cinerenta medienfonds (Seite 78)
eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.843.542 von Aktiengeier_1 am 17.04.14 17:44:49Anbei der erbetene Text im Original.
Letzter Stand der Informationen:
Bezüglich der finanzgerichtlichen Auseinandersetzung zum Thema `Gewinnerzielungsabsicht` hat nach rund 3 ¾ Jahren seit Erhebung der Klage am 25. März 2014 ein Erörterungsgespräch mit der Vorsitzenden Richterin stattgefunden.
Die Geschäftsführung ist nach diesem Gespräch weiterhin sehr zuversicht-
lich, dass das Finanzgericht München eine für die Fondsgesellschaft posi-
tive Entscheidung treffen wird, da die vorsitzende Richterin in Bezug auf die Frage der Gewinnerzielungsabsicht auf Fondsgesellschaftsebene an die bereits getroffenen Feststellungen der Finanzverwaltung auf Produktions-
gesellschaftsebene gebunden ist. Bei diesen hat die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht bereits positiv festgestellt. Daran ist die Rich-
terin laut § 182 Abgabenordnung auch nach eigenen Angaben gebunden.
Ein mündlicher Verhandlungstermin ist noch nicht festgesetzt worden.
Letzter Stand der Informationen:
Bezüglich der finanzgerichtlichen Auseinandersetzung zum Thema `Gewinnerzielungsabsicht` hat nach rund 3 ¾ Jahren seit Erhebung der Klage am 25. März 2014 ein Erörterungsgespräch mit der Vorsitzenden Richterin stattgefunden.
Die Geschäftsführung ist nach diesem Gespräch weiterhin sehr zuversicht-
lich, dass das Finanzgericht München eine für die Fondsgesellschaft posi-
tive Entscheidung treffen wird, da die vorsitzende Richterin in Bezug auf die Frage der Gewinnerzielungsabsicht auf Fondsgesellschaftsebene an die bereits getroffenen Feststellungen der Finanzverwaltung auf Produktions-
gesellschaftsebene gebunden ist. Bei diesen hat die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht bereits positiv festgestellt. Daran ist die Rich-
terin laut § 182 Abgabenordnung auch nach eigenen Angaben gebunden.
Ein mündlicher Verhandlungstermin ist noch nicht festgesetzt worden.
Welche Personen waren eigentlich bei der Anhörung dabei?
Kann einer vielleicht den Bericht zur Anhörung von der Homepage Cinerenta
(geschützter Bereich)einstellen. Ich denke mal es ist bei jeden Fonds der selbe Text. Leider funktioniert mein Password nicht mehr.
Danke......und viel Glück Allen Investierten zu einen glücklichen Ausgang.
Kann einer vielleicht den Bericht zur Anhörung von der Homepage Cinerenta
(geschützter Bereich)einstellen. Ich denke mal es ist bei jeden Fonds der selbe Text. Leider funktioniert mein Password nicht mehr.
Danke......und viel Glück Allen Investierten zu einen glücklichen Ausgang.
Ich hätte noch eine Frage :
Ist eine Anwaltskanzlei, die in einem solchen Fall wie cinerenta ca. 700 - 1000 Anleger vertritt eigentlich berechtigt, von jedem einzelnen Bezahlung zu fördern, wie wenn sie ihn einzeln vertreten würde?
Ich habe in drei Fonds investiert und bekomme hierfür 5 Rechnungen : je 1x vollumfängliche anwaltliche Vertretung und 2 x Vertretung im insolvenzverfahren. Der zugehörige Schriftverkehr ist immer der gleiche, in jedem Fonds die gleichen Sätze. Das ist wirklich nicht schwierig, und wenn ich bedenke, dass dies bei 999 Leidensgenossen genauso gemacht wird, dann muss ich wirklich sagen : das ist Gelddrucken in Reinkultur. Bei mir bezahlt es keine Rechtsschutzversicherung und ich habe all das nur angefangen um einer möglichen Verjährung von Ansprüchen vorzubeugen.
Anfangs bekam ich mal eine Rechnung , in der sowohl anwaltliche Vertretung und Vertretung im insolvenzverfahren zusammengefasst waren, aber die wurde storniert und durch zwei neue aufgesplitterte Rechnungen ersetzt . Dieser Vorgang machte es aber nur noch teurer. Kann ich sonst evtl. Über einen Ombudsmann gehen?
Ist eine Anwaltskanzlei, die in einem solchen Fall wie cinerenta ca. 700 - 1000 Anleger vertritt eigentlich berechtigt, von jedem einzelnen Bezahlung zu fördern, wie wenn sie ihn einzeln vertreten würde?
Ich habe in drei Fonds investiert und bekomme hierfür 5 Rechnungen : je 1x vollumfängliche anwaltliche Vertretung und 2 x Vertretung im insolvenzverfahren. Der zugehörige Schriftverkehr ist immer der gleiche, in jedem Fonds die gleichen Sätze. Das ist wirklich nicht schwierig, und wenn ich bedenke, dass dies bei 999 Leidensgenossen genauso gemacht wird, dann muss ich wirklich sagen : das ist Gelddrucken in Reinkultur. Bei mir bezahlt es keine Rechtsschutzversicherung und ich habe all das nur angefangen um einer möglichen Verjährung von Ansprüchen vorzubeugen.
Anfangs bekam ich mal eine Rechnung , in der sowohl anwaltliche Vertretung und Vertretung im insolvenzverfahren zusammengefasst waren, aber die wurde storniert und durch zwei neue aufgesplitterte Rechnungen ersetzt . Dieser Vorgang machte es aber nur noch teurer. Kann ich sonst evtl. Über einen Ombudsmann gehen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.839.650 von buchenblatt am 17.04.14 08:34:21Sehe ich auch so. Für mich ist dies ein echter Silberstreif am Horizont. Unser anleger65 ist irgendwie gefrustet. Gefrustet bin ich übrigens auch, aber der Ausgang einer Anerkennung der gewinnerziehlungsabsicht liegt für mich deutlich vor einem Gewinn eines Rechtsstreites gegen die Versicherungen der Contor. Auch deshalb wäre es für mich der Abschluss einer unsäglichen Dummheit, jemals in eine solche Sache wie Medienfonds investiert zu haben.
Geärgert hat es mich auch bis heute, dass die finanzverwaltung im Laufe der Jahre so rigoros alle einstmals gewährten Steuervorteile einkassiert hat. Das kann ich bis heute nicht nachvollziehen und musste egtl. Irgendwann korrigiert werden. Hoffen wir das beste.
Geärgert hat es mich auch bis heute, dass die finanzverwaltung im Laufe der Jahre so rigoros alle einstmals gewährten Steuervorteile einkassiert hat. Das kann ich bis heute nicht nachvollziehen und musste egtl. Irgendwann korrigiert werden. Hoffen wir das beste.
Lieber Anleger65,
wenn ich mir Ihren letzten Eintrag durchlese komme ich zu dem Schluß, dass Sie sich auch dann beschweren Würden, wenn die Richterin vollumfänglich in dem Steuerverfahren die Gewinnerzielungsabsicht akzeptieren würde.
Wo sind übrigens Ihre Alternativen oder bessere Vorschläge???
Also nur weiter so,immer schön in deutscher Manier rumjammern und schwarz malen.....
wenn ich mir Ihren letzten Eintrag durchlese komme ich zu dem Schluß, dass Sie sich auch dann beschweren Würden, wenn die Richterin vollumfänglich in dem Steuerverfahren die Gewinnerzielungsabsicht akzeptieren würde.
Wo sind übrigens Ihre Alternativen oder bessere Vorschläge???
Also nur weiter so,immer schön in deutscher Manier rumjammern und schwarz malen.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.825.523 von Doppelspiel am 15.04.14 10:32:14Mit Prognosen über den Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens wäre ich vorsichtig. Ich glaube sowieso nur das, was ich selbst gesehen oder miterlebt habe. Die Behauptungen von Beirat Dr. Dieter Becker, zu den angeblichen Äußerungen der Vorsitzenden des Finanzgerichts, lassen sich derzeit aber nicht verifizieren.
Wäre es so einfach, wie uns "Doppelspiel" und unser Geschäftsführer glauben machen möchte, frage ich mich außerdem, wieso man dann seit über 10 Jahren über die Gewinnerzielungsabsicht mit dem Finanzamt streitet und weshalb keiner unserer hochdekorierten und hochbezahlten bisherigen steuerlichen Berater (angefangen von Herrn Prof. Dr. Hemmelrath bis hin zu Frau StB. Hiebeler-Hasner von der optegra) auf diese so einfach erscheinende Argumentation gekommen ist - oder hatten sie etwa Zweifel an deren Schlüssigkeit?
Ich selbst glaube daher nicht, dass man mit dem Argument, die Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft sei auf Ebene der Produktions KG`s anerkannt und damit nach § 182 AO bindend festgestellt, durchkommen wird, zumal allein die Tatsache, dass die Fondsgesellschaft auf Ebene der Produktions KG's Gewinnerzielungsabsicht hatte, nichts darüber besagt, dass auch auf der Ebene der Gesellschaft selbst - also über alle Produktionsgesellschaften hinweg und unter Berücksichtigung der allein auf Ebene der Gesellschaft angefallenen zusätzlichen Kosten, insbesondere der sehr hohen Vertriebskosten - die Möglichkeit oder die Absicht der Erzielung eines Totalüberschusses bestand. Und genau hier setzt das Finanzamt an, indem es vorrechnet, dass auf der Ebene der Fondsgesellschaft gar keine Gewinne erzielt werden konnten.
Die Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft ist deshalb allein mit dem Grundlagenbescheid auf der Ebene der Produktions KG's gerade nicht bindend im Sinne von § 182 AO festgestellt worden.
Wie ich inzwischen gehört habe, soll unser Geschäftsführer außerdem erneut Anlegern die Einsicht in wesentliche Unterlagen des finanzgerichtlichen Verfahrens verweigert haben. Warum eigentlich?
Wäre es so einfach, wie uns "Doppelspiel" und unser Geschäftsführer glauben machen möchte, frage ich mich außerdem, wieso man dann seit über 10 Jahren über die Gewinnerzielungsabsicht mit dem Finanzamt streitet und weshalb keiner unserer hochdekorierten und hochbezahlten bisherigen steuerlichen Berater (angefangen von Herrn Prof. Dr. Hemmelrath bis hin zu Frau StB. Hiebeler-Hasner von der optegra) auf diese so einfach erscheinende Argumentation gekommen ist - oder hatten sie etwa Zweifel an deren Schlüssigkeit?
Ich selbst glaube daher nicht, dass man mit dem Argument, die Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft sei auf Ebene der Produktions KG`s anerkannt und damit nach § 182 AO bindend festgestellt, durchkommen wird, zumal allein die Tatsache, dass die Fondsgesellschaft auf Ebene der Produktions KG's Gewinnerzielungsabsicht hatte, nichts darüber besagt, dass auch auf der Ebene der Gesellschaft selbst - also über alle Produktionsgesellschaften hinweg und unter Berücksichtigung der allein auf Ebene der Gesellschaft angefallenen zusätzlichen Kosten, insbesondere der sehr hohen Vertriebskosten - die Möglichkeit oder die Absicht der Erzielung eines Totalüberschusses bestand. Und genau hier setzt das Finanzamt an, indem es vorrechnet, dass auf der Ebene der Fondsgesellschaft gar keine Gewinne erzielt werden konnten.
Die Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft ist deshalb allein mit dem Grundlagenbescheid auf der Ebene der Produktions KG's gerade nicht bindend im Sinne von § 182 AO festgestellt worden.
Wie ich inzwischen gehört habe, soll unser Geschäftsführer außerdem erneut Anlegern die Einsicht in wesentliche Unterlagen des finanzgerichtlichen Verfahrens verweigert haben. Warum eigentlich?
Sind wir ehrlich, egal was da dann kommt von den Gnaden des Gerichts, es wird nur den Gesamtverlust etwas reuzieren, denn ein Verlust wird es bleiben, so oder so....
Sie haben schon Recht. Selbst wenn die Frage der Gewinnerzielungsabsicht nun positiv beantwortet sein sollte, bliebe die Unsicherheit, ob der Verlust direkt im Jahr der Zeichnung berücksichtig wird oder periodengerecht verteilt wird. Dies könnte besonders für die Zeichner schmerzhaft werden, für die beispielhaft die 1/5-Methode anzuwenden wäre. Wer z. B. eine Abfindung eingesetzt hat, ist gekniffen. Aber diese Frage stellt sich erst später.
Gesetzt den Fall die Gewinnerzielungsabsicht wird positiv entschieden, bleibt dann nur noch die Frage, ob die Verlust im Zeichnungsjahr oder verteilt über die Produktionsjahre angerechnet werden. Dieses dürfte für den einen oder anderen auch noch von Bedeutung sein.
ABER es gilt auch weiterhin der Spruch:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
(oder wie heißt der Typ mit dem Hinkefuß?)
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
(oder wie heißt der Typ mit dem Hinkefuß?)