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    Bemalen von Euroscheinen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.06.07 23:54:50 von
    neuester Beitrag 28.09.07 12:48:23 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.128.597
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      Avatar
      schrieb am 10.06.07 23:54:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Mod

      Einer eurer Kollegen ist dagegen das Geldscheine bemahlt werden, bzw. ist der Ansicht das dieses gesetzlich verboten wäre.

      Konkret geht es darum, dass entgegen seiner politischen Ansicht die Türkei auf den Euroscheinen durch ein kreuz als nicht europäisch gekennzeichnet wird, er unterstellt das dadurch gegen Gesetze verstoßen wird. Mir sind solche Gesetze unbekannt, behaupte das der Mod seine politische Ansicht durchdrücken will.

      Sollte ich unrecht haben bitte ich um Hinweis auf die Rechtsprechung.

      Danke.

      Der Zankapfel

      Avatar
      schrieb am 11.06.07 00:32:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.057 von aekschonaer am 10.06.07 23:54:50ich male bei meinen 10ern immer noch ne Null dazu :cool: bisher ohne Probleme... :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 00:37:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.057 von aekschonaer am 10.06.07 23:54:50IMO ist mahlen etwas anderes :look::look::look:

      z.B kannst Du Körner mahlen (manche machen das auch mit Zähnen was landläufig auch kauen heisst...)

      :D:keks:
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 00:45:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.057 von aekschonaer am 10.06.07 23:54:50aber vielleicht irre ich mich.......und du willst die Scheine wirklich bekauen?? also die Ecke wo Türke stehen einfach abkauen??

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 00:45:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.057 von aekschonaer am 10.06.07 23:54:50:cry:Du
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      Avatar
      schrieb am 11.06.07 10:40:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nach meinem Rechtsempfinden ist das Bemalen von Geldscheinen als Urkundenfälschung einzustufen.

      Strafgesetzbuch
      Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

      23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)

      § 267
      Urkundenfälschung
      (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Strafprozeßordnung
      1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)

      7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93)


      § 92
      (1) Liegt der Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung vor, so sind das Geld oder die Wertzeichen erforderlichenfalls der Behörde vorzulegen, von der echtes Geld oder echte Wertzeichen dieser Art in Umlauf gesetzt werden. Das Gutachten dieser Behörde ist über die Unechtheit oder Verfälschung sowie darüber einzuholen, in welcher Art die Fälschung mutmaßlich begangen worden ist.

      (2) Handelt es sich um Geld oder Wertzeichen eines fremden Währungsgebietes, so kann an Stelle des Gutachtens der Behörde des fremden Währungsgebietes das einer deutschen erfordert werden.

      Habe die Ehre,
      MODzart
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 11:02:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.816.314 von MODzart am 11.06.07 10:40:07und wie ist das beim Abkauen einer Ecke vom Geldschein? :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 14:40:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.816.719 von ka.sandra am 11.06.07 11:02:02:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 18:06:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.816.719 von ka.sandra am 11.06.07 11:02:02Wenn du Hunger hast, wird dir das jeder nachsehen! Nimm lieber einen Geldschein, kaufe dir ein Brötchen und lutsche die Münzen des Rückgeldes!

      ;) MODzart
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:34:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.731 von ka.sandra am 11.06.07 00:45:29Ich hoffe du hast dich ausreichend abgezappelt.

      Oder kaust du noch?
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:45:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.816.314 von MODzart am 11.06.07 10:40:07Danke für deine Einschätzung Modzart.

      Überzeugend sind deine Ausführungen nicht.

      Ein Zahlungsmittel, soweit mir bekannt, ist keine Urkunde.

      Der von dir angeführte §92 hebt auf Geldfälschung ab.
      Auch das ist nicht der Fall. In dem von mir angeführten Beispiel wird ein Geldschein "verunstaltet" (für ka.sandra: bemahlt).

      Die Banken nehmen ja auch Geldscheine an auf denen ein MickyMouse Stempel ist oder die angebrannt sind.

      Hier im Board sollen ja auch Banker unterwegs sein. Vielleicht kann aus dieser Ecke die Frage geklärt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 15:27:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.731 von ka.sandra am 11.06.07 00:45:29:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 06:25:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.831.002 von aekschonaer am 11.06.07 21:45:28Natürlich ist ein Geldschein eine Urkunde. Urkunde = Verkörperung eines Gedanken eines Menschen. Aber es liegt in dem Kreuz keine Urkundenfälschung, weil keine Täuschung über den Urheber (EZB) vorliegt. Ansonsten solltest du erstmal Deutsch schreiben lernen, bevor du so arrogant auftrittst, wie du es tust. Von juristischen Themen solltest du dich auch fernhalten.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 18:20:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      unabhängig davon ist das bemalen sinnlos, weil beschädigte scheine bei den lzb sowieso aussortiert und vernichtet werden ;)
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 20:33:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.781.622 von ka.sandra am 11.06.07 00:32:07
      ..ich male bei meinen 10ern immer noch ne Null dazu bisher oh…


      ....brauchste doch nich mehr, Kasandra, seit dem Du in Monaco lebst, nennt man Dich doch Monaco Kasandra.War der Monaco Franze Dein Bruder? ;)


      MfG Didi
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 22:18:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.541.359 von DerStrohmann am 12.09.07 06:25:51Vielen Dank für deinen Nick, bzw. Beitrag Strohmann.
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 13:51:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.830.783 von aekschonaer am 11.06.07 21:34:09die in #6 aufgeführten Aussagen sind nicht zutreffend. Auch wenn ein Geldschein mit einem Kugelschreiber, Filzstift oder sonstigem Schreibgerät verändert wurde, ist er weiterhin ein gültiges Zahlungsmittel. Um Urkundenfälschung handelt es sich dabei nicht. Ein Geldschein (im Original) ist in Deutschland dann ein gültiges Zahlungsmittel, wenn zumindest 51 % der Oberfläche noch vorhanden ist. Zusätzlich muss die Seriennummer klar erkennbar sein.

      Er wird nicht dadurch ungültig, dass man an einer bestimmten Stelle ein (rotes) Kreuz anbringt.
      Avatar
      schrieb am 24.09.07 02:31:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich tue immer meinen namen klein auf jeden geldschein schreiben - dann werde ich irgendwann berühmt, wenn ganz viele geldscheine mit meinem namen in umlauf sind ...
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 16:37:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Keinen Banker interessiert es ob ein Geldschein bemalt ist. Hauptsache der Schein ist echt und zu mindestens 51 Prozent noch vorhanden.
      Kreuze (egal in welcher Farbe) habe ich übrigens noch auf keinem Geldschein gesehen. Eher Telefonnummern.
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 01:02:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.707.000 von DermitdemWolfheulte am 23.09.07 13:51:42Die #6 ist delegiert worden um einen anderen Mod von der Front zu nehmen. Der Beitrag ist dadurch nicht besser geworden und bleibt Käse.
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 21:40:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Auf nem Schein kannste beliebig rumkritzeln, war mal ein beliebter Trick an der Tanke:

      Dein Kumpel tankt für 30 und zahlt mit nem Hunni, auf dem DU vorher SEINE Tel.Nr. notiert hast.
      Kurz darauf tankst Du selber für 30, zahlst mit nem Fuffi und zählst das Wechselgeld nach.
      Dann reklamierst Du: "Sie haben mir falsch rausgegeben, ich hab mit nem Hunni bezahlt!"

      Hin und her, irgendwann verlangst Du einen sofortigen "Kassensturz". Naja, der erfolgt dann, ist wohl auch meistens korrekt.
      Und dann packst Du das Messer aus: "Aber ich weiß genau, daß ich mit nem Hunni bezahlt habe, weil ich mir da noch ne Telefonnummer drauf notiert hatte das war 017x.xxxxxxx (die komplette Nummer haste natürlich schon in Deinem handyspeicher um das zu untermauern).
      Was passiert da wohl? Du kriegst den Fuffi :laugh::D
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 00:30:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.769.523 von Timberjack am 27.09.07 21:40:33

      ..ist in Zeiten der Videoüberwachung der Kassensysteme wohl kaum noch möglich.;)


      MfG Didi
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 12:48:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.770.950 von Erdmann111 am 28.09.07 00:30:14Das ist eben Fortschritt:
      Früher standen wir mit zum Rücken zur Wand heute mit dem Rücken zur Kamera :)


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