cinerenta medienfonds (Seite 106)
eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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Dieser Dr. ... ist ja wohl schon längst einer der grösseren
Profiteure dieser ganzen unseeligen Geschichte. Je länger
sich das alles hinzieht, umso mehr Geld erhält er durch seine
"Arbeit" im Gläubigerausschuss und durch die "Beiratsarbeit".
Lieber "Aktiengeier" , ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber
alle Ihre Aussagen hier vermitteln vollstes Verständnis für die
momentan Verantwortlichen - mir bleibt nur der Schluss, daß Sie
selbst zu dieser "rühmlichen Riege" dazugehören.
Profiteure dieser ganzen unseeligen Geschichte. Je länger
sich das alles hinzieht, umso mehr Geld erhält er durch seine
"Arbeit" im Gläubigerausschuss und durch die "Beiratsarbeit".
Lieber "Aktiengeier" , ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber
alle Ihre Aussagen hier vermitteln vollstes Verständnis für die
momentan Verantwortlichen - mir bleibt nur der Schluss, daß Sie
selbst zu dieser "rühmlichen Riege" dazugehören.
Ich kann mich noch erinnen das ich mit Dr.Becker vor Jahren ein Telefon- gespräch führte, wo er betonte bei Cinerenta mit einer beträchtlichen Summe
investiert zu sein......und das Geld keinesfalls verloren gibt.
Wir können leider nur abwarten.........
investiert zu sein......und das Geld keinesfalls verloren gibt.
Wir können leider nur abwarten.........
Sehr geehrter Herr Strempel,
in Ihrem Beitrag 189, haben Sie empfohlen nicht mehr am "Klagemodell", mangels Aussicht auf Erfolg, teilzunehmen.
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie eine Vorlage für das Schreiben an die Cinerenta, freundlicherweise, zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben, genauso formuliert mit der Aufforderung, den schon entrichteten Betrag zurück zu überweisen, mit Fristsetzung und per Einschreiben/ Rückschein, die Verträge mit der CR-collective wegen unzureichender Aufklärung über die Prozesskosten angefochten ---- ohne Reaktion von der Cinerenta.
Jetzt bleibt mir wohl nur der Schritt das bezahlte Geld einzuklagen - was muß ich sonst noch tun zur Schadensbegrenzung, den der ist ja schon groß genug;
ich will einfach nur mit der Firma nichts mehr zu tun haben
gefrustet
Blauaeuglein
in Ihrem Beitrag 189, haben Sie empfohlen nicht mehr am "Klagemodell", mangels Aussicht auf Erfolg, teilzunehmen.
In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie eine Vorlage für das Schreiben an die Cinerenta, freundlicherweise, zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben, genauso formuliert mit der Aufforderung, den schon entrichteten Betrag zurück zu überweisen, mit Fristsetzung und per Einschreiben/ Rückschein, die Verträge mit der CR-collective wegen unzureichender Aufklärung über die Prozesskosten angefochten ---- ohne Reaktion von der Cinerenta.
Jetzt bleibt mir wohl nur der Schritt das bezahlte Geld einzuklagen - was muß ich sonst noch tun zur Schadensbegrenzung, den der ist ja schon groß genug;
ich will einfach nur mit der Firma nichts mehr zu tun haben
gefrustet
Blauaeuglein
WICHTIG!
Die Kritik in den beiden voranstehenden Beiträgen halte ich für absolut berechtigt.
Es kommt hinzu, dass auf Veranlassung und Empfehlung der Geschäftsführung und des Beirats auf der letzten Gesellschafterversammlung Anfang Juli dieses Jahres darüber beschlossen wurde, die Vergütung der Geschäftsführung im Gesellschaftsvertrag neu zu regeln und den Gesellschaftsvertrag gleichzeitig dahingehend zu ändern, dass die Gesellschaft so lange nicht aufgelöst werden kann, bis das finanzgerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.
Über die Frage, ob und wie lange das finanzgerichtliche Verfahren dauert, entscheidet aber wiederum die Geschäftsführung und die hat bereits angekündigt, gegebenenfalls bis vor's Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das finanzgerichtliche Verfahren kann sich daher noch über viele Jahre hinziehen (Experten gehen von möglicher Weise über 10 Jahren aus).
Aufgrund der Neuregelungen im Gesellschaftsvertrag, wären die Gesellschafter daher dazu gezwungen, die Fonds unter Umständen noch über viele Jahre hinweg mit Kapital auszustatten, damit die Vergütungen der Cine Pictures, des Beirats und der zahlreichen Berater etc. weiterhin bezahlt werden können.
Zum Bundesverfassungsgericht kommt man mit dem Prozess außerdem nur, wenn man zuvor beim Finanzgericht und beim Bundesfinanzhof verloren hat. Ob ein solcher Prozess Sinn macht, ist zweifelhaft. Offenbar dient die Neuregelung daher in erster Linie dazu, die erheblichen Vergütungen der dadurch Begünstigten auf Jahre hinaus abzusichern.
Leider wurden die dafür einstandspflichtigen Anleger vom Beirat und der Geschäftsführung vor der Beschlussfassung nicht aufgeklärt, so dass ich davon ausgehe, dass den Beschlüssen wieder einmal "mit überwältigender Mehrheit" - wie es regelmäßig in den Protokollen heißt - zugestimmt wurde.
Ich prüfe deshalb in Fonds III derzeit, inwieweit diese Beschlüsse angefochten werden können und empfehle jedem Anleger, dies auch in seinem Fonds so schnell wie möglich von einem versierten Kollegen prüfen zu lassen. Hier laufen Fristen!
Ich selbst beschränke meine Prüfung ausschließlich auf Fonds III.
Gregor Strempel
Die Kritik in den beiden voranstehenden Beiträgen halte ich für absolut berechtigt.
Es kommt hinzu, dass auf Veranlassung und Empfehlung der Geschäftsführung und des Beirats auf der letzten Gesellschafterversammlung Anfang Juli dieses Jahres darüber beschlossen wurde, die Vergütung der Geschäftsführung im Gesellschaftsvertrag neu zu regeln und den Gesellschaftsvertrag gleichzeitig dahingehend zu ändern, dass die Gesellschaft so lange nicht aufgelöst werden kann, bis das finanzgerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.
Über die Frage, ob und wie lange das finanzgerichtliche Verfahren dauert, entscheidet aber wiederum die Geschäftsführung und die hat bereits angekündigt, gegebenenfalls bis vor's Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das finanzgerichtliche Verfahren kann sich daher noch über viele Jahre hinziehen (Experten gehen von möglicher Weise über 10 Jahren aus).
Aufgrund der Neuregelungen im Gesellschaftsvertrag, wären die Gesellschafter daher dazu gezwungen, die Fonds unter Umständen noch über viele Jahre hinweg mit Kapital auszustatten, damit die Vergütungen der Cine Pictures, des Beirats und der zahlreichen Berater etc. weiterhin bezahlt werden können.
Zum Bundesverfassungsgericht kommt man mit dem Prozess außerdem nur, wenn man zuvor beim Finanzgericht und beim Bundesfinanzhof verloren hat. Ob ein solcher Prozess Sinn macht, ist zweifelhaft. Offenbar dient die Neuregelung daher in erster Linie dazu, die erheblichen Vergütungen der dadurch Begünstigten auf Jahre hinaus abzusichern.
Leider wurden die dafür einstandspflichtigen Anleger vom Beirat und der Geschäftsführung vor der Beschlussfassung nicht aufgeklärt, so dass ich davon ausgehe, dass den Beschlüssen wieder einmal "mit überwältigender Mehrheit" - wie es regelmäßig in den Protokollen heißt - zugestimmt wurde.
Ich prüfe deshalb in Fonds III derzeit, inwieweit diese Beschlüsse angefochten werden können und empfehle jedem Anleger, dies auch in seinem Fonds so schnell wie möglich von einem versierten Kollegen prüfen zu lassen. Hier laufen Fristen!
Ich selbst beschränke meine Prüfung ausschließlich auf Fonds III.
Gregor Strempel
Mich ärgert, dass nicht nur Dr. Lechner fleissig seine bereits
verloren geglaubten Gelder durch immer neue Nachzahlungsaufforderungen
-um die Gesellschaften am Leben zu erhalten- wieder einfährt, sondern
dass in diesem Spiel eine ganze Reihe von Profiteuren dabei sind. Man
muss sich ja nur mal die Zusammensetzung dieses unsäglichen Gläubiger-
ausschusses ansehen. Ich möchte wirklich ´mal genau wissen, was jeder
Einzelne derer, die Mitglied in diesem Gremium sind, vergütet bekommt.
Nein, vielleicht weiss ich es besser nicht!!!
verloren geglaubten Gelder durch immer neue Nachzahlungsaufforderungen
-um die Gesellschaften am Leben zu erhalten- wieder einfährt, sondern
dass in diesem Spiel eine ganze Reihe von Profiteuren dabei sind. Man
muss sich ja nur mal die Zusammensetzung dieses unsäglichen Gläubiger-
ausschusses ansehen. Ich möchte wirklich ´mal genau wissen, was jeder
Einzelne derer, die Mitglied in diesem Gremium sind, vergütet bekommt.
Nein, vielleicht weiss ich es besser nicht!!!
Was mich aergert ist, dass die Fonds immer wieder verlaengert werden, obwohl eigentlich kaum noch Einnahmen generiert werden. Herr Lechner kassiert weiter Gebuehren und die Anleger muessen mit immer mehr Steuernachzahlungen rechnen.
Anscheinend gibt es wohl die Moeglichkeit bei einer Verlaengerung des Fonds aus dem Fonds auszutreten.
Ist so ein Austritt sinnvoll ? Es muss doch eine Moeglichkeit geben, diese Fonds, die eigentlich kaum noch Einnahmen generieren, abzuwickeln ?
Anscheinend gibt es wohl die Moeglichkeit bei einer Verlaengerung des Fonds aus dem Fonds auszutreten.
Ist so ein Austritt sinnvoll ? Es muss doch eine Moeglichkeit geben, diese Fonds, die eigentlich kaum noch Einnahmen generieren, abzuwickeln ?
Ich weiß auch nicht was ich davon halten soll......aber klar ist
Herr Dr. Lechner hat den Karren von Cinerenta nicht in den Dreck gefahren, das waren schon seine Vorgänger.
Es war einfach eine Fehlinvestion dazu muss man stehen. Ob hier
noch eine weitere Geschäftsführung hinzukommt wird in der Sache nichts
mehr wesentlich verbessern.
Herr Dr. Lechner hat den Karren von Cinerenta nicht in den Dreck gefahren, das waren schon seine Vorgänger.
Es war einfach eine Fehlinvestion dazu muss man stehen. Ob hier
noch eine weitere Geschäftsführung hinzukommt wird in der Sache nichts
mehr wesentlich verbessern.
Sehr geehrter Herr Strempel,
vielen Dank für Ihre informativen Beiträge!
Auch wenn ich nicht am Cinerenta III sondern am Cinerenta IV beteiligt bin, so habe auch ich das Gefühl, dass die Geschäftsführung der Cine Pictures nicht transparent genug arbeitet und - so scheint es - andere Zeile verfolgt.
So fehlen im letzten Bericht der Geschäftsführung unter Punkt 3. (Rechtlich Belange) eine Stellungnahme zu den Klagen von Anlegern gegen die Geschäftsführung. Von diesem juristischem "Klagefeuer" erfährt man nur im Bericht des Beirats, welcher dann feststellt es wären glücklicherweise nur Einzelfälle die Zeit und Ressourcen fressen. Das ein Engagement von Herrn Dr. Lechner in der CR collective ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt wird dabei übersehen. Und so wundert es auch nicht, das eben diese CR collective unter Punkt 3.1 der Rechtlichen Belange Erwähnung findet, noch vor den zum Teil wichtigen Änderungen des Gesellschaftervertrages.
Auch ich habe kein Vertrauen mehr in die Geschäftsführung der Cine Pictures und würde einem Antrag auf Entzug der Geschäftsführungsbefugnis zustimmen.
vielen Dank für Ihre informativen Beiträge!
Auch wenn ich nicht am Cinerenta III sondern am Cinerenta IV beteiligt bin, so habe auch ich das Gefühl, dass die Geschäftsführung der Cine Pictures nicht transparent genug arbeitet und - so scheint es - andere Zeile verfolgt.
So fehlen im letzten Bericht der Geschäftsführung unter Punkt 3. (Rechtlich Belange) eine Stellungnahme zu den Klagen von Anlegern gegen die Geschäftsführung. Von diesem juristischem "Klagefeuer" erfährt man nur im Bericht des Beirats, welcher dann feststellt es wären glücklicherweise nur Einzelfälle die Zeit und Ressourcen fressen. Das ein Engagement von Herrn Dr. Lechner in der CR collective ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt wird dabei übersehen. Und so wundert es auch nicht, das eben diese CR collective unter Punkt 3.1 der Rechtlichen Belange Erwähnung findet, noch vor den zum Teil wichtigen Änderungen des Gesellschaftervertrages.
Auch ich habe kein Vertrauen mehr in die Geschäftsführung der Cine Pictures und würde einem Antrag auf Entzug der Geschäftsführungsbefugnis zustimmen.
CINERENTA III
Wie ich bereits mitgeteilt habe, wurde die CINE PICTURES inzwischen mehrfach wegen Verletzung ihrer Informations- und Geschäftsführungspflichten gerichtlich verurteilt. Das Landgericht München hat deshalb auch sämtliche anlässlich der letzten Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse für nichtig erklärt.
Trotz dieser Urteile erhalten die Anleger von der CINE PICTURES nach wie vor keine näheren Informationen insbesondere zur finanzgerichtlichen Klage und zu den Verkäufen der Filme/Filmrechte etc.
Das vergangene Geschäftsjahr endete wiederum mit einem erheblichen Verlust. Die von den Anlegern geleisteten Nachschüsse in Millionenhöhe wurden von der CINE PICTURES bereits zu einem Großteil verbraucht. In der aktuellen Einladung zur nächsten Gesellschaftgerversammlung werden vom Beirat und der CINE PICTURES deshalb bereits weitere Nachschüsse von den Anlegern gefordert. Nach Mitteilung des Beirats ist außerdem nicht auszuschließen, dass die CINE PICTURES insolvent werden könnte.
Einige Anlager haben aufgrund all dessen in die aktuelle Geschäftsführung (CINE PICTURES) keinerlei Vertrauen mehr und möchten ihr aus wichtigem Grund gemäß § 117 HGB die Geschäftsführungsbefugnis entziehen.
Nach Auffassung dieser Anleger könnten dadurch erhebliche Kosten gespart und für mehr Transparenz gesorgt werden. Auf das finanzgerichtliche Verfahren hätte ein Entzug der Geschäftsführungsbefugnis nach Ansicht von Experten keine inhaltlichen Auswirkungen. Die CINE PICTURES bliebe außerdem weiterhin allein vollhaftende Gesellschafterin.
Was meinen Sie dazu?
Wie ich bereits mitgeteilt habe, wurde die CINE PICTURES inzwischen mehrfach wegen Verletzung ihrer Informations- und Geschäftsführungspflichten gerichtlich verurteilt. Das Landgericht München hat deshalb auch sämtliche anlässlich der letzten Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse für nichtig erklärt.
Trotz dieser Urteile erhalten die Anleger von der CINE PICTURES nach wie vor keine näheren Informationen insbesondere zur finanzgerichtlichen Klage und zu den Verkäufen der Filme/Filmrechte etc.
Das vergangene Geschäftsjahr endete wiederum mit einem erheblichen Verlust. Die von den Anlegern geleisteten Nachschüsse in Millionenhöhe wurden von der CINE PICTURES bereits zu einem Großteil verbraucht. In der aktuellen Einladung zur nächsten Gesellschaftgerversammlung werden vom Beirat und der CINE PICTURES deshalb bereits weitere Nachschüsse von den Anlegern gefordert. Nach Mitteilung des Beirats ist außerdem nicht auszuschließen, dass die CINE PICTURES insolvent werden könnte.
Einige Anlager haben aufgrund all dessen in die aktuelle Geschäftsführung (CINE PICTURES) keinerlei Vertrauen mehr und möchten ihr aus wichtigem Grund gemäß § 117 HGB die Geschäftsführungsbefugnis entziehen.
Nach Auffassung dieser Anleger könnten dadurch erhebliche Kosten gespart und für mehr Transparenz gesorgt werden. Auf das finanzgerichtliche Verfahren hätte ein Entzug der Geschäftsführungsbefugnis nach Ansicht von Experten keine inhaltlichen Auswirkungen. Die CINE PICTURES bliebe außerdem weiterhin allein vollhaftende Gesellschafterin.
Was meinen Sie dazu?
Sehr geehrte(r) ahel,
ich möchte Ihnen noch auf Ihre beiden Beiträge vom 10. und 16.06.2012 antworten.
Zunächst zu Ihrem Beitrag vom 10.06.2012:
Es ist in der Tat für einen Außestehenden schwer nachzuvollziehen, wieso der HDI die CONTOR bei der Abwehr der Schadensersatzansprüche der Anleger erst unterstützt und dann Jahre später die Deckung entzogen hat. Liest man sich den 65-seitigen Schriftsatz des HDI durch, so ist dieses Verhalten jedoch nachvollziehbar. Danach hatte der HDI der CONTOR für die Gerichtsverfahren nur eine vorläufige Deckungszusage erteilt. In den Gerichtsverfahren sind dann von den Anlegern und deren Anwälten immer wieder neue, die CONTOR schwer belastende Sachverhalte dargelegt worden, die dem HDI bis dahin von der CONTOR verschwiegen worden waren. Der HDI hat sich schließlich dazu entschlossen, diese Vorwürfe selbst zu prüfen. Dazu hat er bei der CONTOR und der Staatsanwaltschaft über 1000 Aktenordner gesichtet. Darin befanden sich auch die Unterlagen, die schließlich zum Deckungsentzug durch den HDI geführt haben. Der Deckungsentzug war daher weder überraschend, noch unbegründet, auch wenn Herr Dr. Lechner und der Beirat dies zwecks Gewinnung von Anlegern für den kostenträchtigen Prozess gegen den HDI so darzustellen versuchen.
Nun zu Ihrem Beitrag vom 16.06.2012
Auch ich hoffe, dass die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht durch die Finanzverwaltung zu Unrecht erfolgt ist. Ich habe da allerdings meine Zweifel, die ich in diesem Forum bereits ausführlich begründet habe. Ich teile auch nicht ganz ihre Ansicht, dass die Finanzverwaltung alle Medienfonds über einen Kamm scheren würde. Hier wird vielmehr von der Finanzverwaltung durchaus differenziert. Was aber soll die Finanzverwaltung zu einem Fonds wie z. B. Cinerenta III sagen, bei dem noch nie echte Gewinne erzielt wurden, bei dem Gelder der Anleger zweckwidrig für Ausschüttungen in einem anderen Fonds verwendet und ein Film nur scheinbar produziert worden sein sollen und bei dem der Geschäftsführer in einem Strafverfahren gestanden hat, dass "aus steuerlichen Gründen" Filmproduktionsdaten rückdatiert wurden?
Das ist auch der Grund, weshalb zahlreiche Anleger endlich wissen wollen, was in dem finanzgerichtlichen Verfahren eigentlich tatsächlich läuft. Oder kennen Sie etwa die Argumente der Finanzverwaltung oder die Schriftsätze in diesem Verfahren? Das einzige, was man von der Geschäftsführung dazu erfährt ist doch, dass dieser Prozess Millionen kosten und Jahre dauern soll - aber mit welchem Ausgang? Ob ein solcher Prozess überhaupt Sinn macht, weiß man aber nur, wenn man auch die Erfolgschancen beurteilen kann und dazu fehlt den Anlegern bislang nahezu jegliche Grundlage/Information. Auch in der Einladung zur nächsten Gesellschafterversammlung finden Sie dazu so gut wie nichts.
Eine von mir vertretene Anlegerin hat sich deshalb dazu entschlossen, gegen die Geschäftsführung unter anderem auf Erteilung dieser Informationen zu klagen und hat vor dem Amtsgericht gewonnen. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hat Herr Dr. Lechner inzwischen Rechtsmittel einlegen lassen. Was hat er eigentlich zu verbergen?
Bitte erinnern Sie sich auch daran, dass die Geschäftsführung und Herr Prof. Hermmelrath jahrelang behauptet haben, es gäbe gar kein ernst zu nehmendes steuerliches Problem. Jetzt haben wir eins und dies wird jetzt auch noch dazu genutzt, die Fonds mit Nachschüssen der Anleger künstlich am Leben zu erhalten.
Sieht man sich einmal den mit der Einladung verschickten Jahresabschluss der Cinerenta III an, so hat die Gesellschaft auch im letzten Jahr wieder erhebliche Verluste in sechsstelliger Höhe erlitten. Von den zuletzt geleisteten Nachschüssen der Anleger in Höhe von rund € 2,082 Mio sind schon jetzt nur noch rund € 965.000,-- vorhanden. Weit über eine Million Euro wurden daher inzwischen schon wieder ausgegeben. In der Liquiditätsberechnung von Herrn Dr. Lechner werden deshalb bereits b]weitere[/b], bislang allerdings nicht geleistete Nachschüsse in Höhe von € 1,5 Mio. eingestellt, da der Gesellschaft ansonsten die Zahlungsunfähigkeit droht. Ich frage mich, wer eigentlich dazu bereit ist, nochmals € 1,5 Mio. in Fonds III zu investieren?
Laut aktueller Mitteilung der Geschäftsführung vom 5. Juli 2012 ist beim finanzgerichtlichen Verfahren ein Gang durch mehrere Instanzen wahrscheinlich. Bislang sind jedoch nach den Angaben der Geschäfstführung noch nicht einmal die Kosten für das finanzgerichtliche Verfahren ermittelt. Was passiert aber mit der Klage, wenn keine Nachschüsse mehr gezahlt werden? Was passiert, wenn die Cine Pictures selbst insolvent werden sollte, was offenbar nicht ausgeschlossen wird, denn sonst müsste man den Gesellschaftsvertrag nicht entsprechend ändern. Was ist eigentlich in der Zwischenzeit mit den Filmen passiert? Wer hat sie gekauft, für wieviel? Wo sind die rd. € 7 Mio. für den Film Alicias Book und was ist mit den angeblichen Ausschüttungen von Fonds III an Fonds I in Millionenhöhe.
All das sind Fragen, auf die die Anleger sicherlich eine Antwort erwarten können. Dehalb sind die Klagen aus meiner Sicht absolut sinnvoll und wichtig. Solange diese Fragen nicht beantwortet werden, ist außerdem jeder Jahresabschluss und jeder Entlastungsbeschluss anfechtbar. Einfach den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu vertrauen, dass alles schon irgendwie gut werden wird, reicht schon lange nicht mehr.
ich möchte Ihnen noch auf Ihre beiden Beiträge vom 10. und 16.06.2012 antworten.
Zunächst zu Ihrem Beitrag vom 10.06.2012:
Es ist in der Tat für einen Außestehenden schwer nachzuvollziehen, wieso der HDI die CONTOR bei der Abwehr der Schadensersatzansprüche der Anleger erst unterstützt und dann Jahre später die Deckung entzogen hat. Liest man sich den 65-seitigen Schriftsatz des HDI durch, so ist dieses Verhalten jedoch nachvollziehbar. Danach hatte der HDI der CONTOR für die Gerichtsverfahren nur eine vorläufige Deckungszusage erteilt. In den Gerichtsverfahren sind dann von den Anlegern und deren Anwälten immer wieder neue, die CONTOR schwer belastende Sachverhalte dargelegt worden, die dem HDI bis dahin von der CONTOR verschwiegen worden waren. Der HDI hat sich schließlich dazu entschlossen, diese Vorwürfe selbst zu prüfen. Dazu hat er bei der CONTOR und der Staatsanwaltschaft über 1000 Aktenordner gesichtet. Darin befanden sich auch die Unterlagen, die schließlich zum Deckungsentzug durch den HDI geführt haben. Der Deckungsentzug war daher weder überraschend, noch unbegründet, auch wenn Herr Dr. Lechner und der Beirat dies zwecks Gewinnung von Anlegern für den kostenträchtigen Prozess gegen den HDI so darzustellen versuchen.
Nun zu Ihrem Beitrag vom 16.06.2012
Auch ich hoffe, dass die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht durch die Finanzverwaltung zu Unrecht erfolgt ist. Ich habe da allerdings meine Zweifel, die ich in diesem Forum bereits ausführlich begründet habe. Ich teile auch nicht ganz ihre Ansicht, dass die Finanzverwaltung alle Medienfonds über einen Kamm scheren würde. Hier wird vielmehr von der Finanzverwaltung durchaus differenziert. Was aber soll die Finanzverwaltung zu einem Fonds wie z. B. Cinerenta III sagen, bei dem noch nie echte Gewinne erzielt wurden, bei dem Gelder der Anleger zweckwidrig für Ausschüttungen in einem anderen Fonds verwendet und ein Film nur scheinbar produziert worden sein sollen und bei dem der Geschäftsführer in einem Strafverfahren gestanden hat, dass "aus steuerlichen Gründen" Filmproduktionsdaten rückdatiert wurden?
Das ist auch der Grund, weshalb zahlreiche Anleger endlich wissen wollen, was in dem finanzgerichtlichen Verfahren eigentlich tatsächlich läuft. Oder kennen Sie etwa die Argumente der Finanzverwaltung oder die Schriftsätze in diesem Verfahren? Das einzige, was man von der Geschäftsführung dazu erfährt ist doch, dass dieser Prozess Millionen kosten und Jahre dauern soll - aber mit welchem Ausgang? Ob ein solcher Prozess überhaupt Sinn macht, weiß man aber nur, wenn man auch die Erfolgschancen beurteilen kann und dazu fehlt den Anlegern bislang nahezu jegliche Grundlage/Information. Auch in der Einladung zur nächsten Gesellschafterversammlung finden Sie dazu so gut wie nichts.
Eine von mir vertretene Anlegerin hat sich deshalb dazu entschlossen, gegen die Geschäftsführung unter anderem auf Erteilung dieser Informationen zu klagen und hat vor dem Amtsgericht gewonnen. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hat Herr Dr. Lechner inzwischen Rechtsmittel einlegen lassen. Was hat er eigentlich zu verbergen?
Bitte erinnern Sie sich auch daran, dass die Geschäftsführung und Herr Prof. Hermmelrath jahrelang behauptet haben, es gäbe gar kein ernst zu nehmendes steuerliches Problem. Jetzt haben wir eins und dies wird jetzt auch noch dazu genutzt, die Fonds mit Nachschüssen der Anleger künstlich am Leben zu erhalten.
Sieht man sich einmal den mit der Einladung verschickten Jahresabschluss der Cinerenta III an, so hat die Gesellschaft auch im letzten Jahr wieder erhebliche Verluste in sechsstelliger Höhe erlitten. Von den zuletzt geleisteten Nachschüssen der Anleger in Höhe von rund € 2,082 Mio sind schon jetzt nur noch rund € 965.000,-- vorhanden. Weit über eine Million Euro wurden daher inzwischen schon wieder ausgegeben. In der Liquiditätsberechnung von Herrn Dr. Lechner werden deshalb bereits b]weitere[/b], bislang allerdings nicht geleistete Nachschüsse in Höhe von € 1,5 Mio. eingestellt, da der Gesellschaft ansonsten die Zahlungsunfähigkeit droht. Ich frage mich, wer eigentlich dazu bereit ist, nochmals € 1,5 Mio. in Fonds III zu investieren?
Laut aktueller Mitteilung der Geschäftsführung vom 5. Juli 2012 ist beim finanzgerichtlichen Verfahren ein Gang durch mehrere Instanzen wahrscheinlich. Bislang sind jedoch nach den Angaben der Geschäfstführung noch nicht einmal die Kosten für das finanzgerichtliche Verfahren ermittelt. Was passiert aber mit der Klage, wenn keine Nachschüsse mehr gezahlt werden? Was passiert, wenn die Cine Pictures selbst insolvent werden sollte, was offenbar nicht ausgeschlossen wird, denn sonst müsste man den Gesellschaftsvertrag nicht entsprechend ändern. Was ist eigentlich in der Zwischenzeit mit den Filmen passiert? Wer hat sie gekauft, für wieviel? Wo sind die rd. € 7 Mio. für den Film Alicias Book und was ist mit den angeblichen Ausschüttungen von Fonds III an Fonds I in Millionenhöhe.
All das sind Fragen, auf die die Anleger sicherlich eine Antwort erwarten können. Dehalb sind die Klagen aus meiner Sicht absolut sinnvoll und wichtig. Solange diese Fragen nicht beantwortet werden, ist außerdem jeder Jahresabschluss und jeder Entlastungsbeschluss anfechtbar. Einfach den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu vertrauen, dass alles schon irgendwie gut werden wird, reicht schon lange nicht mehr.