Alexanderwerke (Seite 104)
eröffnet am 08.01.06 11:38:49 von
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02.01.24 · dpa-AFX |
11.08.23 · EQS Group AG |
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Alexanderwerk AG
Remscheid
Wertpapier-Kenn-Nr. 503 200
ISIN DE 000 503 200 7
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am
Donnerstag, den 14. September 2006 um 11.00 Uhr
in den Räumen des Restaurants Schützenhaus, Schützenplatz 1, 42853 Remscheid stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
4. Neuwahl des Aufsichtsrates gemäß § 10 der Satzung
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre
― Herrn Dipl.-Kfm. Franz-Bernd Daum, Vorstand der Morrison AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
― Herrn Michael Lanik, selbständiger Berater, Stuttgart, Mitglied in den folgenden in- oder ausländischen gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien: Lintec Information Technologies AG, Welcomp AG
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung (genehmigtes Kapital)
Das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben, und unter gleichzeitiger entsprechender Ermächtigung des Vorstands wird § 4 Absatz 2 der Satzung wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 1. Juni 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.560.000,- durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge auszugleichen;
b) soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
c) soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt;
d) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung 10 v. H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei der Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bezeichneten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem Dritten oder den Dritten zu zahlen ist.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“
Bericht des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt 5 gemäß §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstandes, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Der Ausschuss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und führt zu Kosteneinsparungen.
Ferner ist ein Bezugsrechtsauschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i. S. d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien übernimmt mit der Verpflichtung, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne den Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können. Damit kommt die Gesellschaft schneller in die Verfügbarkeit der Einlagen, und es ist sichergestellt, dass das volle Kapitalerhöhungsvolumen platziert wird.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zurzeit nicht.
Der beantragte Bezugsrechtsausschluss für die Barkapitalerhöhungen in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 186 Abs. 3 Satz 2 AktG versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und durch schnelle Platzierung junger Aktien bei einem Investor einen höheren Mittelzufluss zu erzielen. Diese Ermächtigung ist auf 10 % des Grundkapitals begrenzt. Durch diese Vorgaben sind die Aktionäre vor einer unzulässigen Verwässerung ihres Anteilsbesitzes geschützt. Weiterhin besteht angesichts des begrenzten Volumens der Kapitalerhöhung für die Aktionäre grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft durch Zukäufe über die Börse zu bewahren.
Der Ausgabebetrag für die Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.
6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, am Ende von § 8 der Satzung die folgenden neuen Sätze 3 und 4 zu ergänzen:
"Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein."
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen des Weiteren vor, in § 22 der Satzung die Sätze 3 bis 5 ersatzlos aufzuheben.
7. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 7. September 2006, 24.00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellter Nachweis über den Anteilbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 7. September 2006, 24:00 Uhr, unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 24. August 2006, 00:00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind innerhalb der vorgenannten Fristen an folgende Adresse zu senden:
Alexanderwerk AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/FWA
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax 0421 / 36 03 153
E-Mail: HV@neelmeyer.de
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. Depotbank) oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.
Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind zu übersenden an:
Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefax 02191/ 795 - 202
Fristgerecht eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge können auf der Internetseite der Gesellschaft: www.alexanderwerk.com eingesehen werden.
Remscheid, im Juli 2006
Alexanderwerk AG
- Der Vorstand -
Remscheid
Wertpapier-Kenn-Nr. 503 200
ISIN DE 000 503 200 7
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am
Donnerstag, den 14. September 2006 um 11.00 Uhr
in den Räumen des Restaurants Schützenhaus, Schützenplatz 1, 42853 Remscheid stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
4. Neuwahl des Aufsichtsrates gemäß § 10 der Satzung
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre
― Herrn Dipl.-Kfm. Franz-Bernd Daum, Vorstand der Morrison AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
― Herrn Michael Lanik, selbständiger Berater, Stuttgart, Mitglied in den folgenden in- oder ausländischen gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien: Lintec Information Technologies AG, Welcomp AG
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung (genehmigtes Kapital)
Das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben, und unter gleichzeitiger entsprechender Ermächtigung des Vorstands wird § 4 Absatz 2 der Satzung wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 1. Juni 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.560.000,- durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge auszugleichen;
b) soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
c) soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt;
d) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung 10 v. H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei der Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bezeichneten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem Dritten oder den Dritten zu zahlen ist.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“
Bericht des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt 5 gemäß §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstandes, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Der Ausschuss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und führt zu Kosteneinsparungen.
Ferner ist ein Bezugsrechtsauschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i. S. d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien übernimmt mit der Verpflichtung, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne den Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können. Damit kommt die Gesellschaft schneller in die Verfügbarkeit der Einlagen, und es ist sichergestellt, dass das volle Kapitalerhöhungsvolumen platziert wird.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zurzeit nicht.
Der beantragte Bezugsrechtsausschluss für die Barkapitalerhöhungen in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 186 Abs. 3 Satz 2 AktG versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und durch schnelle Platzierung junger Aktien bei einem Investor einen höheren Mittelzufluss zu erzielen. Diese Ermächtigung ist auf 10 % des Grundkapitals begrenzt. Durch diese Vorgaben sind die Aktionäre vor einer unzulässigen Verwässerung ihres Anteilsbesitzes geschützt. Weiterhin besteht angesichts des begrenzten Volumens der Kapitalerhöhung für die Aktionäre grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft durch Zukäufe über die Börse zu bewahren.
Der Ausgabebetrag für die Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.
6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, am Ende von § 8 der Satzung die folgenden neuen Sätze 3 und 4 zu ergänzen:
"Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein."
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen des Weiteren vor, in § 22 der Satzung die Sätze 3 bis 5 ersatzlos aufzuheben.
7. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 7. September 2006, 24.00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellter Nachweis über den Anteilbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 7. September 2006, 24:00 Uhr, unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, den 24. August 2006, 00:00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind innerhalb der vorgenannten Fristen an folgende Adresse zu senden:
Alexanderwerk AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/FWA
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax 0421 / 36 03 153
E-Mail: HV@neelmeyer.de
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. Depotbank) oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.
Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind zu übersenden an:
Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefax 02191/ 795 - 202
Fristgerecht eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge können auf der Internetseite der Gesellschaft: www.alexanderwerk.com eingesehen werden.
Remscheid, im Juli 2006
Alexanderwerk AG
- Der Vorstand -
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.978.681 von Lintorfer am 23.07.06 15:48:06ich würde da gerne wissen ob wirklich operativ schwarz geschrieben wurde, denn in den sonstigen Erträgen und Aufwendungen steckt ganz schön viel drin.
...
Nicht das hier alles über Rückstellungen gelaufen ist.
warten wir aufs Halbjahr...
weiss einer wann?
...
Nicht das hier alles über Rückstellungen gelaufen ist.
warten wir aufs Halbjahr...
weiss einer wann?
Geschäftsbericht ist endlich online sieht auf den ersten Blick ganz gut aus![:)](//img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.064.372,20 Euro ist ja nach dem vor Jahr etwas
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.064.372,20 Euro ist ja nach dem vor Jahr etwas
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Sollte der GB nicht bald mal kommen.......
![:look:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/look.gif)
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.407.480 von Lintorfer am 04.07.06 14:38:25ich hatte eigentlich gedacht ich kann mal den Jahresabschluss sehen, denn die Zhalen kannten wir ja schon..
manunikat
manunikat
[DJ] DGAP-Adhoc: Alexanderwerk AG - Jahresergebnis
04.07.06 13:32
<ALX.XTR>
Alexanderwerk AG / Jahresergebnis
04.07.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Remscheid, den 04.07.2006: Das Jahresergebnis 2005 der Alexanderwerk AG ist
bestätigt worden. In 2005 wurde ein Umsatz in Höhe von 16.316 TEUR
erreicht. Der Umsatz konnte damit um 8% gegenüber dem Vorjahr gesteigert
werden.
Als Folge der erfolgreich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen wird für 2005 ein
positives Ergebnis ausgewiesen. Der Jahresüberschuss beträgt
1.054 TEUR (Vorjahr -2.034 TEUR).
Der Vorstand
DGAP 04.07.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid Deutschland
Telefon: 02191 / 795 - 0
Fax: 02191 / 795 - 202
E-mail: sandra.meese@alexanderwerk.com
WWW: www.alexanderwerk.com
ISIN: DE0005032007
WKN: 503200
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Geregelter Markt in
Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, München; Open Market
in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
July 04, 2006 07:32 ET (11:32 GMT)
04.07.06 13:32
<ALX.XTR>
Alexanderwerk AG / Jahresergebnis
04.07.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Remscheid, den 04.07.2006: Das Jahresergebnis 2005 der Alexanderwerk AG ist
bestätigt worden. In 2005 wurde ein Umsatz in Höhe von 16.316 TEUR
erreicht. Der Umsatz konnte damit um 8% gegenüber dem Vorjahr gesteigert
werden.
Als Folge der erfolgreich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen wird für 2005 ein
positives Ergebnis ausgewiesen. Der Jahresüberschuss beträgt
1.054 TEUR (Vorjahr -2.034 TEUR).
Der Vorstand
DGAP 04.07.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid Deutschland
Telefon: 02191 / 795 - 0
Fax: 02191 / 795 - 202
E-mail: sandra.meese@alexanderwerk.com
WWW: www.alexanderwerk.com
ISIN: DE0005032007
WKN: 503200
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Geregelter Markt in
Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, München; Open Market
in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
July 04, 2006 07:32 ET (11:32 GMT)
sorry, falscher thread
![:(](http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
meinst du nicht auch, es werden vorrangig die aktionäre beachtet!
es geht vermutlich nur um die gute stimmung bei den anlegern.
potentielle kunden oder geschäftspartner werden bei einem blick
auf die unverändert mittelalterliche website einen große bogen
um i.c. capital machen
es geht vermutlich nur um die gute stimmung bei den anlegern.
potentielle kunden oder geschäftspartner werden bei einem blick
auf die unverändert mittelalterliche website einen große bogen
um i.c. capital machen
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.017.142 von Hoke am 08.06.06 22:29:48wer cdc capital ist, ist doch völlig egal..
ich finde mal schön, dass man mal etwas zwischendurch hört und den Aktionären das Gefühl gibt beachtet zu werden.
Besser als die bekannten Pusherbriefe
manunikat
ich finde mal schön, dass man mal etwas zwischendurch hört und den Aktionären das Gefühl gibt beachtet zu werden.
Besser als die bekannten Pusherbriefe
manunikat
11.06.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
30.04.24 · wO Newsflash · Alexanderwerk |
30.04.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
15.03.24 · wO Newsflash · Alexanderwerk |
15.03.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
29.02.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
02.01.24 · dpa-AFX · Alexanderwerk |
11.08.23 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
06.07.23 · EQS Group AG · Alexanderwerk |