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    Verkehrsunfall - Teilschuld - So Richtig ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.05 20:47:32 von
    neuester Beitrag 21.10.05 00:00:08 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.013.028
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      schrieb am 12.10.05 20:47:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle beisammen,

      hatte eben einen Unfall.
      Es geht um eine Kreuzung, auf die ich zufahre. Ampel ist auf rot, es gibt eine Spur für Linksabbieger und eine für geradeaus/rechts. Die Ampel ist rot, die Linksabbieger spur, auf die ich möchte, ist komplett frei. Die andere Spur hingegen ist voll, ca 5 Fahrzeuge stehen dort. An der Strasse ist eine Firmenausfahrt mit Bordstein, die aufgereihten Fahrzeuge haben eine Lücke zum rausfahren gelassen, hinter dem "Loch" steht noch ein Auto. Ich überhole dieses um auf die vor mir liegende Linksabbiegerspur zu kommen. Plötzlich fährt jemand aus der Einfahrt auf das "Loch" zu und möchte links runter fahren (in die Richtung, aus der auch ich komme). Ich fahre also, der Wagen taucht auch und zerbeult meine ganze rechte Seite mit seiner rechten Front...
      Bei mir (5-Türer) beide Türen total im Arsch, Kotflügel usw ist jedoch heile. Werkstatt sagt, mein Schaden ist ca 2000 €, 1000 € für die Türen (ausdellen geht nicht), 500 € Lack und 500 € Arbeit.
      Der Golf hat seine Frontseite samt Kotflügel kaputt.

      Die Polizei will mir Teilschuld geben, weil ich zu schnell überholt habe und mich erst hätte versichern müssen, das aus der Einfahrt/dem freigelassenen Loch kein Fahrzeug kommt. Bin circa mit 30-40 an dem Fahrzeug vorbeigefahren, und es ist doch ganz normal, anders kommt man doch garnicht auf die Linksabbiegerspur.

      Ich glaub es hackt ?! Was soll das denn ?

      Allerdings sagen auch die, das der größere Teil an Schuld bei dem anderen Teilnehmer liegt.
      Das beste ist, daß dieser $%/! Aussiedler zu mir gesagt hat:
      "wenn ich ehrlich bin, habe ich garnicht geguckt ob aus der Richtung aus der du kamst jemand kam", heißt also der Depp hat nur geguckt, ob aus Richtung der Kreuzung jemand angefahren kam.
      Natürlich hat er das Als die Bullerei da war nicht wiederholt. MANN.

      Die Polizei hat uns dann beiden 35 € Verwarnungsgeld aufgebrummt, war vielleicht ein Fehler das ich das bezahlt habe ?


      danke.

      p.s. Kraftausdrücke bitte entschuldigen, bin genervt.
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 20:55:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      die frage ist, ob dein überholmanöver rechtens war ???
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 20:56:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      glaube da nicht an Teilschuld, du hattest klar Vorfahrt und warst mit ca. 40km/h mit Sicherheit nicht zu schnell.

      Das ganze zum Anwalt, der wird der Verwarnung widersprechen, zu einem Verfahren wird es wahrscheinlich gar nicht erst kommen, die Polizei versucht halt zu verdienen, wo sie kann.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 20:59:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... war allerdings wahrscheinlich ein Fehler, gleich zu bezahlen, damit könntest Du formal ein Vergehen zugegeben haben ...

      da hilft nur ein Anwalt ...

      Spar nicht am falschen Ende, wahrscheinlich bezahl den sowieso die gegnerische Versicherung.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:01:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      kann nichts schuldhaftes erkennen

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      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:01:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.248.840 von neversaynever am 12.10.05 20:56:57[/posting]Sehe ich auch so. Derjenige der die Lücke frei gelassen hat bekommt eine Teilschuld. Abgesehen davon, dass Ausfahrten natürlich in keinster Weise vorfahrtsberechtigt sind hat der Verursacher auch noch direkt einen Spurwechsel hingelegt bei dem sowieso eine besondere Sorgfaltspflicht besteht.
      Ich würde sagen Du hast sehr gute Karten. Ich weiss allerdings nicht, ob das Bezahlen des Bussgeldes als Schuldanerkenntnis gewertet werden darf. Stehst Du als "01" auf dem Bogen der Polizei?
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:12:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      seit wann darf man vor einer Linksabbiegespur überholen, wenn man links abbiegen will. gibts da nicht ne sperrlinie am Beginn der Abbiegespur und des öfteren noch ne sperrfläche ?? :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:14:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      habe mir deine Schilderung nochmal durchgelesen:

      also wenn du noch nicht auf der Abbiegespur warst, warst du vielleicht zum Unfallzeitpunkt auf der Gegenfahrbahn ?

      Hattest du hierzu eine durchgezogene Linie überfahren, um auf die Abbiegerspur zu gelangen ???

      Wenn ja, könntest du doch eine Teilschuld haben.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:15:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Für mich hat das auch nichts mit überholen zu tun. Das sind für mich 2 unterschiedliche Fahrspuren in 2 unterschiedliche Richtungen.
      Selbst wenn ich auf der Autobahn überhole kann mir nicht einer von rechts nach links ziehen und meinen Wagen rammen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:22:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wichtig erscheint mir hier, das der Unfallgegner nicht aus einer öffentlichen Straße gekommen ist, sondern aus einer Einfahrt. Dieser hat immer besondere Vorsicht walten zu lassen.
      Das Verwarnungsgeld hätte ich nicht gezahlt, kann Dir aber auch keiner Strick draus drehen, wenn Du bezahlt hast.
      Nimm Dir einen Anwalt!:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:22:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      die polizei regelt keine schuldfragen sondern die versicherungen oder wenn die sich nicht einigen können die gerichte. die polizei nimmt den unfall nur auf.
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:29:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zahl den Schaden und sieh es als Lehrgeld an :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:30:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      @RagnarokX
      Sei froh, daß du keinem "Mitbürger mit Migrationshintergrund" reingefahren bist, sonst müßtest du für den Schaden der Gegenseite auch noch gerade stehen :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 22:34:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Boxenluder, zuviel dummes Fernsehen geguckt ? Anders kann ich deine beiden Beiträge nicht deuten:

      Für den Rest, danke erstmal !
      Ich habe zur Sicherhiet mal eine Skizze gemacht.
      Rot = Der Feind
      Grün = meine Wenigkeit
      Blau = Neutrale Fahrzeuge

      Rosa ist die Zone, wo "DER FEIND" mir reingekracht ist.



      http://www.directupload.net/show/d/483/I94uc52Z.jpg



      Wenn noch jemand was weiß, bitte schreiben, danke.
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 00:00:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich kann dir sagen, daß ich in einer ähnlichen Situation
      (keine Linksabbiegerspur, sondern zwei bzw. vierspurige Straße, keine Ausfahrt, sondern öffentliohe Einmündung)
      keine Teilschuld aufgebrummt bekam.

      Wurde allerdings auch von der Polizei nicht verwarnt (der Vorfahrtnehmer schon) und hatte mir einen Zeugen gesucht. Bin dann sofort zum Anwalt, da mir auch klar war, daß mir hier evtl. eine Teilschuld angehängt werden könnte.

      Es kam dann, vielleicht durch die Maßnahmen des Anwalts, auch zu keinem Verfahren, sondern die gegn. Vers. hat lieber gleich gezahlt.

      Ist allerdings alles schon ne Zeit her, vielleicht hat sich ja was geändert in der Rechtsauffassung.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 00:54:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      ..kann die Skizze leider nicht erkennen- aber nach Deiner Schilderung- würde ich doch sofort an ein Mitverschulden denken. Ich verstehe Dich so, dass Du nicht schon auf der Linksabbiegerspur warst, sondern erst auf dem Weg auf diese. Ich geh mal davon aus, dass Dein Fahrmanöver kein unmittelbarer Verstoß im Sinne von Überfahren einer durchgezogenen Linie etc. war. Dennoch: Bei Deinem Überholmanöver hat sich die Betriebsgefahr Deines Fahrzeugs verwirklicht. Zweifellos muss man dabei besonders aufpassen- insbesondere wenn rechts von einem eine "rausfahr"-Lücke gelassen wurde.
      Im Zweifel wär ich nicht anders gefahren als Du, würds aber trotzdem wie geschrieben bewerten.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 06:49:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der entscheidende Punkt ist, beim U-gegner ist die Front kaputt und bei Dir die Seite -----> also ist er in Dich reingefahren obwohl Du auf der vorfahrtberechtigten Strasse warst.

      Damit sollte die Schuldfrage sogar für einen Polizisten erkennbar sein. :laugh:

      Ein 5jähriger dürfte das vermutlich sofort erkennen.

      Wer daraus eine Teilschuld konstruiert, hält die Erde vermutlich für eine Scheibe.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 10:52:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 20:31:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      So, möchte das nur noch einmal nach oben pushen um evtl. noch mehr Meinungen zu bekommen. Anbei ein weiteres, genaueres Bild.
      Aus dem ergibt sich, das mein "Vorbeirollen" circa 2 Meter vor der Markierung der Linksabbiegerspur (helles blau) stattgefunden hat.


      Weiterhin nur der Vollständigkeit halber, die Strasse hat wie gesagt sonst keine Markierungen, keinen Mittelstreifen, *auch keine Pfeile*.
      Lediglich die jetzt hellblauen Streifen existieren.
      Der MITTLERE der 3 Streifen ist falsch, den gibt es nicht. Nur außen zwei. Falls das war zur Sachlage beiträgt.

      Danke nochmal/schonmal an alle.

      http://www.directupload.net/show/d/486/KWQVN9iX.jpg
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 21:17:41
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.10.05 21:18:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.10.05 19:04:43
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.10.05 20:40:05
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.10.05 08:00:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      ..sorry, aber ich kann das Bild immer noch nicht sehen.

      ..@17: ..gut etwas gesagt zu haben..

      Grundsätzlich gilt, dass es keine abstrakte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs gibt (entgegen eines eventuell bestehenden allgemeinen Sprachgebrauchs). Also allein daraus lässt sich kein Mitverschulden konstruieren. Die Betriebsgefahr kann sich nur im konkreten Verhalten niederschlagen. In Deinem Fall ist mir noch immer nicht ganz klar, ob Du bei Deinem Manöver von vornherein korrekt auf der Abbiegespur warst und vor allem: befindet sich der Unfallort bereits auf dieser oder warst Du gerade erst im Begriff, auf sie zu gelangen. Sprich: Lag Deinerseits ein Verstoß gegen die StVO vor, oder nicht? Darüber hinaus wäre es interessant, an welcher Stelle genau Dein Fahrzeug getroffen wurde.
      Als letztes muss man sich fragen, ob Du aufgrund von Besonderheiten der Situation noch aufmerksamer hättest sein müssen. Ich nehme an, Du stimmst mir zu, dass der Idealfahrer Deinen Unfall hätte vermeiden können- ggf. auch durch Bedienung der Hupe.
      Wahrscheinlich geht das räumliche Geschehen ja schon aus Deiner Skizze hervor, aber vielleicht kannst Du das ja nochmal in Worten posten.
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 13:40:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Aus der Skizze geht hervor, daß es nur eine Fahrspur gab, die aber breit genug war, daß auch zwei Fahrzeuge sie nebeneinander nutzen konnten.

      Wenn ich die Zeichnung sehe, dann denke ich schon, daß jemand, der die stehende Kolonne überholt und dabei sieht, daß in ihr eine Lücke für eine Ausfahrt ist, hier nur mit besonderer Vorsicht vorbeifahren darf.

      Daher bin ich als Laie der Meinung, daß hier nicht von vorneherein klar ist, ob der, der da überholt, bei einem Prozeß ohne Mitschuld herauskommt. Der da aus der Einfahrt kam, konnte durchaus vermuten, daß er die Lücke in der Kolonne nutzen konnte und in erster Linie auf den Verkehr zu achten hatte, der auf der Spur kommt, in die er einbiegt. Es wäre anders, gäbe es da eine getrennte Linksabbiegerspur. Dann hätte der andere Autofahrer natürlich unbedingt damit rechnen müssen, daß hier Verkehr kommt.

      Ohne Frage hat natürlich der Autofahrer, der aus der Einfahrt kommt, trotzdem die Hauptschuld. Er muß nun einmal nach beiden Seiten absichern.

      Also, ich halte die Schuldfrage hier für nicht so eindeutig geklärt, wie es für den Threaderöffner vorteilhaft wäre.
      Avatar
      schrieb am 20.10.05 09:09:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]18.342.648 von for4zim am 19.10.05 13:40:00[/posting]..danke für die Erläuterung und gute Einschätzung.

      Zusätzlich gebe ich zu bedenken, dass 30-40 km/h sicherlich nicht die angepasste Geschwindigkeit für eine solche Verkehrslage sind.

      Im Ergebnis würd ich daher (natürlich abhängig von der Schadenshöhe ..nicht nur Deiner) dringend zu einem Anwalt raten. Insbesondere deshalb, weil ohnehin schon eine Verwarnung im Raum ist. Böse Stimmen könnten von einem (Teil-)Schuldanerkenntnis sprechen, dass sich zumindest negativ auf die Beweislast auswirken könnte. Würde mich sehr wundern, sollte die gegnerische Versicherung hier stillhalten.
      Ich glaube jedenfalls nicht, dass es so liegt, wie hier einige meinen.

      Gutes Gelingen,
      Gruß S.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 00:00:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Stimmt, sicherlich hätte sich der Unfall vermeiden lassen. Nur wie gesagt, niemand fährt so, wie es die Theorie vorsieht, ich habe einfach praxis-bezogen gehandelt. Von einer Teilschuld gehe ich nunmehr auch aus, allerdings mit einer geringen Quote, hoffe ich. 70:30 oder besser, das ist das, was ich anpeile (hoffe).

      Zumal ich heute gemerkt habe, nicht Rechtsschutz versichert zu sein. ARG.


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