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    Eintrag im Bundeszentralregister - Ab welcher Strafe ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.05 10:22:33 von
    neuester Beitrag 03.07.05 15:13:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 990.927
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      Avatar
      schrieb am 03.07.05 10:22:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Wird folgende Strafe im Bundeszentralregister eingetragen ??
      Am 16.5.2001 wurde ein Verfahren gegen mich nach Zahlung eines Geldbetrages (1000 DM) an die Justizkasse nach § 153a STPO eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 10:30:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      So was hatte ich auch mal!
      Bei mir gab es kein Eintrag, da das Verfahren ja eingestellt wurde verbunden mit der Geldstrafe.
      Eingestellt heißt ja, dass es nicht beendet wurde und damit gibt es keinen Grund für nen Eintrag.

      So glaube ich zumindest.
      Geniesse Deinen Sonntag.

      Gruß aus dem Taunus


      Claus
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 11:16:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      bevor weiter unsinn geschrieben wird:

      nein! eingetragen werden nur verurteilungen mit ausnahme von einstellungen nach jgg.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 15:06:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]17.114.714 von invest2002 am 03.07.05 11:16:32[/posting]und wann wird wieder gelöscht und zählt diese frst ab Verkündung des urteil oder ab ende zb der bewährung
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 15:13:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.116.373 von dregonfleischer am 03.07.05 15:06:00[/posting]http://www.bundeszentralregister.de/

      einfach hier nachlesen...

      invest2002


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