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    Dumme Frage im falschen Board - sorry, aber dringend! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.00 22:57:58 von
    neuester Beitrag 07.09.00 00:26:59 von
    Beiträge: 16
    ID: 235.661
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      Avatar
      schrieb am 06.09.00 22:57:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      da ich bisher noch keine Steuern zahlen musste, habe ich mich mit dem Thema auch noch nicht auseinandergesetzt.

      Meine Frage mag Euch daher ziemlich blöd vorkommen: Wenn ich eine Aktie innerhalb der Spekulationssteuer verkaufe, wie hoch ist dann der Steuersatz? So hoch wie die letzten 100 DM des zu versteuernden Einkommens? Stimmt das?

      Bitte um schnelle Antwort, deshalb auch im falschen Board gepostet (dringend!).

      Vielen Dank im Voraus,
      Seekuh.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:04:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du wirst doch nicht auf einmal Gewinne gemacht haben? ;)

      Ich rate zur Steuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:04:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      34 mal gelesen ... bitte antworten!

      Oder gibt es hier nur noch Schüler und Studenten? ;)

      Viele Grüße,
      Seekuh.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:05:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Erträge aus Spekulationen werden (sofern sie den steuerfreien Betrag = 999.-DM) übersteigen, Deinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet;- somit bildet sich das gesamt zu versteuernde Einkommen;- hierauf ist EK-Steuer zu zahlen.

      Fazit : Es gibt keinen festen Satz für *Spekulationssteuer* (dies ist sowieso ein falscher Begriff);- beachte, dass Spekulationsgewinne deshalb u.U. einer Progression unterliegen.

      Tolot
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:06:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es wird einfach Deinem zu versteuerndem Einkommen hinzugerechnet.
      Je nach dem rutscht Du dann in eine andere Progression rein.

      stompi.

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      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:07:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hab doch eh geantwortet. Was meckerst Du also?

      Die Gewinne mußt Du zu Deinem Einkommen dazutun, und alles einkommensteuermäßig angeben.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:07:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      na, weil Du es bist, mal auch die Antwort im falschen Board.
      Nein.
      Spek-Gewinne werden Deinem Einkommen in voller Höhe (über 999 DM Freigrenze) zugerechnet.
      Bewußt vereinfachte Rechnung:
      20000 DM Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
      20000 DM Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
      10000 DM Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
      10000 DM Einkünfte aus Spekulationsgewinnen
      60000 DM zu versteuerndes Einkommen (laut Einkommensteuertabelle)

      Ich verzichte hier bewußt auf Posten zum gegenrechnen. (Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgepauschale usw.), weil die Frage nicht in diese Richtung zielte.

      Edelmax
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:08:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ all: Vielen Dank!!!

      @ doktor faust: ;)

      Gute N8,
      Seekuh.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:09:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach Gott, ich habe Deine Frage vermutlich falsch aufgefasst!

      Also, wenn Du Deine Aktien verkauftst, wird GAR NIX (ausser den Verkaufsgebühren) abgezogen! D.h. wenn Du für 30€ verkauftst, werden Dir 30€ gutgeschrieben. Dein Konto wird nur mit den Verkaufsspesen belastet. Versteuern musst Du erst später, bei Deiner EK-Steuererklärung.


      Tolot
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:10:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, Tolot, das wusste sogar ich. ;) Trotzdem vielen Dank nochmal.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:12:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nur Tolot erklärt´s deppensicher... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:23:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi seekuh,

      Du hast schon richtig gelegen, Spekulationsgewinne werden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wir haben in Deutschland eine progressive Besteuerung, d.h. der Steuersatz jedes zusätzlichen Einkommens steigt an bis auf 53 % bei ca. 120 TDM zu versteuerndem Einkommen als Einzelveranlagender bzw. das Doppelte bei Verheirateten. Zu der Einkommensteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer von 8 bzw. 9 % - ist abhängig vom Bundesland - auf die zu zahlende Einkommensteuer. Es fallen somit bis zu 60 % Steuern an. Es gibt lediglich eine Freigrenze von 1000 DM, bis zu diesem Betrag sind Spekugewinne steuerfrei, habe ich Gewinne von z.B. 1010 DM, muss der gesamte Gewinn versteuert werden (Freigrenze, nicht Freibetrag wie z.B. bei den Werbungskosten)!!! Zudem können Spekulationsverluste gegengerechnet werden.

      Hoffe, geholfen zu haben. Falls Fragen bestehen, nutze bitte den Briefkasten von WO.

      Ciao
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:54:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Braucht nicht seit dem 1.1.2000 nur die Hälfte der Spekulationsgewinne versteuert werden (bei Aktien, die nicht länger als ein Jahr gehalten wurden) ?
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 23:59:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Stadtursel:

      Da rechnest Du aber ein bißchen fix zusammen. Der Soli und die Kirchensteuer sind nicht Prozentsätze vom Einkommen, sondern von der Einkommenssteuer.

      Paxinos:

      Das ganze soll wohl erst ab 2001 gelten. Außerdem wird der Spitzensatz von 53 auf unter 50 % gesenkt.
      Avatar
      schrieb am 07.09.00 00:24:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Krumbein,

      wohl noch kein Mathe gehabt oder abgewählt, oder;)?

      0,53 * (0,055 + 0,08) = 60,155 % bzw.
      0,53 * (0,055 + 0,09) = 60,685 %

      Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil, gell??? Nicht nur schnell, sondern auch richtig.

      @seekuh,

      würde anspruchsvolle Fragen nicht unbedingt im Neuer Markt Board posten. Welche Kinder wissen schon was von Steuern;)? Gibt übrigens eine eigene Kategorie bei WO, dort ist Deine Frage schon früher mehrfach beantwortet worden...

      Ciao
      Avatar
      schrieb am 07.09.00 00:26:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Oha, nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil - wie unser Freund Förtsch das auch immer macht.


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