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    Versicherungsverein a.G. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.05 15:27:29 von
    neuester Beitrag 11.07.05 15:46:07 von
    Beiträge: 3
    ID: 992.520
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      schrieb am 11.07.05 15:27:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle Experten,
      kann man mir kurz erklären, was es mit einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf sich hat? Ich meine dazu speziell folgendes: Wer wählt eigentlich den Vorstand oder wie das immer heisst?
      Konkretes Beispiel: Ich bin bei der Gotha hausratversichert und damit Mitglied, hab aber in den letzten Jahren seitdem ich dabei bin überhaupt noch nie eine Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten.
      Gruß, knurz
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 15:36:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Organe des VVaG

      die Gothaer sieht eine sog. Mitgliedervertreterversammlung vor.

      Um hierfür aufgestellt zu werden brauchste :

      § 8 Vorschläge zur Mitgliedervertreterversammlung

      Die Mitglieder können bis zum letzten Werktag im Februar jeden Jahres bei dem Verein Vorschläge für die Wahlen der Mitgliedervertretung und Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertretung schriftlich anbringen und zur Begründung ein Vereinsmitglied in die Mitgliedervertretung entsenden. Die Vorschläge oder Anträge müssen von mindestens 100 Vereinsmitgliedern unterzeichnet sein.

      Viel Spass beim sammeln. :D

      Gruß,

      SOM
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 15:46:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG oder a.G.) gehört den Versicherungsnehmern und keinen Aktionären.

      Der VVaG muss ein höheres Eigenkapital aufweisen, weil die Eigenkapitalbeschaffung (beim VVaG Verlustrücklage) etwas schwieriger ist. Früher gab es da eine Nachschusspflicht, die die meisten Versichererungsvereine aber aus der satzung genommen haben (Branchenspezifisch freiwillig oder durch Aufsichtsbeschluss).

      Der große Vorteil ist, dass keine Investoren nach Gewinnen suchen und diese abschöpfen. Der Nachteil ist, dass die Verluste unter Umständen nicht von außen fiannziert werden können (die Hybridkapitallösung ist noch nicht verabschiedet!).

      Insbesondere wegen Solvency II hat das ganze Thema eine etwas verschärfte Note.

      Und übrigens ist die Gothaer nur mutmaßlich ein VVaG. Die haben in den letzten Jahren ordentlich umstrukturiert und sind eine klassische AG indem sich immer noch der ursprüngliche VVaG befindet! Recht interessante Konstruktion.

      Im Prinzip ist es egal - VVaG oder AG - rein philosophischer Ansatz!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller


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