Softline - eine Chance ?? (Seite 101)
eröffnet am 23.03.06 13:55:09 von
neuester Beitrag 16.04.24 14:01:47 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 38.683.029 von Paral am 07.01.10 13:28:04Schau mal unter der neuen WKN A1CSBR. Da tut sich zumindest etwas
Merkwürdig. Immer noch kein Kurs und kein Handel.
Feiertag in Offenburg. Die hatten wohl keine Lust, einen Preis festzustellen.
Stimmt Myway, das ist mir auch aufgefallen. In der Regel macht man Kapitalherabsetzung und -erhöhung in einem Schritt. Muss zwar nicht, aber es scheint weniger aufwändig zu sein.
Also könnt ihr weiter gespannt sein, wie da Kapital hineinkoommt. Der Prometheuskäufer konnte die Prometheus einbringen und bekommt entsprechend neue Aktien der Softline.
Das ist alles irgendwie eigenartig, aber Ihr kennt Euch inzwischen wohl besser aus. Solche Kapitalmaßnahmen sind immer irgendwie geheimnisvoll. Also nichts Besonderes.
Ich sehe noch kein durchziehendes Konzept. Das muss nicht Negativ sein. Die Aktionäre sind die letzten, die das erfahren.
Also könnt ihr weiter gespannt sein, wie da Kapital hineinkoommt. Der Prometheuskäufer konnte die Prometheus einbringen und bekommt entsprechend neue Aktien der Softline.
Das ist alles irgendwie eigenartig, aber Ihr kennt Euch inzwischen wohl besser aus. Solche Kapitalmaßnahmen sind immer irgendwie geheimnisvoll. Also nichts Besonderes.
Ich sehe noch kein durchziehendes Konzept. Das muss nicht Negativ sein. Die Aktionäre sind die letzten, die das erfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.664.100 von Paral am 04.01.10 21:50:47Besten Dank für die Erklärung. Ich hatte mir jetzt auch nochmals die §§ angeschaut und die Bekanntmachung 2 mal durchgelesen ;-) > bin jetzt schlauer.
Danke!!!
Danke!!!
Der Vorstand liegt doch eh schon hinter dem Zeitplan oder? Ursprünglich sollten Kapitalschnitt und erhöhung, sowie der Rückkauf von Prometheus bis zum Jahresende erledigt sein. Außerdem sollte es ja noch eine weitere Beteiligung geben...und jetzt gibt es nicht mal eine Information zur Hauptversammlung...ärgerlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.663.640 von Venomous am 04.01.10 20:46:22Wenn man die ganzen Pargraphhen weglässt, heißt das: Für 10 Aktien, die Du jetzt besitzt bekommmst Du eine Neue. Die ist dann an der Börse allerdings, wenn alles gut geht, das zehnfache wert.
allerdings als Eigenkapital in der AGnnur noch 1EUR für bisher 10 EUR. Das interessiert Anleger aber wenig.
Kriegst ne Mitteilung von der Bank, dass du nur noch ein 10tel der Aktien hast. Den Kurs siehst Du wie üblich. In der Regel müsste er danach um die 2 EUR pro Aktie liegen.
Wenn der Wert der AG unter 50 % des Eigenkapitals gefallen ist, ist so ein Schritt notwendig. Neues Kapital kan nur beschafft werden zu 1 EUR pro Aktie. Es geht also um frisches Kapital, das reinkommen soll. Sie können jetzt Investorenn anbieten, neue Aktien zu 1,50 zu kaufen. Dir auch. Werden sie auch.
1 EUR für eine Aktie, die mit 20 Cent gehandelt wird, zahlt keiner. Daher ist diese Kapitalherabsetzung notwendig.
allerdings als Eigenkapital in der AGnnur noch 1EUR für bisher 10 EUR. Das interessiert Anleger aber wenig.
Kriegst ne Mitteilung von der Bank, dass du nur noch ein 10tel der Aktien hast. Den Kurs siehst Du wie üblich. In der Regel müsste er danach um die 2 EUR pro Aktie liegen.
Wenn der Wert der AG unter 50 % des Eigenkapitals gefallen ist, ist so ein Schritt notwendig. Neues Kapital kan nur beschafft werden zu 1 EUR pro Aktie. Es geht also um frisches Kapital, das reinkommen soll. Sie können jetzt Investorenn anbieten, neue Aktien zu 1,50 zu kaufen. Dir auch. Werden sie auch.
1 EUR für eine Aktie, die mit 20 Cent gehandelt wird, zahlt keiner. Daher ist diese Kapitalherabsetzung notwendig.
Hat jemand damit schoneinmal Erfahrungen gemacht und kann mal posten, worauf zu achten ist?
WKN 720 600 / ISIN DE0007206005
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Softline AG vom 11. Dezember 2009 hat u.a.
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 10.141.369 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,-, im Wege der
vereinfachten Einbeziehung von Aktien nach §237 Abs. 1 Satz 1 2.Fall in Verbindung mit Abs. 3
Nr. 1 AktG um EUR 9,- auf EUR 10.141.360,- herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch
die Einziehung von 9 Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der
Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese
Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, für die unter Tagesordnungspunkt 5 zu
beschließende vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur
Deckung sonstiger Verluste durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis herbeizuführen. Aufschiebend bedingt auf die Eintragung des
Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 10.141.369,- im Wege der
vereinfachten Einbeziehung von Aktien nach §237 Abs. 1 Satz 1 2.Fall in Verbindung mit Abs. 3
Nr. 1 AktG um EUR 9,- auf EUR 10.141.360,- im Handelsregister wird das dann in 10.141.360
Stückaktien eingeteilte Grundkapital in Höhe von dann EUR 10.141.360,- nach den Vorschriften
über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von
Aktien im Verhältnis 10 zu 1 herabgesetzt um EUR 9.127.244,- auf EUR 1.014.136,- um in der
Gesamthöhe von EUR 9.127.224,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu
decken. Die Durchführung geschieht in der Art, dass jeweils zehn auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammengelegt werden.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten
Einbeziehung von 9 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung
des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch
Zusammenlegung von Aktien wurde am 16. Dezember 2009 in das Handelsregister beim
Amtsgericht Freiburg eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 5.
Januar 2010, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Aktien
haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien der Softline AG sind in einer Dauer-Globalurkunde verbrieft, die
bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre
auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die
Aktionäre der Softline AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand
an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer
entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum
6. Januar 2010
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 an der Börse
München. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 5. Januar 2010.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Softline AG nach
dem Stand vom 5. Januar 2010, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- (ISIN DE0007206005) tritt eine (1)
konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- (ISIN DE000A1CSBR6).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm
Aktienspitzen (ISIN DE000A1CSBQ8) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden
Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Softline AG werden zur Durchführung einer
erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 20. Januar 2010
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder
des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden
Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um
einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1CSBQ8) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können,
werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen
zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung
der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen
werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Softline AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN
DE000A1CSBR6, Börsenkürzel SFD1) im Freiverkehr/M:access der Börse München wird am 6.
Januar 2010 aufgenommen.
WKN 720 600 / ISIN DE0007206005
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Softline AG vom 11. Dezember 2009 hat u.a.
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 10.141.369 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,-, im Wege der
vereinfachten Einbeziehung von Aktien nach §237 Abs. 1 Satz 1 2.Fall in Verbindung mit Abs. 3
Nr. 1 AktG um EUR 9,- auf EUR 10.141.360,- herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch
die Einziehung von 9 Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der
Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese
Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, für die unter Tagesordnungspunkt 5 zu
beschließende vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur
Deckung sonstiger Verluste durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis herbeizuführen. Aufschiebend bedingt auf die Eintragung des
Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 10.141.369,- im Wege der
vereinfachten Einbeziehung von Aktien nach §237 Abs. 1 Satz 1 2.Fall in Verbindung mit Abs. 3
Nr. 1 AktG um EUR 9,- auf EUR 10.141.360,- im Handelsregister wird das dann in 10.141.360
Stückaktien eingeteilte Grundkapital in Höhe von dann EUR 10.141.360,- nach den Vorschriften
über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von
Aktien im Verhältnis 10 zu 1 herabgesetzt um EUR 9.127.244,- auf EUR 1.014.136,- um in der
Gesamthöhe von EUR 9.127.224,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu
decken. Die Durchführung geschieht in der Art, dass jeweils zehn auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammengelegt werden.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten
Einbeziehung von 9 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung
des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch
Zusammenlegung von Aktien wurde am 16. Dezember 2009 in das Handelsregister beim
Amtsgericht Freiburg eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 5.
Januar 2010, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Aktien
haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien der Softline AG sind in einer Dauer-Globalurkunde verbrieft, die
bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre
auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die
Aktionäre der Softline AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand
an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer
entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum
6. Januar 2010
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 an der Börse
München. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 5. Januar 2010.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Softline AG nach
dem Stand vom 5. Januar 2010, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- (ISIN DE0007206005) tritt eine (1)
konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- (ISIN DE000A1CSBR6).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm
Aktienspitzen (ISIN DE000A1CSBQ8) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden
Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Softline AG werden zur Durchführung einer
erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 20. Januar 2010
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder
des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden
Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um
einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1CSBQ8) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können,
werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen
zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung
der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen
werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Softline AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN
DE000A1CSBR6, Börsenkürzel SFD1) im Freiverkehr/M:access der Börse München wird am 6.
Januar 2010 aufgenommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.556.548 von myway24 am 12.12.09 13:01:09Keine Ahnung. Ich war nicht dort.
gibts eigentlich irgendwelche infos von der hauptversammlung gestern? war da überhaupt irgendwer außer dem vorstand?