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    Köhler - endlich mal ein guter Bundespräsident - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.05 11:44:42 von
    neuester Beitrag 30.08.05 19:31:39 von
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      schrieb am 16.06.05 11:44:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Köhler unterschreibt EU-Verfassungsgesetz nicht - Gauweiler beglückt

      Von Severin Weiland

      Bundespräsident Horst Köhler will mit seiner Unterschrift unter die von Deutschland ratifizierte EU-Verfassung warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler entscheiden hat. Gauweiler reagierte hoch erfreut.




      Bundespräsident Köhler: Karlsruhe respektiert


      Berlin - Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler saß am Nachmittag im Kulturausschuss, als die Nachricht über die Agenturen ging, der Bundespräsident werde so lange mit seiner Unterschrift unter das Ratifizierungsgesetz zur EU-Verfassung warten, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde Gauweilers in der Hauptsache vorliege.

      Das Bundespräsidialamt hatte in Berlin erklärt, dies habe das Amt dem Gericht mitgeteilt. Damit entfällt nach Auffassung des Bundespräsidialamtes auch die Notwendigkeit, dass das Verfassungsgericht die von Gauweiler beantragte einstweilige Anordnung erlasse. Das Bundespräsidialamt wollte sich nicht weiter zum Vorgang äußern und verwies auf seine schriftliche Stellungnahme.

      Gauweiler selbst zeigte sich von Köhlers Vorgehen "erfreut". Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erklärte er: "Nun ist der Weg frei für eine Überprüfung der EU-Verfassung im Hauptsacheverfahren und darüber, ob das Vertragswerk mit dem Grundgesetz übereinstimmt". Für das "Häuflein Kritiker, zu denen ich mich zähle, ist das ein großer Erfolg". Er habe sich im Bundestag sein Rederecht "geradezu erkämpfen müssen". Nach Angaben von Gauweiler hat Karlsruhe ihm gegenüber bereits signalisiert, dass es zu einer mündlichen Anhörung der Klageparteien kommen wird. Wann eine Entscheidung in der Hauptsache falle, sei jedoch nicht auszumachen. "Das ist das heilige Recht des Verfassungsgerichts", so der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler.

      Hoher Symbolgehalt

      Bereits Mitte Mai hatte es öffentliche Spekulationen über eine Verzögerung durch Köhler gegeben. Das Bundespräsidialamt hatte damals erklärt, das Prüfverfahren im eigenen Haus nehme seinen normalen Gang, sobald die Zustimmung zur EU-Verfassung durch den Bundesrat sei. Köhler werde den Ratifizierungsprozess erst dann verzögern, wenn das Bundesverfassungsgericht ihm bedeute, dass es den Einwänden Gauweilers stattgeben werde. Genau das scheint nun eingetreten zu sein.

      Die heutige Entscheidung Köhlers ist dennoch von hohem Symbolgehalt, fällt sie doch einen Tag vor dem Beginn des EU-Gipfels in Brüssel. Was sich zunächst wie eine Ohrfeige an die Adresse des Bundeskanzlers liest, ist jedoch weit komplizierter. Denn der Bundespräsident hat mit seiner Haltung zunächst einmal nur seinen Respekt vor einem anderen Verfassungsorgan, den Richtern in Karlsruhe, zum Ausdruck gebracht. Denn die EU-Verfassung wird von der Mehrheit der Parteien im Bundestag getragen.

      In den letzten Tagen gab es in Unionskreisen bereits Hinweise darauf, dass die Richter in Karlsruhe nicht für eine schnelle Entscheidung zu haben waren, wie SPIEGEL ONLINE erfuhr. Das hatte Spekulationen genährt, Gauweiler könne mit seiner Klage sogar im Hauptsacheverfahren Erfolg haben.


      Zweiter Senat: Entscheidung über Gauweilers Klage


      Der Abschluss der Ratifizierung der EU-Verfassung ist durch Köhlers Entscheidung zunächst nur vorläufig angehalten. Selbst wenn er das Vertragswerk unterschriebe und es im Bundesgesetzblatt unterzeichnet, ist der Ratifizierungsprozess damit noch nicht zu Ende. Erst wenn die Urkunde vom Signatarstaat bei der italienischen Republik in Rom hinterlegt ist, gilt er als abgeschlossen.

      Die Entscheidung Köhlers als parteipolitischen Schlag gegen den angeschlagenen Kanzler zu werten, wäre auch aus einem anderen Grunde falsch. Denn Gauweilers Gang vor das Verfassungsgericht war in der Union mehrheitlich auf deutliche Ablehnung gestoßen.

      Spitzenpolitiker wie die CDU-Vorsitzende Angela Merkel und CSU-Chef Edmund Stoiber warben, trotz mancher Bedenken im Detail, für eine Annahme der Verfassung. Im Bundestag hatte am 12. Mai die überwiegende Mehrheit von CDU und CSU mit SPD und Grünen und FDP schließlich mit Ja gestimmt. Allerdings war der Block der Ablehnung aus der Union am stärksten gewesen: 20 Parlamentarier von CDU und CSU votierten mit Nein, darunter auch Gauweiler.

      Der Weg zur jetzigen Entscheidung war lang. Gauweiler war zunächst Anfang Mai mit einer Klage und einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert war, mit dem er eine Befassung des Bundestags zur EU-Verfassung verhindern wollte. Ende Mai dann, nach der Zustimmung der EU-Verfassung auch durch den Bundesrat, hatte er seine Organklage erneuert. Diese und der Antrag auf Einstweilige Verfügung waren an den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes gegangen. Bundestag und Bundesrat seien nicht berechtigt - auch nicht mit Zweidrittelmehrheit - die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen, hieß es in der Klageschrift des CSU-Politikers. Dies sei gemäß Artikel 146 Grundgesetz ausschließlich dem Volksgesetzgeber durch eine Volksabstimmung vorbehalten.

      Darüber hinaus hatte der CSU-Politiker auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Zustimmungsgesetz eingelegt, um ein Inkrafttreten des Verfassungsvertrages vor seiner verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Gericht in der Hauptsache zu verhindern.

      In dem Antrag auf einstweilige Anordnung sollte das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung "untersagen", das Zustimmungsgesetz "auszufertigen und zu verkünden und den Vertrag über eine Verfassung für Europa durch Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik zu ratifizieren, bevor über die Organklage und die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf andere Abhilfe entschieden ist".

      Die umfangreiche, über 200 Seiten dicke Klageschrift Gauweilers hatte der Staatsrechtler an der Universität Nürnberg-Erlangen, Karl Albrecht Schachtschneider, verfasst. Schachtschneider ist aus früheren Zeiten bekannt: 1993 hatte er mit seiner Verfassungsbeschwerde das Maastricht-Urteil erwirkt. Zwar wurde seine Klage damals abgewiesen, doch setzte das Gericht in seinem Urteil weitreichende Grenzen bei einer künftigen Integration Deutschlands in der Union.

      Gauweilers Klage und Köhlers Entscheidung dürfte auch die morgige, seit längerem angesetzte EU-Debatte im Bundestag begleiten. Dort will Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Stand des EU-Prozesses eine Regierungserklärung abgeben.

      Gauweiler erklärte heute in SPIEGEL ONLINE: "Eines ist derzeit sicher - auf den schönen Karten, auf denen die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung bereits abgebildet ist, muss unser Land wieder gestrichen werden".

      Zumindest vorläufig.
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      schrieb am 16.06.05 11:51:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Verweigerung der Unterzeichnung war dringend nötig.

      In allen anderen Ländern wird ein Volksentscheid durchgeführt - nur in Deutschland nicht. Aus Angst, wir Deutschen würden die EU-Verfassung ablehnen, übergeht man uns einfach.
      Demokratisch ist das nicht, vielmehr eine Entmachtung des Souveräns.

      Köhler hilft der Demokratie insoweit, als er klar zu erkennen gibt, dass er seinen verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen will.

      Für diejenigen, die parteipolitisches Kalkül unterstellen - auch die Opposition hatte der Ratifizierung nahezu einstimmig zugestimmt.
      Gerade das macht die Entscheidung von Köhler um so bedeutender und bemerkenswert. :cool:
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      schrieb am 16.06.05 11:51:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 11:54:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da kommt mehr als klammheimliche Freude auf.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 12:20:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Köhler scheint neben Gauweiler der einzig vernünftige Politiker in D zu sein.
      Hut ab vor diesem Mann. Der gemeinsam mit dem alternden Helmut Schmidt ... das wäre ein Traum.
      Stattdessen haben wir so etwas wie die Chaoten aus der rotgrünen Regierung und das nächste Übel wartet in Form von Frau Merkel.

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      schrieb am 16.06.05 12:24:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Toll wie ein Bundespräsident beklatscht wird, der nach den Gesetzen handelt! :D

      Ein Indiz, wie weit unten wir uns bereits befinden.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 20:17:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Soweit ist es schon gekommen, daß die Ewig Gestrigen im Bundespräsidialamt sitzen.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 20:28:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]16.909.786 von ConnorMcLoud am 16.06.05 20:17:35[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 21:08:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass mit der Verfassung sachgemäß umgegangen wird", sagte jüngst Bundespräsident Horst Köhler.

      Ich achte darauf, wie Bundespräsident Horst Köhler, über mögliche Neuwahlen denkt.:eek:
      Avatar
      schrieb am 30.08.05 19:31:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Köhler in Polen

      Bundespräsident plädiert für offenen Dialog über kontroverse Fragen

      Warschau - Bundespräsident Horst Köhler hat zu Beginn seines dreitägigen Staatsbesuchs in Polen zu einem offenen Dialog über kontroverse Fragen plädiert. "Gute Beziehungen heißt nicht, dass man immer einer Meinung ist", sagte er nach einem Treffen mit Staatspräsident Aleksander Kwasniewski mit Blick auf die scharfe Kritik Polens an einem möglichen Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin. Offenheit sei das wichtigste, um an wirklicher Versöhnung zu arbeiten, betonte Köhler. Zugleich versicherte er, es gebe in Deutschland keine ernst zu nehmende politische Kraft, die die Geschichte umdeuten und ein Zentrum gegen Vertreibungen nutzen wolle, "um aus Tätern Opfer zu machen".

      http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/aktuell/art2…

      Sehr gut Herr Köhler. Wenn jetzt jemand den Polen noch beibringt, daß die deutsche Schuld mit der Vergütung von einem Drittel der Landfläche mehr als beglichen ist, können vielleicht irgendwann wirklich mal normale Beziehungen zu Polen entstehen.


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