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    Zahnersatzversicherungen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.05 18:52:54 von
    neuester Beitrag 29.10.05 01:52:35 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.015.512
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      Avatar
      schrieb am 25.10.05 18:52:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Könnte mir wer Versicherungsgesellschaften nennen, die eine gute Zahnersatzversicherung anbieten (am besten ohne Zusatzabsicherungen wie Krankentagegeld oder Brille u.s.w.)
      Da die Krankenkassen nur noch einen kleinen Zuschuß gewähren bräuchte ich eine, die vom Rechnungsbetrag des Zahnarztes so 60 bis 70% übernimmt, so daß die Selbsbeteiligung bei einer Rechnung nahe 0 geht. Sie sollte auch nicht überaus teuer sei, die Obergrenze wäre so 25 Euro im Monat. Natürlich sollten alle möglichen Zusatzkosten, die der Zahnarzt in Rechnung stellt, nicht ausgeschloßen sein.

      Wäre Dankbar, wenn hier einige Leute zu diesem Thema posten, Erfahrungen nennen, Zusatztipps nennen, auf was man beim Abschluss aufpassen muß und/ oder eine geeignete Versicherung erwähnen.
      Vielen Dank im voraus!! :)
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:45:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi, gunar64!

      Versuch`s mal bei der Continentale. Die haben dort einen recht neuen und brauchbaren Tarif. Ansonsten kann ich dir auch die CENTRAL empfehlen.


      Gruß,

      MLKatsche
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 21:54:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Habe seit August ein Vertrag bei der Continentale abgeschlossen.Hatte unter einigen verglichen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 23:01:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Gunnar,

      empfehlen kann ich dir die Karstadt-Quelle Zahnzusatzversicherung für schlappe 9,76€ pro Monat, Leistung gestaffelt, nach 4 Jahren werden alle Kosten für Zahnersatz übernommen, die die Kasse nicht zahle.
      Gilt aber für den aktuellen Stand deiner Beißerchen, dazu
      werden bei einem Unfall sofort alle Zahnimplantate und Zahnersatz übernommen.
      Wurde mir von meiner Krankenkasse empfohlen und bin sehr zufrieden damit.

      Gruß
      C.P.
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 07:52:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der deutsche Michl braucht einfach für alles eine gute Versicherung - um manche kommt man halt nicht drumrum - aber wenn es eine Versicherung gegen Kapitalschäden durch Hämmorhoiden gäbe, in Deutschland fände dieses Produkt reißenden Absatz. :D

      Pack halt einfach jeden Monat 50 Euro auf die Seite - in 10 Jahren kannst Du Dir davon die eine oder andere Sanierung in Tschechien, Ungarn oder Poen leisten - und das muss qualitativ gar nicht schlechter sein. Und falls es während dieser Zeit nicht dazu kommt, kannst Du die Kohle verwenden wofür Du willst - und fütterst nicht den Vorstand eines Vers.konzerns.;)

      Versteh mich nicht falsch - eine KV ist unverzichtbar - aber jeden querliegenden Furz zu versichern halte ich für unnötig.:rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 26.10.05 08:08:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      also ich habe den Z100 der Arag abgeschlossen, der Z70 ist auch nicht schlecht.
      Für meine Frau habe ich bei der Barmenia einen Tarif abgeschlossen der bietet etwas höhere Absicherung, aber keine Kieferorthopädie (das bietet z.B. die Arag).
      Interessant ist auch der dent+ vom Deutschen Ring.
      In der aktuellen Finanztest ist glaube ich ein Test (oder in der Letzten), danach habe ich mich ziemlich orientiert. Von der Conti habe ich keine vergleichbaren Produkte gefunden.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 15:57:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Leistungen für in Finanztest 10/2005 aufgeführte Beispiele:


      Implantat, Rechnung 1.800,-- EUR

      Kassenleistung: 273,--
      KarstadtQuelle ZEG (65%): 1.170,--
      Conti CEZK : 1.077,--
      ARAG Z100 : 1.167,--
      Deutscher Ring Dent+ : 1.167,--


      Inlay, Rechnung 320,--


      Kassenleistung: 30,--
      KarstadtQuelle ZEG (65%): 0,--
      Conti CEZK : 210,--
      ARAG Z100 : 226,--
      Deutscher Ring Dent+ : 226,--


      Krone 250,-- Kassenversorgung

      Kasse: 115,--
      KarstadtQuelle ZEG (65%): 87,50
      Conti CEZK : 135,--
      ARAG Z100 : 135
      Deutscher Ring Dent+ : 85,--



      Krone 500,--

      Kasse: 115,--
      KarstadtQuelle ZEG (65%): 175,--
      Conti CEZK : 260,--
      ARAG Z100 : 260,--
      Deutscher Ring Dent+ : 285,--



      Beiträge Mann 30 Jahre

      KarstadtQuelle ZEG (65%): 8,21
      Conti CEZK : 10,13
      ARAG Z100 : 17,65
      Deutscher Ring Dent+ : 17,98

      Alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen,ohne Gewähr
      für die Richtigkeit. Es gelten auschlieslich die Allgemeinen Versicherungs und Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft!
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 16:33:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Falls ich mir eine kleine Anmerkung zur Aufstellung erlauben darf:
      Bitte darauf achten welche Leistungseinschränkungen bzw. Summenbegrenzungen bestehen!
      Professionelle Zahnreinigung - wer leistet, wer nicht (ARAG ja).
      Wie viele Implantate pro Kiefer?

      Ich ergänze mal noch um die Barmenia:
      Implantat: 1257€
      Inlay: 242€
      Kassenkrone (250€): 98€
      Krone (500€): 310€

      Beitrag: 14,81€
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 12:32:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Professionelle Zahnreinigung - wer leistet, wer nicht (ARAG ja)."


      Wo steht das?

      In den AVB der ARAG findet sich dazu nichts.
      Oder ist die "professionelle Zahnreinigung"
      "medizinisch Notwendig" ?


      Leistungen Erstattungsfähig sind Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie) gemäß § 4 Teil II (4) der AVB .

      4) Tarife für zahnärztliche Behandlung

      Es werden in tariflichem Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie im Rahmen der GOZ ersetzt.

      1. Als Aufwendungen für Zahnbehandlung gelten die Gebühren für

      a) allgemeine zahnärztliche Leistungen, soweit sie nicht inZusammenhang mit Aufwendungen für Zahnersatz und/oder
      Kieferorthopädie stehen,
      b) prophylaktische Leistungen nach den Nummern 100 bis 102
      (Beratung zur Verhütung von Karies und Parodontose) und
      200 (Kariesvorsorge) der GOZ, jedoch ab dem vollendeten
      Anmerkung: Profesionelle Zahnreinigung hat die GOZ Nummmer 404 !
      21. Lebensjahr nur noch einmal pro Kalenderjahr,
      c) konservierende Leistungen (z. B. Füllungen und Wurzelbehandlungen),nicht jedoch für Kronen,
      d) chirurgische Leistungen (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen,Zystenoperationen, Excisionen, Osteotomien und Sequestrotomien),
      e) Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des
      Parodontiums,
      f ) zahnärztliche Röntgendiagnostik,
      g) Leistungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen,
      h) die zu den Leistungen gemäß 1a) bis 1g) gehörigen MaterialundLaborkosten.

      2. Als Aufwendungen für Zahnersatz gelten die Gebühren für
      a) Kronen,
      b) prothetische Leistungen (wie Brücken, Stiftzähne, Voll-oder Teilprothesen und deren Reparatur),
      c) implantologische Leistungen,
      d) funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gebissfunktionsprüfung),
      e) die zu den Leistungen gemäß 2 a) bis 2 d) gehörigen Material und Laborkosten und die damit in Zusammenhang stehenden Behandlungskosten.
      3. Als Aufwendungen für Kieferorthopädie gelten die Gebühren für die Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen einschließlich der zugehörigen Material- und Laborkosten.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 13:02:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Very,

      Ich weiß nicht wo Du nachgeschaut hast, aber hier die Kurzübersicht der Leistungen vom Z100:

      Zahnzusatztarif Z 100 (Der Tarif kann selbständig abgeschlossen werden)

      Speziell für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde dieser Zahntarif entwickelt. Die Leistungen beziehen sich auf medizinisch notwendige Maßnahmen durch Behandler mit Kassenzulassung.
      Privatärztliche Rechnungen sind erstattungsfähig, wenn die Maßnahme nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann.
      Lediglich in den ersten 12 Monaten ab Begin der Versicherung sind die Leistungen auf 500 €, vom 13. - 24. Monat auf 1.000 € begrenzt. Danach und generell bei Unfällen gilt keine Begrenzung.


      Kostendeckung inklusive Leistungen der GKV Tarif Z100
      Zahnbehandlung
      inklusive der professionellen Zahnreinigung 100 %
      Zahnersatz bei Regelversorgung
      (Rechnung ohne privatzahnärztliche Vergütungsanteile) 100 %
      Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung
      z.B. vollverblendete Kronen, Onlays, Implantate 80 %
      Inlays
      aus Kunststoff, Gold oder Keramik 80 %
      Kieferorthopädie
      wenn die GKV keine Leistung erbringt 80 %
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 13:10:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Vers,

      ich schaue immer in die Bedingungen.

      Und da steht nichts. Es sei denn die "professionelle Zahnreinigung" gehörte zu den "allgemeinen zahnärztlichen Leistungen" und wäre "medizinisch notwendig".
      Dann müssten das aber alle PKV-Voll Tarife ja per se übernehmen wenns nicht explizit ausgeschlossen ist.

      Komisch.....
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 13:54:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      fällt unter Zahnbehandlung (100%).
      Leistungen: inklusive professioneller Zahnreinigung,
      Versiegelung der Kauflächen
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 14:19:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Naja,

      eine "professionelle Zahnreinigung" fällt eben nicht unter
      die normale "Zahnbehandlung", weil es keine "medizinisch notwendige Heilbehandlung" im Sinne der MBKK ist!

      Aber in den Tarifbedingungen führt die ARAG die "Zahnreinigung" auch nicht besonders als Erstattungsfähig auf, sondern verweist explizit auf ihre AVB ( MBKK)wo ebenfalls kein Passus eine Erstattung vorsieht!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 14:43:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hab gerade in der Leistungsabteilung der ARAG angerufen.
      Eine professionelle Zahnreinigung wird zu 100% bezahlt.
      Bedingung: Abgerechnet werden muss diese Leistung unter GOZ 405 und medizinisch notwendig sein.
      Derzeit keine Laserbehandlung aber beispielsweise Sandstrahl (andere Sachen kenne ich nicht, bin ungern beim Zahnarzt :laugh:. Kann auch mehrmals im Jahr gemacht werden!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 16:18:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      hab seit jahren eine supergünstige versicherung bei der dkv. hat mir schon einiges geld erstattet!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 16:39:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Bedingung: Abgerechnet werden muss diese Leistung unter GOZ 405 und medizinisch notwendig sein"

      Wie bitte schön, soll den ein Zahnreinigung
      "medizinisch notwendig" sein?


      Aber mal zur Praxis:

      Mein Zahnarzt hatte bei mir die GOZ Nummer 404 abgerechnet,(schon paar Jahre her..).

      Nach der mir vorliegenden GOZ (Stand Januar 2003)

      Beträgt der Gebührensatz der Nummer 404 2,53 EUR je Zahn

      Für Nummer 405 ( was ja nach ARAG abgerechnet werden soll)
      nur 0,61 EUR,.....


      Aber weder in den Allgemeinen noch in den Tarifebdingungen findet sich dazu was!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 16:48:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Berechnungs-Empfehlungen der
      Zahnärztekammer Schleswig-Holstein für Präventive Zahnmedizin


      http://zahnhotline.de/GBG/GOZ/goz/spezial/Reg18%20_11.03.pdf

      Professionelle
      Zahnreinigung (PZR)

      Die PZR umfasst supragingivale und klinisch erreichbare
      subgingivale Zahnreinigungsmaßnahmen, die über den
      Leistungsinhalt der BEMA-Nr. 107 (Entfernung von
      Zahnstein) bzw. GOZ 405/406 (Entfernung von harten
      und weichen Zahnbelägen einschl. Politur bzw. Kontrolle/
      Nachreinigung) hinausgehen.
      Während der Leistungsinhalt der GOZ 405/406 im wesentlichen
      die Belagsentfernung mit Handinstrumenten
      oder Ultraschallgeräten umfasst, wurde im Laufe der Jahre
      ein zusätzliches Spektrum von Reinigungsmaßnahmen
      entwickelt, das über den Leistungsinhalt der
      405/406 (und besonders über den der BEMA-Nr. 107)
      hinausgeht.

      Dieses Maßnahmenbündel war zwar schon vor 1988 bekannt,
      hat aber im wesentlichen erst nach 1988 in das
      Behandlungsspektrum der Praxen Eingang gefunden.
      Es umfaßt u. a. die Reinigung der Zahnoberfläche mit
      Spezial-Geräten und Instrumenten, z. B. EVA-System,
      Pulverstrahlgerät.
      Daraus ergeben sich drei Berechnungsmöglichkeiten:
      1. Nach GOZ 405/406:
      Dabei wird je nach Zeitaufwand und Schwierigkeit
      der Leistung der Gebührenrahmen voll ausgeschöpft
      werden müssen. Selbst unter der Voraussetzung,
      dass es sich bei der PZR um eine Leistung handelt,
      die an entspr. vorgebildete Mitarbeiterinnen delegiert
      werden kann, wird der Gebührenrahmen der
      405/406 häufig nicht ausreichen, um ein betriebswirtschaftlich
      notwendiges Honorar zu erreichen.
      2. Freie Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ:
      Mit dem Patienten wird eine schriftliche Vereinbarung
      getroffen, die die GOZ-Nr. 405 ggf. auch 406,
      mit einem Steigerungsfaktor oberhalb von 3,5 und
      den dazugehörigen Euro-Betrag festlegt. Diese Vereinbarung
      muss die Feststellung enthalten, „dass eine
      Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen
      möglicherweise nicht im vollen Umfang gewährleistet
      ist.“ Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung
      nicht enthalten.
      3. Analog-Berechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ:
      Da das Maßnahmenbündel bei der PZR im wesentlichen
      Eingang in das Behandlungsspektrum der
      meisten Praxen erst nach 1988 gefunden hat, eröffnet
      sich die Möglichkeit der Berechnung nach § 6
      Abs. 2 GOZ (Analogberechnung).
      Dabei kann der Zahnarzt eine nach Art, Kosten und
      Zeitaufwand gleichwertige Leistung der GOZ in Ansatz
      bringen.
      Der Zahnarzt ist in der Auswahl der passenden
      GOZ-Nr. nach den o. g. Kriterien frei.
      Die ZÄK S-H empfiehlt (wie auch andere Kammern)
      die Verwendung der GOZ-Nr. 404 je Zahn (45
      Punkte) oder GOZ-Nr. 212 (60 Punkte). Die Wahl
      des Steigerungsfaktors muss gegenüber dem erbrachten
      Aufwand angemessen sein.


      Die ARAG sollte wohl etwas vorsichtiger mit Ihren "Werbeaussagen" sein, insbesondere wenn sich zur Werbeaussage kein Bedingungstext finden läßt und die Ärztlichen Leistungen schnell um den Faktor 2 -3 höher sind als der Erstattungswille der ARAG!
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:04:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=42707&

      Zu was das in der Praxis führt:

      PRZ: hier rechnet mein Zahnazt analog nach GOZ 404 (158 Euro) ab, meine private Krankenkasse erstattet aber nur nach GOZ 405 (61 Euro).Sowohl Zahnarzt als auch Kasse zitieren Gerichtsurteile, die den jeweiligen Standpunkt untermauern (die Rechtsprechung geht hier je nach Gericht total auseinander).


      Herr Versman, Sie hatten doch gesagt die ARAG übernimmt das zu 100%....

      Freust dich schon auf die Anrufe ? ;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:21:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Meine Güte komm mal wieder runter:rolleyes:
      Bin doch kein Vertreter der ARAG. Wenn die nicht in der Lage sind ihre Leistungen ordentlich zu definieren so das auch der große Conti- Fan vom Produkt angetan ist, dann soll er es halt lassen.

      Hatte im übrigen bei der HUK die gleichen Probleme mit Airflow. Da sollte mal die GOZ überarbeitet werden, so das es nur eine einheitliche Ziffer dafür gibt, an die sich der Krankenversicherer halten muss.

      Es bleibt ja jeden Versicherungsnehmer noch die Möglichkeit sich eine Leistungszusage für bestimmte Leistungen vor der Behandlung einzuholen. Das macht man ein mal für eine bestimmte Methode - hat alles geklappt kann man sich bei der nächsten Zahnreinigung diesen Aufwand sparen. Man ist aber auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 17:46:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hey Vers,

      danke für deinen Einwand mit der Zahnreinigung, ohne dich hätte ich das ganze nicht mal eben recherchiert
      :kiss:

      Dachte nur du verkaufst vieleicht auch die ARAG, weil du ja auch die Kurzbeschreibung hast und da anrufst...
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 18:11:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dann sei doch so gut und recherchiere mal für alle Krankenversicherer in puncto Zahnreinigung.
      Also wer sich weigert, wer anstandslos zahlt, wer gar nicht leistet usw.
      Ich verstehe Deinen Einwand nicht, denn hier handelt es sich um eine zugesagte Leistung. Halten sich der Versicherte und der Zahnarzt an die Spielregeln (GOZ 405)zahlt der Versicherer auch. Im genannten Tarif wurden schon viele Zahnreinigungen erstattet, diese Versicherten haben es scheinbar begriffen.
      Und die Spielregeln muss man bei der ARAG leider antesten weil diese nicht in den Bedingungen verankert sind.
      Das ist aber im Zahnbereich durchaus üblich und funktioniert über einen Kostenvoranschlag.
      Da es sich aber um eine wiederkehrende Leistung handelt macht man das nur ein mal.

      Wie macht das die Conti eigentlich?
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 18:23:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Conti sagt "Zähneputzen bezahlen wir nicht"
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:11:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      @VeryBestFLV
      nur meine Erfahrung mit der Arag:

      In meinem Arag 283(?) Zahnzusatztarif steht auch nicht explizit drin das prof. Zahnreinigung gezahlt wird. Trotzdem wurden mir vor 3 Wochen 50% der Kosten erstattet(der Vertrag erstattet max. 50%).


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 21:27:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo aikhoch,

      nach welchen GOZ Nummern hat der Zahnarzt den abgerechnet?
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 01:52:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      DBV-Winterthur. Wir haben keine Summen-/ Höchstentschädigungsgrenzen. Info´s. Einfach mailen.


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