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    Gebrauchtwagenkauf von Privat aus Firmenbestand - Haftung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.03 00:10:44 von
    neuester Beitrag 11.10.03 10:30:23 von
    Beiträge: 10
    ID: 784.146
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      schrieb am 09.10.03 00:10:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi. Habe von "privat" ein Auto gebraucht gekauft, der Verkäufer hat es jedoch aus einem Firmenbestand (GmbH) verkauft, d.h. die Firma steht als vorheriger Eigentümer im Kfz-Brief. Soweit ich weiß, ist der Verkäufer damit in einer 6monatigen Gewährleistung?! Kann mir das jemand bestätigen? Mußte nämlich für 500 Euro ein defektes Teil ersetzen lassen, und ich überlege, die Kosten dafür dem Verkäufer in Rechnung zu stellen.

      Gruß Jazzter
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 00:27:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso 6 Monate??

      Händler und Gewerbe geben 24 ;) gewollt oder ungewollt :laugh:

      Kommt wohl aber auf das Teil an, nicht alles gfällt in die Gewährleistung ;)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 01:18:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich glaube so einfach könnt Ihr das nicht sehen!

      Wer hat Dir das Auto verkauft?

      War es die Firma und wurde die Gewährleistung nicht auf 12 Monate beschränkt, gilt die 24-Monats-Regelung!

      Hast Du es von einer Privatperson erworben (der es vielleicht vorher von dieser Firma gekauft hat und selber nur nicht zugelassen hat) gibt es keine Garantie auf nichts! In diesem Fall prüfen, ob derjenige nicht vielleicht auch "Händler" ist, denn dann muss er natürlich auch haften!

      Also, von wem hast Du es nun gekauft?
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 19:05:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ich habe es nicht von einem Händler gekauft, sondern von einem Mann, der es zuvor auf seine Firma zugelassen hatte (wohl aus Kostengründen), es aber privat gefahren hat.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 21:30:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann muss er wohl oder übel haften! Es ist nämlich egal, ob er es zum Vergnügen gefahren ist oder nicht!

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      Avatar
      schrieb am 09.10.03 22:49:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wahrscheinlich muß er nach dem Gesetz haften, aber m.E. macht es doch irgendwo einen Unterschied ob ich ein Auto z.B. von einem Arzt - natürlich im Betriebsvermögen - oder Kfz-Händler kaufe.

      Denke das wird bestimmt noch die Gerichte beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 23:08:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Rudi334 hat es genau zum Ausdruck gebracht!

      Ist der Verkäufer kein Privatmann, sondern Gewerbetreibender und hat er es auch auf seine Firma zugelassen, haftet er.Ob er es privat nutzt, spielt keine Rolle.
      Hat er die Gewährleistungsfrist nicht schriftlich auf 12 Monate im Kaufvertrag verkürzt, dann tritt automatisch die 24 Monate Regelung in Kraft und die ist durch keinerlei Zusätze im Vertrag auszuschließen!
      Wobei er als Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen muß, dass ein Gewährleistungsrelevanter Sachmangel nicht schon bei Fahrzeugübergabe bestanden hat.
      Das kann er in der Regel nur, wenn er zum Verkauf ein zeitnahes KFZ-Gutachten(TÜV o.ä.)erstellen hat lassen!
      Ob natürlich Dein defektes Teil einen berechtigten Sachmangel darstellt, oder einen altersbedingten Verschleiß, kann ich so nicht beurteilen und die Rechtsprechung tastet sich hier auch erst langsam vor.
      Es gibt hierzu einige Grundsatzurteile!
      Schau mal nach unter Autohaus-online.de



      :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 23:21:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verrätst Du uns auch, was für ein Auto es ist und was defkt ist? Da könnten wir mitunter besser helfen!
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 20:28:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na klar verrate ich das: es ist ein CLK. Defekt ist der Luftmassenmesser gewesen, kostete 500 Euro. Kann nach über 50Tsd km normaler Verschleiß sein, weiß ich aber nicht.
      Der Kaufvertrag war übrigens einer der als Vordruck erhältlich ist: Kauf wie gesehen, Ausschluß jeder Gewährleistung. Aber dieser Fakt greift eben m.E. nur bei jemandem, der wirklich als Privatmann verkauft und nicht bei jemandem, der aus einem Firmenbestand verkauft.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 10:30:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Weise den Verkäufer auf die Fakten hin und dass Du im Recht bist! Das Teil ist wirklich etwas anfällig, wenn Ihr euch evtl. im Guten 50/50 entgegen kommen könntet, wäre es eine vernünftige Lösung. Halt uns mal auf dem Laufenden!

      Schönes Wochenende rudi334


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