DEWB!!Börse Online soeben zu DEWB!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.10.05 16:00:42 von
neuester Beitrag 14.10.05 17:34:44 von
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DEWB: Erste Entscheidung gefallen
[ 14.10.05, 14:46 ]
Von Christian Ingerl
Wie wir bereits in BÖRSE ONLINE Ausgabe 41/05 berichtet haben, naht die Entscheidung beim Spruchstellenverfahren von DEWB. Heute hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen rechtskräftigen Beschluss gefällt.
Der Abfindungsanspruch aus dem zum 31. Dezember 1999 beendeten Unternehmensvertrag mit der Jenoptik erhöht sich für die DEWB-Altaktionäre von bisher 26,51 auf 26,98 Euro. Gleichzeitig steigt der Ausgleichsanspruch von ursprünglich 91 Cent auf 1,27 Euro je Anteilsschein. Wichtig: Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses beginnt eine zweimonatige Frist, in der man die Aktie Jenoptik andienen muss.
Der Aktienkurs hat bereits Tage vor der Bekanntgabe reagiert. Innerhalb einer Woche ist das Papier von fünf auf 6,35 Euro in der Spitze gesprungen. Nach der Urteilsverkündung notiert die DEWB-Aktie leicht im Minus bei aktuell 5,75 Euro.
.
Zwar ist die erste Etappe somit geschafft. Doch nun steht noch die Entscheidung des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof aus. Dabei muss das Gericht festlegen, welchen Aktionären die Abfindung zusteht. Geht es nach Jenoptik haben nur die Altaktionäre, also diejenigen die die Aktie vor 2000 gehalten haben, Anspruch darauf.
Dagegen klagen einige DEWB-Aktionäre, denn es kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer damals die Aktie in seinem Besitz hatte. Folglich müsste Jenoptik jedem DEWB-Aktionär eine Abfindung zahlen.
Das Oberlandesgericht Jena hat im vergangenen Jahr zu Gunsten der Kläger entschieden. Jenoptik ist in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Mit einem Urteil ist aber nicht vor 2006 zu rechnen.
[ 14.10.05, 14:46 ]
Von Christian Ingerl
Wie wir bereits in BÖRSE ONLINE Ausgabe 41/05 berichtet haben, naht die Entscheidung beim Spruchstellenverfahren von DEWB. Heute hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen rechtskräftigen Beschluss gefällt.
Der Abfindungsanspruch aus dem zum 31. Dezember 1999 beendeten Unternehmensvertrag mit der Jenoptik erhöht sich für die DEWB-Altaktionäre von bisher 26,51 auf 26,98 Euro. Gleichzeitig steigt der Ausgleichsanspruch von ursprünglich 91 Cent auf 1,27 Euro je Anteilsschein. Wichtig: Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses beginnt eine zweimonatige Frist, in der man die Aktie Jenoptik andienen muss.
Der Aktienkurs hat bereits Tage vor der Bekanntgabe reagiert. Innerhalb einer Woche ist das Papier von fünf auf 6,35 Euro in der Spitze gesprungen. Nach der Urteilsverkündung notiert die DEWB-Aktie leicht im Minus bei aktuell 5,75 Euro.
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Zwar ist die erste Etappe somit geschafft. Doch nun steht noch die Entscheidung des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof aus. Dabei muss das Gericht festlegen, welchen Aktionären die Abfindung zusteht. Geht es nach Jenoptik haben nur die Altaktionäre, also diejenigen die die Aktie vor 2000 gehalten haben, Anspruch darauf.
Dagegen klagen einige DEWB-Aktionäre, denn es kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer damals die Aktie in seinem Besitz hatte. Folglich müsste Jenoptik jedem DEWB-Aktionär eine Abfindung zahlen.
Das Oberlandesgericht Jena hat im vergangenen Jahr zu Gunsten der Kläger entschieden. Jenoptik ist in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Mit einem Urteil ist aber nicht vor 2006 zu rechnen.
SO IST ES. BERTA ROCKER. ABER LEIDER VERSTEHEN DIE "INVESTOREN " DIE AM VERKAUFEN SIND,LEIDER ES NICHT.
ICH KAUFE WEITER !!!!
ICH KAUFE WEITER !!!!
!
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"denn es kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer damals die Aktie in seinem Besitz hatte"
Tatsächlich? Banken sind nicht verpflichtet, Orderdaten intern mehrere Jahre lang zu speichern?
Tatsächlich? Banken sind nicht verpflichtet, Orderdaten intern mehrere Jahre lang zu speichern?
das ist so nicht richtig.ich arbeite bei einer bank.wir müssen revisionstechnisch alle orderunterlagen 10 jahre aufheben.gruss.
[posting]18.278.142 von celli32 am 14.10.05 16:20:22[/posting]Alles andere würde mich auch sehr wundern. Also wird das BGH wahrscheinlich ein Urteil sprechen, dass Banken auf Wunsch der Kunden kostenlos überprüfen und ggf. bestätigen müssen, dass und wieviele DEWB-Aktien die jeweilige Person zum fraglichen Zeitpunkt hielt.
Die werden genau darauf plädieren. Ganz einfach wäre es für die, wenn der Aktionär nachweisen muß, das er die Aktien zu dem Zeitpunkt im Depot hatte (Bankbestätigung)
das verfahren hat 12 jahre gedauert
alleine schon deswegen muss es nichtmal ne bank geben, die da noch aufbewahrungspflichten hat
alleine schon deswegen muss es nichtmal ne bank geben, die da noch aufbewahrungspflichten hat
Ich glaube nicht daran, entscheidt der BGH, dass alle Aktionäre ohne Nachweis die Abfindung bekommen, würden sie Jenoptik ruinieren, deswegen wird wohl jeder einzelne Aktionär nachweisen müssen, indem er sich mit seiner Bank in Verbindung setzt, dass er die Aktien vor 2000 hatte.
Ist und bleibt ein heisses Eisen, fällt die Entscheidung gegen alle Aktionäre aus, dann kackt die Aktie ab.
Aber da die meisten ja Zocker sind und schon genug verdient haben, wird es denen nichts ausmachen.
Ist und bleibt ein heisses Eisen, fällt die Entscheidung gegen alle Aktionäre aus, dann kackt die Aktie ab.
Aber da die meisten ja Zocker sind und schon genug verdient haben, wird es denen nichts ausmachen.
mensch berta,du bist doch sonst so fix
das haben wir im ventrothread heute mittag schon durchgekaut
gruss
bull
das haben wir im ventrothread heute mittag schon durchgekaut
gruss
bull
[posting]18.278.220 von BartS. am 14.10.05 16:23:46[/posting]Das ist nicht der Knackpunkt. Der Anspruch auf Abfindung ist an die Aktie gekoppelt. Und ich gehe davon aus, daß mindestens 1 der 70000 anspruchsberechtigten Aktien verkauft worden ist. Wenn Du heute Aktien kaufst, können weder Jenoptik noch Du beweisen, das unter Deinem Kauf nicht 1 der anspruchsberechtigten Aktien ist.
Die Frage ist daher, wer trägt die Beweislast. Und die liegt lt. Urteil vom OLG Jena ersteinmal bei Jenoptik. Jedoch steht auch zu dieser Frage das Urteil des BGH noch aus.
BL
Die Frage ist daher, wer trägt die Beweislast. Und die liegt lt. Urteil vom OLG Jena ersteinmal bei Jenoptik. Jedoch steht auch zu dieser Frage das Urteil des BGH noch aus.
BL
hi thebull
wir haben die news schon gestern im mt board durchgekaut
ich wollte nur die bo meldung nochmal reinstellen hier
wir haben die news schon gestern im mt board durchgekaut
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aha
alles andere hätte mich auch gewundert
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