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    Ermittlung Sonderwerbungskosten bzw. steuerliches Ergebnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.05 09:53:09 von
    neuester Beitrag 22.11.05 13:45:23 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.021.377
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      Avatar
      schrieb am 21.11.05 09:53:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe in diesem Jahr erstmals einen geschl.Fonds im
      Zweitmarkt erworben. Der Kauf erfolgte deutlich unter Pari
      und es viel kein Agio an. Wie sieht nun die steuerliche Betrachtung aus wenn der Fonds in diesem Jahr keine Ausschüttung vornahm ????
      Mir entstanden Kosten für die Vermittlung im Zweitmarkt,
      die Umschreibegebühr der Gesellschaft, Darlehenszinsen etc.
      Welche Kosten kann ich wie absetzen. Wie funtioniert das mit der Sonderwerbungskosten-Erklärung gegenüber der
      Fondsgesellschaft etc. Kann ich die Belege meiner Steuererklärung beifügen oder muß das alles über die
      Fondsgesellschaft laufen, Wie lange dauert so etwas ????
      Danke für Eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 11:11:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE:

      Spass vorweg :D
      ich würde mir mit der ersten Ausschüttung an Deiner Stelle zunächst ein VHS-Kurs in Deutsch als Muttersprache gönnen.
      ( bspw. es viel kein Agio an )

      Zu deiner Frage.

      Die Sonderbertiebsausgaben gibste bei der Fondsgesellschaft an. In der Regel haben diese dafür vorgesehene Formblätter.

      Zur exakten steuerlichen Betrachtung kann dir die Treuhänderin/Steuerberater der Fondsges. meist weiterhelfen. Je nach Fondsart und Fondskonstruktion entsteht für Dich ein anderes Steuerliches Ergebnis als für die anderen Gesellschafter.

      Welchen Fonds haste denn gekauft ?

      SOM :D
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 20:16:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      SOM und Du kommst gleich mit zur VHS ,...Sonderbetiebsausgabe:D:D
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 21:33:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ok, wir lernen..

      es ´viel´ kein Agio an (zweitmarktabstauber)
      es gibt ´Sonderbertiebsausgaben´´(SOM.you)
      es gibt ´Sonderbetiebsausgaben´ (WePeHA)

      Der VHS Kurs wird in jedem Falle gut gefüllt sein. :laugh::laugh::laugh:
      Und bevor jetzt einer meine Rechtschreibfehler sucht: Ich komme ja schon freiwillig :laugh::laugh::laugh:

      Um zum Thema zurückzukommen:

      Ob Ausschüttungen getätigt werden oder nicht spielt für das steuerliche Ergebnis keine Rolle (einige Ausnahmen gibt es, z.B. §15a Abs. 2 und 3 EStG, hier aber nicht einschlägig, das es keine Ausschüttungen gibt).

      Die Darlehenszinsen müssten bei der jährlichen Erfassung der Sonderbetriebsausgaben (ich habe jetzt 3x Kontrolle gelesen, dass ich die ja richtig geschrieben habe *lol*) durch die Fondsgesellschaft berücksichtigt werden. Die Belege hierfür (Zins- und Saldenbestätigungen) müssen also zur Fondsgesellschaft und haben nichts in Deiner persönlichen Steuererklärung zu suchen.

      Die Umschreibegebühren des Treuhänders müssten m.E. auch Sonderbetriebsausgaben sein.

      Die Kosten für die Vermittlung im Zweitmarkt müssten eigentlich so wie das Agio behandelt werden (sprich den über AfA abzuschreibenden Betrag erhöhen). Da würde mich die Auskunft der diversen Treuhandgesellschaften auch mal interessieren.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 22:28:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      darum habe ich doch die Betiebsausgabe wiederholt...:laugh:

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      schrieb am 22.11.05 13:18:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ohne Kenntnis der Art des erworbenen ZM-Fonds ist die Frage nach der steuerlichen Behandlung nicht zu beantworten. Da es wohl ein Schiffsfonds sein wird (andere Fonds sind im Zweitmarkt wohl kaum gehandelt), kommts drauf an, ob unter Tonnagesteuer gefahren wird oder nicht. Bei Emissionen der 90er Jahre dürfte dies ausnahmslos der Fall sein. M.E. wird es dann folglich nichts mit der Geltendmachung von Notar- Agio-, Finanzierungszinsen, Spesen, u.u.u. , da dann nur das pauschalierte TSt-Ergebnis zählt. Schließlich muss der CashFlow der Gesellschaft ja auch nicht "klassisch" versteuert werden.
      O.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 13:45:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      @normalotto

      bei Schiffsfonds unter Tonnagesteuer ist klar, dass es keine steuerlich relevanten Sonderbetriebsausgaben gibt. Allerdings gibt es im Zweitmarkt nicht nur Schiffsfonds und ich bin bei "zweitmarktabstauber" -in Anbetracht der Kenntnis seiner bisherigen Diskussionsbeiträge- davon ausgegangen, dass es sich um keinen Schiffsfonds (unter T-Steuer) handelt, sondern um einen Fonds mit "herkömmlicher" Gewinnermittlung.

      Grüße K1


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