Volksbank holte das Geld wieder zurück.

      Was soll ich jetzt tun:confused::confused:

      Weiteren Brief schreiben,mein erster Kündigungsbrief war wie ich erst jetzt fresstlle ohne Datum:D
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 14:36:43
      Beitrag Nr. 35 ()
      Thema/Frage:

      können wir aus den Verträgen ohne Verluste aussteigen???? d.h. ALLES Geld zurück verlangen :confused:


      Hallo,
      heute bekamen wir von unserer LV-Versicherung
      http://www.bruderhilfe.de/

      ein Schreiben wegen "Neuer Datenschutzklausel"
      Da heißt die LV-Versicherung wurde von der HUK Coburg übernommen.

      2002: Der strategische Partner HUK-COBURG engagiert sich finanziell bei der FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung und erhält eine Minderheitenbeteiligung von 37,2 % an der VRK Holding.


      Dezember 2004: Die strategische Partnerschaft mit der HUK-COBURG wird ausgebaut. Die Versicherer im Raum der Kirchen werden Teilkonzern der HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Diese übernimmt im Wege einer Kapitalerhöhung die Mehrheit von 65 % an der VRK Holding GmbH.
      Nun soll auch in Zukunft direkt von der HUK-Coburg die Verwaltung übernommen werden.

      Im Schreiben steht:
      wenn wir nicht von ihnen hören, gehen wir davon aus das Sie mit der nachfolgend abgedruckten Regelung zu den bestehenden Verträgen einverstanden sind. Andernfalls teilen Sie uns dies mit.

      Meine/Unsere Versicherungen laufen seit 01.01.2002 Ablauf 2024.

      Frage:

      können wir aus den Verträgen ohne Verluste aussteigen???? d.h. ALLES Geld zurück verlangen :confused:


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      Wie lange kann man Geld zurück verlangen???