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    Teilzeit oder 400 EUR-Basis? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.05 22:05:57 von
    neuester Beitrag 15.11.05 19:41:35 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.019.988
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      schrieb am 14.11.05 22:05:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir jemand in folgender Angelegenheit weiterhelfen?

      Meine Frau möchte zum Ende der Erziehungszeit unseres Sohnes wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber als Teilzeitkraft (75%) anfangen zu arbeiten.

      Bei Beibehaltung der Seuerklasse 3 würde sie ca. EUR 750,00 verdienen. Dabei müssten wir allerdings für den Ganztageskindergartenplatz um die EUR 300,00/Monat zahlen. Dies würde heissen, dass wir durch diese Tätigkeit einen Mehrverdienst von knapp über EUR 400,00 hätten.

      Nun frage ich mich, ob in unserem Falle eine Beschäftigung auf EUR 400-Basis nicht mehr Sinn machen würde? Schließlich könnten wir den Ganztageskindergartenplatz sparen, da Sie in so einem Falle ausschließlich an Wochenenden arbeiten würde und ich somit auf unseren Sohn aufpassen könnte.

      Nur vermute ich, dass da sicherlich irgendwo ein Haken ist? Hat Sie vielleicht durch diese Arbeit doch Nachteile was die Renten- oder Krankenversicherung angeht?

      Würde mich freuen wenn mir jemand diesbezüglich seine Meinung schreiben könnte.

      Gruß

      Sunshine12
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 22:29:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soll der 400.- Euro Job beim gleichen Arbeitgeber sein ?
      Wenn ja, wird die vers.-pfl. Beschäftigung durch deine Frau dann beendet ?
      Besteht noch Anspruch auf Erziehungszeit, den deine Frau weiterhin nehmen will/kann, wenn sie sich für den 400.- Euro Job entscheidet ?
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 22:39:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Metafreak,

      der 400.-Euro-Job soll beim gleichen Arbeitgeber sein.

      Die 3-jährige Erziehungszeit wird zum Arbeitsbeginn abgelaufen sein.

      Die Entscheidung wovor wir stehen ist die, ob die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu Gunsten eines 400 Euro-Jobs aufgegeben werden sollte.

      Schließlich würde Sie mit der 400 EUR-Tätigkeit (EUR 9,50/Std.) nach 5 Arbeitstagen fast soviel verdienen wie bei 75% des alten Beschäftigungsgrades nach Abzug des Kindergartenplatzes.
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 22:47:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bist Du privat Krankenversichert?
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 22:52:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nein, ich bin Angestellter und in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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      Avatar
      schrieb am 14.11.05 22:55:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn das vers.-pfl. Beschäftigungsverh. endet, dann sehe ich da kein grosses Problem bei. Man sollte nur mit dem AG klären, wie eine Widereinstellung aussehen könnte.

      Ein Minijob ist sicher leichter durch den AG zu kündigen wie ein festes Besch.-verhältnis! Hoffentlich verbaut sich deine Frau mit der Entscheidung "Minijob" nicht die Möglichkeit, wieder einmal fest angestellt zu werden ...

      Krankenversicherung wäre (noch- wer weiss was da kommt) kostenfrei in der Familienversicherung bei dir möglich (sofern du auch gestetzlich KV bist) in die RV und AloV zahlt deine Frau bei einem Minijob natürlich dann nichts mehr ein und erwirbt somit auch keinerlei Ansprüche mehr ...
      RV ist wohl zu vernachlässigen, Anspruch AloG- da kommt es drauf an, wie lange sie den Minijob machen will ...


      Ich würde vom Gefühl her - und den wenigen fakten die ich von dir kenne- eher dazu neigen, die Beschäftigung als vers.-pfl. weiterzuführen. Da weiss man was man hat. Das Thema Widereinstellung nach Minijob entfällt.
      PS: Könnte ev. mal eine Abfindung durch deine F´rau in Anspruch genommen werden ? Wenn ja, dann wäre eine Beschäftigung als Minijob nicht gut, auch in Bezug Anspruch Weihnachts und Urlaubsgeld, sofern deine Frau welches erhält ...
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 23:02:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Thema Abfindung ... ich meine natürlich, falls sie in der Zukunft (jahren oder jahrzehnten) vielleicht mal mit dem gedanken spielen sollte ...
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 23:12:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Metafreak,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Dein Argument, dass man durch die sozialvers.pflichtige Beschäftigung weiss was man hat, fällt bei mir auf fruchtbaren Boden.

      Sie ist bei diesem Arbeitgeber (Hotel) einschl. der Erziehungszeit seit knapp 5 Jahren beschäftigt. Dies in der heutigen schwierigen Zeit einfach über Board zu werfen ist nicht risikolos.

      Den Anspruch auf bezahlten Urlaubs und auf Weihnachtsgeld hatte ich ganz vergessen. Ich werde diese in meine Kalkulation aufnehmen.

      Wegen dem Beschäftigungsverhältnis über 75% soll ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Dieser ist doch eher als Fortsetzung des alten Vertrages zu sehen, oder?

      Durch den neuen Vertrag werden doch die ersten 5 Jahre nicht irgendwie ausgeschaltet?
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 08:51:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich denke schon, dass in diesem Fall das eigentliche beschäftigungeverh. einfach fortgeführt wird, nur eben mit weniger stunden ...
      Bei diesen Fragen macht es auch Sinn, den AG zu fragen, wie er sich das vorgestellt hat ...
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 10:12:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich würde zum Wohle des Kindes nicht auf einen Kindergartenplatz verzichten !!...........ich würde mein Kind allerdings auch niemals ganztags in einen Kindergarten geben!

      Gruß:cool:Nuukman
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 19:41:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Nuukman,

      auch ich bin Deiner Meinung.

      Bedingt durch die wechselnde Schichttätigkeit (Hotel) meiner Frau mussten wir uns für einen Ganztagesplatz umschauen. Nur so ist es gewährleistet, dass er unabhängig vom jeweiligen Arbeitstag meiner Frau auch gut untergebracht ist.

      Die bittere Pille dabei ist der Preis von EUR 299,00/Monat. Und das obwohl der Kleine eigentlich meistens doch nur einen halben Tag dort verbringen wird.

      Wir haben lange überlegt, aber was besseres ist uns nicht eingefallen. Und leider ist der Kindergarten auch nicht flexibel.

      Schöne Grüße

      Sunshine12


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