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    England - Steuerparadies für deutsche Rentner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.05 11:13:43 von
    neuester Beitrag 09.06.05 11:51:51 von
    Beiträge: 2
    ID: 986.389
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      schrieb am 09.06.05 11:13:43
      Beitrag Nr. 1 ()

      Wenn Rentner auswandern


      [...]
      Das Thema "Rentenbesteuerung im Ausland" hat jetzt die deutsche Schutzgemeinschaft für Grundbesitz in Waldshut aufgegriffen. Sie unterstreicht, daß im neuen Wohnsitzstaat der alte Zahlungsstaat für Renten keine Steuern mehr erheben darf. Eigentlich genüge eine Postkarte: Den Rentenkassen braucht nur der neue ausländische Wohnsitz mitgeteilt zu werden, einschließlich des neuen Bankkontos. Und schon sei man in der alten Heimat mit der Rente bis zum Lebensende "steuerfrei" gestellt.
      Dem Auswanderer obliege es lediglich, seine aus Deutschland bezogenen Renten in der Steuererklärung seines neuen ausländischen Wohnortes zu deklarieren. Steuerfrei bliebe der ausgewanderte Rentner also nicht. Würde er etwa in der Schweiz - hier gedeckt durch das Bankgeheimnis - seine deutsche Rente verschweigen, müßte er es sich wohl gefallen lassen, daß man ihn fragen würde: "Von was leben Sie denn eigentlich?"
      Wer über größere Vermögen verfügt, kann in der Schweiz Vermögen und Einkommen völlig legal weitgehend steuerfrei genießen. Er braucht nur in einem Schweizer Kanton den Status eines "Pauschalisten" zu erwerben. Dann kann er ganz einfach mit dem Steueramt ein fiktives Einkommen aushandeln, von dem dann die normalen Schweizer Steuern zu zahlen sind. Die ausgehandelten Pauschalisteneinkommen sind in der Praxis himmelweit von den tatsächlichen Vermögenserträgnissen des Auswanderers einschließlich seiner ausländischen Renten entfernt.
      Nun wird man denken: "Ja, so ist die Schweiz." Aber das stimmt nicht so ganz. Da gibt es mitten in der EU noch einen Mitgliedstaat, der es unter Umständen sogar noch billiger macht als die Schweizer. Der deutsche Auswanderer kann nach England ziehen und sich dort irgendwo ein kleines Häuschen als Domizil kaufen. Dann geht er zum englischen Finanzamt und informiert die Beamten, wie hoch sein Einkommen auf der britischen Insel ist. Nur dafür muß er Steuern zahlen. Die "tatsächlichen" Erträgnisse lassen sich über britische Inselplätze lenken, wobei man die Renten einschließen könnte. Per saldo würden die Steuern minimal bleiben.
      Diese großzügigen Steuergesetze stammen noch aus der Kolonialzeit. Um sie zu nutzen, können unschwer kleine Familientrusts gegründet werden. So was gibt`s auf dem Kontinent nicht.
      [...]
      Frankfurter Allgemeine Zeitung 28. Mai 2005 Wirtschaft; Finanzmärkte und Geldanlage; S.21

      ----------------------------------------------------------------
      Klar das die Engländer keine richtige EU haben wollen.
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 11:51:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      der 1. Teil des Artikels

      Nachlese vom Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Der Redner von der - bisherigen - Regierungspartei versteht es, die Stimmung im Saale aufzuheizen: "Wie ist das denn bei uns? Die Wohlhabenden verdienen erst viel Geld in Deutschland, und dann melden sie sich einfach ab, ins Ausland. Was bleibt uns? Die Steuerlast." Haben nicht die Steuerflüchtlinge unsere Schulen und Universitäten besucht? fragt der Redner weiter. Und nun wollen sie einfach "abhauen". Der Redner macht auch gleich Versprechungen: "Wenn Sie unsere Partei wählen, dann werden wir uns diese Leute vornehmen." Dann werde über eine saftige "Wegzug-Steuer" nachzudenken sein. Und wenn die Steuerflüchtlinge sterben, sei es ein Gebot der Gerechtigkeit, daß die in Deutschland zurückgebliebenen Erben künftig auch noch dem deutschen Finanzamt etwas abgeben.
      Ob diese populistischen Vorschläge eine Chance haben, verwirklicht zu werden, dürfte vom Ausgang der Bundestagswahl im Herbst abhängen. Unabhängig davon gibt`s aber schon jetzt eine "Wegzugsteuerdiskussion". Künftig sollen Rentenbeiträge von der Lohn- und Einkommensteuer freigestellt werden. Dafür sollen die Renten "nachgelagert" der Steuerpflicht unterliegen. So ist es ja heute schon bei den Beamten. Aber wie ist es denn, wenn es einen Rentner gelüstet, auszuwandern? Nun, da gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Ländern. Sie laufen darauf hinaus, daß die zu Hause gezahlten Sozial- und auch Firmenpensionen ausschließlich am neuen Domizil des Rentners versteuert werden. [...]


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