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    DSL Schadensersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.05 13:43:55 von
    neuester Beitrag 21.08.05 17:27:09 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.001.495
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      schrieb am 21.08.05 13:43:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt sich aus? Hatte schon seit Jahren DSL. Habe nun im März 2005 einen Antrag auf Wechsel von der Deutschen Telekom zu Versatel gestellt.

      Es gab dann mehrfach Schreiben von Versatel (Auftragsbestätigungen) mit dem Text:

      "...ab sofort können Sie Ihren persönlichen Versatel-Zugang zum weltweiten Datennetz mit allen seinen Möglichkeiten nutzen..."

      Ich kündigte also meinem bisherigen DSL-Anbieter, doch es tat sich monatelang nichts. Ins Internet konnte ich nur mit Modem zu Call-by-Call-Tarifen.

      Endlich kam die Zusage, ab 22.07.05 gebe es den Anschluss. Ab diesem Termin ging weder Telefon noch Internet. Immer wieder rief ich mit Handy die Störungsstelle Versatels an, nichts passierte.

      Erst nach 11 Tagen (!!), am Montag, 01.08.05, abends klappte alles. Gibt es Erfahrungswerte, was man als Schadensersatz fordern kann?

      Zwar wollte mir Versatel ständig weißmachen, so lange Wartezeiten seien absolut selten, solche Fehler kämen sonst nie vor, ich bin aber davon überzeugt und mittlerweile kann man davon sogar in Berichten lesen, dass das wohl so nicht stimmt. Also, wer hat Erfahrungen? Wie hat man sich geeinigt? Hinweise gern auch über Bordmail.
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      schrieb am 21.08.05 15:24:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn man zu Billiganbietern wechselt, muss man sich nicht über Probleme wundern, habe das auch durch und zahle bei der DTE nun etwas mehr, aber dafür keine Probleme.;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 16:58:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.631.788 von Etscheverry am 21.08.05 13:43:55[/posting]Die erste frage ist : Wo oder wie beziffert / definierts du deinen entstandenen Schaden ? Ist dies definierbar und vor allem auch plausiebel erklärbar, solltest Du dir mal die AGBs anschauen ?

      Also .. meine Erfahrung .. dürfte sehr sehr schwer werden.


      cu und noch nen schönen Tag
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 17:27:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Hotline hat mir zugesichert, die zusätzlichen Handykosten zu begleichen. Das wäre aber nicht alles.

      Was ist mit den E-Mails, die mich nicht erreichen konnten?
      Was ist mit den Grundgebühren?
      Was ist mit dem Urlaubstag?
      Was ist mit der telefonischen Nichterreichbarkeit?
      Was ist mit den Ausgaben für den Elektriker?

      Ich kann mir vorstellen, dass es da Erfahrungswerte gibt. Klar, dass man eine gewisse Umstellungszeit akzeptieren muss. Aber, was zu weit geht, geht zu weit.

      Außerdem: Es ist mein gutes Recht, nach billigen Tarifen zu suchen. Seit dem 01.08.05 ist auch alles ok. Wollen hoffen, dass das so bleibt. Mein voriger Anbieter Expressnet war auch preislich sehr günstig, der Service und die Qualität der Leistung teilweise aber unter aller Sau. Schadensersatz hab ich da nie gefordert, da ich mit dem Kleinanbieter zu viel Mitleid hatte. Bei Versatel sieht es aber anders aus. Da erwarte ich schon etwas.

      Zu den AGB: Die können keinen Schadensersatz ausschließen. Überfliegen könnte man sie natürlich einmal.

      Also: Gibt es User, die Schadensersatz pauschal durchgesetzt haben oder die wissen, welchen Betrag man nach welcher Wartezeit fordern kann? Gemeldet hatte ich mich bei der Störungsstelle am Installationstag am frühen Nachmittag.


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