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    Prozeßbeobachter gesucht - Älteste Beiträge zuerst (Seite 5)

    eröffnet am 25.04.19 21:24:26 von
    neuester Beitrag 12.03.23 21:17:34 von
    Beiträge: 73
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      schrieb am 17.06.20 06:15:28
      Beitrag Nr. 41 ()
      Der nächste Termin ist am 15.7.2020, 9 Uhr beim LSG. Es handelt sich um einen Doppeltermin.
      Auch hier gilt, daß die Richter diesen Termin nicht vorbereitet haben und die Beklagte sich weder geäußert hat noch klar ist, wer sie überhaupt ist.

      Es geht um Haftungsfragen. Diese entziehen sich Behörden/Ämter, in dem sie mit "im Auftrag" unterschreiben und nicht zu Gerichtsterminen erschein. Dann steht in den Urteilen auch keine natürliche Person, die die Beklagte vertritt und die Verantwortung übernimmt. Ein klarer Verstoß gegen z. B. § 136 SGG und auch gegen die ZPO.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 16:20:22
      Beitrag Nr. 42 ()
      Die Gegenseite hat sich überhaupt nicht geäußert, wurde dazu auch nicht von den Richtern aufgefordert.

      Die Richter haben auf meine Beweisanträge nicht reagiert. Da es um insgesamt mindestens 15 unterschiedliche Punkte und damit Rechtsfragen geht, ist klar, daß die Richter nicht jeden Punkt erläutern wollen, was ich aber beantragt habe.

      Daher habe ich heute angekündigt, daß ich nicht zu dem Termin erscheinen werde.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 16:24:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.350.176 von Isengrad am 09.07.20 16:20:22morgen ist auch ein Prozess in Potsdam 11 Uhr glaube ich ... habe ich auf YT gesehen ... geht um einen der die zwangsabgabe GEZ nicht zahlt ... bin gespannt, wie da die Richter entscheiden
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 19:08:07
      Beitrag Nr. 44 ()
      Danke, das Ergebnis interessiert mich und sicherlich einige aus meiner Gruppe von Prozeßbeobachtern.

      Findet der Temin vor dem LSG statt - oder gleich im Strafgericht?
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 19:13:19
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.352.771 von Isengrad am 09.07.20 19:08:07Verwaltungsgericht wenn ich mich richtig erinnere

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      schrieb am 09.07.20 19:15:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 06:57:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      Am 5.10., einem Montag, habe ich mit meinem Sohn einen Termin beim SG.-Berlin.
      9:30 Uhr, Raum 154.
      Finanziell ist dieser Termin recht uninteressant.
      Rechtlich aber schon, da er auf 2015 zurückgeht.
      Und der Richter trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits keine Anstalten macht, seine Amtspflicht der Prozeßvorbereitung zu erfüllen, z. B. §103 SGG iVm § 106 SGG, aber auch §§ 138ff ZPO und §§ 273ff ZPO.

      Es besteht vermutlich Maskenpflicht.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 15.09.20 12:46:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.425.781 von Isengrad am 25.04.19 21:24:26Sie können allein, mit anderen relevanten Parteien oder mit gesetzlicher Vertretung an der Mediation teilnehmen. Wenn Sie keinen Anwalt anwesend haben, ist es eine gute Idee, im Voraus einen Zugang zu ihnen vereinbart zu haben, damit Sie sie kontaktieren können, wenn Sie Rat benötigen. Es ist wichtig, dass die Parteien, die an der Mediation teilnehmen, befugt sind, den Streit beizulegen. Der Mediationsprozess besteht häufig aus einem Eröffnungsgespräch mit allen Parteien, bei dem der Mediator den Prozess einführt, einschließlich der Behandlung von Fragen der Vertraulichkeit. Jede Partei kann dann die wichtigsten Punkte auf ihrer Seite des Streits präsentieren.
      Avatar
      schrieb am 21.09.20 22:38:48
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ich wäre gerne mit einer Mediation einverstanden.
      Aber das JC und auch das SG wollen dies offensichtlich nicht.
      Denn eine Vorbereitung der Termins und weiterführende Hinweise bleiben aus.
      Daher benötige ich Unterstützung von Prozeßbeobachtern, die sich auch Notizen machen.
      Übrigens scfheint es so, daß das beklagte Jobcenter nur den Antrag stellen muß, die Klage abzuweisen. Den Rest erledigen dann die Richter.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 23.09.20 22:06:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      Es bleibt dabei, daß die Richter offensichtlich ein Überraschungsurteil schon geschrieben haben, denn eine gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitung unter Beiziehung der Beteiligten findet nicht statt, §§ 103 iVm 106 SGG, §§ 138ff ZPO und § 273ff ZPO.

      Mein Termin danach ist beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6. Montag, 26.10., 11:45 Uhr in Saal 1. Auch da gilt, daß der Termin nicht vorbereitet wurde.

      Ich freue mich über jeden neuen Gast bei meinen Prozessen.
      Isi
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