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    Nach Scheidung: Unterhalt für Ex-Frau ist unter Umständen herabsetzbar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.05 12:50:45 von
    neuester Beitrag 20.08.05 00:01:09 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.001.281
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      Avatar
      schrieb am 19.08.05 12:50:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unterhalt für Ex-Frau ist unter Umständen herabsetzbar

      Hamburg (dpa/gms) - Nach einer Scheidung kann ein Mann unter Umständen den Unterhalt für seine Ex-Frau herabsetzen lassen.


      Wo früher Liebe war, bleibt manchmal nur noch Ärger.
      © Mascha Brichta/dpa/gms

      Dafür ist eine so genannte Abänderungsklage notwendig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

      Erfolg versprechend ist diese allerdings nur dann, wenn sich zwischenzeitig die Erwerbsfähigkeit des Mannes vermindert oder er seine Arbeitsstelle verloren hat. Dieser und weitere Tipps sind in dem neuen Verbraucherzentralen- Ratgeber "Scheidungsrecht für Männer - Bescheid wissen, Rechte nutzen" zusammengefasst. Darin wird auch aufgezeigt, auf welche Weise sich die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder regeln lässt.

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      Informationen: Der Ratgeber kann für 12,30 Euro bestellt werden bei der Verbraucherzentrale Hamburg (Tel.: 040/24 83 20; E-Mail: bestellung@vzhh.de; Internet: www.vzhh.de).

      www.vzhh.de
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:08:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich geb euch geschiedenen und unterhaltspflichtigen allen ein TIP :D

      macht einfach eine abtretung an euern bruder oder einen anderen von der verwandschaft und schon müsst ihr nix zahlen :D
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:09:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Willst du dein Gehalt abtreten?

      Das ist doch wohl ein schlechter Scherz.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:22:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      nein aber dein vermögen! stell dir vor du hast 50000 Euro die sind sonst weg:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:23:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      wer nix hat da kann man auch nix holen.

      und dann macht man von seinem gehalt eine abtretung an den bruder:)

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      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:25:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      man stellt es so hin das man seinem bruder "angeblich" auch noch geld schuldet:)
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:28:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]17.614.394 von LexX80 am 19.08.05 13:25:33[/posting]Muss es darüber keine schriftlichen Verträge geben?
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:29:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]17.614.361 von LexX80 am 19.08.05 13:22:50[/posting]Ist das denn so einfach möglich? In welchem Zeitpunkt wird denn das Vermögen festgestellt?

      Teilen mußt du so oder so.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:29:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      nein das ist ja der witz, weil es in der familie ist
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:30:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.614.444 von LexX80 am 19.08.05 13:29:53[/posting]Guter Tipp

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:31:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.614.439 von kosto1929 am 19.08.05 13:29:27[/posting]du kannst 1 Tag vor der Abtretung an deine Frau eine Abtretung an deinen bruder machen
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:31:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.614.444 von LexX80 am 19.08.05 13:29:53[/posting]Geht auch Verwandtschaft?
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:31:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]17.614.462 von LexX80 am 19.08.05 13:31:10[/posting]Das ist ja raffiniert.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:32:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.614.464 von kosto1929 am 19.08.05 13:31:13[/posting]kommt drauf an wie du jemand vertaust wegen dem geld
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:32:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      kenn so einen fall in meinem umkreis will damit evtl ans fernsehen gehen...

      tja deutscher rechts staat gewusst wie
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:34:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      und wenn du geld brauchst fragst du dein bruder

      und das eigende konto kann gesperrt sein (interessiert dich ja nicht)
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:37:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.614.505 von LexX80 am 19.08.05 13:34:42[/posting]Kreditrückzahlung an einem Verwandten wird auch aktzeptiert?
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:38:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Vielen Dank für die interessanten Hinweise!

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:42:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.614.550 von kosto1929 am 19.08.05 13:37:45[/posting]kann gut möglich sein. das weiss ich nicht so genau bei krediten an verwandten. (evtl schriftlich)

      solang alles vor der abtretung an die frau passiert sind die schäfchen im trockenen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:48:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      und wenn schriftlich... kannst du handschriftlich einen tag vor abtretung an den bruder was schreiben das du ihm 50000 euro schuldest 2 unterschriften fertig.

      kann ja sein das es zwar schon jahre her ist das du ihm geld schuldest aber dein bruder genau jetzt "1 tag vorher" sein geld wieder haben möchte
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:51:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]17.614.666 von LexX80 am 19.08.05 13:48:28[/posting]Das Interessante ist doch, ob ich bei in der Vergangenheit einen schriftlichen Vertrag haben muss.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:57:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]17.614.717 von kosto1929 am 19.08.05 13:51:32[/posting]ich geb dir per boardmail bescheid
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 14:22:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      ... super Tipps - kopfschüttel...
      Was ist denn mit Unterhaltzahlungen an Kinder? Kann man sich mit dieser Konstruktion auch davor drücken?
      Wenn ja, finde ich das eine Riesensauerei.
      Verantwortlich für die Kinder sind schließlich beide Elternteile.

      Im übrigen: wer zahlt denn dann evtl. berechtigten Unterhalt an die Ex-Ehefrau und/oder eben die Kinder?

      Na wer wohl? Vater Staat. D.h. wir alle. Das ist echtes Schmarotzertum und alle meckern über hohe Steuern.
      Für eigene Fehler muß mal wieder der Staat ran.

      Armes D.!

      Ich kann nur hoffen, daß die "netten" Verwandten bei denjenigen, die es "verdient" haben, die abgetretene Kohle verjubeln!

      :mad:

      thp
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 14:34:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]17.614.165 von LexX80 am 19.08.05 13:08:57[/posting]mein lieber LexX80,
      die Abtretung muß aber schon vor der Ehe mittels Ehevertrag stattgefunden haben, sonst anfechtbar.
      Wenn nun aber die Ehe seitens Deines Bruders in die Binsen geht, dann kann sich Dein Bruder auf die Faule Haut legen und seine Geschiedene bekommt Kohle.....Deine nämlich :D:D:D:D:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 17:20:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]17.615.200 von thp am 19.08.05 14:22:59[/posting]kinder anderes thema muss jeder selbst wissen

      (obriges thema ist ohne kind, weil älter als 18)
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 17:20:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]17.615.398 von mechtschoa am 19.08.05 14:34:43[/posting]blödsinn :D
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 23:42:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      ..da freuen sich die Strafrechtler :)
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 23:52:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Steuerlich sich der Unterhalt an den geschiedenen Partner bis zu einem Betrag von max. rund 13000,-€ als Sonderausgabe abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger in einer Anlage U zustimmt, das er/sie im Gegenzug diesen Betrag als sonstige Einkünfte versteuert. Die Anlage U kann jährlich (vor 01.01.!!!) widerrufen werden. Es zählt hierbei aber nicht der Unterhalt für die Kinder mit. (Hier könnte aber mit einer Anlage K der Freibetrag übertragen werden. Die Hälften Freibeträge bzw. Anspruch auf Kindergeld hat man ja auch wenn man getrennt lebt und das Kind die Voraussetzungen für den Freibetrag erfüllt). Sinn macht das ganze, wenn der U-zahler einen höheren Steuersatz als der Empfänger hat. Der Empfänger kann sich ja dann auch den Steuerteil auf den Unterhalt von Zahler "erstatten" lassen. Kann dann immer noch einiges an Steuern sparen.

      Gruß, bsp
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 23:54:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      2. Stelle ein Wort vergessen: "läßt"
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 00:01:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      ...kann nur dringenst raten, solche Abtretungsgeschichten zu Ende zu denken, insbesondere wenn sie naturgemäß in einem familienrechtlichen Verfahren zur Sprache kommen(beliebtes Delikt dabei, versuchter, bzw. vollendeter Prozessbetrug), nebenbei hat das Vermögen nur sehr eingeschränkt einen Bezug zur Unterhaltszahlung(sehr hohe Kapitaleinkünfte)...


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