gesetzliche RV: Beiträge sind steuerlich unbeschränkt abzugsfähig! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.06.05 22:42:41 von
neuester Beitrag 21.06.05 21:27:14 von
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s. Artikel akt. Focus Money Seite 8.
RV Beiträge können als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sein.
(Az x R 11/0599
Begründung:
Altersrenten sind gem. Alterseinkünftegesetz in der Auszahlungsphase voll zu versteuern, Beiträge sind deshalb im vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig.
klingt nicht schlecht!
RV Beiträge können als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sein.
(Az x R 11/0599
Begründung:
Altersrenten sind gem. Alterseinkünftegesetz in der Auszahlungsphase voll zu versteuern, Beiträge sind deshalb im vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig.
klingt nicht schlecht!
Das Aktenzeichen kann nicht stimmen. Außerdem gibt es mW kein Urteil des BFH, nur ein anhängiges Verfahren.
Siehe zur Thematik mein Thread: Rentenversicherungsbeiträge: Sonderausgaben oder Werbungskosten? .
.
Sind heuer nur 60% (von maximal 20 TEU für ledige), welche man steuerlich geltend machen kann (u.a. auch durch Rürup-Rente). Hierbei muss der Arbeitgeberanteil auch berücksichtigt werden.
Diese 60% steigen dann sukszessive bis auf 100%.
Klingt zwar schön, aber dafür wird die Steuerpflicht der gesetzliche Rente auch ab 2005 schrittweise erhöht. Im Jahr 2040 sind dann 100% der gesetzl. Rente steuerpflichtig.
Im Jahr 2005 sind 50% steuerpflichtig!
BISHER war es nämlich der sehr günstige ERTRAGSANTEIL!!!
Hoffe damit geholfen zu haben.
Wundert mich, das diese Diskussion erst Mitte des Jahres aufkommt. Ist schon seit Jahresanfang klar.
Gruss
Meze
Diese 60% steigen dann sukszessive bis auf 100%.
Klingt zwar schön, aber dafür wird die Steuerpflicht der gesetzliche Rente auch ab 2005 schrittweise erhöht. Im Jahr 2040 sind dann 100% der gesetzl. Rente steuerpflichtig.
Im Jahr 2005 sind 50% steuerpflichtig!
BISHER war es nämlich der sehr günstige ERTRAGSANTEIL!!!
Hoffe damit geholfen zu haben.
Wundert mich, das diese Diskussion erst Mitte des Jahres aufkommt. Ist schon seit Jahresanfang klar.
Gruss
Meze
Meze
...Sind heuer nur 60% (von maximal 20 TEU für ledige), welche man steuerlich geltend machen kann (u.a. auch durch Rürup-Rente). Hierbei muss der Arbeitgeberanteil auch berücksichtigt werden.
Diese 60% steigen dann sukszessive bis auf 100%....
Darum geht es ja in diesem Urteil.
Es sollen die Beiträge unbeschränkt, also zu 100% sofort als Werbungskosten) abzugsfähig sein.
Die Rente ist ja dann, wenn ich sie beziehe, auch zu 100% steuerpflichtig!
Also sofort einen entsprechenden Freibetrag eintragen.
...Sind heuer nur 60% (von maximal 20 TEU für ledige), welche man steuerlich geltend machen kann (u.a. auch durch Rürup-Rente). Hierbei muss der Arbeitgeberanteil auch berücksichtigt werden.
Diese 60% steigen dann sukszessive bis auf 100%....
Darum geht es ja in diesem Urteil.
Es sollen die Beiträge unbeschränkt, also zu 100% sofort als Werbungskosten) abzugsfähig sein.
Die Rente ist ja dann, wenn ich sie beziehe, auch zu 100% steuerpflichtig!
Also sofort einen entsprechenden Freibetrag eintragen.
Es gibt kein BFH-Urteil, die Finanzämter tragen keine Freibeträge ein.
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