LV bei Scheidung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.09.05 14:47:08 von
neuester Beitrag 18.09.05 11:18:12 von
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Hi Leute,
Frage an die Spezis:
Mein Bruder läßt sich scheiden.
Er hat eine LV, versicherte Person ist er, Versicherungsnehmer bin ich (zahle auch die Beiträge).
Nun, wie sieht es bei seiner Scheidung aus ?
Bekommt seine Else die Hälfte (dann würde ich ja ziemlich in den Hintern gekniffen sein-dénn für seine Else wollte ich nicht mal einen cent ausgeben).
Oder gibt man das einfach nirgends an und hofft, dass es gut geht ?
Oder kündigen und Geld raus nehmen ?
Oder was gibt es für eine bessere Lösung ?
Danke Euch im voraus für Eure Hilfe.
Ciao Euer Gruftie
Frage an die Spezis:
Mein Bruder läßt sich scheiden.
Er hat eine LV, versicherte Person ist er, Versicherungsnehmer bin ich (zahle auch die Beiträge).
Nun, wie sieht es bei seiner Scheidung aus ?
Bekommt seine Else die Hälfte (dann würde ich ja ziemlich in den Hintern gekniffen sein-dénn für seine Else wollte ich nicht mal einen cent ausgeben).
Oder gibt man das einfach nirgends an und hofft, dass es gut geht ?
Oder kündigen und Geld raus nehmen ?
Oder was gibt es für eine bessere Lösung ?
Danke Euch im voraus für Eure Hilfe.
Ciao Euer Gruftie
Ist er selbständig oder in lohnabhängigen Verhältnissen?
Lebt er mit Güter und Ehevertrag oder in einer Zugewinngemeinschaft?
Lebt er mit Güter und Ehevertrag oder in einer Zugewinngemeinschaft?
Gruftie,
a) wieso liest Du nicht die Police durch, da steht drin, wer wann was kriegt
b) wenn DU der VN bist und zahlst, dann kannst auch DU entscheiden, wer das Geld kriegen soll. **WEN** Du versicherst, ob Deine bessere Hälfte, Deinen Bruder, dessen Stubentiger oder wen auch sonst, ist eigentlich nur eine Frage zwischen Dir und der Versicherung.
Ach ja, Versicherung: Warum, meinst Du, kriegst Du hier kompetentere Antwort als von demjenigen, den Du dafür bezahlst
a) wieso liest Du nicht die Police durch, da steht drin, wer wann was kriegt
b) wenn DU der VN bist und zahlst, dann kannst auch DU entscheiden, wer das Geld kriegen soll. **WEN** Du versicherst, ob Deine bessere Hälfte, Deinen Bruder, dessen Stubentiger oder wen auch sonst, ist eigentlich nur eine Frage zwischen Dir und der Versicherung.
Ach ja, Versicherung: Warum, meinst Du, kriegst Du hier kompetentere Antwort als von demjenigen, den Du dafür bezahlst
@ Dorfrichter,
er ist arbeitslos und Zugewinngemeinschaft.
Gruß Gruftie
er ist arbeitslos und Zugewinngemeinschaft.
Gruß Gruftie
Warum hat er überhaupt geheiratet?
Hau dem trauten Paar die Köppe ordentlich zusammen!
Bis der Tod sie ewig scheidet!
Hau dem trauten Paar die Köppe ordentlich zusammen!
Bis der Tod sie ewig scheidet!
@Gruftie die Reihenfolge:
1. Die Banken(ich denke mal, er wird dann auch Schulden haben)
2. Die Ehefrau und er teilen sich den Rest.
Schönes WOE!
1. Die Banken(ich denke mal, er wird dann auch Schulden haben)
2. Die Ehefrau und er teilen sich den Rest.
Schönes WOE!
vorher schließt du natürlich auf beide ne ordentliche LV ab, damit sich der ganze Hochzeitsschwachsinn rentiert hat!
Hallo,
der Versichernungsnehmer hat die Rechte und die Pflichten.
Alleiniger Berechtigter dieses Vertrages bist Du.
Er gehört demnach nicht zum Zugewinn der Ehe Deines Bruders, aber zum Zugewinn Deiner Ehe!
Viele Grüße
Thorulf Müller
P.S.: Und er wandelte im Tal der Ahnungslosen!
der Versichernungsnehmer hat die Rechte und die Pflichten.
Alleiniger Berechtigter dieses Vertrages bist Du.
Er gehört demnach nicht zum Zugewinn der Ehe Deines Bruders, aber zum Zugewinn Deiner Ehe!
Viele Grüße
Thorulf Müller
P.S.: Und er wandelte im Tal der Ahnungslosen!
drum prüfe wer sich ewig? bindet
ob sich nicht was BESSERES findet
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