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    Öffentliches Kaufangebot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.05 21:56:24 von
    neuester Beitrag 01.10.05 17:56:37 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.010.880
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      schrieb am 30.09.05 21:56:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Über die Bank ging mir ein öffentliches Kaufangebot einer Düsseldorfer GmbH zu.
      In diesem öffentlichen Angebot bieten die 30.000 Aktien der X AG zu X,XX Euro zu kaufen.
      Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

      Ich nahm deren Kaufangebot an.
      Nun schreiben die aber, daß das Kaufangebot bereits vollständig angenommen worden sei und sie meine Aktien nicht mehr annehmen könnten.

      Ich glaube dies aber nicht!
      Der Aktienkurs ist während der Laufzeit des öffentlichen Kaufangebots stark gesunken. Ich gehe davon aus, daß die deswegen keine Aktien annehmen wollen.

      Habe ich einen Rechtsanspruch, daß die mir beweisen, daß das Kaufangebot bereits vor meiner Annahme vollständig angenommen wurde.
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 11:20:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na um welche Firma handelt es sich denn, wird doch wohl kein Geheimnis sein und die Bank hat dich bestimmt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet!?

      Was wäre wenn der Kurs nicht zwischenzeitlich gefallen sondern gestiegen wäre, hätte die Bank dann auch weiterhin auf deine Verkaufsabsicht an sie bestehen können?

      motte :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 12:15:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.
      Ist das so schwer zu verstehen :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 13:49:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.104.665 von mr.motte am 01.10.05 11:20:02[/posting]Bitte nochmals lesen
      Das öffentliche Kaufangebot stammt von einer Düsseldorfer GmbH.
      Übermittelt wurde dieses Kaufangebot durch die Bank, ansonsten hat die Bank nichts damit zu tun.
      Ein Vertrag kommt zwischen der Düsseldorfer GmbH und mir zustande.
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 13:52:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.105.291 von antonazubi am 01.10.05 12:15:26[/posting]"Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.
      Ist das so schwer zu verstehen"


      Ich bin nicht von vorgestern.
      Aber scheinbar Sie. Bitte genau lesen:
      "Nun schreiben die aber, daß das Kaufangebot bereits vollständig angenommen worden sei und sie meine Aktien nicht mehr annehmen könnten.

      Ich glaube dies aber nicht!"


      Die Geschäftsführer der GmbH sind nämlich mit allen Wassern gewaschen.

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      schrieb am 01.10.05 15:28:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Geschäftsführer der GmbH sind nämlich mit allen Wassern gewaschen.

      Aus diesem Grund würde ich allenfalls mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken etwas unternehmen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 17:05:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      --- Die Geschäftsführer der GmbH sind nämlich mit allen Wassern gewaschen. ---

      Na, bei der Zahl der öffentlichen Kaufangebote die Du bereits abgegeben hast (bspw. Feedback AG, IV-AG Immobilien, Antec Solar, Infinigate, ..) dürftest Du wohl in der Frage auch nicht ganz unbedarft sein ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 17:24:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.106.799 von K1 am 01.10.05 17:05:05[/posting]Da hast Du recht.
      Ich wurde auch schon mal aufgefodert die Erfüllung des Angebotes nachzuweisen.

      Es stellt sich allerdings die Frage, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht.
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 17:56:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.106.511 von NATALY am 01.10.05 15:28:43[/posting]An die Rechtsschutzversicherung hatte ich noch gar nicht gedacht. Danke.
      Die Angelegenheit wird aber nicht von der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung abhängig gemacht.


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