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    Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.05 15:27:44 von
    neuester Beitrag 28.12.05 17:24:04 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.008.492
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      Avatar
      schrieb am 20.09.05 15:27:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt sich jemand aus: Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Innerhalb dieses Jahres wurde festgestellt, daß die Klimaanlage Kühlflüssigkeit verliert. Der Verkäufer (ein Opel-Händler) wollte die Kosten nicht übernehmen, da der Schaden seiner Meinung nach beim Kauf des KFZ noch nicht bestand. Ich war da anderer Meinung (wie auch ein Mitarbeiter eines Klimaanlagenbauers, der die Kühlflüssigkeit wieder auffüllte mir bestätigte) und es ging schriftlich hin und her bis Opel einen Anwalt eingeschaltet hat. Der hat 2 Briefe an mich geschrieben und ich habe mich somit "verschrecken" lassen. Jetzt, 2 Jahre später, kommt der gegnerische Anwalt auf mich zu und möchte seine Unkosten für die beiden Briefe usw. in Höhe von 148 Euro erstattet haben. Ist sowas rechtens? Das habe ich noch nie gehört? Sollte man dagegen angehen?

      Ich würde mich freuen, wenn jemand Ahnung hat und mir antwortet.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 15:35:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist totaler quatsch. Da es ja anscheindend kein Verfahren gab, (was du mit ziemlicher Sicherheit gewonnen hättest), kann niemand etwas von dir verlangen.
      Mich würde mal interessieren, auf welchen Paragraphen er das stützen will???
      Opel muss den schon bezahlen, sonst niemand.
      Lass dich nicht verunsichern.
      LEO
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 15:38:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was waren das denn für Briefe? Solange es keine Mahnungen waren, hat er keine Ansprüche auf evtl. angefallene Kosten...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 15:42:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      das waren Briefe, die mich davon überzeugen sollten (vor ca. 2 Jahren), daß ich keinen Anspruch dem Opel-Händler gegenüber habe. Das hat ja auch gewirkt, da ich keinen Prozess anstreben wollte mit Sachverständigem.. usw. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

      Ich habe noch vergessen: der Mahnbescheid über 148 € + 48 € Gerichtskosten ist auch schon da (heute). Es handelt sich definitiv um die Kosten, die der Rechtsanwalt verursacht hat, um den Opel-Händler zu verteidigen.

      Der Brief, der im August einging, also vor dem Mahnbescheid (der heute einging), bezog sich auf ein aktuelles Urteil. Da dieser Brief aber nicht per Einschreiben kam, habe ich ihn in die Ablage "P" gegeben.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 15:57:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist ganz schön link...
      Du musst nie im Leben eine Rechnung bezahlen, die dir ein gegnerischer Anwalt zuschickt, denn 1. hast du das Auto ja nicht bei Opel reparieren lassen, 2. gab es keine Verhandlung und 3. hat Opel den Anwalt selbst eingeschaltet, du hast ja nicht darum gebeten.
      Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du wirklich einen MAHNBESCHEID bekommen hast.Denn das ist nicht die normale Vorgehensweise. Zuerst hätte dir der Anwalt eine MAHNUNG schicken müssen, um dich "in Verzug" zu bringen, bzw. hätte er dir zuerst eine Rechnung zusenden müssen. So wie du den Sachverhalt schilderst, befindest du dich keinesfalls in Verzug.

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      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:11:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, das sehe ich auch so. Den Brief mit den in Rechnung gestellten Kosten aus August habe ich ja in die Ablage "P" gegeben. Evtl. ist ein späterer Brief ja wirklich durch die Post nicht ausgeliefert worden. Jedenfalls muss ich mir jetzt die Mühe machen und einen Anwalt aufsuchen, da ansonsten der Mahnbescheid vollstreckbar wird. Dadruch entstehen mir zunächst mal Kosten. Oder kann ich auch ohne Anwalt Einspruch erheben?

      Manchmal fragt man sich, wo man lebt und was für Leute so rumlaufen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:23:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn die Rechnung ein Fälligkeitsdatum hatte, braucht der Anwalt keine Mahnung mehr senden...dann bist du tatsächlich in Verzug. Allerdings hast du vollkommen recht, da diese nicht per Einschreiben kam, hat er keinen Beweis.
      Du brauchst ab dem Landgericht einen Anwalt, d.h. für ein Amtsgericht brauchst du keinen engagieren.
      Ich würde mich mit dem Anwalt einfach mal in Verbindung setzen und vorsichtig nachfragen, wieso er dir diese Briefe in Rechnung stellt und nicht Opel.
      Wenn du die Antwort hast, dann schicke mir mal ne Boardmail.
      Fakt ist nämlich, dass du mit dem Anwalt weder mündlich noch schriftlich in einem Vertragsverhältnis stehst.-Ganz im gegenteil zu opel.

      Viel Glück, und schreib ruhig mal ne mail um mich auf dem Laufenden zu halten.

      LEO
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:45:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ bettelmann,
      würde im Gegensatz zu leo n i c h t mit dem Anwalt telefonieren, sondern nur Einspruch gegen den Bescheid beim Amtsgericht einlegen. Erst wenn die Begründung der Gegenseite vorliegt, sollte ein Anwalt unter Umständen eingeschaltet werden.
      Wenn die Vorgänge so sind, wie hier geschildert, dann hat der Opel-Anwalt keine guten Argumente.
      mfg
      gridmich
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:20:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank an Euch.

      Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

      Ist es ratsam, das erstmal ohne Anwalt anzugehen, um Kosten zu sparen?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:37:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo bettelmann, ganz einfach dem Mahnbescheid kannst du selbst widersprechen. Das ist schon alles. Der Mahnbescheid wurde bei Gericht def,. nicht geprüft, d.h. jeder kann sowas veranlassen. Die Kosten des Anwalts trägt logo immer der Auftraggeber, in diesem Fall OPEL. Gruss lukoil...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:45:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 17:54:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.968.381 von bettelmann am 20.09.05 17:45:21[/posting]lege gegen den mahnbescheid widerspruch ein..normalerweise ist das formular dem mahnbescheid schon beigefügt, wenn es sich um das automatisierte mahnverfahren handelt...wenn die klägerseite sodann die restlichen gerichtsgebühren bezahlt und die klage begründet, kommt es zu einem gerichtsverfahren, was aber bei dieser streitwerthöhe oft als schriftliches verfahren geführt wird, es sei denn du widersprichst dem..spätestens wen ene klagebegründung kommt solltest du zu dener sicherheit einen anwalt beauftragen besser aber schon früher, denn es geht sicher weiter...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 18:03:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo invest2002, das sehe ich nicht so, dass es sicher weitergeht. Es wird oft gepokert und wenn dann nichts herauskommt, dann wird die Sache einfach abgelegt. Aber nochmal zur Sache ansich. Bei 1 J. Sachmängelhaftung ist es egal was wie wann, man hat 1 Jahr vom Hdl. sozusagen eine beruhgende Garantie. So sehe ich das und würde im Falle X auch meine Ansprüche geltend machen. Gruss lukoil...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:55:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.968.226 von lukoil007 am 20.09.05 17:37:34[/posting]Nach Deinem Widerspruch bekommt die Gegenseite vom
      Gericht eine FRist gesetzt,um den Anspruch zu begründen.
      FRist 2-4 Woche in der Regel.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:38:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich habe heute den Widerspruch zum Mahnbescheid abgeschickt. ... werde Euch auf dem Laufenden halten, insbesondere bezügl. dem Gerichtsurteil, auf das sich der Anwalt in seinem letzten Schreiben bezog...
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 13:22:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      @bettelmann:
      Kannst du Gericht und Aktenzeichen angeben?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 15:25:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.977.538 von bettelmann am 21.09.05 11:38:02[/posting]das urteil, das gericht und das aktenzeichen würde mich auch interessieren...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 18:54:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das Urteil ist ja noch nicht gesprochen.

      Warum benötigt Ihr Aktenzeichen und Gericht?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 18:55:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...sorry, ich habe da was falsch verstanden.

      Ich werde das ja sicherlich erfahren (habe den Brief ja weggeworfen) und Euch mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 18:56:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]17.984.260 von bettelmann am 21.09.05 18:54:26[/posting]nicht das deines verfahrens..sondern das , welches der anwalt genannt hat..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 18:57:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]17.984.276 von bettelmann am 21.09.05 18:55:47[/posting]so etwas wirft man nicht weg....merk dir eins kopf in den sand stecken wird nur teuer...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 19:34:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      @bettelmann zu #15:
      werde Euch auf dem Laufenden halten, insbesondere bezügl. dem Gerichtsurteil, auf das sich der Anwalt in seinem letzten Schreiben bezog...

      Hast du das letzte Schreiben des Anwalts weggeworfen?

      Wenn nicht, bitte ich um Angabe des Urteils (Gericht, Datum und Aktenzeichen, Fundstelle oder was immer der Anwalt angegeben hat).

      Wenn ja: Ich rate dringend davon ab, Schreiben von Anwälten, Gerichten, Behörden zu "entsorgen".
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 20:10:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das letzte Schreiben vom Anwalt war kein Einschreiben, also habe ich es "nicht erhalten". Ich weiss, hätte ich auch so behaupten können...
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:05:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      @bettelmann:
      Könntest du trotzdem die erbetenen Angaben über das vom Anwalt zitierte Gerichtsurteil machen?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:44:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]17.985.870 von NATALY am 21.09.05 21:05:54[/posting]nataly: das ist vergebene liebsmüh---er weiss es nicht, da er den brief, in dem das stand weggeworfen hat--also uss er wohl oder über auf die klagebegründung warten..da wird es dann schon drinstehen...ich wundere mich schon, wie manche mit post umgehen, die wichtig ist...und sich dann hier rat holen wollen...zum nulltarif...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 15:58:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Genau so ist es, das Urteil stand im dem weggeworfenen Brief.
      Ich weiss, es war nicht sehr schlau, den Brief wegzuwerden, aber ich dachte, es kommt wohl entweder noch eine Mahnung oder so nach dem Motto: Versuchen kann man es ja mal, wenn es schon einmal geklappt hat.

      Seid doch nicht so streng mit mir. Ich weiss, es war nicht RICHTIG! Ich werfe normalerweise nichts weg, hefte alles schön ab. So etwas ist mir aber auch noch nicht passiert. Euch sicherlich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 21:25:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ bettelmann,
      nicht entmutigen lassen. Irgendwann kommt eine Begründung der Forderung, wenn die Anwälte es wirklich darauf ankommen lassen. Dann ist immer noch Zeit darauf zu reagieren.
      Sollte es Ernst werden, kenne ein paar Amtsrichter, die zumindest tendenziell den Sachverhalt beurteilen können.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 14:10:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo mal wieder,
      ich habe also am 22.09.05 gegen den Mahnbescheid Einspruch erhoben und bis heute nichts gehört. Ist das ein gutes Zeichen? Oder kann da noch was kommen? Wie lange dauert so etwas üblicherweise?
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 15:51:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      das ist bis jetzt kein zeichen für irgendetwas...es liegt nun am kläger, die klage zu begründen...und damit kann er sich zeit lassen, es sei denn die forderung würde verjähren...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:08:16
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich habe bei der Durchsicht einiger Unterlagen nun doch das Schreiben des Anwalts vom 21.07.05 gefunden:

      "Für unsere Mandantin machen wir gegen Sie den Befreiungsanspruch geltend. Dieser Anspruch ergibt sich sowohl aus positiver Vertragsverletzung als auch aus unberechtigter Anspruchsberühmung - wir weisen insoweit auf die hierzu ergangene Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des BGH in NJW 1986, 2243 -; er richtet sich auch die Befreiung der durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten."

      Kennt jemand dieses URteil? Ist es auch hier anwendbar? wie stehen meine Chancen?

      Ich würde mich freuen, wenn hier jemand etwas zu sagen hätte, evtl. Nathalie?
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 16:12:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]18.756.742 von bettelmann am 11.11.05 16:08:16[/posting]ich werde nachsehen, wenn ich zeit dazu habe...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 18:08:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Bildet - wie hier - eine Vermögensverletzung den Haftungsgrund, sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten nach § 249 Abs. 1 BGB zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154, 157 f; BGH, Urt. v. 30. April 1986 - VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243, 2245).
      http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo97893.htm
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 18:15:43
      Beitrag Nr. 33 ()
      ... d.h., der Anwalt der Gegenpartei ist im Recht und ich muss ihn wahrscheinlich bezahlen? Oder verstehe ich das falsch? Ist mir zu kompliziert.
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 20:48:11
      Beitrag Nr. 34 ()
      quatsch, du musst den nicht bezahlen. es kam doch überhaupt nicht zu einem verfahren.
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 13:38:42
      Beitrag Nr. 35 ()
      Nein, noch nicht. Der Anwalt hat mir einen oder zwei Briefe geschrieben, die möchte er bezahlt haben mit insgesamt ca. 140 Euro.
      Der Mahnbescheid war auch schon da und ich habe Einspruch erhoben.
      Und nun warte ich auf Anberaumung der Gerichtsverhandlung, wenn die Gegenseite diese Sache halt weiter betreibt.

      Ich würde nur gerne wissen, wie meine Chancen sind, daß ich nicht auch noch die Verhandlung bezahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 13:26:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      So, der Brief vom Gericht ist da mit Angabe des zuständigen Gerichtes (nahe meinem Wohnort). Dann geht es jetzt wohl los.
      Wird für diesen kleinen Betrag überhaupt eine Gerichtsverhandlung anberaumt oder geht das alles schriftlich?
      Muss ich etwas unternehmen (an das Gericht schreiben)? Ich wollte mir eigentlich keinen Anwalt nehmen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 17:24:04
      Beitrag Nr. 37 ()
      ..dass kommt drauf an. Grundsätzlich § 495a ZPO, sogenanntes vereinfachtes Verfahren. Wenn die Parteien streitig vortragen, muss eigentlich verhandelt werden- ansonsten Verletzung des rechtlichen Gehörs (19 IV GG). Vor dem AG brauchst Du keinen Anwalt. Du musst dem Richter "nur" klarmachen, dass kein Anspruch gegen Dich bestand und entsprechend auch keine Rechtsverfolgungskosten von Dir zu tragen sind. Das setzt nicht die Nennung irgendwelcher Normen voraus, sondern es genügt die Darstellung des Sachverhalts.
      Ich nehme an, dass der Richter direkt zum Termin lädt und kein schriftliches Vorverfahren anordnet. Soweit Du vom Gericht um Stellungnahme gebeten wirst, solltest Du dem nachkommen- anderenfalls könnte es sich ggf. nachteilig auswirken.


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