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    Aufgabe zur Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.06 22:14:20 von
    neuester Beitrag 21.02.06 01:14:14 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.035.119
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      Avatar
      schrieb am 24.01.06 22:14:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin

      Holger Meixner arbeitet seit dem vergangenen Jahr als selbständiger Architekt. Er überlegt ob er als freiwillig Versicherter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eher eine private Rentenversicherung abschließen soll. Herr Meixner wäre in der Lage monatlich zwischen 300 und 400€ anzusparen.

      A)
      Erläutern Sie Herrn Meixner die grundlegenden Unterschiede zwischen der umlagenfinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und der kapitalgedeckten privaten.

      B)
      Kann Herr Meixner auch einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen, der die Vorgaben der Riester Rente erfüllt?

      C)
      Herr Meixner interessiert sich besonders für die Besteuerung der Erträge der Rentenversicherung im Alter. Wie erfolgt im Rentenalter die Besteuerung der ausgezahlten Erträge bei den beiden Versicherungen?

      D)
      Herr Meixner hat gehört, dass die Rürup Rente für Selbständige besonders empfehlenswert sei. Was sind die wichtigsten Merkmale der Rürup Rente?


      Bin ein echter Renten "Nubi" - vielen Dank für eure Hilfe :)

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 22:27:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh::laugh::laugh:

      da helfe ich aber nicht. ein paar aufgaben sollte man während seiner banklehre auch mal selber lösen ;-)
      ist aber ein trockenes thema :D
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 22:31:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      E. ist richtig,
      denn Herr Meixner ist ein bedauernswertes Geschöpf (arme Sau) und sollte lieber auswandern.
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 22:40:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich mache mir Morgen mal ein paar Gedanken - wer sagt dass gerade ich eine Lehre mache - könnte ja auch mein Bruder sein ;):p
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 23:37:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      A) Umlagefinanziert: Das was heute rein kommt, wird auch heute ausgegeben. Beitragszahler hoffen, dass später auch genug Beitragszahler vorhanden sind (Umlageverfahren ist falsch, Prinzoip Hoffnung oder Versprechen, weil jeder kann sich versprechen, wären besser).

      Kapitalgedeckt: Das Geld was er heute einzahlt, wird nach Abzug von Kosten angelegt. genau das, was er angelegt hat bekommt er mit Zinsen zurück!

      B) Nein, es sei er wäre verheiratet mit einer Angestellten oder einer Beamtin, etc.!

      C) Ich reibe meine Kugel und kann nichts sehen - Bildstörung auf dem Zukunftskanal!

      D) Ja, Rürup ist richtig!

      Ach ja, bevor ich es vergesse. Der, der diese Frage entwickelt hat, sollte wegen fachlicher Unauffälligkeit erschossen werden! In den meisten Architektenkammern gibt es Versorgungswerke (ich glaube es gibt eine Ausnahme, ich weiß aber nicht mehr wo?) Und ein selbstständiger Architekt ist m.E. Pflichtmitglied im Versorgungswerk!

      Thorulf Müller

      info@derKVProfi.de

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      Avatar
      schrieb am 25.01.06 01:31:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      zu A: bei der umlage finanzierten GRV wird das eingezahlte Kapital sofort wieder an die Rentner ausgezahlt, da wir z.Zt. leider mehr Rentner als Beitragszahler haben.
      Bei der Kapitalgedeckten Altersvorsorge wird auf das Eingezahlte Kapital ein Garantiezins von derzeit 2,75% gewährt, zuzgl. einer Überschussbeteiligung. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer bekommt eine Garantierte Kapitalabfindung oder Rentenzahlung zuzgl. einer Überschussbeteiligung die nicht garantiert wird, sondern nur prognostiziert werden kann. Dies ist allerdings gegenüber der GRV wesentlich sicherer.

      zu B: als selbstständiger kann er leider die staatlich geförderte Riesterrente nicht in anspruch nehmen, es sei denn seine Frau stände in einem festen Arbeitsverhältnis, d.h sie gehört zu dem geförderten Personenkreis.

      zu C: seit dem 01.01.04 werden Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalauszahlung bei Auszahlung voll besteuert. D.h. Ausgezahltes Kapital minus eingezahlte Beiträge= Steuerpflichtiger Ertrag. Von diesem Betrag werden dann 50% mit dem jeweiligen Steuersatz bestuert. Bei Rentenzahlung wird jeweils der zum Zeitpunkt der Auszahlung geltende Ertagsanteil für die Besteuerung zu Grunde gelegt.
      Bei der GRV gelten für die Besteuerung von 2005 bis 2040 steigende Prozentuale Steuersätze. (2005=50% ; 2040=100%)
      Bei Privater als auch bei der GRV natürlich abzüglich von Freibeträgen.

      zu D: bei Rürup können max. 20000,-€ als Sonderausgabenabzug bei der Steuer geltend gemacht werden, diese allerdings max. von 2005=60% bis 2025-2040=100%, d.h vom eingezahlten Jahresbeitrag 2005 von max. 20000,-€ können davon 60% als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings ist der Vertrag nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht Kapitalizierbar.
      Daher ist dieser Form der geförderten Altersvorsorge derzeit nicht für Selbsständige zu Empfehlen. Man sollte daher auf eine private Altersvorsorge oder wenn es möglich ist bei GmbH auf eine Geschäftsführerversicherung zurückgreifen.


      gruss
      mopro
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 06:24:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Klasse, ich danke Euch :kiss:

      p.s. das mit dem vorsorgewerk werd ich mal recherchieren
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 06:25:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      erm Versorgewerk ;)
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 18:48:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was heißt ERM Versorgungswerk?????
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 10:54:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      ermäßigtes Versorgungswerk - interessante Alternative

      Bsp: 50% der Beiträge in das Versorgungswerk, den Rest erst mal in Fonds. Sobald Kapitalertragssteuer anfallen bzw. hohe Einkommen zu erwarten sind, über Rürup + BU (als Freiberufler!) nachdenken.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 19:09:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      natürlich ERM = ermäßigtes Versorgungswerk. Der gute alte AKüFi! ERM jist, wenn überhaupt, die AKÜ von Erwerbsminderungsrente!

      Das Versorgungswerk kann ich nicht ermäßigen. Ich kann nur die Beitragspflicht ermäßigen! Dazu sind Anträge notwendig und ggf. auch Nachweise. Das ist dann u.U. in jedem Versorgungswerk anders geregelt.

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 10:00:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich tippe dennoch auf einen ermäßigten Satz! Habe das Thema in einem anderen Versorgungswerk behandelt. Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 11:42:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      vielleicht habt Ihre es nocht nicht verstanden. Die Fragestellung ist Schwachsinn, weil ein Architekt nicht freiwillig in die GRV einzahlt.

      Ob er dann ermäßigte Beiträge zahlt oder nicht!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 17:03:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo zusammen,

      dazu hätte ich auch einmal eine Frage....

      Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass die Zulagen usw. nur gelten, wenn man gesetzlich rentenversichert ist. Im Augenblick ist das bei mir noch der Fall, aber aller Voraussicht nach werde ich in ca. 3 Jahren in ein Versorgungswerk rüberswitchen können.

      Eigentlich wollte ich einen Riester-Fondssparplan abschliessen, schon allein wegen der Hartz-IV Sicherheit und der garantierten Beitragsrückgewähr(denn man weiß ja nie).

      Aber macht ein Abschluß auch unter oben genanntem Aspekt Sinn, dass man aller Voraussicht nach bald nicht mehr in die gesetzliche einzahlen wird bzw. weiss jemand, ob man trotzdem noch Zulagen beantragen kann, da man zum Zeitpunkt des Abschlusses in der gesetzlichen RV war? Rechnet es sich auch ohne Zulagen wegen Hartz IV und garantierter Beitragsrückzahlung oder wäre dann doch besser, einen normalen Sparplan abzuschließen?

      Vielen Dank,
      Meku
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 19:15:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      natürlich macht es Sinn die Zulagen mitzunehmen.

      Darüber hinaus reicht die tatsache des Wechsels in ein Versorgungswerk alleine nicht aus um die Zulage zu verlieren.

      Es ist eine Frage des Status!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 01:47:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kleine Anmerkung bezgl. der Schwachsinnigkeit mancher Aufgabenstellungen:

      In eine Vorbereitungsseminar zur Bakkaufmanngehilfenprüfung wurde zu Bankrechen eien Aufgabe gestellt die es in sich hatte:

      Konkret sollte ich als Bankkaufmann gem. Datumsangabe an einem Sonntag!!! im Tresorraum der Bank die Kupons von Wertrechten ( Anm: nicht mehr auf papier als "effektive" Stücke vorhandene Wert"papiere") abtrenen
      und irgendwelche Zinsesn berechen ( Stückzinsen etc.)

      Während alle Dusselköpfe sich ans rechnen machten, verfasste ich ein Protestschreiben, das ich erst nach Rücksprache mit der Gewerkschaft Sonntags arbeiten könne und bat auch darum mir eine "Luft-Schere" zu geben mit der ich die "Virtuellen" Kupons abtrenne könne.:laugh:

      Aber der Hammer war dann die IHK Abschlussprüfung!

      Da sollte ich dann tatswahrhaftig eine Kreditangagement bearbeiten (welche Sicherheitenstellung für welchen Kredit etc.), leider fehlte aber eine Seite der Billanz:cry:

      Viele haben Sch die Mühe gemacht und geschrieben und gerechnet, ich hab nur kurz geschrieben das mir eine Bewertung der Sicherheiten aufgrund fehlneder Bilanzunterlagen nicht möglich sei...

      Ende vom Lied: Die Aufgabe wurde für alle mit 100% Punkten gewertet:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 12:14:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Eine Frage des Status? Was bedeutet das? Und müsste ich gegebenenfalls schon erhaltene Zulagen wieder zurückzahlen?

      Wäre übrigens das Versorgunswerk für Steuerberater, falls das für die Beantwortung wichtig sein sollte....

      Würde es also Sinn machen, einen Riester-Fondssparplan, z.b DWS, abzuschließen?

      Vielen Dank,
      Meku
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 13:40:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      auch als Stuerberater, wenn Du im Versorgungswerk bist:

      1. als Angestellter (das wäre ein möglicher Status), weil Du ja Rentenversicherungspflichtig bist, aber von der pflicht in der GRV befreit bist wegen dem Versorgungswerk!

      2. als Selbstständiger, wenn Dein Partner z.B. Beamter/Beamtin oder Angestellter/Angestellte ist, und Du dann auch Zulage erhälst!

      3. als Fondssparplan oder auch as anderes Produkt

      4. und natürlich musst Dui in bestimmten Fällen die Zulage zurückzahlen, aber in anderen, nicht wenn Du nicht mehr förderungswürdig bist!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 14:49:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ CreInPhan

      Würde es für mich also Sinn machen, die Riester Rente als Fondssparplan abzuschließen oder eher nicht? Das kann ich der Antwort leider nicht so ganz entnehmen.

      Vielen Dank,
      Meku
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 16:04:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      VeryBestFLV,

      echt lustig.. aber sowas gibt es anscheind sehr oft dass im endeffekt alle mit 100% bewertet werden :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 17:55:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Meku,

      ob es für Dich Sinn macht - woher soll ich das Wissen??? wie soll ihc das aus der Ferne beurteilen???

      Es macht Sinn die Riesterförderung in Anspruch zu nehmen, ja!

      Wie Du das dann anlegst, dass ist doch Deine Entscheidung.

      Fondspläne sind eine Möglichkeit!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 00:03:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      In diesem maroden Staat sollten keine
      Gelder langfristig angelegt werden!
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 01:14:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Gaethje,

      genau! Völlig richtig!! Das Glas ist halb leer, nicht halb voll!!! Der Untergang naht!!!

      Lebt! Raucht! Sauft! Hört auf Sport zu treiben! Faht mit 180 durch geschlossene Ortschaften und bei Schneeglätte mindestens 250! Tut alles für das sozialverträgliche Frühversterben! BunggeeJumping ohne Seil kommt auch sehr gut!!!

      Und die, die trotzdem 60 Jahre alt werden?? Zyankalie oder Knüppel!!!

      Dann geht das das auf!

      Thorulf Müller

      P.S.: Muss ich meinen Zigarettenkonsum nun auf 3 Schachteln erhöhen??

      P.S.2: Billigen Rotwein und dafür mehr - der gute italienische Barriquevergorene erhöht die Lebenswahrscheinlichkeit!!!

      Hier hat irgenwer, außer mir, auch nicht alle Tassen im Schrank!


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