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    aufbewahrung von belegen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.06 23:31:12 von
    neuester Beitrag 31.01.06 14:02:20 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.033.110
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      Avatar
      schrieb am 16.01.06 23:31:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      dies ist eine Frage vor allem an Nataly:

      wie lange muß ich oder auch sollte ich kontoauszüge und wertpapierbelege aufbewahren?
      im historischen thread nr. 603964 wurde die frage bereits bezüglich der banken und ihren verpflichtungen gestellt.

      vielen dank bereits jetzt für die antworten:D

      cura
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 05:33:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      HI,
      aus Steuerrechtlicher Sicht genau 5 Jahre.
      In diesem Zeitraum kann vom Finanzamt eine Steuerprüfung vollzogen werden.:mad:
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 07:26:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Leider falsch!

      10 Jahre, seit letztjähriger Gesetzesänderung!
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:41:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.744.221 von curacanne am 16.01.06 23:31:12[/posting]Als Privatperson gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 08:52:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin deiner Meinung. Privatpersonen haben keine Aufbewhrungspflicht von Belegen. Lediglich die Rentenversicherungsnachweise, sofern vorhanden, müssen aufbewahrt werden.

      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 17.01.06 09:17:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]19.745.940 von BaronvonHabsburg am 17.01.06 08:41:01[/posting]wenn sie vom Finanzamt zurück geschickt wurden. Bei Elster müssen sie doch aufbewahrt werden, weil nicht ans FA mitgeschickt.

      #5
      Rentenversicherungsnachweise kann man auch in die Tonne klopfen, lediglich aus Beweisgründen und wenn was schief geht, sollte man sie haben - eine Pflicht besteht da nicht
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 09:26:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Cura:
      Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
      Für Arbeitnehmer gibt es keine Aufbewahrungspflicht für Belege. Auch für "private Veräußerungsgeschäfte" ist mir keine Aufbewahrungspflicht bekannt.
      Aber:
      "Eine etwaige Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die sich aus den Bestimmungen des Handels-, Steuerrechtes oder nach anderen Vorschriften ergibt (z.B. Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen) bleibt hiervon unberührt."
      (Zitat aus dem Schreiben meines FA, mit dem mir meine ESt-Belege zurückgeschickt wurden).
      Die längste Frist beträgt 10 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 09:55:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      pflicht nicht, aber wenn die noch mal aus irgend einem Grund nachsehen wollen, kannst du sehen, wie du die unterlagen herbeischaffst;)

      monatsauzüge von jahren werden teuer. ein paar hundert € macht das dann schon.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 11:10:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      hallo an alle, vielen Dank für Eure Antworten, so lasse ich denn die papiere weiter schmoren:D

      cura
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 14:02:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      wenn Du Spekulationsgewinn beim finanzamt anmeldest und die Belege dem Finanzamt nicht zusendest 10 Jahre, wenn das Amt die Belege zurcüksendet steht es auf dem Anschreiben!!!


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