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    Probleme mit Ebay-Kauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.05 14:11:34 von
    neuester Beitrag 20.11.05 17:42:34 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.021.224
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      schrieb am 19.11.05 14:11:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich brauche dringend einen TIP!

      Ich habe bei ebay 2 Sitzplatzkarten für ein Konzert ersteigert. In der Artikelbezeichnung (Überschrift) hieß es, daß 2 Karten zu verkaufen wären.

      Der Verkäufer verlangt aber nunmehr den doppelten Preis für die 2 Karten, mit dem Hinweis, daß in der Textbeschreibung ausdrücklich davon die Rede war, daß der ersteigerte Preis nur für 1 Karte gilt.

      Dieser Hinweis ist tatsächlich vorhanden. Ich habe ihn einfach übersehen, da ich auf die Überschrift (2 Karten) vertraut habe.

      Laut ebay ist grundsätzlich diese Art von Angebot wegen Gebührenhintergehung untersagt. Aber trotzdem wurde ein Kaufvertag abgeschlossen.

      Muß ich jetzt trotzdem, obwohl ich einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen habe, wegen meiner Dummheit nicht den ganzen Text gelesen zu haben den doppelten Preis zahlen, oder kann ich wegen Verstoß bei ebay oder wegen Motivirrtum nur den einfachen Preis für die 2 Karten bezahlen (und somit vom Verkäufer die 2 Karten zum einfachen Preis fordern) oder sogar vom Kauf zurücktreten (was laut Artikelbeschreibung vom Verkäufer ausdrücklich untersagt war).

      Ich bitte um zahlreiche Hinweise!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:19:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      ebay-artikelnummer ?
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:20:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde sofort(!) per eMail mitteilen, daß keine Zahlung erfolgen wird wegen Irreführung, und nicht zahlen. Diese Art der `Verdoppelung` ist schlicht und einfach nicht statthaft.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:21:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Artikelnummer: 7198066601
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:26:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.877.897 von Hotstock1 am 19.11.05 14:11:34[/posting]Dieser Hinweis ist tatsächlich vorhanden.

      Damit ist wohl alles klar ! ZAHLEN ! :D
      Nicht lesen, und dann sich aufregen - gar nix gut! :mad:
      Armes Deutschland ! :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:30:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      schließe mich #3 an.

      In der Artikelüberschrift sind von 2 Karten die Rede, im Text nur eine Karte.
      Der Verkäufer will somit auch die höhere ebay-provision umgehen. das ist nicht erlaubt.

      gib ihm saures! keine zahlung, rücktritt vom kauf wegen irreführung.
      wenn du das an ebay meldest, droht ihm wahrscheinlich sogar der ausschluss !!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:36:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      so astrein kommt die Auktion wirklich nicht rüber.
      Aber die Auktion läuft doch noch ne Zeit, zieh doch das Angebot zurück
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:38:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber anscheinend machen das mehrere Verkäufer. Schaut euch mal folgende Artikelnummer an: Artikelnummer: 7198165696

      Ich glaube, daß ich da keine Chance habe!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:42:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Tickets gibt es doch günstiger per Sofort-Kauf (eBay) :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:44:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      dafür gibts aber bei der Angebotserstellung das Feld "Menge", wo der Verkäufer die Stückzahl (z.B. 2) eingeben kann.
      Bei Gebotsabgabe kann man dann als Käufer die gewünschte Menge eingeben (also Bieten auf 1 oder 2 Stück) und der eingegebene Gebotsbetrag bezieht sich dann auf 1 Stück.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:49:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.878.118 von Hotstock1 am 19.11.05 14:38:22[/posting]also wenn der verkäufer gegen die anbieterbedingungen von ebay verstösst berührt das meiner meinung nach nicht den mit dir geschlossenen kaufvertrag..der dürfte wirksam sein..der verstoss gegen die anbieterbedingungen von ebay betrifft nur das rechtsverhältnis zwischen ebay und dem verkäufer, da ebay zuwenig gebühren erhält.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:51:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was mir bloß in jedem Angebot auffältt: Jeder Verkäufer schreibt grundsätzlich, ob der erzielte Angebotspreis für 1 Karte gilt oder für 2 Karten gilt. Warum sollte dann ein Verkäufer, der 2 Karten verkauft, schreiben, daß der erzielte Veerkaufspreis auch für beide Karten gilt. Es muß daher doch die Möglichkeit geben, daß man mehrere Karten verkauft, aber der Aktionspreis nur für eine Karte gilt.

      Ich glaube schön langsam, daß es mein Fehler war, daß ich daß Angebot nicht ganz und genau gelesen habe.

      Der Verkäufer verkauft zwar 2 Karten, aber der preis gilt nur für eine Karte.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:02:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      im text steht jedenfalls nicht, dass du beide karten abnehmen mußt ... :D

      anyway ... das man sowas im eifer des gefechtes mal überliest, kann passieren ... fakt ist, dass es nicht korrekt beschrieben und ziemlich irreführend ist.
      das angebot verstößt in dieser form auch gegen die ebay-richtlinien.

      ich würde daher nicht zahlen ... ganz im gegenteil, ich würde da in die offensive gegen, wenn er blöd kommt.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:09:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]18.878.426 von Rambold_Toni am 19.11.05 15:02:22[/posting]ich habe mir den text jetzt auch einmal durchgelesen...es steht zwar drin, dass der aktionspreis nur für 1 ticket gilt, aber nicht dass du beide tickets abnehmen musst...das ist auch meiner meinung nach missverständlich formuliert, so dass tatsächlich nur ein abschluss über ein ticket zustandegekommen sein könnte...wenn du nur ein ticket haben willst, würde ich darauf bestehen dass du es auch bekommst..wenn er schwierigkeiten macht, dann melde es ebay...andereseits, warum ziehst du dein angebot nicht zurück..die auktion läuft ja noch...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:23:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      ...genau, zurücktreten und dann wie mm10 schon sagte...per sofortkauf gibt es die teile für 160 mal 2 macht dann 320...fertich.

      ...wobei mir der schotter echt zu schade wäre :look:
      ...die würde ich eher verzocken..

      jone..
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 17:12:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also du brauchst sie jedenfalls nicht alle beide nehmen !
      Den Fehler hat er gemacht !
      aber die verschleierung des ( doppelten ) Preis ist ungültig ! Mach dir keine gedanken und zahl nicht !
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 17:52:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich würde mal ebay um eine Meinung zu so einem Vorgang bitten, die wissen sicher Näheres, angeblich wird der Käuferschutz ja großgeschrieben. Außerdem habe ich gerade diese Woche in meiner Briefmarkenzeitung ein Urteil gelesen, da ging es auch darum, ob eine Qualitätsbeschreibung in der Überschrift gilt, obwohl angeblich aus der Abbildung eine andere Qualität ersichtlich war. In diesem Fall meinte das Gericht, es sei aus der Abbildung nicht eindeutig ersichtlich gewesen, was für den Fall hier herzlich wenig sagt. Allerdings ging es bei dem Urteil auch darum, ob der Verkäufer den Vertragsabschluß anfechten kann. Denn der Käufer bestand auf Lieferung wie in der Überschrift beschrieben. Das war laut Urteil nicht mehr möglich, weil der Verkäufer nicht rechtzeitig (unverzüglich) die Anfechtung erklärt hatte, sondern mehr als 14 Tage lang versucht hat, den Käufer doch noch zur Abnahme zu bewegen. Daß die Beschreibung anders war, als das, was der Verkäufer verkaufen wollte, ist aber ganz klar nicht das Problem des Käufers. Der Verkäufer kommt da also nur auf dem Weg der Anfechtung heraus. Als Käufer sollte eine Anfechtung wegen Irrtums oder vielleicht sogar arglistiger Täuschung kein Problem sein, wenn sie sofort erklärt wird. §119 BGB mal lesen und 121 und 143. Frage ist ja auch, was man anstreben soll. Durchsetzung der Lieferung von 2 Karten oder Rücktritt vom Vertrag. Wenn man nach Auktionsende fordert, daß 2 Karten geliefert werden, weil man das irrtümlich angenommen hatte (schließlich gehört die Überschrift zur Beschreibung), müsste man als Käufer unverzüglich die Anfechtung bzgl. der eigenen Willenserklärung (Gebot) erklären. Das müsste reichen, um nicht zahlen zu müssen. Eine Gebotsrücknahme ohne Anfechtung ist aufgrund der ebay-Bedingungen wohl jetzt nicht mehr möglich. Will man die Lieferung von 2 Karten einklagen, besteht die Gefahr, daß der Verkäufer die Anfechtung seines Angebots erklärt. Schwer zu sagen, wie das ein Gericht entscheiden würde.
      Was ich geschrieben habe, ist aus dem Zeitungsartikel zitiert bzw. von mir noch dazuphilosophiert. Meine Meinung ist, daß das ein klassischer ebay-Nepp ist. Manche, die nur die Überschrift lesen, fallen darauf herein. Das sollte man sich auf keinen Fall gefallen lassen. Ich würde die Anfechtung erklären und den Vorgang an ebay melden. Irgendwer muß dem Verkäufer ja diese Methoden abgewöhnen!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 18:04:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      :cry:

      Das ist eindeutig gegen die Ebay-Regeln. Nicht zahlen und einfach abwarten. Das Angebot ist irreführend!!!

      Der viele Text und dann in Klammern der Vermerk ist eine Sauerei!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 18:25:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mal ne andere Frage. Wie kann man so blöd sein und 400€ für ein Ticket für Robbie Williams hinlegen? Und dann wird in Dtl. wieder gejammert, aber wie man sieht, haben die Leute noch genügend Geld. UNGLAUBLICH!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 18:45:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]18.879.704 von Kackbratze am 19.11.05 18:25:47[/posting]"Kackbratze" ... oder ein Nick sagt mehr als 1000 worte :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 18:49:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Naja, es sind ja nur 200 für EIN Ticket. Robbie selbst scheint ja inzwischen clean zu sein, aber was glaubt ihr eigentlich, wer die Drogen für die Groupies bezahlt? Billiger geht es gar nicht, seit die Nachschubwege aus Afghanistan mehr und mehr austrocknen. Spaß bei Seite, die Menschen wollen durch ein EVENT aus ihrem grauen schwarz-roten Alltag herausgerissen werden, dafür ist kein Preis zu hoch. Kommt außerdem darauf an, für wen das zweite Ticket ist. Ich könnte mir vorstellen, daß die Teilnahme an so einem Konzert, sagen wir einmal ein recht traumatisches Ereignis sein kann, das die Psyche eines Lebewesens völlig verändert.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 18:57:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]18.878.285 von Hotstock1 am 19.11.05 14:51:54[/posting]Das nennt sich Multiauktion bei ebay, wenn man mehrere gleichartige Artikel in einer Auktion versteigert und der Preis für einen Artikel gilt. Es gibt auch die Postenauktion für gleichartige Artikel, dann gilt der Preis für den ganzen Posten und der Preis je Artikel wird mit angezeigt. In der erweiterten Suche kann man gezielt nach solchen Angeboten suchen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 21:27:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      guckt mal in die bieterliste.
      da bieten nur newbies:rolleyes:

      in der angebotsüberschrift sowie in der beschreibung ist die rede von 2 karten.
      später nur noch von einer.....
      sehr suspekt.
      ich würde ebay darauf hinweisen,ggf.vom kauf zurücktreten oder auf beide beworbenen karten bestehen.
      :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 03:36:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      War doch noch jemand Dümmer 555€ ! Art. 7198066601
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 08:40:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      http://www.sueddeutsche.de/,panm3/kultur/artikel/347/64283/
      Robbie-Williams-Tour

      Nicht jede Karte verschafft Zutritt

      Wer den ehemaligen Boygroup-Barden Robbie Williams im Sommer live erleben will,
      sollte bis Samstag warten: Dann beginnt der offizielle Vorverkauf.
      Zwar werden schon jetzt im Internet Tickets verkauft - doch dabei könnte es sich um Fälschungen handeln.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 08:48:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ist genau wie an der Börse. Den Text lesen und verstehen. Wer das nicht kann, der kann mir nicht leid tun . Rechtlich gesehen ist der Vertrag gültig und wenn du nicht bezahlst oder eine Einigung mit ihm triffst, die für dich in Ordnung ist kann er eine Klage beim Zivilgericht gegen dich Einreichen. Er hat dich jedenfalls in der Hand.
      Wird aber bestimmt ein Superkonzert mal vom Preis abgesehen.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 09:53:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      555 € für eine Konzertkarte???? :eek::eek::eek:

      auch wenn`s 2 sind - das ist schon `Arschteuer` :D
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 10:15:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Bei dem Preis versteht man die Welte nicht mehr, auch wenn das Event bestimmt eine Super Show wird, mit diesem Geld könnte man alle Konzerte + Riverboat Shuffle (11 x) 2006 auf meiner Staudacher Musikbühne mit drei Personen besuchen, und da ist man 1 Meter von der Bühne mit dabei und das mindestens jedesmal über 3 Stunden.
      Aber das ist halt das Schicksal der kleinen Musiker, die für wenig Gagen die tollsten Gigs bringen und für die Veranstalter die mit Eintritten von 10,00 bis 15,00 € diese Gigs finanzieren müssen.

      Servus euer MojoAlex
      www.staudachermusikbuehne.de
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 17:42:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]18.885.420 von DALIDA am 20.11.05 08:48:07[/posting]Zum Glück ist der Käufer- bzw. Verbraucherschutz auch bei ebay-Auktionen etwas besser als an der Börse. An der Börse ist durch sehr restriktive Mißtrade-Regeln und die nur schwer durchsetzbare Prospekthaftung ein Rücktritt vom Vertrag weitgehend ausgeschlossen. An die Handelsteilnehmer werden hohe Anforderungen gestellt und sie müssen sich dem Reglement unterwerfen. Beim Kauf von einem gewerblichen Anbieter mit 14 Tagen Rückgaberecht, jahrelanger Garantie und Haftung für die Produktbeschreibung bis auf i-Tüpfelchen gelten andere Regeln. Das liegt auch daran, daß das Börsenrecht von gleichberechtigten Marktteilnehmern ausgeht, während BGB und Verbraucherschutzgesetze im weniger regulierten Markt für Sachen den Käufer besser schützen. Ich möchte mal die Gewerbeaufsicht sehen, wenn der Metzger Plakate aufhängt 2 Würste 1 Euro und von den Kunden dann aufgrund des Kleingedruckten behauptet, gemeint sei ein Euro pro Wurst. Dann hat Dich der Metzger auch nicht in der Hand, sondern kann froh sein, wenn er nächste Woche noch wurschteln darf.


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