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    Ebay: Verbraucher oder Unternehmer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.05 17:30:03 von
    neuester Beitrag 30.12.05 20:11:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.029.490
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      Avatar
      schrieb am 30.12.05 17:30:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      HANDELSBLATT, Freitag, 30. Dezember 2005, 07:02 Uhr


      Ebay

      Rote Karte für Schwindler


      Versteigert ein Unternehmer Gegenstände bei Ebay, haben Verbraucher, die die Waren kaufen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Etliche Ebay-Versteigerer tarnen sich deshalb selbst als Verbraucher.

      Dem hat jetzt das Amtsgericht Bad Kissingen einen Riegel vorschoben. Unternehmer, so das Gericht sei jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbiete, wobei ein Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich sei. Für die Unternehmereigenschaft reiche es vielmehr, dass der Betreffende bei Ebay 154 Bewertungen erhalten habe und dort als Power-Seller geführt werde (Az.: 21 C 185/04).
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 17:40:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aha, da kann nun wohl auch jeder powerseller seine "Geschäftsaufwendungen" von der Steuer absetzen, oder wie?:eek:
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 18:37:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      154 Bewertungen und Powerseller :confused:

      Das geht wohl kaum, da man erst mit 500 Verkäufen monatlich und das über einen längeren Zeitraum Powerseller werden kann. :eek:

      Privater Powerseller, also wirklich, wer ist denn so blöd :cool:

      Gibt allerdings wirklich ganz schön emsige Privatverkäufer. Die haben dann mal locker Bewertungen im fünfstelligen Bereich und waren wenigstens so clever, sich nicht als Powerseller registrieren zu lassen.

      Freies Unternehmertum und Intelligenz gehen eben nicht unbedingt Hand in Hand :p
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 20:11:44
      Beitrag Nr. 4 ()

      Dem hat jetzt das Amtsgericht Bad Kissingen :rolleyes: einen Riegel vorschoben. Unternehmer, so das Gericht sei jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbiete, wobei ein Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich sei. :laugh:


      Mein Kommentar:
      1) Amtsgerichte entscheiden alles mögliche, mal so und mal so, je nach Befindlichkeit und Mageninhalt des Amtsrichters. :laugh:
      Letzte Instanz wird wie meist der BGH sein.
      Irgendwann ...

      2) Keine Gewinnerzielungsabsicht nötig für Unternehmertum?
      Die Finanzämter nennen das wohl `Liebhaberei`
      keine Aufwendungen absetzbar?

      Unternehmer, die keine Gewinne erzielen wollen
      -dürfen-müssen- können auch nicht mit Steuergeldern
      weltfremde Amtsrichter durchfüttern.
      Verkauft jemand auf Ebay, um Verluste zu machen?

      3) Ebay ist nach meiner Meinung ohnehin eine Service- und Sicherheitswüste..
      Über die Beschissquote gibts sehr unterschiedliche Zahlen, Ebay spielt das Problem konsequent runter.
      Wenn der Versteigerer ein Gauner im Ausland ist, hilft einem auch das Widerrufsrecht wenig.
      ;)

      -------------------------------------------------------

      @Nataly: Großer Dank an Dich für die vielen interessanten Infos besonders zu Steuerfragen, die Du während des ganzen Jahres hier reingestellt hast. Ich habe viele davon mit großem Interesse und Gewinn gelesen.

      Ich hoffe, Du kommst auch 2006 gelegentlich dazu, etwas zu schreiben.
      Schon die noch nicht endgültig fixierten Pläne der Bundesregierung zur Aktiengewinnbesteuerung ab 2007 werden, da praktisch eine Variante des Kirchhoff-Modells, sicher wieder für ausreichend Diskussionsstoff und Klärungsbedarf sorgen. ;)


      Gruß, Klinger


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