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    Aktiensplit oder Gratisaktien? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.06 11:53:46 von
    neuester Beitrag 06.04.06 13:19:56 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.051.590
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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 11:53:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe folgenden Punkt in der Tagesordnung einer HV gefunden. Kann mir hier jemand sagen, ob es sich dabei um einen Aktiensplit oder die Ausgabe von Gratisaktien handelt?

      Das Grundkapital von 1.429.000,00 Euro wird aus Gesellschaftsmitteln um 2.858.000,00 Euro auf 4.287.000,00
      Euro erhöht, und zwar durch Umwandlung der in der
      Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage
      in Höhe eines Teilbetrages von 2.858.000,00 Euro
      in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe
      von 2.858.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
      durchgeführt. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im
      Verhältnis 1:2 zu. Sie nehmen am Gewinn vom Beginn des
      laufenden Geschäftsjahres 2006 an teil.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 12:49:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.050.620 von Daywalker04 am 03.04.06 11:53:46so wie ich das sehe : weder noch
      es handelt sich um eine kapitalerhöhung durch ausgabe neuer aktien
      1:2 ist das bezugsverhältnis für bestehende aktionäre

      eigentlich wollte ich mich nur wegen deinem nick melden...
      find ich cool...so fühle ich mich ,wenn ich in der früh aus der arbeit komme...
      muss jedes mal an blade denken:)
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:00:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hm, vielleicht hätte ich noch etwas mehr posten sollen:

      "Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
      trägt die Gesellschaft."

      Ja, schon nen cooler Film (bzw. mehrere)
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:04:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.051.552 von Daywalker04 am 03.04.06 13:00:15Das sind Gratisaktien. Echter Split ist eine Teilung des Nennwerts.
      Der Endeffekt ist aber der selbe - doppelt so viele Aktien zum halben Wert :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:06:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wo liegt denn eigentlich der Unterschied zwischen Aktiensplit und Gratisaktien?

      Ein Versuch: Bei nem Aktiensplit bleibt das Grundkapital gleich, nur der Nennwert je Aktie wird verringert?

      Bei Gratisaktien wird dagegen Gewinnrücklage/Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, womit sich letzteres und damit auch die Zahl der Aktien erhöht (bei gleichbleibendem Nennwert?).

      Demnach würde es sich also um Gratisaktien handeln?!?

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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:06:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.051.628 von Daywalker04 am 03.04.06 13:06:04Genau !
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:07:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.051.628 von Daywalker04 am 03.04.06 13:06:04p.s.: umgangssprachlich ist auch das ein Split.
      fast alle Splits werden so durchgeführt.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:12:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.051.603 von big_mac am 03.04.06 13:04:04Okay, warst Du wohl etwas schneller ;-)

      Wie sieht es denn dann mit Steuern aus? Gratisaktien werden so ähnlich wie Dividenden behandelt, d.h. sie müssen zur Hälfte versteuert werden... oder nicht?

      Hier meine (halsbrecherische) Theorie. Der Aktienkurs fällt von ca. 90 auf 30 --> Negative Spekulationsgewinne in Höhe von 60 Euro je Aktie.

      Zwei Gratisaktien im Wert von je 30 Euro ... 60 Euro "Dividende" muss versteuert werden?


      Bonusfrage: Wie sieht es mit der Spekufrist für die neuen Aktien aus? Beginnt das Jahr von vorn?
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:26:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      stimmt
      sorry, hab mich geirrt...
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 13:30:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.051.910 von tom2006 am 03.04.06 13:26:12Nichts für ungut...

      Danke für Eure Kommentare... die Steuerfrage ist noch offen ;-)
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 14:11:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Meiner Ansicht nach handelt es sich eindeutig um Gratisaktien. Wurde bei Ceotronics in 2003 auch durchgeführt. Die hatten damals das Kapital aus Gesellschaftsmitteln von 3 Mio um 3 Mio auf 6 Mio erhöht.

      Beim Verkauf dieser Gratisaktien innerhalb eines Jahres nach Einbuchung sind Steuern auf Spekulationsgewinne zu zahlen. Bei der Berechnung werden einfach die Bezugskosten der Erstaktien (im vorliegenden Fall) halbiert.

      Alles klar?
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 14:39:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.052.599 von nonpareille am 03.04.06 14:11:13Danke!

      Hm, das ist ja dann ein wenig dumm...

      Mal angenommen ich hab 100 Aktien vor 11 Monaten für 90 gekauft und sie stehen nun immer noch da. Nun werden die Gratisaktien ausgegeben, ich hab anschließend 300 Aktien und der Kurs sinkt auf 30. Ebenso sinkt mein Kaufpreis auf 30. Zunächst also nichts gewonnen oder verloren, nur dass die Spekufrist für 200 Aktien von vorne losgeht, richtig?!?

      Aber würde dies nicht implizieren, dass alle anderen, die schon über 12 Monate drin sind und auf Gewinnen sitzen ihre Aktien verkaufen?!? Naja, natürlich nicht alle, aber einige? Zumal sich die Aktie vervierfacht hat in den letzten anderthalb Jahren :look:
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 17:10:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Gratisaktien hatte ich noch nie. Die steuerliche Behandlung interessiert mich aber auch. Werden die 2 Gratisaktien wie eine Dividende von € 60,- behandelt? Wird erst versteuert, wenn die Gratisaktien verkauft werden?

      Welche Steuer wird fällig? Spekusteuer oder Kapitalertragssteuer? Bei Spekusteuer könnte ich ja nach 1 Jahr steuerfrei bleiben. Warum schütten nicht alle AGen ihre Dividende als Gratisaktien aus?
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 11:16:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Als Aktionär gewinnt man zunächst nichts bei Gratisaktien. Wie bei einem Split wird der Kurs halbiert oder gedrittelt. Meistens steigt aber nach einer Gratisaktien-Aktion oder Split der Kurs. Dafür gibt es keine rechnerische Begründung. Das ist Börsen-Psychologie.

      Es ist klüger die neuen Aktien 1 Jahr zu halten, um Gewinne steuerfrei realisieren zu können.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 12:04:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      nonpareille,
      danke für dein posting #14. Es beantwortet leider nicht die Frage von Daywalker und mir nach der steuerlichen Behandlung. Ich gebe einmal selbst eine wahrscheinlich falsche Antwort.

      1 alte Aktie hatte einen Kurs von 90,00. Nach den Gratisaktien liegt der Kurs bei 30,00.

      Da die alte Aktie 2 neue Aktien zu 30,00 abgeworfen hat, ergibt sich eine Dividende von € 60,- . Diese Dividende wird jedoch nicht sofort nach dem HEV versteuert sondern erst nach einem Verkauf der Gratisaktien. Da es sich bei dem Verkauf um die Realisierung der Dividende handelt und nicht um ein Spekugeschäft, wird auch nach einem Verkauf nach mehr als 1 Jahr Steuer fällig.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:04:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.051.714 von Daywalker04 am 03.04.06 13:12:25sorry, euer Steuerrecht ist mir wirklich zu hoch :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:52:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.066.004 von alzwo am 04.04.06 12:04:06Das halte ich für eher unwahrscheinlich, dass die "Dividende" erst beim Verkauf der Aktie als Kapitalertrag versteuert wird...
      würde dies nicht dann auch bedeuten, dass der zu versteuernde Betrag von der Höhe des Aktienkurses am Verkaufszeitpunkt abhängt? Und was wäre mit den "alten Aktien" beim Fall von 90 auf 30... könnte man negative Spekugewinne geltend machen?


      ein Buch mit sieben Siegeln für mich :(
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 15:16:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Daywalker,
      wie gesagt, ich glaube, daß meine Antwort falsch ist. Ich hoffe, daß es jemand besser weiß.

      Eine gewisse Logik hätte es, wenn der Kursverlust der alten Aktie als Spekuverlust behandelt wird. Kann man ja nach jedem Dividendenabschlag erzielen. Logik ist bei der Steuer aber nicht unbedingt hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 15:22:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Im übrigen gibt es tatsächlich stock-dividenden. Wie die versteuert werden, weiß ich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 15:34:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.069.318 von alzwo am 04.04.06 15:22:51Ich hoffe mal es wird mehr Licht in die Sache kommen, wenn das Unternehmen seinen JA 2005 veröffentlicht und damit Aussagen über die Gewinnverwendung macht.

      Bislang ist der Punkt nur der Tagesordnung für die HV zu entnehmen, und noch nicht auf Onvista, Finanznachrichten oder in irgendwelchen Analysten-Berichten zu finden.

      Ich für meinen Punkt spekuliere mal auf eine Rally im Vorfeld, wie es bei Splits statistisch gesehen häufig vorkommt, auch wenn sich natürlich fundamental nix ändert.

      Und vielleicht findet sich ja doch noch ein Steuerfachmann, denn uns hier weiterhelfen kann.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:39:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry Freunde, ich war gestern in Eile. Nachfolgend der Versuch, die gestellten Fragen erschöpfend zu beantworten. Ich muss vorausschicken, dass ich kein Steuerberater bin, sondern nur ein fachkundiger Laie, der sich seit Jahren mit dieser Problematik herumschlagen muss.

      @ daywalker04
      Dein Gedankengang bei dem Beispiel der 100 Aktien ist richtig. Du hast nun 300 Aktien zu 30,00 €. Dein Kapital ist gleich geblieben. Lediglich verlängert sich die Speku-Frist für die neuen 200 Aktien. Solltest du nach 2 Monaten die ersten 100 Aktien verkaufen, wären die evtl. Gewinne steuerfrei. Bei den neuen 200 Stck. musst du 1 Jahr warten, um die evtl. Gewinne steuerfrei zu vereinnahmen.
      Sollte jemand die Alt-Aktien schon länger als 12 Monate halten, so kann er diese nach dem Prinzip "first-in-first-out" steuerfrei verkaufen. Bei seinen "neuen" Aktien beginnt wieder die 12-Monate-Frist.
      Der Bezug von Gratisaktien löst keine Körperschaftssteuer aus. Das wird vom Finanzamt nicht wie eine Dividende angesehen. Warum auch, kein Kapitalzuwachs, weil der Kurs entsprechend gesplittet wird. Logischerweise kann man hier nur negative Speku-Gewinne generieren, wenn der Kurs unter Einstand fällt und sich die zu verkaufenden Aktien in der 12-Monats-Periode befinden.

      @alzwo
      Die Gratisaktien werden vom FiAmt wie beim Split behandelt - nur dass (im Gegensatz zum Aktien-Split) bei den "neuen" Aktien die 12-Monate-Spekufrist neu beginnt.
      Kapitalertragssteuer wird bei der Ausgabe von Gratisaktien nicht fällig.
      Tatsächlich schütten Firmen Dividenden als Gratisaktien aus. Z.b. macht die Computerfirma ACER aus Taiwan dies seit Jahren. Ungefragt erhälst du auf einmal im depot eine nachricht, dass dir soundsoviel Aktien als "Stock-Dividend" zugebucht wurden. Bei ACER ist das wie eine Kapitalerhöhung zu verbuchen und der Aktionär hat praktisch zugekauft.
      Angelsächsiche Unternehmen fragen wenigstens die Aktionäre, ob sie die Dividende bar haben möchten, oder ob sie zu einem bestimmten Tag eine noch zu bestimmende Anzahl Aktien haben möchten. Hier ist es wichtig für eine Entscheidung, die in dem Land anfallenden
      Steuern zu beachten. Auch diese Aktien zählen in Deutschland wie ein Neubezug.

      @alle
      Wenn man an der Börse solche "Zuwächse" hat, die man selbst nicht beeinflussen kann, so sollte man sich mit der daraus folgernden steuerlichen Behandlung auskennen - oder zumindest seinen kundigen Steuerberater fragen. Das evtl. böse Erwachen kommte meistens Jahre später, wenn u.U. das Finanzamt mitmischt.


      Sorry, die Erklärungen wurden etwas lang. Ich hoffe, dass damit alle Fragen von mir beantwortet wurden.
      Gruss Euer nonpareille
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:46:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      Vielen Dank!!!
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 12:57:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      nonpareille,
      aha danke. Beispiel: Ich kaufe ein paar Tage vor der Gratisaktion 100 alte Aktien zu 81,00. Sie steigen auf 90,00 und fallen am "Gratistag" auf 30,00. Ich verkaufe einen Tag später 300 Aktien zu 31,00.

      Dann habe ich einen Spekuverlust von 100*50 = 5000 und einen Spekugewinn von 200*1 = 200 erzielt. Ohne Berücksichtigung der Ordergebühren.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 13:52:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      Du hast keinen Verlust erlitten. Dein Wert ist immer noch derselbe.
      Beim Verkauf der 300 zu 31 beträgt dein Gewinn 1.200,00 und ist als Speku-Gewinn zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 18:08:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      nonpareille,
      schon klar, daß ich keinen echten Verlust erlitten habe. Beim Dividendenabschlag mache ich für das FA einen Spekuverlust, obwohl ich die Dividende erhalten habe. Im "Gratisfall" senkt der Computer der Depotbank den Einkaufkurs der alten Aktien also entsprechend.

      Auch bei den Gratisaktien wird als Kaufkurs nicht der Kurs bei Einbuchung zugrunde gelegt. Es wird ein Durchschnittskurs aus meinen vorherigen Käufen errechnet??
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 10:51:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      @alzwo
      Der Begriff "Dividendenabschlag" kommt bei Gratisaktien nicht ins Spiel.

      Du kannst normalerweise nicht vom Durchschnittskurs ausgehen. Alle Gratisaktien haben einen Bezugspunkt; das ist der Einkaufspreis der Altaktien.
      Beispiel:
      Du kaufst im Juni 2002 von Ceotronics 200 Aktien zu je 8,00 Euro.
      Im Juli 2002 kaufst du nochmal 100 Stücke zu 9,00 Euro
      Im August 2002 beziehst du 300 Stücke zu 7,50 Euro.

      Im Februar 2003 erhälst du von Ceotronics 600 Gratisaktien.

      Nun verkaufst du im März 2003 insgesamt 400 Aktien zu je 5,00 Euro.

      Nach der "first-in-first-out"-Methode berechnet sich der Speku-Gewinn wie folgt: Einkauf der 400 Stücke zu je 4,00 Euro. Macht also 400,00 Euro Speku-Gewinn.
      Bei einem evtl. Verkauf von Teilmengen musst du jedesmal die o.a. Berechnungsweise anwenden.
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 12:12:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.099.033 von nonpareille am 06.04.06 10:51:43Das macht jetzt aber keinen Sinn, ich hätte eher folgende Aufteilung für die 400 Aktien gemacht...

      Zuerst die 200 Juni Aktien (zu 4 Euro Einstieg), dann die 100 Juli (zu 4,50) und dann noch 100 von der August-Tranche (zu 3,75)
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 13:19:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      nonpareille,
      danke für die Mühe. Treffende Beispiele sind schwierig. Bleiben wir einmal bei dem Beispiel in #26. Hinzufügen möchte ich noch den Kurs bei Einbuchung der Gratisaktien. Er soll 4,30 betragen. Außerdem verkaufe ich nicht 400 Stück sondern erst 600 Stück und einen Tag später wieder 600 Stück zu 5,00.

      Den Spekugewinn für die ersten 600 Stück übergehen wir. Der Depotbankcomputer wird wohl meine Einkaufskurse halbiert haben. Welchen Spekugewinn mache ich mit den zweiten 600 Stück? 600 * ( 5,00 – 4,30 ) = 420 ?


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