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    Optionen und Optionsscheine/Teil 2 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.99 10:32:23 von
    neuester Beitrag 21.03.00 13:08:47 von
    Beiträge: 14
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      Avatar
      schrieb am 09.07.99 10:32:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      WÄHRUNGSSCHEINE Teil 17


      Währungsscheine versetzen ihren Inhaber in die Lage, eine bestimmte Währung, angenommen den US-Dollar, in Zukunft zu einem bestimmten Kurs zu kaufen oder bzw. zu verkaufe. Derartige Warrants heißen in der Praxis häufig Währungs oder Devisenscheine. Als Strike dient ein Währungskurs, oder, wie einige sagen: ein Devisen oder Wechselkurs. Betrachten wir zur Verdeutlichung einen so gearteten Schein.
      Jeder einzelne Schein berechtigt dazu, in der Zeit bis zum 15.Juni US Dollar zum Preis von 1,60DM/USD zu verkaufen. Der Strike ist folglich ein Devisenkurs. Da in diesem Falle ein Bezugsverhältnis von 100/1 gilt, werden bei Ausübung des Verkaufsrechts pro Schein 100 US $ vom Inhaber hingegeben, um im Gegenzug vom Stillhalter 160,-DM zu bekommen .neben Puts existieren freilich auch Calls, die den Inhabern jedoch das Recht verleihen, künftig eine bestimmte Währung zum Strike zu kaufen.
      Devisenscheine beziehen sich fast ausnahmslos auf gängige Währungen, etwa den Dollar ,Yen ,Pfund, Euro hingegen kaum auf exotische Währungen. Mitunter emittieren einige Häuser auch auf Währungen basierende Basket-Warrants, die von ihrer Ausgestaltung mit Aktien Baskets vergleichbar sind.

      ZINSSÄTZE / Scheine

      Die Zinssatzscheine basieren, auf bestimmten Zinssätzen. Doch welcher Satz eignet sich besonders gut als Underlying? Bedenken wir dabei, daß eine Reihe unterschiedlicher Zinssätze existieren. Sie reicht vom Diskont – über Lombardsatz bis hin zu Zinssätzen der einzelnen Geschäftsbanken für Kredite die sie vergeben.
      Wie eingangs schon erwähnt eignet sich ein Finanzobjekt nur dann als Underkying, wenn sein Preis im Zeitablauf Veränderungen unterliegt .Zinssätze wie Diskont und Lombardsatz sind beispielsweise kaum brauchbar, da sie zumeist für einen verhältnismäßig langen Zeitraum fixiert werden und währenddessen unverändert bleiben. Ebensowenig eignen sich die Zinssätze die von Geschäftsbanken für ihr Kundenkreditgeschäft erstellt werden. Als Underying fungiert in nahezu allen Fällen der sogenannte Refinanzierungssatz, worunter üblicherweise durchschnittliche Geldmarktzinssätze verstanden werden. Letztere sind wiederum die Sätze, zu denen bedeutende Geschäftsbanken untereinander kurzfristige Kredite vergeben. Referenzzinssätze werden – abgesehen von Wochenenden und Feiertagen – täglich neu bestimmt, indem ausgewählte Geschäftsbanken einmal am Tag gefragt werden, zu welchen Sätzen sie an andere Institute Kredite vergeben – und zwar mit Laufzeiten von einem Monat bis zu 12 Monaten, jede Bank teilt hierfür einzelne Zinssätze mit, als 12 einzelne. Für jede Laufzeit liegen nun mehrere, von unterschiedlichen Banken stammende Sätze vor, aus denen schließlich ein Durchschnittswert gebildet wird: Referenzinssatz . In Deutschland heißen derartige Sätze allgemein FIBOR, was als Abkürzung für FRANKFURTER INTERBANK OFFERED RATE steht und soviel bedeutet wie „ Interbanken – Kreditzinssatz am Handelsplatz Frankfurt“ . Alles in allem existieren 12 einzelne FIBOR – Sätze. Einen weitaus höheren Stellenwert genießt allerdings der LIBOR oder auch LONDON INTERBANK OFFERED RATE, allerdings beteiligen sich daran verschiedene international agierende, in London ansässige Banken. Im Unterschied zum FIBOR gibt jedes Institut dabei Zinssätze für Kredite in mehreren ,weltweit wichtigen Währungen an, so daß Tag für Tag beispielsweise US $ / DM/ und Yen Sätze bestimmt werden.
      Konkret übernehmen Referenzsätze im wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen dienen sie als Sätze für variabel verzinsliche Anleihen, sogenannte FLOATING RATE NOTES, kurz FRN. Hierauf gehen wie später nochmals ein. Referenzsätze fungieren zum anderen als Underlying für derivative Instrumente, wozu bekanntlich auch Warrants zählen. Um die Funktionsweise eines Zinssatzscheins besser zu verstehen, stellen wir zunächst die typischen Ausstattungsmerkmale vor. Der Anschaulichkeit halber beziehen wir uns dabei auf einen Schein mit folgenden Merkmalen:

      Underlying 12-M – DM – LIBRO
      Strike 5 %
      Bezugsverhältnis 100 / 1
      Verfalltag 1.7.98
      Ausübung europäisch
      Andienung Cash – Settlement

      Unser Schein bezieht sich auf den 12 Monats – DM – LIBROR – und hat einen Basispreis von 5%. Gehen wir einmal davon aus, daß der Schein am Fälligkeitstag einen Wert aufweist, wenn der Referenzzinssatz den Strike übertrifft, ohne allerdings ausdrücklich von einer Kauf- bzw. Verkaufsoption zu sprechen. Liegt der 12 M DM LIBROR am 1.7. beispielsweise bei 6,5 % so hat der Inhaber Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von eineinhalb Prozentpunkten. Diese Angaben reicht zur Bestimmung des Geldbetrags allein allerdings noch nicht aus. Wir benötigen weiterhin einen Nennbetrag (Nominalbetrag) auf den sich die Zinszahlung bezieht. Dieser kommt durch das Bezugsverhältnis zum Ausdruck , welches sich demnach auf einen Nominalbetrag von 100,-DM. Pro Warrant muß der Emittent in unserem Fall also eine Differenzzahlung von
      1,5 x 100 x 360 = 1,50DM
      100 x 360

      leisten. Damit haben wir die grundlegende Funktionsweise eines Zinssatzscheins bereits erfaßt, so daß wir uns nun näher mit der Ausgestaltung derartiger Warrants befassen .Im Prinzip können derlei Rechte entweder

      - ausschließlich ein einziges Mal beansprucht werden, was verständlicherweise am Ende der Laufzeit
      der Fall ist, oder
      - im Zeitablauf mehrmals in regelmäßigen Abständen – etwa alle halbe Jahre. Da wir die zur erste Gruppe zählenden Scheine soeben beschrieben haben, widmen wir uns nun Warrants, die von ihren Inhabern wiederholt ausgeübt werden können. Für derartige Scheine sind allgemein auch Begriffe wie Zinssicherung – oder Zinsbegrenzungszertifikat geläufig. Üblicherweise unterscheidet man dabei zwei Arten: auf der einen Seite Zertifikate, die eine Zinsobergrenze –engl.: Cap - verbriefen; auf der anderen Seite die mit dem Ausdruck Floor benannten Scheine. Sie garantieren eine bestimmte Zinsuntergrenze. Während der Inhaber eines Caps von einem Anstieg des Referenzzinssatzes profitiert, ist es beim Floor genau umgekehrt. Der Stillhalter ist zu einer Ausgleichszahlung nur für den Fall verpflichtet, daß der Strike unterschritten wird. Ebenso wie bei den weiter oben beschriebenen einfachen Zinsscheinen müssen bei einem Cap oder Floor
      - Underlying
      - Strike
      - Bezugsverhältnis
      - Laufzeit
      - Andienungsmodalität
      festgelegt werden. Zinssicherungszertifikate weisen allerdings - und das ist der Hauptunterschied – nicht nur einen einzigen Ausübungstermin auf, sondern eine ganze Reihe davon. Inder Fachsprache heißen diese
      Zeitpunkte Poll – Over –Termine. Derlei Produkte sind im Grunde also nichts weiter als ein Bündel europäischer Zinssatzoptionen, die, abgesehen von der Restlaufzeit, völlig identisch ausgestattet sind.


      Underlying 6-M DM – Libor
      Strike 4%
      Bezugsverhältnis 100 / 1
      Fälligkeit 21.2.2000
      Roll Over Termin halbjährlich 21.2.u. 21.8
      Andienung Cash Settlement

      Angenommen wir kaufen im Juli 98 ein derartiges Zinssicherungszertifikat .Damit haben wir stets Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wenn der Referenzsatz an einem Roll Over Termin den Strike in Höhe von 4% überschreitet. Für gewöhnlich sind Zinssicherungszertifikate so gestaltet, daß die Differenzzahlung - was für Zinszahlungen generell gilt – nachschüssig geleistet wird. Liegt der 6 M – DM – Libor am 21.8. oberhalb des Strike, etwa bei 5% so steht uns eine Ausgleichszahlung in Höhe eines 1% bezogen auf ein Jahr zu. Da sich der Zeitraum zwischen zwei Roll Over Terminen aber nur auf ein halbes Jahr erstreckt, erhalten wir auch nur die halbe diverens, also 0,5% als Ausgleichszahlung..

      Soweit für heute, der nächste Betrag handelt von Derivaten Nr.18

      Mit freundlichen Grüßen

      xx
      Avatar
      schrieb am 10.07.99 00:10:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tachchen zusammen,
      mal so ne Frage an die Algemeinheit,ist das eigentlich noch für euch von interese?
      Oder wollt ihr Infos zu einem spezielen Thema?
      Oder soll ich das einfach mal so weiter machen,so von oben nach unten?

      Eurer Antwort interesiert mich
      mfg xx
      Avatar
      schrieb am 10.07.99 01:18:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jaaa !!!!

      unbedingt weitermachen. SUPER

      wer bist du eigentlich ? woher weiße du das alles ? schreibst du geraden eine doktorarbeit oder so was ?

      rd400
      Avatar
      schrieb am 12.07.99 11:36:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      DERIVATE Nr. 18


      Am Anfang hatten wir ja schon festgestellt, daß man unter Derivaten Instrumenten landläufig Termingeschäfte versteht. Es würde natürlich zu weit führen sämtliche Arten von Termingeschäften ausführlich einzugehen.
      Wir konzentrieren uns deshalb auf solche die als Underlying für in Deutschland emittierte Warrants
      Verwendung finden. Primär fallen darunter Zinsfutures, insbesondere solche, denen sogenannte fiktive Anleihen zugrunde liegen. Bevor wir aber darauf zu sprechen kommen, wollen wir kurz allgemein auf Futures eingehen.

      Futures sind unbedingte Termingeschäfte und deshalb zweiseitig bindend – beim Abschluß verpflichten sich also Käufer und Verkäufer gleichermaßen zur Erfüllung. Nun können die Vertragsparteien ein unbedingtes Termingeschäft direkt ganz individuell gestalten. Solche Geschäfte werden allgemein als Forwards bezeichnet. Sie fungieren gemeinhin allerdings nicht als Underlying für Warrants und sind deshalb für uns ohne Bedeutung.
      Von größerem Interesse sind dagegen börsengehandelte unbedingte Termingeschäfte, die sogenannten Futures. Sie heben sich von Forwards insbesondere durch ihre genormten (standardisierten) Ausstattungsmerkmale ab, die letztlich für den Handel an einer Terminbörse unabdingbar sind. Trotz einiger Nachteile weist eine Standardisierung und die damit einhergehende „Börsenfähigkeit“ eine Reihe nicht zu übersehender Vorzüge auf. Zum einen ist der Handel ausgesprochen transparent, zum anderen sind die Börsenumsätze vergleichsweise hoch, so daß die dort angebotenen Produkte äußerst fungibel sind. Im Vergleich zu Forwards können Futures also mit hoher Gewißheit stets abgeschlossen und bereits bestehende Positionen jederzeit ohne größere Schwierigkeit wieder aufgelöst - oder, wie der Fachmann sagt : glattgestellt – werden.
      Futures lassen sich nach ihren Underlyings einteilen, wobei man zunächst grob Commodity – von Financial – Futures trennen kann. Für uns sind letztere von besonderer Bedeutung, allerdings nicht sämtliche Financial –Futures gleichermaßen, sondern, wie schon gesagt, vor allem Futures auf fiktive Anleihen. Hierzulande sind das gegenwärtig die an der Eurex angeboten werden. Dazu zählen Bund sowie BOBL-Futures. Während der Bund-Future auf einer fiktiven Bundesanleihe basiert, liegt dem BOBL-Future eine fiktive Bundesobligation zu Grunde. Bundesanleihen und Obligationen sind Schuldverschreibungen des Bundes, die sich vornehmlich durch ihre Gesamtlaufzeit voneinander unterscheiden. Während Bundesanleihen zum Emissionszeitpunkt in aller Regel eine Laufzeit von 10 Jahren aufweisen, werden Obligationen bereits nach fünf Jahren vom Bund zurückgezahlt.

      Nun basieren die an der Eurex gehandelten Futures nicht auf „echten“ Bundesschuldverschreibungen, sondern auf fikiven Papieren. Entscheidend ist, daß fiktive Anleihen rein gedankliche Gebilde sind, die im Unterschied zu echten Schuldverschreibungen, nicht existieren und damit auch die Nachteile einer tatsächlich existierenden Anleihe nicht beinhalten. Dies gilt vorwiegend für die bis zur Fälligkeit ständig abnehmende Restlaufzeit, was in der Fachsprache trefflich mit Laufzeitabschmelzung umschrieben wird. Eine Bundesanleihe etwa, die heute mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren emittiert würde, hätte in genau einem Jahr nur noch eine Restlaufzeit von neun Jahren, in exakt zwei Jahren eine von acht Jahren. Nun soll ein Future stets einen bestimmten Laufzeitbereich abdecken, der BUND-Future etwa den 10 jährigen Bereich. Mit einer echten Anleihe als Underlying läßt sich das allerdings nicht bewerkstelligen, weil sich die Laufzeit des Papiers von Tag zu Tag verkürzt .Um das Underlying nicht ständig durch ein anderes ersetzen zu müssen, wird auf fiktive Schuldverschreibungen zurückgegriffen. Eine Transaktion, beispielsweise mit dem Bund –Future , kann man sich in etwa so vorstellen: Der Käufer verpflichtet sich, am Fälligkeitstag eine zehnjährige Bundesanleihe vom Verkäufer abzunehmen und zwar zum Preis, der gegenwärtig vereinbart wird. Bei Vertragsabschluß kann stets nur zwischen drei Fälligkeitsterminen aus dem Zyklus, März Juni, September, und Dezember gewählt werden. Entscheidet sich ein Marktakteur etwa im April für einen Bund –Future, so ist der Verfallmonat entweder Juni, September oder Dezember. Der Future, welcher als nächster verfällt – in unserem Beispiel der Juni-Kontrakt-, heißt auch Front oder Nearby-Future und ist im Regelfall der umsatzstärkste. Viel wichtiger ist die Frage, warum Warrant-Emittenten beispielsweise den BUND –Future, also ein derivatives Finanzinstrument, als Underlying wählen, anstatt auf ein orginäres Papier Bezug zu nehmen, in diesem Falle etwa eine konkrete Bundesanleihe. Hierfür sind eine Reihe von gründen verantwortlich, die allerdings denselben Ursprung haben. Im Vergleich zum Markt für Bundesanleihen gilt der Futures-Markt als überaus transparent und liquide. Stets können drei unterschiedliche BUND-Futures ge oder verkauft werden, wobei derjenige Kontrakt mit der kürzesten Restlaufzeit für gewöhnlich der von den meisten Marktteilnehmern präferierte Future ist. Im Grunde existiert somit nur ein einziger aktiv gehandelter BUND-Future und demnach auch nur eine einzige bedeutungsvolle Future- Notierung, während vergleichsweise viele Anleihenotierungen vorliegen, was naturgemäß nicht gerade die Transparenz erhöht. Der Kursverlauf des BUND-Futures läßt sich hingegen tagtäglich ohne größere Schwierigkeiten verfolgen, sei es über TV – Sendungen wie NT-V oder Bloomberg sowie über Radio. Dagegen ist eine stetige Beobachtung einzelner Schuldverschreibungen oftmals nicht ohne weiteres möglich. Der Inhaber eines BUND-Future-Warrants kann die Kurse seines Underlyings also besser verfolgen als etwa Käufer von Anleihe –Scheinen. Für Futures spricht weiterhin: Eine Futures-Option läßt sich grundsätzlich einfacher bewerten als herkömmliche Optionen auf Anleihe. Dies liegt daran, daß beispielsweise für den BUND-Future in relativ kurzen zeitlichen Abständen – oft alle paar Sekunden – Preis vorliegen, also häufiger als etwa für konkrete Bundesanleihen. Erleichtert wird die Kalkulation einer Future Option darüber hinaus auch dadurch, daß das Underlying stets eine gleichbleibende Restlaufzeit aufweist, derweil die Laufzeit einer konkreten Schuldverschreibung im Zeitablauf abschmilzt.

      Hier ein Beispiel aus der Vergangenheit. Der Schein stammte von der DG Bank Ffm.

      BUND – Future – Optionsschein ( Call )

      Underlying Bund Future
      Strike 95.77
      Bezugsverhältnis 1 / 1
      Fälligkeit 1.9. 97
      Typ amerikanisch
      Andienung Cash Settlement

      Der Inhaber hat das Recht, von der DG Bank eine Ausgleichszahlung zu verlangen, falls der Kurs des BUND Futures bei Ausübung des Warrants über dem Strike liegt. Weiter oben haben wir schon angedeutet, da stets Bund Futures mit drei voneinander abweichenden Verfallterminen gehandelt werden können. Welcher Future liegt dann dem Warrant der DG zugrunde? Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen beziehen sich Future – Warrants stets auf den Nearby – Kontrakt, was auch für den Warrant der DG gilt. Das hat – insbesondere zur Folge, daß das Underlying im Zeitablauf ausgetauscht werden muß. Und zwar immer dann, wenn der Nearby –Kontrakt verfällt. Dies zieht wiederum eine Angleichung des Strike nach sich. Verdeutlichen wir das an einem konkreten Beispiel. Angenommen, wir kaufen im Januar 97 einen Bund Future Warrant der DG. Underlying des Scheins ist der nächstfällige Bund Future, also der März – Kontrakt. Am 10.März verfällt dieser Bund Future, sagen wir zu einem Kurs von 96,50. Der Warrant läuft indes noch bis September. Daher bezieht sich der Optionsschein von nun an auf den Juli Kontrakt. Unterstellen wir einmal, der Juli – Future notiert am 10.März zu einem Kurs in Höhe von 96,10. Im Vergleich zum März Kontrakt wäre der Preis also um 0,40 geringer. Der Preisunterschied zweier gleichgearteter Future mit voneinander abweichender Fälligkeit heißt im Fachjargon auch calendar spread oder time spread. (1 )
      Während der Warrant von dem Austausch des Bund –Futures einen Inneren Wert in Höhe von
      96,50 –96,77 = 0,73
      ausweist, liegt er unmittelbar danach bei
      96,10 – 95,77 =0,33
      Das würde natürlich den Warrant Inhaber benachteiligen. Um derartige Übervorteilungen, die im übrigen auch den Emittenten trefen können, zu vermeiden, findet just im Moment des Underlying –Tausches eine Ausgleichung des Basispreises statt. Fachleute sprechen dabei auch vom Strike Reset. Der Strike wird um den calendar spread bereinigt – oder, wie die Fachleute sagen, „gerollt“. In unserm Beispiel um 0,40 auf 95,37 reduziert, so daß sich der Innere Wert pro Optionsschein wieder auf

      96,10 - 95,37 = 0,73

      beläuft.
      Wir hatten weiter oben schon angedeutet, daß sich Future – Warrants meistens auf Anleihe – Kontrakte beziehen. Allerdings beschränkt sich das Spektrum der in Deutschland emittierten Scheine nicht nur auf Eurex - Futures. Von großer Bedeutung sind ebenso die Produkte an anderen Terminbörsen, etwa der an der LONDON INTERNATIONAL FINANCIAL FUTURES AND OPTIONS EXCHANGE ( LIFFE ) gehandelten BUND –Future, der sozusagen das Konkurrenzstück zu dem an der EUREX angebotenen Produkt darstellt.


      ZINSOPTION

      Der Terminus gilt mittlerweile als Sammelbegriff für eine Reihe unterschiedlicher Warrents. So gehören nicht nur Zinssatz – Scheine, sondern auch Anleihe – Zinsfuture – Warrants zu dieser Rubrik. Der Begriff „Zinsoption“ soll zum Ausdruck bringen, daß die Werte der Underlyings und damit natürlich auch die Warrantkurse von Veränderungen des Zinsniveaus abhängen.
      Bei den Unterschiedsmerkmalen haben wir uns bislang weitgehend auf die einzelnen Underlyings konzentriert, obwohl Optionsscheine auch nach anderweitigen Kriterien klassifiziert werden können. Neben dem Underlying ist die Warrant – Kostruktion ein weiteres bedeutendes Kennzeichen. Danach können wir grundsätzlich zwischen gewöhnlich struktuierten Scheinen ( Standardoptionen ) und sogenannten Exoten unterscheiden.
      Fachleute sprechen im übrigen von PLAIN – VANILLA- WARRANTS- auf die bislang beschriebenen Calls und Puts, während man alle davon abweichenden Konstrukionen im Grunde mit der Bezeichnung EXOTISCH versehen können. Da selbst Experten Schwierigkeiten haben, Plain – Vanilla – und Exotische Produkte begrifflich einwandfrei voneinander zu trennen, wollen wir auf ein derartiges Unterfangen verzichten.


      Es gibt hierzu noch eine ganze Reihe von weiteren Einzelheiten, die ich nach den Sommerferien weiter ausführen werde sofern dafür Interesse besteht.
      Ich werde dann eine Kurze Anfrage im Bord starten, ob dafür wieder genug Interessenten vorhanden sind,
      bis dahin Mit freundlichen Grüßen

      xx Nr. 19
      Avatar
      schrieb am 22.07.99 18:11:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mache auf jeden Fall weiter !!!
      Du siehst daoch wieviele Leute
      deine Seiten lesen.
      Ich finde es in Ordnung !!!

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      Avatar
      schrieb am 22.07.99 18:13:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      dito !!
      bin auch begeistert.
      Sehr interessant und informativ !!
      Avatar
      schrieb am 29.07.99 21:54:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi,
      finde die Texte große Klasse, hat
      jmd. die Teile 1- 16
      wäre echt nett, wenn man die hier
      nocheinmal reinsetzen könnte, da ich
      gerade anfange mich mit OS zu beschäftigen. Oder wenn mir Sie jmd.
      zu mailen könnte. boldmann@topmail.de

      merci,

      Boldmann
      Avatar
      schrieb am 05.08.99 11:15:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      schaue einfach mal in seinem user-forum
      (links unten). da findest du das!

      mfg
      jac
      Avatar
      schrieb am 09.08.99 03:08:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mein kompliment, xxfh1 !
      go on with it!

      D.T. (;))
      Avatar
      schrieb am 09.08.99 11:19:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hey Boldman.......:)

      die Teile 1-16 findest du entweder ganz weit unten......

      oder auch auf der Startseite,Community News,dort unter Optionen und Futures,unschwer zu erkennen,hintendran immer (xx)

      mfg xx
      Avatar
      schrieb am 09.08.99 18:14:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      habe ich inzwischen gefunden.

      thanks,

      Boldmann
      Avatar
      schrieb am 20.09.99 17:43:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      So und auch heir nochmal der Hinweis, die obigen Beiträge sind aus dem Buch :

      Optionsscheine
      Grundlagen für den gezielten Einsatz an der Börse

      Beck-Wirtschaftsberater im dtv
      ISBN 3-423-50812-4

      mfg xx
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 20:14:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      uups ..
      Avatar
      schrieb am 21.03.00 13:08:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      hast nen Dachschaden?


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