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    Ltd.-Gründung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.05 16:42:44 von
    neuester Beitrag 17.12.05 11:14:41 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.027.101
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      Avatar
      schrieb am 16.12.05 16:42:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir Auskunft darüber geben, wie ich eine englische Limited gründen kann?

      Zum Hintergrund:

      Ich habe eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG an einer deutschen AG und möchte diese Beteiligung auf die Ltd. übertragen, damit ich sie in 5 Jahren steuerfrei verkaufen kann.

      Eine GmbH-Gründung ist mir aufgrund des hohen Eigenkapitals (25.000 €) nicht möglich, deshalb die Idee mit der Limited.

      Vielen Dank für Eure Hilfe!


      MfG
      H.Lunke
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 17:28:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nicht zu empfehlen.

      1.) die EK Anforderung bei der GmbH soll deutlich gesenkt werden
      2.) Bei der Ltd. fallen doppelte Abschlusskosten an
      3.) Bei der GmbH Gründung muss nur die Hälfte des EK (12.500) vorgewisen werden.
      4.) Eine Vorratsgesellschaft kannst du fast zu jedem beliebigen Preis kaufen. Hängt einfach vom Cash ab, den du mitkaufst. Theoretisch brauchst du also nicht zu gründen, sondern übernimmst zu 1 Euro, dann kaufst du auch nur einen Euro Cash.
      5.) Steuerlich wäre ich wegen DBA sehr vorsichtig.

      Wenn du es trotzdem machen willst, einfach googlen unter Ltd. gründen.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 17:35:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst eine Ltd. direkt in Großbritannien gründen unter der Adresse:
      http://www.duport.co.uk/companies-house/uk-companies-house.h…

      oder das ganze durch eine deutsche Firma durchführen lassen. Findest du viele (auch unseriöse)unter google.

      Aber ich muss derbewunderer recht geben, dass ich es dir nicht empfehlen würde.

      Sollte die Ltd. in eine Schieflage geraten, gibt es dort wesentlich schärfere Haftungsrichtlinien als bei der GmbH.

      Also überlege es dir gut.
      Viel Glück;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 17:39:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn du fünf Jahre halten willst, verlierst du bei höheren Buchhaltungs- und Abschlusskosten unter dem Strich mehr Geld, als du bei der GmbH Gründung (Euro 12.500 + Kosten) gespart hast.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 17:54:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @3 und @1

      Haftung ist definitiv schärfer. Und du gehst das Risiko ein, eine satte Abschreibung vornehmen zu dürfen, wenn die AG-Anteile in Schieflage geraten (bei fünf Jahren wäre ich da sehr vorsichtig). Wenn die AG Verluste schreibt, sitzt du sofort in der Sch...., egal ob voll oder at equity konsolidiert.
      Dann bist du (bzw. die Ltd.)sofort überschuldet und ob deutsches Insolvenzrecht (Inso-Strafrecht) anwendbar ist, ist zumindest fraglich.
      Und das ist nicht so spassig.

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      schrieb am 16.12.05 18:13:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @1 Bespreche mal mit deinem StB, ob du deine Beteiligung nicht schon jetzt in Form eines Termingeschäfts (abdiskoniert und Zahlung des Kaufpreises in fünf Jahren) veräußern kannst. Könnte klappen, hat bei mir schon mal geklappt, ist aber abhängig vom Verstand des Fianzbeamten vor Ort, vielen ist das zu kompliziert (im Prinzip ein Future).
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 19:06:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.316.442 von h.lunke2 am 16.12.05 16:42:44[/posting]Eine GmbH-Gründung ist mir aufgrund des hohen Eigenkapitals (25.000 €) nicht möglich

      Sie müssen die 25.000 € nicht in bar aufbringen. Die 25.000 € können auch in Form einer Sacheinlage (z.B. Auto, Computer, Aktien, Patente, usw.) aufgebracht werden.
      Zudem müssen auch nur 50% von 25.000 € Mindeststammkapital eingezahlt werden.

      Wenn Ihre Aktien also Aktien mindestens 12.500 € wert sind, dann können Sie mit diesen die GmbH gründen.

      Eine Ltd. ist nicht zu empfehlen. Der Verwaltungsaufwand ist hier über die Dauer gesehen höher.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 20:18:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      @1

      Posting 6 läuft drauf hinaus, den jetzt vom Käufer gezahlten Betrag steuerfrei zu stellen, um mit dem ersparten Betrag höhere (steuerpflichtige) Überschüsse erzielen zu können (Win-Win).

      Leuchtet halt nicht jedem Finanzbeamten ein. Manchem aber doch.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 20:20:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sorry, statt Käufer Verkäufer
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 09:52:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Und in 14 Tagen kannst du eine GmbH mit € 10.000,- Stammkapital gründen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 11:14:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      @floetzi:
      Bist du sicher? Ich dachte, das entsprechende Gesetzesvorhaben von Rot-Grün wurde im Bundesrat verhindert?


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