Mahnung / Vollstreckung in GB - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.07.05 13:49:21 von
neuester Beitrag 25.07.05 22:40:38 von
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Folgender Sachverhalt: die Firma in der ich arbeite hat eine unzweifelhafte Forderung an eine Ltd. in GB. Es geht um 2.500 €. Die Firma in GB zahlt einfach nicht und reagiert auf Briefe / Mails in keiner Weise. Ich weiß sicher, dass die Ltd. weiterhin geschäftlich tätig ist und keineswegs pleite oder ähnliches ist.
Wie funktioniert ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Deutschland nach UK ? Gibt es international tätige Inkassounternehmen, die so was für einen übernehmen ? Lohnt der ganze Aufwand für 2.500 € oder sind die Beitreibungskosten am Ende höher ? Wäre schön, wenn jemand damit Erfahrung hat.
Wie funktioniert ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Deutschland nach UK ? Gibt es international tätige Inkassounternehmen, die so was für einen übernehmen ? Lohnt der ganze Aufwand für 2.500 € oder sind die Beitreibungskosten am Ende höher ? Wäre schön, wenn jemand damit Erfahrung hat.
[posting]17.334.816 von Fralu am 25.07.05 13:49:21[/posting]Und ich dachte schon, das wäre der nächste thread zu den verunglückten finalen Rettungsschüssen der britischen Polizei.
Waren liefere ich in andere Länder grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
Ein nicht getätigtes Geschäft ist manchmal das bessere Geschäft. (
Ein nicht getätigtes Geschäft ist manchmal das bessere Geschäft. (
@ Kaperfahrer - der war nicht schlecht.
@ Gsa - wir haben keine Waren geliefert, sondern einen Vertag über die Nutzung von uns gehörenden Rechten geschlossen.
@ All - Da muß doch jemand Erfahrungen mit haben. Dürfte doch garnicht so selten sein, dass man seine Forderungen im Ausland eintreiben muß.
@ Gsa - wir haben keine Waren geliefert, sondern einen Vertag über die Nutzung von uns gehörenden Rechten geschlossen.
@ All - Da muß doch jemand Erfahrungen mit haben. Dürfte doch garnicht so selten sein, dass man seine Forderungen im Ausland eintreiben muß.
Fralu,
frag die IHK - die wissen wenigstens, was das kostet und wer`s machen könnte.
Ich weiß nur, daß das Eintreiben solcher `Peanuts` in außereuropäischen Ländern garantiert sinnlos ist.
frag die IHK - die wissen wenigstens, was das kostet und wer`s machen könnte.
Ich weiß nur, daß das Eintreiben solcher `Peanuts` in außereuropäischen Ländern garantiert sinnlos ist.
Hi,
es gibt ein Grundsatzurteil des EuGH, wonach man in einem solchen Fall vor deutschen Gerichten klagen kann. Es ging um die Stawa Metallbau GmbH ./. irgend eine engl. LTD. Du kriegst, vielleicht, einen deutschen Titel den Du dann in GB, ohne weitere inhaltl. Prüfung registrieren und Vollstrecken kannst. Ich häng damit z.Z. am OLG, das zieht sich seit 3 Jahren.
Gruß Kai
es gibt ein Grundsatzurteil des EuGH, wonach man in einem solchen Fall vor deutschen Gerichten klagen kann. Es ging um die Stawa Metallbau GmbH ./. irgend eine engl. LTD. Du kriegst, vielleicht, einen deutschen Titel den Du dann in GB, ohne weitere inhaltl. Prüfung registrieren und Vollstrecken kannst. Ich häng damit z.Z. am OLG, das zieht sich seit 3 Jahren.
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