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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 488)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 07.10.19 16:37:58
      Beitrag Nr. 4.871 ()
      Consors Bank hat auch heute verbucht.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 13:57:21
      Beitrag Nr. 4.872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.638.564 von straßenköter am 07.10.19 16:37:58
      Abfindung bei Agrob
      Die Angebotsunterlage des Übernahmeangebots bei Agrob ist auf der Bafin-Seite abrufbar. Neben der potentiellen Squeeze Out Situation bei Erreichen der dafür vorgesehenen Mindestschwellen ist eine sehr hohe Ausschüttung angekündigt, die ungefähr 70% der derzeitigen Marktkapitalisierung von 122,5 Mio EUR laut comdirect-Seite ausmacht. Dies für den Fall, dass ich das Abfindungsangebot nicht annehme und dabeibleibe. Sollte bei den Stämmen sowie bei den Vorzügen wegen des gleichen Anteils am Grundkapital in etwa die gleiche Dividendenhöhe ausgeschüttet werden ist wegen der 10%igen Kursdifferenz die Ausschüttung bei den Vorzügen prozentual noch höher anzusetzen. Diese Ausschüttung dient der Refinanzierung der übernehmenden Gesellschaft. Wie würde diese Ausschüttung bei einem deutschen Privatanleger behandelt? Ist diese voll steuerpflichtig mit entsprechender Abgeltungssteuerbelastung? Und erziele ich bei einem anschließenden Verkauf der Agrob Aktien über die Börse einen Spekulationsverlust, den ich dann nur gegen Aktiengewinne gegenrechnen kann und nicht gegen die vorher erhaltene hohe Ausschüttung?
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 14:24:23
      Beitrag Nr. 4.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.525 von cade am 29.10.19 13:57:21
      Zitat von cade: Die Angebotsunterlage des Übernahmeangebots bei Agrob ist auf der Bafin-Seite abrufbar. Neben der potentiellen Squeeze Out Situation bei Erreichen der dafür vorgesehenen Mindestschwellen ist eine sehr hohe Ausschüttung angekündigt, die ungefähr 70% der derzeitigen Marktkapitalisierung von 122,5 Mio EUR laut comdirect-Seite ausmacht. Dies für den Fall, dass ich das Abfindungsangebot nicht annehme und dabeibleibe. Sollte bei den Stämmen sowie bei den Vorzügen wegen des gleichen Anteils am Grundkapital in etwa die gleiche Dividendenhöhe ausgeschüttet werden ist wegen der 10%igen Kursdifferenz die Ausschüttung bei den Vorzügen prozentual noch höher anzusetzen. Diese Ausschüttung dient der Refinanzierung der übernehmenden Gesellschaft. Wie würde diese Ausschüttung bei einem deutschen Privatanleger behandelt? Ist diese voll steuerpflichtig mit entsprechender Abgeltungssteuerbelastung? Und erziele ich bei einem anschließenden Verkauf der Agrob Aktien über die Börse einen Spekulationsverlust, den ich dann nur gegen Aktiengewinne gegenrechnen kann und nicht gegen die vorher erhaltene hohe Ausschüttung?


      Danke für den Hinweis.

      Das ist ja ein vergleichbarer Fall wie bei Clere. Da war die Ausschüttung steuerlich relevant. Alleridings muss man sagen, dass es auf alle Fälle für diejenigen kein Problem ist, die hohe Gewinne vor sich herschieben. Die verrechnet man einfach mit den Verlusten. Unter 9.1. der Angebotsunterlagen findest Du ein Indiz, dass auch bei der Agrob die Auszahlung nicht steuerfrei sein sollte.

      Link Angebotsunterlagen:
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterla…
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 14:28:16
      Beitrag Nr. 4.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.525 von cade am 29.10.19 13:57:21"Und erziele ich bei einem anschließenden Verkauf der Agrob Aktien über die Börse einen Spekulationsverlust, den ich dann nur gegen Aktiengewinne gegenrechnen kann und nicht gegen die vorher erhaltene hohe Ausschüttung?"

      ja, genauso ist es
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 14:58:34
      Beitrag Nr. 4.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.777 von gutdrauf9 am 29.10.19 14:28:16und noch ein, durchaus etwas schweinischer Nachteil:

      Wenn vor der Ausschüttung ein SqO erfolgt, gibt es nur die Dividende für den Alleinaktionär...
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 29.10.19 15:42:52
      Beitrag Nr. 4.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.777 von gutdrauf9 am 29.10.19 14:28:16
      Zitat von gutdrauf9: "Und erziele ich bei einem anschließenden Verkauf der Agrob Aktien über die Börse einen Spekulationsverlust, den ich dann nur gegen Aktiengewinne gegenrechnen kann und nicht gegen die vorher erhaltene hohe Ausschüttung?"

      ja, genauso ist es


      Nach den vielen guten Börsenjahren solte die Verrechnung aber einfach fallen oder?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 15:44:07
      Beitrag Nr. 4.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.999 von 525700 am 29.10.19 14:58:34
      Zitat von 525700: und noch ein, durchaus etwas schweinischer Nachteil:

      Wenn vor der Ausschüttung ein SqO erfolgt, gibt es nur die Dividende für den Alleinaktionär...


      Verstehe ich nicht. Kannst Du das bitte ein wenig länger ausführen?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 16:09:39
      Beitrag Nr. 4.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.790.386 von straßenköter am 29.10.19 15:42:52Nach den vielen guten Börsenjahren solte die Verrechnung aber einfach fallen oder?

      ich vermute mal, dass Verluste nicht mit den Gewinnen aus vorhergehenden guten Börsenjahren verrechnet werden können und dass eine steuerliche Verrechnung nur mit innerjährigen und mit zukünftigen Gewinnen möglich ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 16:35:59
      Beitrag Nr. 4.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.790.641 von Hiberna am 29.10.19 16:09:39
      Zitat von Hiberna: Nach den vielen guten Börsenjahren solte die Verrechnung aber einfach fallen oder?

      ich vermute mal, dass Verluste nicht mit den Gewinnen aus vorhergehenden guten Börsenjahren verrechnet werden können und dass eine steuerliche Verrechnung nur mit innerjährigen und mit zukünftigen Gewinnen möglich ist.


      Das stimmt grundsätzlich, eine Verrechnung ist nur im aktuellen Jahr oder in zukünftigen Jahren möglich.

      Ich weiß ja nicht wie es bei Euch aussieht, aber wenn ich selbst jetzt noch im Schnitt mehr als 50% Kursplus auf mein Depot habe, sollte doch jeder irgendwo noch einen ausreichenden Gewinn vorhanden haben?
      Avatar
      schrieb am 29.10.19 17:30:50
      Beitrag Nr. 4.880 ()
      die Commerzbank bucht bei mir die Nachbesserungen aus Spruchverfahren steuerlich in den Dividendentopf.

      Müssten Nachbesserungen nicht unter den Gewinnen/Verlusten aus Aktienverkäufen gezeigt werden?
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