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    cinerenta medienfonds (Seite 85)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
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      schrieb am 12.07.13 15:59:38
      Beitrag Nr. 454 ()
      Sehr geehrter desasterzaster,

      dass bei Fonds II, III und IV die Komplementärin/Geschäftsführung ausgetauscht wurde, ist Fakt. Dass ich als Gesellschafter/Anleger von Fonds III und IV darüber bis heute weder von Herrn Dr. Lechner, noch von meinem Treuhänder, noch vom Beirat informiert wurde, ebenfalls. Was das rechtlich bedeutet, haben Sie in Ihrem Beitrag Nr. 449 zutreffend dargestellt.

      Hier helfen keine Medien, sondern nur noch die Zivilgerichte und die Staatsanwaltschaft! Und das dazu Erforderliche wird gerade von meinem versierten Anwalt, von dem ich bestens betreut und beraten werde, in die Wege geleitet.
      Avatar
      schrieb am 12.07.13 14:26:04
      Beitrag Nr. 453 ()
      Lieber Anleger65,

      Eine Gesamtheit der Anleger bekommen Sie über dieses Forum nicht in Bewegung gebracht - da hier m.E. zu viele Anlegerschutzanwälte und auch das Lechnerteam selbst unterwegs ist. Wie schon gesagt - die Anlegeranwälte verfolgen nicht Ihre Ziele sondern die Maximierung des eigenen Honorarvolumens. Sie müssen den Weg alleine begehen. Wenn Sie als Kommanditist bzw. als einem dem Kommanditisten mittelbare gleichgestellten Stellung (Treugeber) einnehmen sollten Sie zunächst dem Beirat persönlich und schriftlich Ihre Bedenken darlegen und um Stellungnahme durch den Beirat bitten - ggfls unter Einbezug eines rechtl. Gutachtens. Der Bierrat, Entschuldigung der Beirat, ist dann in einer Handlungs- zumindest jedoch in einem Erklärungsengpass. Machen Sie den Beirat Angst !!! Wenn der Beirat nicht antwortet senden Sie das Schreiben an Wiso oder Stiftung Warentest Finanzdienstleistungen. Die haben sowieso ein Mediensommerloch. Wahrscheinlich erhalten Sie dann sogar ein Angebot von der GF des Fonds dass diese Ihre Beteiligung erwerben möchten unter Aufgabe Ihrer vorherigen Treugeberrechte. Das ganze kostet Sie zunächst maximal 2 Briefmarken + Einschreibegebühr.

      Sie sollten jedoch sicher sein, dass der Sachverhalt so ist wie von Ihnen geschildert und nicht wie vom Anwalt für die Klage hingeredet. Ich habe das so meine Erfahrungen.

      Schönen Tag noch von desasterzaster
      Avatar
      schrieb am 12.07.13 13:24:43
      Beitrag Nr. 452 ()
      Inzwischen wurde laut Handelsregister auch bei den Fonds II und IV die Geschäftsführung ausgetauscht. Danach soll auch dort die bisherige Komplementärin CINE Pictures GmbH ausgeschieden und durch die CINE Management GmbH als neue Komplementärin/Geschäftsführerin ersetzt worden sein (siehe: https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessio…).

      Dieser Wechsel in der Geschäftsführung ist nach Überzeugung meines Anwalts allerdings unwirksam. Zwar hatte Herr Dr. Lechner § 3 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages im vergangenen Jahr dahingehend ändern lassen wollen, dass ein Austausch der Komplementärin jederzeit möglich sein sollte; diese Satzungsänderung war jedoch nichtig, zumal die CINE Management nicht an den Rahmenvertrag aus dem Jahr 2007 gebunden wäre, den die Fonds mit der CINE Pictures abgeschlossen haben und in dem sich die CINE Pictures zur Erbringung zahlreicher Leistungen zu Gunsten der Fonds verpflichtet hat. Außerdem blieb § 20 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages unverändert, wonach das Benennungsrecht für eine neue Komplementärin bei den Gesellschaftern liegt und nicht bei Herrn Dr. Lechner. Wir Gesellschafter wurden vor dem Austausch der Geschäftsführung aber nicht gefragt und darüber bislang weder von Herrn Dr. Lechner, noch von unserem Treuhänder, noch vom Beirat informiert!

      Das hat weitreichende Folgen, denn die CINE Management kann und darf die Geschäfte der Fonds nicht führen. Alle Handlungen der CINE Management für die Fonds wären vielmehr nichtig bzw. schwebend unwirksam.

      Das gilt für alle Arten von Geschäftsführungsmaßnahmen wie z. B. die Erstellung von Jahresabschlüssen, die Einladungen zu Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassungen, Filmverkäufe, die Erteilung von Aufträgen an Dritte, etwa an Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte u. a., die Auszahlungen von Vergütungen, etc.

      Probleme ergeben sich jetzt auch für das finanzgerichtliche Verfahren, denn die Fonds können und dürfen in den Verfahren von der CINE Management nicht vertreten werden. Wer aber vertritt die Fonds dann?

      Die CINE Management wäre gegenüber den Fonds zwar haftbar und schadensersatzpflichtig, wenn sie die Geschäfte trotz der offensichtlich unwirksamen Bestellung führt; sie hat allerdings nur ein Stammkapital von € 25.000,-- (siehe https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessio…, so dass die Regressmöglichkeiten für die Fondsgesellschaften und uns als Gesellschafter sehr bescheiden wären (demgegenüber hatte die CINE Pictures ein zuletzt im Jahr 2011 veröffentlichtes Stammkapital von immerhin rund € 1,7 Mio.).

      Versucht hier daher etwa jemand sein mit den Fonds "verdientes" Geld/Stammkapital durch den Austausch der Komplementärin in Sicherheit zu bringen, bevor der Laden auseinanderfliegt?

      Müssen aufgrund des "Austauschs" der Komplementärin" jetzt von Fonds 3 sogar noch weitere € 2,1 Mio. an die CINE Pictures bezahlt werden, die letztere gegenüber dem Fonds lediglich für den Fall gestundet hatte, dass sie nicht innerhalb von 5 Jahren wieder ausscheidet?

      Wie lange müssen/sollen wir uns all das eigentlich noch bieten lassen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 19:41:26
      Beitrag Nr. 451 ()
      Langt dies alles nicht mittlerweile schon aus, damit
      die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet.

      Hier geht es ja längst nicht mehr nur um das Geplänkel
      einiger Weniger. Hier wird mit dem Geld Tausender Anleger
      gespielt.
      Ich denke, spätestens jetzt sollte diese Sache auch im öffentlichen
      Interesse sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 16:23:50
      Beitrag Nr. 450 ()
      Sehr geehrter desasterzaster,

      da ich Ihre Ansicht teile und die Gier das Hirn schon längst aufgefressen haben dürfte, habe ich gestern einen in Straf- und Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwalt damit beauftragt, die gebotenen Schritte gegen die "neue"/alte Geschäftsführung, den Treuhänder und den Beirat in die Wege zu leiten.

      Ich hätte nichts dagegen, wenn weitere Anleger/Anwälte dabei mithelfen würden, dass wir von diesen Herren endlich befreit werden, die unsere Anlegerrechte mit Füßen treten und ständig Nachschüsse von uns verlangen, damit weiterhin ihre Gehälter/Vergütungen etc. bezahlt und die Fonds in aller Ruhe ausgeschlachtet werden können.

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      Avatar
      schrieb am 10.07.13 09:54:13
      Beitrag Nr. 449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.010.419 von Anleger65 am 09.07.13 16:30:59Wenn das so ist Herr Kollege, dann bleibt doch nur eins:

      Abstimmungsverhalten des Treuhänders entgegen Gesellschafts- und Treuhandvertrag führt bei Handlungen der nicht legitimierten GF zu Geschäftsführung ohne Auftrag - Riesenhaftungspotential des neuen GF. Auf Seiten des Treuhänders kann man sogar von Treuebruch und bei dem Kern des Fonds aushöhlenden Geschäften der neuen GF als Beihilfe zur Untreue sprechen. Hardball-Empfehlung: Diese Handlung kann zur a.o. Kündigung der Treuhandverhätlnisse genutzt werden, die nicht legitimierte GF kann mittels einstweiliger Verfügung auf Einzelantrag eines Treugebers sofort ihrer Dienste enthoben werden (schnell - bevor eine Schutzschrift hinterleget wird).

      Softball-Empfehlung: Abhängigkeiten zwischen Geschäftsführung und Treuhänder aufgrund Honorarversprechungen sind standesrechtlich unzulässig. Der schlaue Anleger sollte hier zumindest die Rechtsanwaltskammer einen Warnschuss gegen den Treuhänder abgeben lassen, in dem diese den Treuänder auffordert die Honorarquellen offen zu legen. Vielleicht kommt der Treuhänder zur Vernunft - wenn Gier nicht bereits Hirn gefressen hat!

      Aber leider ist es in diesem Forum wie in jeden anderen Anlegerforum: Alle reden und jammern - keiner handelt bzw. lässt ich von Anlegerschutzanwälten an der Nase über das Parkett ziehen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 16:30:59
      Beitrag Nr. 448 ()
      Soweit ersichtlich wurde die Geschäftsführung bislang nur bei Fonds III ausgetauscht. Ohne Zustimmung der Gesellschafter ist ein solcher Austausch allerdings unwirksam, denn nach § 20 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages haben die Gesellschafter bei Ausscheiden des Komplementärs eine geeignete Person als persönlich haftenden Gesellschafter zu benennen. Gesellschafter sind aber in erster Linie die Anleger und nicht Herr Dr. Lechner und der Treuhänder. Dennoch haben diese beiden Herren jetzt einfach selbstherrlich die CINE Management GmbH als angeblich neue Geschäftsführerin zum Handelsregister angemeldet, ohne die Anleger/Treugeber auch nur zu informieren.

      Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages und die Anleger interessieren diese Herren daher offenbar längst nicht mehr.

      Und als wäre das nicht schon schlimm genug, steckt auch noch unser Beirat mit diesen beiden Herren augenscheinlich unter einer Decke, denn bis heute wurden wir ja auch vom Beirat, der zugleich Aufsichtsrat der CINE PICTURES Management GmbH ist, über den Austausch der Geschäftsführung bei Fonds III nicht informiert. Damit ist mir jetzt vollkommen klar, in wessen Interesse unser Beirat wirklich handelt.

      Ich gehe davon aus, dass das für all diese Herren noch schlimm enden wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 16:19:30
      Beitrag Nr. 447 ()
      Zitat von Anleger65: Es gibt einige interessante Neuigkeiten:

      1. Herr Joachim Sturmes, der bislang bei der CINE PICTURES Management GmbH Prokurist war, ist im Juni 2013 von unserem Geschäftsführer, Herrn Dr. Florian Lechner, abberufen worden. Zum neuen Prokuristen wurde Herr Dr. Georg Lechner bestellt, bei dem es sich schon rein optisch um den Bruder von Herrn Dr. Florian Lechner handeln dürft (siehe: http://bayern-innovativ.de/ib/site/documents/image/media/par…. Die Geschicke unserer Fondsgesellschaften werden jetzt daher offenbar durch die Gebrüder Lechner geleitet.

      Das ist deshalb nicht unproblematisch, da Herr Dr. Georg Lechner zugleich Geschäftsführer einer Fa. GCL GmbH aus Grünwald ist, die sich unter anderem mit dem Kauf und Verkauf von Beteiligungen, Produkten und Dienstleistungen aller Art beschäftigt. Herrn Dr. Georg Lechner wurde von Herrn Dr. Florian Lechner zudem Einzelprokura erteilt mit dem Recht, mit sich im eigenen Namen und mit Dritten Geschäfte abzuschließen. Kann es sein, dass hier Filme unserer Fonds an die Gesellschaft des Bruders unseres Geschäftsführers verhökert werden/wurden?

      2. Herr Sturmes wurde im Juni 2013 von Herrn Dr. Florian Lechner auch bei der EQUITY PICTURES Management GmbH als Prokurist abberufen und durch Herrn Dr. Georg Lechner ersetzt. Die EQUITY PICTURES Management GmbH führt bei den EQUITY PICTURES Medienfons I - IV die Geschäfte. Bei der Übernahme der EQUITIY PICTURES Medienfonds arbeitete Herr Dr. Florian Lechner eng mit der VCL Film + Medien AG zusammen. Im Jahr 2008 hatte Herr Dr. Florian Lechner angekündigt, dass die VCL Film + Medien AG auch den Anlegern der CINERENTA-Fonds ein "attraktives Übernahmeangebot" unterbreiten würde. Inzwischen ist die VCL Film + Medien AG insolvent.

      3. Die TRIO Management GmbH (Geschäftsführer Dr. Florian Lechner), die von uns Anlegern mit der Regelung der US-Quellensteuer beauftragt wurde und dafür erhebliche Gelder von uns erhalten hat, hat im Januar 2013 ihren Sitz in die Tölzer Straße 5 nach Grünwald verlegt. Das ist deshalb interessant, da unser Treuhänder, die ESCRO Treuhandgesellschaft mbH im August 2012 genau an dieser Adresse eine Zweigniederlassung eröffnet hat. Stecken unser Treuhänder und unser Geschäftsführer denn etwa unter einer Decke?
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 22:58:13
      Beitrag Nr. 446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.005.683 von ahel am 08.07.13 22:05:07Komisch gleicher Geschäftsführer.....

      Die Forderung kann er ja mit den verschwundenen 10 Millionen verrechnen.

      Ich könnte nur noch ......
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 22:05:07
      Beitrag Nr. 445 ()
      Ich bin in den Fonds III, IV + V dabei und habe
      keinerlei Nachricht erhalten, obwohl die
      Beiräte Hantscher und Becker sogar meine Email-Adresse haben.

      Allerdings bin ich mittlerwiele doch ganz guter Hoffnung was
      meine anwaltliche Vertretung angeht. Der letzte Schriftsatz
      sprach sich eindeutig gegen einen Rausschmiss einer Mitgesell-
      schafterin aus und las sich auch sonst recht plausibel.

      Diese Kanzlei vertritt jedoch -im Gegensatz zu anderen hier
      häufig Schreibenden- die Ansicht, dass die jeweiligen Versicherungen
      in irgendeiner Instanz wohl doch Schadenersatzplichtig sind.
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