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    CEW2 Bezugsrechtsbörse => heute letzter Tag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.06 13:24:12 von
    neuester Beitrag 27.03.06 12:57:39 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.047.221
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      Avatar
      schrieb am 14.03.06 13:24:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hier nochmal die (eBundesanzeiger)-Veröffentlichung des von CE Consumer AG in Ce Global Sourcing AG umbenannten Unternehmens:




      ce Global Sourcing AG
      München Bezugsaufforderung an die Aktionäre der ce Global Sourcing AG zur Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft
      10.03.2006


      Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der
      ce Global Sourcing AG (vormals ce CONSUMER ELECTRONIC AG)
      und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
      ce Global Sourcing AG
      München
      - WKN 508222 / ISIN DE0005082226 -
      Bezugsaufforderung an die Aktionäre der ce Global Sourcing AG
      zur Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft
      Bezugsangebot i.S.v. § 186 Abs. (5) Satz 2, Abs. (2) Satz 1 AktG

      In der außerordentlichen Hauptversammlung der ce Global Sourcing AG (vormals firmierend unter ce CONSUMER ELECTRONIC AG) vom 7. Dezember 2005 ist u.a. beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.514.523,00, eingeteilt in 25.514.523 Stückaktien, zum Ausgleich von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229ff., 228 Abs. (1) AktG auf EUR 0,00 herabzusetzen und zugleich das auf EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.551.452,00 auf bis zu EUR 2.551.452,00, mindestens jedoch auf EUR 50.000,00, durch Ausgabe von bis zu 2.551.452, mindestens jedoch 50.000, neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2005 zum Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, mit der Maßgabe gezeichnet und übernommen werden, diese den Aktionären im Verhältnis 10:1 (bezogen auf das bisherige Grundkapital) zum Bezug zu einem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Bezugspreis im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zu gleichen Bedingungen anzubieten. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Bezugspreis auf EUR 1,05 für jede neue Aktie festgelegt.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot

      der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, bekannt:

      Den Aktionären der Gesellschaft werden hiermit die neuen Aktien von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, in der Zeit

      vom 15. März 2006 bis 28. März 2006 17 Uhr MEZ einschließlich

      zum Bezugspreis von EUR 1,05 je Stückaktie im Verhältnis 10:1 (vor Kapitalherabsetzung) zum Bezug angeboten. Für jede Aktie, die in einem Depot bei einem Kreditinstitut verwahrt wird, erhält der Aktionär am 14. März 2006 (nach Börsenschluss) im Verhältnis 1:1 jeweils ein Bezugsrecht der Gesellschaft in sein Depot eingebucht, wobei 10 Bezugsrechte zum Bezug von 1 neuen Aktie berechtigen. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist der jeweilige Bestand an alten Aktien am 14. März 2006 (nach Börsenschluss). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN A0JCY4 bzw. ISIN DE000A0JCY45) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Die Aktionäre sind aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN A0JCY4 / ISIN DE000 A0JCY45) auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Als Bezugsrechtsnachweis für die neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer A0JCY3 / ISIN DE000A0JCY37. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens am 28. März 2006, einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos. Die Altaktien werden ab dem Beginn der Bezugsfrist „ex Bezugsrecht“ notiert.

      Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch die Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschließheim, im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

      Für den Bezug wird die bankübliche Provision berechnet.

      Die neuen Aktien werden von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, gezeichnet soweit Bezugsrechte ausgeübt und ggf. verbleibende Aktien von Privatinvestoren gezeichnet werden. Die Verbriefung der neuen Aktien erfolgt in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als Wertpapiersammelbank verwahrten Globalurkunde nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Die Einzelverbriefung ist gemäß der Satzung der ce Global Sourcing AG ausgeschlossen.

      Mit Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister erlöschen sämtliche auf den Namen lautenden Altaktien der Gesellschaft, diese Bestände der Aktionäre werden ausgebucht. Der börsenmäßige Handel mit Altaktien wird am Börsenhandelstag vor der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingestellt.

      Die Einbeziehung der neuen Aktien in den Börsenhandel (Freiverkehr/Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse ist vorgesehen, nicht jedoch vor Eintragung der Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Kapitalerhöhung im Handelsregister.


      Risikohinweis:

      Die neuen Stückaktien sind noch nicht ausgegeben. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass gegen die am 7. Dezember 2005 beschlossene Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Kapitalerhöhung Anfechtungsklagen anhängig sind. Die Gesellschaft hat in diesem Zusammenhang ein Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG eingeleitet, um eine gerichtliche Feststellung dahingehend zu erreichen, dass die Anfechtungsklagen der Eintragung der Durchführung und damit der Wirksamkeit der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen nicht entgegenstehen. Das Landgericht München I hat am 9. März 2006 dem Freigabeantrag der ce Global Sourcing AG auf bestandskräftige Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses stattgegeben. Das Freigabeverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Sollte aus Sicht der Gesellschaft das Freigabeverfahren nicht rechtskräftig gewonnen werden, können die Anfechtungsverfahren die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung weiter verzögern und ggf. sogar verhindern. Die Lieferung der neuen Aktien könnte sich sodann ebenfalls weiter verzögern, ggf. ganz unterbleiben oder müsste unter Umständen rückabgewickelt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte steht daher unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung im Handelsregister. Wann hiermit gerechnet werden kann, hängt insbesondere von einem rechtskräftigen Abschluss des Freigabeverfahrens oder der Anfechtungsprozesse ab und ist gegenwärtig nicht abzusehen. Sollte die Eintragung der Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung im Handelsregister nicht bis einschließlich 30. September 2006 erfolgt sein, wird die Kapitalerhöhung nicht mehr durchgeführt und die von Altaktionären geleisteten Zahlungen des Bezugspreises für neue Aktien zurückgezahlt.

      Die ce Global Sourcing AG befindet sich derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation. Die zeitnahe Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen ist für die weitere Existenz der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verzögerung der Eintragung der Durchführung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen bzw. ein gänzliches Unterbleiben derselben zur Insolvenz der ce Global Sourcing AG führen kann.

      Im Falle von Leerverkäufen trägt ausschließlich der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangene Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung der entsprechenden Aktien erfüllen zu können.


      Verkaufsbeschränkung:

      Die Bezugsrechte und die daraus stammenden neuen Aktien sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.




      München, im März 2006

      ce Global Sourcing AG

      Der Vorstand







      :D
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 13:30:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also, für den noch schwebend unwirksamen Kapitalschnitt und die damit zusammenhängende schwebend unwirksame Kapitalerhöhung können heute letztmalig alte Aktien zugekauft werden, um die Bezugsrechte, die heute abend eingebucht werden sollen, nutzen zu können.




      mit den Altaktien wird man noch jede Menge anfangen können:


      1. laufen die Anfechtungsklagen, mit -wie ich meine- guten Aussichten, dass die a.o. HV vom 07.12.05 wiederholt werden muß

      2. wird der Kapitakschnitt und die Kapitalerhöhung dann nicht zur Eintragung kommen


      3. Liegt aufgrund der angefochtenen Beschlüsse ein Delisting vor. Wegen dieser Verfahrensweise wird es (wahrscheinlich) noch ein Spruchverfahren geben, wo ein Abfindungsanspruch für Kleinaktionäre festgelegt werden soll. Dieser Abfindungsanspruch sollte zwischen 0,35 und 1,4x Euro per share liegen können.


      4. Beim www.icg-ev.de wurde eine Tauschbörse eingerichtet. Dort könnten diejenigen, die ihre Bezugsrechte nicht nutzen wollen oder können Interessenten finden, die die Bezugsrechte gerne (kostenlos) übertragen bekommen, um sich ohne Altaktien an der Kapitalerhöhung zu beteiligen und für je 10 Bezugsrechte 1 neue Aktie zu 1,05 Euro beziehen könnten.




      Der Kapitalschnitt auf 0 ist nämlich von Gesellschaftsseite nur vorgenommen worden, um die Alt-Kleinaktionäre herauszudrängen, ohne ihnen dafür eine Abfindung zahlen zu wollen.

      Der Vorstand der Gesellschaft hat bereits erklärt, dass er von den 50.000 bis 2,51 Mio Aktien für 1 Mio Euro neue Aktien kaufen könnte.

      Warum ? Damit er die Stimmrechtsmehrheit bekommt.



      Und sowas sollte man verhindern, wenn ein angestelltes Organ seine Kapitalgeber ausplündern möchte.


      :mad:






      :D
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 15:24:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      CE Consumer = Tod!!!


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:52:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wann ist eigentlich der Stichtag, wann die alten verfallen sollen?

      Also angeblich auf Null!

      ???????


      Also wann genau soll Sie TOT sein?
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 12:45:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich sehe schon, von euch hier hat keiner auch nur den Funken einer Ahnung wie und was oder warum.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

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      schrieb am 27.03.06 12:57:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.957.758 von Gabriel111 am 27.03.06 12:45:10Steht doch alles im Zwickmühle-thread.

      Die alten Aktien sind im Moment je nach Ansicht nichts, 20,x cent oder 1,4x Euro wert.


      :D


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