Arbeitszimmer in gemieter Wohnung für Fortbilung absetzen???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.06 13:38:28 von
neuester Beitrag 30.01.06 18:30:17 von
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Hallo
habe letztes Jahr ein Fortbiludugsstudium belegt
würde gerne mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung erwähnen weiß aber nicht ob ich das überhaupt kann
oder wie ich es absetzen kann, als Werbungskosten vielleicht
da es ein Fernstudium ist brauch ich ja Platz zum lernen und für den PC.
Benütze das Programm Wiso Sparbuch 2005/2006,
kann mir einer ein Tipp geben wie ich es richtig mache mit dem Arbeitszimmer???
habe letztes Jahr ein Fortbiludugsstudium belegt
würde gerne mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung erwähnen weiß aber nicht ob ich das überhaupt kann
oder wie ich es absetzen kann, als Werbungskosten vielleicht
da es ein Fernstudium ist brauch ich ja Platz zum lernen und für den PC.
Benütze das Programm Wiso Sparbuch 2005/2006,
kann mir einer ein Tipp geben wie ich es richtig mache mit dem Arbeitszimmer???
Fernstudium läuft auch heute noch, sofern es kein Erststudium unter dem Begriff Werbungskosten.
Maximal sind 1250 € abzugsfähig, da - dies unterstelle ich - für diese Art der Fortbildung der aktuelle Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Größe des Arbeitszimmers ins Verhältnis der Gesamtgröße der Wohnung ergibt %-Satz der abzugsfähigen WK der gesamten Kosten der Mietwohnung.
Vielleicht hilft dies als erster Einstieg.
cu
pegru
Maximal sind 1250 € abzugsfähig, da - dies unterstelle ich - für diese Art der Fortbildung der aktuelle Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Größe des Arbeitszimmers ins Verhältnis der Gesamtgröße der Wohnung ergibt %-Satz der abzugsfähigen WK der gesamten Kosten der Mietwohnung.
Vielleicht hilft dies als erster Einstieg.
cu
pegru
Dies ist aber ein Staatlich geprüfter Lehrgang und vom Staat anerkant, ist auch ein Erststudium soweit ich es verstanden hab und ist auch ein berufsbezogenes Studium
also müsste ich die vollen Kosten steuerlich geltend machen können oder bin ich da falsch informiert?????
also müsste ich die vollen Kosten steuerlich geltend machen können oder bin ich da falsch informiert?????
Wenn es sich tatsächlich um ein Erststudium handelt, sind die Aufwendungen des Arbeitszimmers keine Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben abziehbar. Der Abzug des AZ ist auf max. 1250 Euro begrenzt, da das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
Alles klar vielen Dank Leute
bin immer wieder froh meine Fragen hier reinzuposten
werde versuchen das Beste daraus zu machen
cu
Sanshe
bin immer wieder froh meine Fragen hier reinzuposten
werde versuchen das Beste daraus zu machen
cu
Sanshe
@Sanshe:
Welchen Beruf übst du aus und um was für einen Fernlehrgang handelt es sich?
Welchen Beruf übst du aus und um was für einen Fernlehrgang handelt es sich?
Hallo Nataly
freut mich das du mir auch helfen möchtest
du bist nämlich hier kann man sagen eine Liegende
Ich mache ein Fernstudium zum Maschinenbautechniker am Samstagen besuche ich die Schule und am sonsten lerne ich abends zuhause.
freut mich das du mir auch helfen möchtest
du bist nämlich hier kann man sagen eine Liegende
Ich mache ein Fernstudium zum Maschinenbautechniker am Samstagen besuche ich die Schule und am sonsten lerne ich abends zuhause.
Beruflich bin ich
Verfahrensmechaniker
Verfahrensmechaniker
@Sanshe:
Für mich ist das Weiterbildung im ausgeübten Beruf und damit sind die Kosten als Werbungskosten voll absetzbar.
Für mich ist das Weiterbildung im ausgeübten Beruf und damit sind die Kosten als Werbungskosten voll absetzbar.
Zu #7:
Liegende ??
Naja, manchmal liege ich schon.
Aber du meinst sicher: Legende
Und zur Sache: Ich meine, von einer erstmaligen Berufsausbildung kann hier nicht die Rede sein; ausgehend vom ausgeübten Beruf (Verfahrensmechaniker) soll hier durch Weiterbildung die Grundlage für bessere berufliche Möglichkeiten und damit für höhere Einkünfte zu Nutz und Frommen von Herrn Steinbrück geschaffen werden.
Liegende ??
Naja, manchmal liege ich schon.
Aber du meinst sicher: Legende
Und zur Sache: Ich meine, von einer erstmaligen Berufsausbildung kann hier nicht die Rede sein; ausgehend vom ausgeübten Beruf (Verfahrensmechaniker) soll hier durch Weiterbildung die Grundlage für bessere berufliche Möglichkeiten und damit für höhere Einkünfte zu Nutz und Frommen von Herrn Steinbrück geschaffen werden.
Super
vielen Dank
ich glaube ich bin den richtigen Weg gegangen mit
diesem Studium
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