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    Eine Perle kaum gesehen TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.06 16:48:27 von
    neuester Beitrag 09.06.17 20:19:14 von
    Beiträge: 201
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      schrieb am 05.04.06 16:48:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG

      Mertensstraße 63, 13587 Berlin

      Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag, den 12. Mai 2006 um 17.00 Uhr im Tagungsraum der TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Mertensstraße 63, 13587 Berlin ein. Einlaß ab 16.30 Uhr.


      Tagesordnung

      1.
      Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2005.

      2.
      Beschlußfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 vor.


      3.
      Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2005.

      Den Aktionären unserer Gesellschaft soll wieder eine Dividende ausgezahlt werden.


      Der Vorstand schlägt vor, den Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von EUR 229.968,85 und den Jahresüberschuss 2005 in Höhe von EUR 518.858,04 wie folgt zu verwenden:


      a)
      Verteilung an die Aktionäre
      je dividendenberechtigter Stückaktie:

      Ausschüttung Dividende
      EUR 0,17


      zus. Sonderdividende
      EUR 0,05


      insgesamt
      EUR 0,22
      EUR 330.000,00


      b)
      Einstellung in die Gewinnrücklagen

      EUR 0,00


      c)
      Gewinnvortrag auf das nächste Jahr

      EUR 418.826,89.










      4.
      Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes.





      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 zu entlasten.







      5.
      Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.





      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 zu entlasten.







      6.
      Wahlen zum Aufsichtsrat.





      Nach §14 Abs. 2 unserer Satzung endet die Amtszeit des Aufsichtsrats mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung.


      Der Aufsichtsrat schlägt die Herren Max Engler, Eckart G. Winterhoff und Klaus Breitkopf zur Wiederwahl für eine weitere Amtszeit vor.










      7.
      Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2006.





      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlußprüfer für das Kalenderjahr 2006 zu bestellen.





      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, dem 05.05.2006, bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem Notar oder bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist es erforderlich, dass die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens am Montag, dem 08.05.2006, bei der Gesellschaft eingereicht wird.

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Wenn Sie Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie diese an


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      Herr Jörg Saupe
      Mertensstraße 63
      13587 Berlin
      (Telefax 030/33978-199)


      oder per E-Mail an


      info@tsb-ag.de


      zu richten. Dies ist auch die Adresse, an die eventuelle Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG („Gegenanträge“) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

      Wir werden etwaig eingehende Anträge von Aktionären, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetseite


      www.tsb-ag.de


      veröffentlichen. Es werden dabei nur die bis zum 21.04.2006, 24.00 Uhr eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



      Berlin, den 04. April 2006

      Jochen Huber
      Vorstand

      Ich denke die sidn auf seh guten Wege:cool: Besonders die Sonderdiv finde ich gut
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 19:08:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessanter Wert den Du da "ausgegraben" hast ! Kommt auf jeden Fall mal auf meine Watchlist.

      Folgene Meldung habe ich noch entdeckt:


      Namensänderung der Telefunken SenderSystem Berlin AG

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG / Diverses/Diverses

      Corporate-Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die TELEFUNKEN SenderSysteme Berlin AG ändert ihren Namen in TRANSRADIO
      SenderSysteme Berlin AG.

      Wir wissen, dass Sie von der TELEFUNKEN Sendersysteme Berlin AG einen hohen
      Standard an Qualität und Service gewohnt sind und wir versichern Ihnen,
      dass unsere Leistungen durch die Namensänderung nicht beeinträchtigt
      werden.

      In naher Zukunft werden wir, Schritt für Schritt, das TELEFUNKEN Logo gegen
      das TRANSRADIO- Logo auf unseren Schriftstücken und Veröffentlichungen
      austauschen. Wir sind auch weiterhin unter den alten Telefonnummern und
      Emailadressen für Sie erreichbar.

      Der Grund unserer Namensänderung beruht nicht auf einer Änderung der
      Eigentumsverhältnisse oder der Führungsstruktur des Unternehmens.

      In der Vergangenheit hat unser Unternehmen unter dem Namen Telefunken
      exzellente analoge Sender entwickelt. Mit dem neuen Markennamen TRANSRADIO
      will unser Unternehmen in das digitale Zeitalter der Rundfunktechnik gehen
      und diesen technologischen Sprung mit einem neuen Namen zum Ausdruck
      bringen.

      Die Geschichte des Namens TRANSRADIO lässt sich bis auf das Jahr 1918
      zurückverfolgen. Mit der Einführung des Duplex-Verkehrs bei
      Funkverbindungen im Jahre 1919 erlangte die Firma TRANSRADIO weltweite
      Anerkennung.

      Aufbauend auf diesem traditionsreichen Markennamen TRANSRADIO werden wir
      auch in Zukunft mit unseren Senderanlagen technologisch immer einen Schritt
      voraus sein.



      Frank Surauf
      f.surauf@tsb-ag.de
      Tel 0049/30/33978502


      EquityStory AG 10.01.2006
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 17:29:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da hat heute jemand vor der HV noch einige Stücke abgegeben. Kurs in Frankfurt -10%
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 18:06:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      wollte wohl keine Dividende:laugh::D
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 18:13:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Na ssowas auf www.faz.net ist doch tatsächlich eine Bericht über Transradio veröffentlicht worden...

      Elektrotechnik

      Aktie von Transradio scheint Boden gefunden zu haben


      21. Juni 2006
      Es ist lange her, daß der Name Telefunken mehr als eine glorreiche Vergangenheit hatte. 1903 als Gesellschaft für drahtlose Telegraphie von AEG und Siemens aufgrund des Streits der beiden Firmen um die Patente für Techniken zur drahtlosen Nachrichtenübermittlung gegründet, gehörte sie nicht nur zu den Pionieren des Radios.

      Telefunken entwickelte den bis heute noch gängigen PAL-Fernseh-Standard, lieferte 1936 die ersten Direktübertragungen von der Olympiade in Berlin. 1961 baute man das erste deutsche Stereo-Studio. 1967 fusionierte man mit der AEG.

      Nur noch wenig ist geblieben

      In den siebziger Jahren war das Unternehmen zunehmend nicht mehr in der Lage sich gegen den Wettbewerb der japanischen Elektrokonzerne zu wehren. 1982 ging man ins Vergleichsverfahren, 1985 endete die Geschichte des Unternehmens.

      Übrig blieben verschiedene Unternehmensteile. So vertreibt die Elektronik-Kette „Electronic Partner“ unter dem Markennamen Telefunken ein Fernsehgerät. Neben der Telefunken Licenses, die die Namensrechte überwacht, trägt derzeit nur die Telefunken Racoms wieder den alten Markennamen, nachdem diese über die Dasa und die EADS ihren Weg gefunden hat.

      Den Markennamen abgeben mußte dagegen die Telefunken Sendersysteme. Nach langen Verhandlungen mit der Telefunken Licences hatte man im Jahr 2005 endgültig keine Einigung über die Bedingungen zur Nutzung des Namens und der Marke erzielen können. Seit dem heißt das Unternehmen jetzt Transradio Sendersysteme und greift damit auf den Namen eine Telefunken-Tochter zurück, die in den Jahren nach 1919 speziell für den Telegraphenverkehr und den Überseefunk zuständig war.

      Transradio sorgt für die Verbindung

      Transradio ist auf die Forschung, Entwicklung und Konstruktion von modernen Mittel- und Ultrakurzwellen-Sendern sowie Anlagen zur Verbreitung des digitalen Rundfunks (DRM) spezialisiert und produziert kundenspezifische Komplettanlagen. Das Unternehmen liefert und managet schlüsselfertige Projekte, die alle Einrichtungen beinhalten, um eine Sendeanlage zu betreiben.

      Die Zukunft des Unternehmens liegt vor allem im DRM-Bereich. Viele Sender nutzten immer noch Technik aus den siebziger und achtziger Jahren. Dabei setzt Transradio nicht unbedingt auf Neu- und Ersatzinvestitionen, sondern auch auf die Installation sogenannter „Exciter“, die es erlauben, alte Sendeanlagen - vor allem aus dem Haus Telefunken - ohne Qualitätsverlust weiter zu nutzen. Profitieren kann man aber auch von einem Trend zu leistungsfähigeren UKW-Sendern.

      Das Geschäft erweis sich in den vergangenen Jahren als äußerst wechselhaft. Das Jahr 2003 bescherte nach Angaben des Unternehmens aufgrund der allgemein gedrückten weltwirtschaftlichen Lage und der starken Aufwertung des Euro einen starken Umsatzeinbruch um 53 Prozent von 17,8 auf 8,4 Millionen Euro, von dem man sich 2004 mit einem Umsatz von 13,9 Millionen wieder erholen konnte. 2005 jedoch ging der Umsatz abermals um rund 15 Prozent auf 11,9 Millionen Euro zurück.

      Volatiles Geschäft

      Etwas weniger volatil entwickelte sich der Gewinn. Das Ergebnis der gewöhnlichen
      Geschäftstätigkeit brach 2003 um 94 Prozent auf 110.000 Euro ein. Im Jahr 2004 legte es indes um den Faktor Sieben wieder zu und konnte 2005 trotz der Kosten der Markeneinführung und des Umsatzrückganges um weitere 38 Prozent auf 1,08 Millionen Euro gesteigert werden.

      Seit 2004 werden Dividenden gezahlt, zuletzt 22 Cent für das Geschäftsjahr 2005. Ungünstiger hat sich allerdings die Bilanzstruktur entwickelt. 2005 sank die Eigenkapitalquote um rund neun Prozentpunkte auf 34 Prozent, da sich die Verbindlichkeiten des Unternehmens drastisch um rund 60 Prozent auf das Rekordniveau von 7,56 Millionen Euro erhöhten.

      Wenig Freude machte auch die Auftragslage für das laufende Jahr 2006. Mit Stand des Geschäftsberichts lag der Auftragseingang im vergangenen Jahr mit 9,68 Millionen Euro um 54 Prozent unter dem des Jahres 2004. Auch der Auftragsbestand war zum 31. Dezember rund 15 Prozent niedriger als ein Jahr davor. Verbessert hat sich die Lage im Bereich „Sonstige Aufträge“ - doch das reichte nicht aus um die Einbrüche in den Bereichen Mittel- und Ultrakurzwelle auszugleichen.

      Aktie scheint Boden gefunden zu haben

      Der Kurs der Aktie, der in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres kometengleich von 3,65 Euro auf 10,95 Euro emporgestiegen war, hat seitdem deutlich konsolidiert. Indes hat die Dynamik dieses Trends nachgelassen.

      Dennoch ist von einem Trend nach oben nichts zu sehen, auch wenn das Papier am Mittwoch auf Xetra ein Plus von 8,9 Prozent auf 5,99 Euro verzeichnet. Indes wurden dabei keine Stücke umgesetzt.

      Prognosen für den Wert gibt es keine. Setzt man das Ergebnis des Vorjahres an, so ergibt sich für die Aktie ein KGV von zehn und eine Dividendenrendite von knapp unter drei Prozent. Berücksichtigt man die Veränderung des Auftragseingangs, so ist die Bewertung ungünstiger.

      Eine Chance für die Aktie könnte sich ergeben, wenn der digitale Rundfunk endlich den großen Durchbruch erleben würde. Doch darauf wartet man nun schon längere Zeit ohne durchschlagenden Erfolg. Insofern ist die Transradio-Aktie eigentlich eher ein Dividendenwert. Da sich die Notierung nun schon längere Zeit im Bereich von 5,50 bis sechs Euro hält, scheint sie auch einen Boden gefunden zu haben.
      Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.

      Text: @mho
      Bildmaterial: FAZ.NET, picture-alliance / dpa, picture-alliance / dpa/dpaweb, picture-alliance/ dpa/dpaweb, ullstein

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      schrieb am 03.08.06 17:54:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.042 von Muckelius am 21.06.06 18:13:30Ich war heute wieder mal nach längerer Zeit auf der Homepage von Transradio. Und siehe da: Neues Layout.

      Unter der Rubrik News findet sich u.a. folgende Nachricht vom 27. Juli:

      27 Juli 2006

      TRANSRADIO mit weltweit erster DRM-Aussendung auf Langwelle nach ETSI / ITU

      TRANSRADIO hat in Zusammenarbeit mit der T-Systems Media&Broadcast GmbH den weltweit ersten Langwellen–Hochleistungssender im DRM-Mode in Betrieb genommen. Weltweit ist es erstmalig gelungen, eine DRM-Aussendung auf Langwelle zu realisieren, die vollständig die Anforderungen an die spektrale Reinheit der Aussendung nach ETSI EN 302 245-1 und ITU SM.1541 einhält.
      Der Sender, ein TRAM/P 500L, wurde im Jahre 1999 von der TELEFUNKEN Sendertechnik GmbH in Zehlendorf bei Oranienburg installiert. Auf der Langwelle 177 kHz wird das Programm Deutschlandradio Kultur gesendet.
      Avatar
      schrieb am 19.08.06 07:41:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.302.041 von Muckelius am 03.08.06 17:54:47Der Handel mit Transradio Aktien zeigt seit Monaten eine Auffälligkeit! Es werden ständig Blöcke zu 1000 Stück gehandelt! Zuletzt auf dem Niveau von 5,60 Euro (mal ist das Volumen etwas größer oder kleiner, je nachdem ob weitere Anleger auf dem Markt agieren)

      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:51:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.302.041 von Muckelius am 03.08.06 17:54:47Heute bisher Umsätze von 2500 Stück. Dazu 5000 Stück zu 5,40 Euro im Geld. Irgendeine Adresse oder sogar mehrere haben die Aktie für sich entdeckt. Zuletzt war zu beobachten - so war zumindest mein Eindruck-, dass mit langen Atem immer wieder Stücke im Tausender-Bereich eingesammelt wurden....
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 15:31:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.179.085 von Muckelius am 06.11.06 17:51:15Neues Jahreshoch in Frankfurt! :keks:
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 16:53:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 18:25:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.488.546 von Indexking am 17.11.06 16:53:08Kurs bei 7 Euro. Jetzt bin ich aber mal auf die nächsten Tage gespannt, ob der Block -der am Börsenplatz Frankfurt im Angebot steht- weiter "angeknabbert" wird
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 17:04:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.551.303 von Muckelius am 20.11.06 18:25:33Zwischenzeitlich hatte der Käufer sein Kaufbemühungen eingestellt und dem Kurs Gelegenheit gegeben sich etwas nach unten zu "erholen". Nun sind scheint er wieder dezent weiterzukaufen, denn die üblichen Orderstückelungen zu 1000 Stück sind wieder da!
      Avatar
      schrieb am 18.01.07 15:53:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.814.189 von Muckelius am 10.01.07 17:04:06Schöne Umsätze heute! :keks:
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 10:18:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.012.532 von Muckelius am 18.01.07 15:53:01Auch am Freitag sind wieder größere Stückzahlen über den Tisch gegangen. Am zeiten Tag in Folge auch über Xetra. Sofern ich das nachvollziehen kann, war die Xetra-Stückzahl der höchste Tagesumsatz mit der Aktie auf dieser Handelsplattform! Der Grund der vermehrten Umsätze ist mit unbekannt. Vielleicht ist der Satz auf der Homepage mit dem Transradio auf offene Stellen hinweist ein erster Fingerzeig: "Transradio expandiert"
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 13:45:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Schade, dass so wenig bekannt ist :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 18:31:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.076.766 von mondstein81 am 21.01.07 13:45:39..heute hat schon wieder jemand sein Kleingeld investiert...
      Avatar
      schrieb am 02.03.07 14:07:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.519.656 von Muckelius am 08.02.07 18:31:39dito
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 08:47:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Stetig geht es weiter...step by step
      Avatar
      schrieb am 26.04.07 18:16:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.339.443 von trojanerin am 17.03.07 08:47:25Letztes Jahr war die HV am 12 Mai. Und dieses Jahr lässt man uns etwas länger warten....
      Avatar
      schrieb am 05.05.07 10:06:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.018.579 von Muckelius am 26.04.07 18:16:58gestern wurden 2000 Stück zu 7,20 Euro gesucht.

      Anbei mal Informatives aus 2004 also quasi aus der "Mottenkiste":
      (Quelle:http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=1465)
      brand eins 7/2004
      Das geht: Neustart mit 96

      Beinahe wäre auch der letzte Rest der Traditionsfirma Telefunken verschieden. Dass das Unternehmen auch heute noch quicklebendig ist, verdankt es seinen Mitarbeitern. Die nahmen ihr Schicksal in die eigenen Hände.
      Text: Corinne Ullrich Foto: Jan Friese

      • Alles begann mit einem Liquidator, der nicht liquidieren wollte. „Überlegt euch mal was!“, forderte er vier leitende Angestellte der Telefunken Sendertechnik GmbH in Berlin auf. Dabei waren neue Ideen so ungefähr das Letzte, was der Entwicklungsleiter Jochen Huber und seine drei Kollegen im Kopf hatten. Schließlich war das Aus für ihre Firma beschlossene Sache. Doch der Liquidator ließ nicht locker. Ein Traditionsunternehmen mit einzigartigem Know-how und bestem Ruf dichtmachen? Nein! Er holte eine Unternehmensberatung zur Bestandsaufnahme und Entwicklung erster Strategien ins Haus – und die vier ließen sich anstecken. Sie setzten sich hin, dachten nach und fragten ihre Kollegen: Wie könnten wir weitermachen?

      Am besten mit dem, was wir am besten können: dem Entwickeln und Verkaufen von Sendertechnik, von Längstwellen bis in den Millimeterwellenbereich. Diese Nische war neben dem großen Namen übrig geblieben vom einstigen deutschen Vorzeigekonzern. Die guten Jahre, in denen Telefunken von Radios, Tonbandgeräten und Fernsehern bis zum Flugsimulator alles produziert hatte, waren längst vorbei.

      In den achtziger Jahren war das Unternehmen in seine Einzelteile zerlegt worden. Die Sparte Sendertechnik – weltweit nach wie vor führend – bekam alle paar Jahre neue Eigentümer, 1996 die amerikanische Continental Electronics Corporation. Unzufrieden mit dem zu geringen Ertrag ihrer Neuerwerbung, beschlossen die Amerikaner drei Jahre später, Telefunken zu liquidieren. Allerdings geordnet: Abfindungen wurden gezahlt, Kündigungsfristen eingehalten und begonnene Projekte abgeschlossen. Ein großer Pluspunkt für die künftigen Eigentümer.

      Die allerdings redeten sich erst einmal den Mund fusselig. Mit den Banken, die nicht mitzogen, und mit ihren Kollegen. Mit all denen, die sie gern dabei haben wollten, und auch mit denen, die sie nicht dabei haben wollten. Das Aussortieren, die Überzeugungsarbeit auch in Momenten, in denen man selbst nicht überzeugt ist – „das war ganz furchtbar!“, sagt Jochen Huber.

      36 von 120 Mitarbeitern ließen sich schließlich überzeugen, legten ihre Abfindung in die Firmenkasse und manchmal noch etwas mehr. Weiteres Kapital kam von der Schweizer Senna Finanz Holding. Die kannte das Team von gemeinsamen Projekten und war bereit, unternehmerisches Risiko mitzutragen. Im Gegensatz zu den Banken. „Unser Bankberater kam nicht einmal zu unserem Termin wegen der Senatsbürgschaft mit“, sagt Huber.

      Am 16. März 2000 ging die neue Firma wieder als GmbH an einem neuen Standort mit neuem Kapital und neuer Geschäftsleitung an den Start. Die Mitarbeiter machten einfach weiter – allerdings mit niedrigerem Gehalt, was anfänglich zu Unmut führte. Der neue Geschäftsführer kam ganz demokratisch zu seinem Posten, seine künftigen Mitarbeiter trugen ihm den Job an. „Das war nicht unbedingt mein Herzenswunsch“, sagt ganz bescheiden der ehemalige Geschäftsführer und heutige Vorstandsvorsitzender Huber. Bereits fünf Monate nach dem Neustart wurde die Firma in eine AG umgewandelt, um das Mitarbeiter-Inhaber-Konstrukt zu vereinfachen. Statt ihre Gesellschaftsanteile über einen Treuhänder zu verwalten, erhielt die Belegschaft Aktien. Eine Kapitalerhöhung war beim Börsengang kein Thema, die Eigenkapitalquote war gut.

      Zum selben Zeitpunkt konnte die neue Firma sich auch wieder mit dem alten Namen schmücken: Telefunken Sender Systeme Berlin heißt sie nun. Den guten Namen gab’s vom Rechteinhaber erst einmal kostenlos für drei Jahre. Denn wenigstens die Hundert sollte das am 27. Mai 1903 auf Drängen Kaiser Wilhelms II. von AEG und Siemens gemeinsam gegründete Unternehmen Telefunken vollmachen.

      Das gelang. Die Berliner konzentrierten sich auf zwei Kernkompetenzen: auf UKW-Technik für Entwicklungs- und Schwellenländer von Nordafrika bis Osteuropa und auf den digitalen Rundfunk. Die Produktion wurde ausgelagert und die Kosten, vor allem beim Personal, wurden drastisch gesenkt. Die Gehälter sanken um ein Drittel, statt 35 werden 40 Stunden gearbeitet, Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht und nur 25 Tage Urlaub. Das neue Management schaffte es, wertvolles Wissen aus der Konzerngeschichte zu nutzen, den Ballast aber abzuwerfen.

      Schon im zweiten Jahr war das neue Telefunken in der Gewinnzone; 2002 wurde ein Umsatz von mehr als 17 Millionen Euro erwirtschaftet, der im schwierigen Geschäftsjahr 2003 auf rund 8,4 Millionen Euro zurückging. Eine Dividende für die Aktionäre gab’s trotzdem: zwölf Cent je Stückaktie. „Wir wollten ein Zeichen setzen“, sagt Huber. Aus seinen 36 Mitarbeitern sind mittlerweile 63 geworden, und er ist gern ihr Chef. „Wir haben ein angenehmes Betriebsklima und eine große Offenheit im Umgang miteinander. Die Leute wissen, was für Aufträge wir haben, was sie tun und wofür sie arbeiten.“ –



      Telefunken Sendersysteme, Mertensstraße 63–155, 13587 Berlin, Telefon: 0 30/3 39 78-0, www.tsb-ag.de
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 20:53:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.146.947 von Muckelius am 05.05.07 10:06:18heute Kurs vor Börsenschluss Umsatz zu 7,50 Euro (1000 Stück)
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 18:13:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.239.849 von Muckelius am 09.05.07 20:53:53Heute werden 1200 Stück zu 7,60 Euro gesucht.....
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 18:57:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.255.741 von Muckelius am 10.05.07 18:13:33...und Order wurde mittlerweile bedient.
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 18:23:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.256.636 von Muckelius am 10.05.07 18:57:15Von der Transradio-Homepage:



      15 Mai 2007

      DRM Test in Canberra (Australien)

      Broadcast Australia hat zusammen mit SBS einen DRM Test in Canberra organisiert. Beide Parteien waren an einer Erweiterung der Testphase mit Technik von TRANSRADIO interessiert.

      Im Zusammenhang mit einer geplanten Australienreise hat Christian Hörlle, Projektmanager Digital Radio bei TRANSRADIO, einen DRM DMOD 2 Exciter auf der Station Canberra (Broadcast Australia Station in Gungahlin) installiert. Gungahlin ist ein Vorort von Canberra. Die Installation erfolgt in den Morgenstunden des 07.02.2007 von 0:00 bis 5:00 Uhr.

      Obwohl der vorgefundene Sender nicht DRM fähig war, wollte SBS den Sender im Multichannel Simulcast Mode betreiben. Bei dem Test wurde die AM - Übertragung auf 1440 kHz, die DRM - Übertragung auf 1431kHz ausgesendet und das Programm wurde von SBS Radio bereitgestellt. Als Sender für den Test wurde ein Harris DAX-3 Sender mit einer analogen Ausgangsleistung von 2 kW verwendet. Die Installation wurde in nur einer Nacht ausgeführt und die DRM Aussendung erfolgte unter Einhaltung der ITU Spektrummasken für DRM und AM. Bei der Installation an diesem für DRM ungeeigneten Sender kamen uns die umfangreichen Korrekturmöglichkeiten des DRM DMOD zugute.

      Darryl Fallow, Senior Transmitter Ingenieur von Broadcast Australia, der auch die Tests zuvor begleitet hatte, war begeistert von der einfachen und schnellen Installation des TRANSRADIO DRM Systems. Wörtlich sagte er: „Ich habe noch nie eine derart schnelle DRM Installation gesehen, die meiste Zeit hat Herr Hörlle mit den Messungen des Senders zugebracht, die eigentliche Installation erfolgte dann in weniger als einer Stunde. Auch die einfache Bedienbarkeit, die problemlose Umschaltbarkeit zwischen den Modi reines DRM, Multichannel Simulcast und AM waren beeindruckend, einen Mausklick und keinerlei Systemabstürze wie bei den bisher getesteten Systemen.“

      Der Senior Transmission Engineer der SBS Collin Elston, begleitete die Installation und war von der guten MER begeistert, seine ersten Empfangstests noch in derselben Nacht zeigten, dass obwohl der gleiche Sender verwendet wurde, ein erheblich besseres MER erreicht wurde und damit der Versorgungsbereich signifikant erhöht werden konnte. Collin Elston wörtlich: „ Ich verstehe jetzt, warum die Spanier mit so wenig Leistung in Arganda im Vergleich zu Vietnam eine um so viel bessere Versorgung erreicht haben.“

      SBS ist sehr interessiert daran den Test mit einem TRANSRADIO Sender fortzusetzen, um damit bei gleicher Leistung eine noch bessere Versorgung zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 15:59:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.330.118 von Muckelius am 15.05.07 18:23:37Heute werden 1200 Stück zu 7,95 Euro gesucht. w:o hat immer noch nicht gemerkt, dass Transradio seit längerer Zeit nicht mehr Telefunken heißt.

      Avatar
      schrieb am 24.05.07 08:40:50
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.404.834 von Muckelius am 21.05.07 15:59:58News von der Transradio-Homepage:



      22 Mai 2007

      DRM Langwelle in Summerhill (Irland)

      Berlin, 22 Mai, 2007: TRANSRADIO SenderSysteme gab heute bekannt, dass RTÉ, Irlands staatlicher Rundfunkanbieter, erfolgreich die Inbetriebnahme des Transradio LW Sendersystems TRAM 300L einschließlich des kundenspezifischen PIE–DRM Rack (Program Input Equipment) in Summerhill zur Bereitstellung von Digital Radio Mondiale (DRM) Services abgeschlossen hat. Der Sender stellt eine analoge Leistung von 300kW auf der Frequenz 252 kH bereit.

      Mit dem TRAM 300L in Summerhill geht der weltweit zweite AM-Sender auf Langwelle in Betrieb, der die Anforderungen an Außerbandstrahlungen nach ETSI EN 302 245-1 and ITU SM.1541 einhält. Um die Nachteile der asymmetrischen Übertragung und der Fehlanpassung an die Last zu reduzieren, wurde ein Erweiterungsnetzwerk (ENW) implementiert. Mit dem Einsatz des ENW erreicht der Sender eine bessere Qualität, während er an einer breitbandigen Last betrieben wird. Infolgedessen wurde eine komfortable Maskenreserve von 5dB bei einem MER von 35dB erreicht.

      Das kundenspezifische PIE-DRM RACK bietet 3-fach Redundanz für die Audiozuspielung, einen Fraunhofer Monitoring Receiver DT700, ein Audio- und HF- Patchpanel mit einer AM-Backup Lösung. Zusätzlich wurde ein TRANSRADIO GPS Empfänger mit zwei Ausgängen installiert, um die für die Installation des PIE-DRM RACK benötigten zwei separaten GPS Ausgänge für die Synchronisation bereitzustellen. Die Installation des neuen Solid-State Senders wurde in nur 4 Monaten nach Bestellung bewerkstelligt, inklusive der Abrissarbeiten des alten Senders.

      Herr Wittling, der leitende Inbetriebnahmeingenieur sagte: „Die schnelle und präzise Installation des Sender war in erster Linie auf das gute Teamwork zwischen TRANSRADIO und RTÉ zurückzuführen. TRANSRADIO hat sich als der führende DRM Anbieter etabliert. Mit der erfolgreichen Inbetriebnahme des ETSI konformen Langwellensender im DRM Mode wurde diese führende Position in der Rundfunk-Industrie untermauert.“

      Über RTÉ:

      RTÉ bietet zwei sich ergänzende Fernsehkanäle an, RTÉ One und RTÉ Two und vier Radio Stationen, RTÉ Radio 1, RTÉ 2fm, RTÉ lyric fm und RTÉ Raidió na Gaeltachta. RTÉ ist auch der Verleger des meistverkauften Magazins, dem RTÉ Guide und vertreibt Irlands führenden Teletext Service, RTÉ Aertel und bietet die neusten News und Unterhaltungsinformationen über Irlands populären Pressewebseite, RTÉ.ie.

      Über TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG:

      TRANSRADIO ist spezialisiert auf Forschung, Entwicklung und Konstruktion von modernen AM, VHF/FM und DRM Sendern und produziert kundenspezifische Komplettanlagen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.07 16:13:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.445.382 von Muckelius am 24.05.07 08:40:50Und schon wieder mal News:

      Ungarn auf dem Weg zur AM - Halbleitertechnik:

      http://www.transradio.de/html/ungarn.html
      Avatar
      schrieb am 02.06.07 21:01:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      Aus meiner Sicht eine AG die die Börse nicht braucht:keks:
      Avatar
      schrieb am 04.06.07 16:10:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.599.635 von lacorte am 02.06.07 21:01:46erschien heute im elektr. Bundesanzeiger:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin


      Wir laden unsere Aktionäre zur
      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 12. Juli 2007 um 17.00 Uhr im
      Tagungssaal
      Villa Schützenhof
      Schützenhof Spandau
      Niederneuendorfer Allee 12-16
      13587 Berlin

      ein. Der Einlaß ist ab 16.30 Uhr.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2006.

      2. Beschlußfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 vor.

      3. Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2006.
      Den Aktionären unserer Gesellschaft soll für das Geschäftsjahr 2006 eine Dividende in Höhe von EUR 0,25 je Anteil ausgezahlt werden.
      Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 wie folgt zu verwenden:



      1.


      Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
      Jahresüberschuss zum 31.12.2006


      EUR 420.146,89
      EUR 769.212,50


      = Bilanzgewinn zum 31.12.2006


      EUR 1.189.359,39


      2.


      An die Aktionäre auszuschütten EUR 0,25
      für 1'474.000 berechtigte Anteile


      EUR 368.500,00


      3.


      Einstellung in die Gewinnrücklagen


      EUR 0,00


      4.


      Gewinnvortrag auf das nächste Jahr


      EUR 820.859,39.

      4. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.

      5. Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.

      6. Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
      Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 14.07.2005 ist nach 18 Monaten ausgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, erneut zu beschließen:
      a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
      b) Die Ermächtigung gilt vom Tag der Beschlussfassung an für 18 Monate.
      c) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 150.000,00 beschränkt; das sind 10% des Grundkapitals per 31.12.2006 in Höhe von EUR 1.500.000,00.
      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, oder ihr nach §§ 71 a ff. AktienG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.
      d) Der Erwerb erfolgt über die Börse.
      e) Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systemes getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgessystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5% überschreiten und um nicht mehr als 5% unterschreiten.
      Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.

      7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2007.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin zum Abschlußprüfer für das Kalenderjahr 2007 zu bestellen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Donnerstag, dem 05.07.2007, bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem Notar oder bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist es erforderlich, dass die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens am Montag, dem 09.07.2007, bei der Gesellschaft eingereicht wird.

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Wenn Sie Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie diese an
      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      Herr Jörg Saupe
      Mertensstraße 63
      13587 Berlin
      (Telefax 030/33978-199)

      oder per E-Mail an
      info@tsb-ag.de

      zu richten. Dies ist auch die Adresse, an die eventuelle Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG („Gegenanträge“) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

      Wir werden etwaig eingehende Anträge von Aktionären, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetseite
      www.tsb-ag.de

      veröffentlichen. Es werden dabei nur die bis zum 15.06.2007, 24.00 Uhr eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



      Berlin, den 31. Mai 2007

      Jochen Huber
      Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 18:25:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.631.251 von Muckelius am 04.06.07 16:10:08Heute wieder einmal größere Umsätze (Über 4000 Stück). Kurs wieder über 8 Euro angelangt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 16:26:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.372.949 von Muckelius am 28.06.07 18:25:51Kurs bei 8,50 Euro!
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 17:46:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.450.799 von Muckelius am 02.07.07 16:26:16Und weiter geht's. 8,90 Euro!
      Avatar
      schrieb am 05.10.07 14:49:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.473.373 von Muckelius am 03.07.07 17:46:10Ich hole diesen Thread mal wieder aus der Versenkung.

      Im Juli ging der Kurs bis auf 9 Euro. Seit der HV haben die Käufe merklich nachgelassen.... und der Kurs bröckelt ab.....
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 17:34:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wann ist den die HV :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 15:09:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.869.352 von tigges06 am 06.10.07 17:34:04@tigges06: ich hatte von der letzten Hauptversammlung geschrieben. Diese fand Mitte Juli statt. Wann die nächte HV stattfindet? Keine Ahnung. Vermutlich wieder Juli?


      Auf der Transradio-Homepage gibt News:

      5 Oktober 2007
      Erstes DRM Symposium in Moskau
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 10:10:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.886.316 von Muckelius am 07.10.07 15:09:09Es scheint wieder Nachfrage nach der Aktie aufzukommen.


      Mittlerweile wurde der Jahresabschluss für 2006 auch auf den Seiten des elektr. Bundesanzeigers veröffentlicht!
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 17:51:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.250.163 von Muckelius am 02.11.07 10:10:26Heute Kurs -16,54% bei 5,30 Euro bei 2000 gehandelten Aktien. Auch Transradio kann sich dem Ausverkauf bei Nebenwerten nicht entziehen...
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 19:53:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.441.464 von Muckelius am 15.11.07 17:51:57Kurs in Frankfurt unter 5 Euro, über 4400 gehandelte Aktie - Hier war ja heute "richtig" was los.....
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 16:30:30
      Beitrag Nr. 39 ()
      Der Jahresend- war zugleich auch der Tiefstkurs...
      Avatar
      schrieb am 02.02.08 15:38:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.916.399 von schaerholder am 02.01.08 16:30:30Ob das nochmal was wird:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 12:10:15
      Beitrag Nr. 41 ()
      Was ist heute denn los? + 30%:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 19:18:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.259.411 von schaerholder am 04.02.08 12:10:15Heute 1000 Stück Umsatz zu 4,10 Euro. Für 2007 noch keine Ergebnisse ersichtlich. Im Jahr 2006 wurde ein Ergebnis von ca. 50 Cent pro Aktie erzielt und für 2006 eine Dividende von 25 Cent gezahlt. Teuer sieht anders aus....
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 08:43:46
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.955.204 von Muckelius am 23.04.08 19:18:04auf der Homepage der Gesellschaften wurden neue Nachrichten veröffentlicht.

      30 April 2008

      Donebach „Riding the longwaves with DRM“


      Bekannterweise hat die Langwelle eine hervorragende Reichweite der Bodenwelle und ermöglicht stabile Empfangsverhältnisse. Mit DRM können diese Eigenschaften mit den Vorzügen der digitalen Übertragungstechnik kombiniert werden. Demgegenüber stehen sendeseitig sehr schmalbandige Antennen, die selbst innerhalb ihrer Übertragungsbandbreite erhebliche Fehlanpassungen in den Seitenbändern aufweisen und damit zu einer Herausforderung für einen Senderhersteller werden.

      TRANSRADIO hat die Herausforderung angenommen und die Sendestelle Donebach für den DRM-Betrieb modernisiert. Dabei galt es, DRM auf Langwelle unter Einhaltung der DRM-Spektralmaske zu senden. Realisiert wurde dies durch die Installation von zwei TRAM250 Sendern, der Installation eines Ergänzungsnetzwerks (ENW) sowie des DRM-Exciters DMOD2, der als digitale Vorstufe für die TRAM250 Sender fungiert. Beim TRAM250 handelt es sich um einen transistorisierten Langwellen-Sender, welcher auf modernster Schalttransistortechnik basiert und daher einen hohen Wirkungsgrad aufweist. Am Sendestandort Donebach kommt eine verbesserte Version des bewährten TRAM 250L zum Einsatz. Dadurch wird eine bisher nicht erreichte spektrale Reinheit der Aussendung erzielt.
      Mit Hilfe einer Parelleling Unit (PU) werden die beiden TRAM 250L Sender zu dem TRAM/P 500L Sender zusammengeschaltet. Somit stehen eine Trägerleistung von 500kW und eine DRM-Leistung von mehr als 200kW zur Verfügung. Unter Verwendung eines Ergänzungsnetzwerks (ENW) wurde die Fehlanpassung der Antenne von ursrprünglich VSWR < 1,9 innerhalb einer Bandbreite von +/-5kHz auf VSWR<1,05 verringert.
      Das DRM-Signal wird vom DMOD2 generiert. Doch damit nicht genug. Mit seiner automatischen Optimierung des DRM-Signalspektrums sorgt der DMOD2 für eine Minimierung der Randaussendungen. Die Optimierung des DRM-Spektrums erfolgt aus dem DRM-Signal allein und benötigt daher kein Testsignal. Damit ist vorteilhafterweise eine Optimierung im Programmbetrieb möglich. Das Ergebnis der gesamten Senderinstallation drückt sich in der hohen DRM Maskenreserve des ausgesendeten DRM-Signals von ca. 8dB (siehe nachfolgendes Bild) aus!

      Jochen Huber, CEO von TRANSRADIO: „Die Installation der verbesserten Version des TRAM /P 500L in Donebach ist das dritte erfolgreiche DRM-Langwellen-Projekt von TRANSRADIO. Die 8dB Maskenreserve des ausgesendeten DRM Signals bestätigen eindrucksvoll die führende Rolle von TRANSRADIO“.
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 08:44:47
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.955.204 von Muckelius am 23.04.08 19:18:0430 April 2008

      Reges Interesse an dem neuen DRM-Exciter DRM DMOD3 auf der NAB

      Am 17.04.2008 endete die NAB Show 2008 im Las Vegas Convention Center. TRANSRADIO nutzte die NAB Show, um seine neue Version des DRM Exciters DRM DMOD3 auf dem Stand von Continental Electronics einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
      Mit der Entwicklung des neuen DRM DMOD3 wurde das Ziel verwirklicht, einen hoch automatisierten Konfigurationsprozess, ein Maximum an Zuverlässigkeit, niedrigen Energieverbrauch, geringe Betriebstemperatur und ein kompaktes und ergonomisches Design in einem einzigen Gerät zu implementieren.

      Christian Hörlle, DRM-Produktmanager von TRANSRADIO: „Das große Interesse der Fachbesucher an unserem neuen DRM DMOD3 hat uns positiv überrascht. 80% der Prospekte waren bereits nach dem ersten Tag vergriffen.“
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 14:52:44
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.007.953 von Muckelius am 01.05.08 08:44:47es wurden wieder mal News auf der Homepage veröffentlicht (Bilder und Grafiken kopiere ich mal nicht hier rein)




      23 Mai 2008

      DeutschlandRadio und SR nehmen TRAM/P 400 in Heusweiler in Betrieb

      Die Intendanten von DeutschlandRadio und Saarländischem Rundfunk, Prof. Ernst Elitz und Fritz Raff, haben am 15.05.2008 den Mittelwellensender TRAM/P 400 in Heusweiler offiziell in Betrieb genommen.

      Das Projekt in Heusweiler umfasst die Lieferung von zwei TRAM 200 Sendern, einer Parelleling Unit (PU), eines Ergänzungsnetzwerks (ENW) und eines digitalen Exciters DRM DMOD2. Der Sender TRAM/P 400 verfügt über eine Trägerleistung von 400 kW im AM Betrieb und eine DRM-Leistung von 200 kW. Um die Nachteile der asymmetrischen Übertragung und der Fehlanpassung an die Last zu reduzieren, wurde ein Erweiterungsnetzwerk (ENW) implementiert. Mit dem Einsatz des ENW erreicht der Sender eine bessere Qualität. Infolgedessen wurde eine Maskenreserve von 1,8 dB erreicht (Siehe unten).

      DeutschlandRadio nutzt die Senderanlage des SR, um über die Mittelwellenfrequenz 1422 kHz das Programm Deutschlandfunk auszustrahlen. Die neue Senderanlage bietet künftig bessere Tonqualität bei höherem Wirkungsgrad.

      SR-Intendant Fritz Raff sagte: „Die neue Senderanlage löst eine Anlage ab, die über 35 Jahre ihren Dienst tat. Der Mittelwellensender Heusweiler war wesentlicher Bestandteil eines für die damalige Zeit völlig neuen Radiokonzeptes des Saarländischen Rundfunks, der Europawelle Saar. Seit nunmehr 14 Jahren arbeiten wir auf der Mittelwelle mit DeutschlandRadio erfolgreich zusammen. Wir freuen uns, dass diese Kooperation mit der modernen Anlage an diesem traditionsreichen Standort fortgeführt werden kann – vielleicht auch in einer digitalen Zukunft der Mittelwelle.“
      Avatar
      schrieb am 08.06.08 07:49:58
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.159.421 von Muckelius am 23.05.08 14:52:44Bald müsste doch die Einladung zur HV veröffentlicht werden. :rolleyes: Der Aktienkurs dümpelt weiter bei ca. 4 Euro rum. lt. Jahresabschluß 2006 verfügt Transradio über liquide Mittel und Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen in Höhe von ca. 5 Mio Euro, dieses entspricht so in etwa 3,33 Euro pro Aktie.

      ....und der übrige Rest der Firma wird von der Börse somit mit ca. 0,70 Euro pro Aktie bewertet? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 16:50:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.262.203 von Muckelius am 08.06.08 07:49:58-15%! Was ist hier heute los? :eek::keks:
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 16:13:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.275.364 von Muckelius am 10.06.08 16:50:54Da hat vermutlich einer mal 2000 Stück unlimitiert auf den Markt geworfen. Ziemlich dämlich ...
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 15:13:11
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.282.501 von CharlieMunger am 11.06.08 16:13:45aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin


      Wir laden unsere Aktionäre zur
      ordentlichen Hauptversammlung


      unserer Gesellschaft am
      Mittwoch, den 27. August 2008 um 17.00 Uhr


      im Tagungssaal

      Villa Schützenhof
      Schützenhof Spandau
      Niederneuendorfer Allee 12-16
      13587 Berlin

      ein. Der Einlaß ist ab 16.30 Uhr.


      Tagesordnung

      1.

      Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2007.


      2.

      Beschlußfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 vor.


      3.

      Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2007.


      Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 wie folgt zu verwenden:




      1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr


      EUR


      820.859,39


      Jahresüberschuss zum 31.12.2007


      EUR


      264.752,64





      = Bilanzgewinn zum 31.12.2007


      EUR


      1.085.612,03





      2. Gewinnausschüttung


      EUR


      147.400,00





      An die Aktionäre wird in diesem Jahr



      für 1'474.000 berechtigte Anteile eine Dividende



      in Höhe von EUR 0,10 ausgeschüttet.






      3. Einstellung in die Gewinnrücklagen


      EUR


      0,00





      4. Gewinnvortrag auf das nächste Jahr


      EUR


      938.212,03.


      4.

      Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 zu entlasten.


      5.

      Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 zu entlasten.


      6.

      Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2008.


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin zum Abschlußprüfer für das Kalenderjahr 2008 zu bestellen.



      Teilnahme an der Hauptversammlung


      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, dem 20.08.2008, bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem Notar oder bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist es erforderlich, dass die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens am Montag, dem 25.08.2008, bei der Gesellschaft eingereicht wird.

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Wenn Sie Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie diese an


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      Herr Jörg Saupe
      Mertensstraße 63
      13587 Berlin
      (Telefax 030/33978-199)

      oder per E-Mail an


      info@tsb-ag.de

      zu richten. Dies ist auch die Adresse, an die eventuelle Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG („Gegenanträge“) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

      Wir werden etwaig eingehende Anträge von Aktionären, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetseite


      www.tsb-ag.de

      veröffentlichen. Es werden dabei nur die bis zum 31.07.2008, 24.00 Uhr eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



      Berlin, den 15. Juli 2008

      Jochen Huber
      Vorstand
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 21:19:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.186 von Muckelius am 18.07.08 15:13:11Jetzt noieren wir heute deutlich unter dem Nettocash- und Wertpapierbestand !? Wer heute zu Kursen von 2,40 Euro verkauft, ist mir rätselhaft. Operativ scheint es ebenfalls nicht schlecht zu laufen.

      Eine Bewertung mehr als 100 % über dem aktuellen Aktienkurs erscheint gerechtfertigt.
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 18:10:05
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.582.064 von Ahnung? am 24.07.08 21:19:45Jemand Neuigkeiten? Auf der Webseite sind ja auch schon länger keine mehr vermeldet worden. Die Auftragslage scheint ja nicht sehr berauschend zu sein....
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 22:32:41
      Beitrag Nr. 52 ()
      Wie kommst Du darauf, dass die Auftragslage nicht berauschend ist ?

      Leider wird (wie Du ja auch schreibst) von der Transradio Sendersysteme Berlin AG nicht viel über den Geschäftsverlauf veröffentlicht.

      Unter fundamentalen Aspekten (Substanz, Cash, techn. Knwo-how, etc.) ist der Wert meiner Meinung nach um einiges zu günstig !
      Avatar
      schrieb am 22.08.08 07:11:21
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.801.497 von Ahnung? am 21.08.08 22:32:41Ich schließe das vom Newsflow auf der Webseite. Dort wurden sonst regelmäßig Neuigkeiten zu Aufträgen und Entwicklungen gepostet. Seit Mai 2008 ist dort allerdings total Flaute.....
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 19:36:04
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.804.788 von A.Nungslos am 22.08.08 07:11:21Umsätze mittlerweile zu einem Kurs unter 2 Euro. Seit Mitte 2007 hat sich der Kurs ungefähr geviertelt..... :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 16:19:42
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.951.411 von Muckelius am 02.09.08 19:36:04News von der Homepage:


      03. September 2008

      Besuchen Sie TRANSRADIO auf der IBC 2008 in Amsterdam vom 12. – 16. September


      TRANSRADIO stellt seine neue DRM Solution DRM DMOD3 und die neue digitale VHF/FM Low Power Sender Familie T32XD-192 auf dem TRANSRADIO Stand 8.D30 in Halle 8 aus.


      DRM DMOD3- THE ALL IN ONE SOLUTION

      Informieren Sie sich über die neusten Features des DRM Exciters DRM DMOD3. Der DRM DMOD3 bietet ein komplettes System mit allen notwendigen Funktionen für den DRM-Rundfunk im AM-Band. Mit der Entwicklung des neuen DRM DMOD3 wird das Ziel verwirklicht, einen hoch automatisierten Konfigurationsprozess, ein Maximum an Zuverlässigkeit, niedrigen Energieverbrauch, geringe Betriebstemperatur und ein kompaktes und ergonomisches Design in einem einzigen Gerät zu implementieren. Highlights des neuen DRM-Exciters sind die automatische Equalizer-Abstimmung und die integrierte Stehwellenmessung (VSWR) an der Antenne, welche eine sehr präzise und schnelle Konfiguration des DRM- Equipments bieten.

      Erfahren Sie mehr über den neuen DRM Exciter DRM DMOD3
      DRM-AM-TRANSRADIO-1

      UKW Sender Familie T327XD-192 – FAST CHANGE TO DIGITAL

      Die bewährte VHF/FM Sender Familie T327XD-192 ist ab sofort mit dem neuen digitalen Exciter von TRANSRADIO verfügbar, der eine herausragende Audio und HF Leistung bietet. Mit dem neuen digitalen Exciter sind zukunftsweisende Funktionen wie z.B. SFN-Netzwerke und Audio Netzwerk Protokolle implementierbar.
      Sichern Sie ihre Investitionen und rüsten Sie ihre Sender der T327X Serie mit dem digitalen Exciter auf. Alle Sender der T327X Serie können mit einem digitalen Exciter nachgerüstet werden. Weitere Informationen zur Aufrüstung erhalten Sie von unserer Verkaufsabteilung.

      Erfahren Sie mehr über die neuen Funktionen der neuen VHF/FM Sender Familie T327XD-192

      Sie möchten mit uns ein Meeting vereinbaren? Besuchen Sie uns am Messestand 8.D30, Halle 8 oder kontaktieren Sie uns per Email j.huber@tsb-ag.de!
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 18:47:03
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.981.293 von Muckelius am 04.09.08 16:19:42Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 04.09.2008 12:00 Uhr

      Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

      Veränderungen

      03.09.2008


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin(Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin). Vorstand:; 2. Rombach, Jörg, *25.09.1962, Schönfließ; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

      http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 17:24:04
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.038.822 von Muckelius am 09.09.08 18:47:03ganz schön hohe Volatilität hier: Kurs heute mächtig hoch auf 3 Euro (u.a. Umsatz zu 2,80 Euro). Stücke im Brief zu 2,30 Euro....
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 16:58:14
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.115.716 von Muckelius am 15.09.08 17:24:04:confused:


      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 07.10.2008 12:00 Uhr

      Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

      Veränderungen

      02.10.2008


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin(Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 2. Rombach, Jörg.
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 18:36:39
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.480.094 von Muckelius am 08.10.08 16:58:14News von der Homepage. (Die Bilder und Graphiken kopiere ich mal nicht mit hier rein)



      22 Oktober 2008

      DRM Langwellen-Sender in Aholming in Betrieb genommen

      Berlin, 22. Oktober 2008: TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG hat erfolgreich die Inbetriebnahme des Langwellensenders TRAM/P 500L für die Media Broadcast GmbH in Aholming abgeschlossen. Das neue System ging am 10.Oktober 2008 auf Sendung.
      DeutschlandRadio nutzt die Senderanlage in Aholming, um über die Langwellenfrequenz 207 kHz das Programm Deutschlandfunk auszustrahlen.
      Der Sender TRAM/P 500L von TRANSRADIO liefert eine Trägerleistung von 500 kW im AM Betrieb und ist der vierte DRM-Langwellensender weltweit, der die Anforderungen an die spektrale Reinheit der Aussendung nach ETSI EN 302 245-1 und ITU SM.1541 einhält.
      Bei der Inbetriebnahme wurde eine komfortable Maskenreserve von 5,8 dB erreicht.

      Herr Wittling der verantwortliche Inbetriebnahmeingenieur von TRANSRADIO:

      „Die spezielle Herausforderung des Projekts in Aholming war die Anforderung des unterbrechungsfreien Übergangs des Sendebetriebes von dem alten TELEFUNKEN-Sender PANTEL S4008 zu dem neuen Sender TRAM/P 500L von TRANSRADIO. Dieses Ziel wurde früher als geplant erfüllt.“

      http://www.transradio.de/html/aholming.html
      Avatar
      schrieb am 02.11.08 07:38:26
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.691.674 von Muckelius am 24.10.08 18:36:39Als Ergänzung, ebenfalls von der Homepage:
      22. Oktober

      TRANSRADIO zieht positive Bilanz der IBC 2008


      Die Ausstellung IBC 2008, die vom 12 -16 September in Amsterdam stattfand, war ein großer Erfolg für TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG.

      Auf der IBC 2008 wurde der neue DRM-Exciter DRM DMOD3 – “The All in One DRM- Solution” und die neue digitale
      UKW-Kleinleistungsserie T327XD-192 den Kunden vorgestellt. An dem Stand von TRANSRADIO herrschte den gesamten Tag reger Besucherandrang und die Anzahl der neu gewonnenen Kunden verdeutlichte eindrucksvoll die führende Position auf dem Segment der Sendertechnik.

      Jochen Huber, CEO von TRANSRADIO:

      „Unsere Popularität als Hersteller von DRM-, AM- und FM-Sendersystemen zeigte sich deutlich in der hohen Anzahl der Besucher am TRANSRADIO – Messestand, die sich über unsere neuen Produkte informieren wollten. Besonders erfreulich war die überaus positive Resonanz auf die neuen digitalen Features unserer digitalen Kleinleistungsserie T327XD-192 und deren SFN - Funktionalität.“



      TRANSRADIO Messestand IBC2008
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:06:15
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.796.054 von Muckelius am 02.11.08 07:38:26vom 20 November:


      Transradio liefert Sender nach Tschetschenien

      Das Berliner Unternehmen Transradio liefert nach Informationen aus Rußland dem dortigen Senderbetreiber RTRS zwei Mittelwellensender des Typs TRAM 50 für den Standort Grosny. Diese jeweils 50 kW starken Sender sollen dort auf 657 und 1287 kHz zum Einsatz kommen. Termin für die Abnahme der erstellten Senderanlage ist der 30.06.2009.

      1999/2000 war ein Großteil der Sendeanlagen in Tschetschenien bei Kampfhandlungen zerstört worden. Für den UKW- und Fernsehbetrieb in Grosny ging bereits 2001 eine neue, mit einem 120 Meter hohen Turm ausgerüstete Sendestation auf dem Berg Jastrebinaja bei Grosny in Betrieb.

      Auf der Mittelwelle 657 kHz ist seit April 2000 ein auf dem Bahnhof Alpatowo abgestellter Sendezug (Foto) im Einsatz, der mit bis zu 100 kW arbeiten kann und mit halber Leistung genutzt wird. Er überträgt das 1999 geschaffene, bis 2003 auch auf Kurzwelle verbreitete Sonderprogramm „Tschetschnija Swobodnaja“ aus Moskau.

      http://www.radioeins.de
      Avatar
      schrieb am 05.01.09 18:13:54
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.155.320 von Muckelius am 05.12.08 16:06:15der Jahresabschluss für 2007 wurde heute im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 05.02.09 17:22:48
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.307.749 von Muckelius am 05.01.09 18:13:54News von der Homepage:


      02 Februar 2009



      Besuchen Sie TRANSRADIO auf der NAB 2009 vom 20-23. April in
      Las Vegas

      TRANSRADIO wird sein neues DRM System DRM DMOD3 auf dem TRANSRADIO Messestand N9112 ausstellen. Informieren Sie sich über die neusten Features des DRM Exciters DRM DMOD3. Der DRM DMOD3 bietet ein komplettes System mit allen notwendigen Funktionen für den DRM-Rundfunk im AM-Band. Mit der Entwicklung des neuen DRM DMOD3 wird das Ziel verwirklicht, einen hoch automatisierten Konfigurationsprozess, ein Maximum an Zuverlässigkeit, niedrigen Energieverbrauch, geringe Betriebstemperatur und ein kompaktes und ergonomisches Design in einem einzigen Gerät zu implementieren.
      Ein herausragendes neues Feature des DRM DMOD3 ist das “Digital Power Enhancement” (DPE) für DRM. Die Digital Power Enhancement Technologie erhöht die DRM-Ausgangsleistung ohne die Signalqualität zu beeinträchtigen (MER > 30dB, Einhaltung der DRM Spektralmaske). Dies wird ohne zusätzlichen Einsatz von Hardware erreicht. Daraus resultiert bei der Verwendung des DRM DMOD3 und der TRANSRADIO TRAM Premium Sender Reihe eine DRM-Leistung von mindestens 80% der Trägerleistung bei der Einhaltung aller Qualitätsparameter des Standards ETSI EN 302 245.

      New: TRAM Premium Line - Sender Broschüre

      Für das VHF/FM Marktsegment wird TRANSRADIO seinen neuen VHF/FM Hochleistungssender U3-X vorstellen. Die Senderserie U3-X bietet eine Ausgangsleistung von bis zu 20kW in einem 19“ Rack. Die integrierte Vorstufe des U3 Senders E3420 umfasst ein vollständiges digitales Design und einen digitalen AES/EBU Eingang.
      Mit dem neuen U3 Sender lassen sich sämtliche Redundanz / Standby Konzepte realisieren (Passive Vorstufenreserve, Passive Senderreserve, Aktive Senderreserve, n +1 Senderreserve (max. 6 +1). Darüber hinaus sind die U3 Verstärkermodule hot-plug fähig.
      Die Multi-Sender-Option des U3 Senders bietet die Möglichkeit 4x2,5kW Sender, 3x5kW Sender oder 2x10kW Sender in einem 19“ Rack für die n+1 Reserve in einem Rack zu integrieren. Durch das modulare Konzept kann der U3 Sender leicht von einem 2,5kW zu 5kW, 10kW oder 20kW umgerüstet werden.

      New: U3-X Sender Flyer

      Sie möchten mit uns ein Meeting oder eine Demonstration vereinbaren? Besuchen Sie uns am TRANSRADIO Messestand N9112 oder kontaktieren Sie uns per Email j.huber@tsb-ag.de!
      Avatar
      schrieb am 01.05.09 18:56:01
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.520.883 von Muckelius am 05.02.09 17:22:48mal wieder etwas Neues von der Homepage:

      30 April 2009

      Erfolgreiche Typprüfung der TRANSRADIO Großleistungs-Senderfamilie U3 VHF/FM

      Die TRANSRADIO Großleistungs-Senderfamilie U3 VHF/FM wurde am 28./29. April 2009 durch die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) nach den aktuellen Technischen Richtlinien 5/1.0 und 5/3.1 erfolgreich typgeprüft.

      Mit der Typprüfung wurde TRANSRADIO die hervorragende technische Qualität der neuen U3-Senderfamilie bescheinigt. Damit steht bei TRANSRADIO, anknüpfend an die Erfolgsgeschichte der U1-Senderfamilie, erneut eine zukunftsorientierte Großleistungs-Senderfamilie zur Verfügung.

      Ihren endgültigen Abschluss erfährt die Typprüfung Mitte Mai 2009 mit der Prüfung der SNMP-Fernwirkschnittstelle
      Avatar
      schrieb am 05.05.09 15:53:03
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.080.374 von Muckelius am 01.05.09 18:56:0105. Mai 2009:




      TRANSRADIO installiert AM-Sender in Mauritius

      TRANSRADIO gibt bekannt, dass die Installation und Inbetriebnahme des 10kW 2f0 MW Sendersystems auf der MCML (Multi Carrier Mauritius Ltd.) Malherbes Station, auf der Insel Mauritius (Republik Mauritius), abgeschlossen wurde.

      Das System besteht aus einem 10 kW MW Sender, der auf die Trägerfrequenzen 684kHz und 819kHz vorabgestimmt ist, aus einem Netzspannungsregler und einer 50 Ohm Kunstantenne.

      Mit seiner schnellen Trägerfrequenzumstimmung ist der TRAM 10 Sender in der Lage innerhalb von Minuten zu einer der vorabgestimmten MW-Frequenzen der Malherbes Station zu wechseln, wodurch eine bemerkenswerte Redundanz zu den bestehenden Systemen geschaffen wurde.

      Das komplette Projekt einschließlich der Installation, Inbetriebnahme und Training wurde termingerecht ohne Restpunkte abgeschlossen.

      TRANSRADIO dankt der Belegschaft von der MCML Malherbes Station für die perfekte Zusammenarbeit, für die herzliche Begrüßung und Gastfreundschaft. Wir würden uns freuen, die angenehme Kooperation bei zukünftigen Projekten fortzusetzen
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 17:45:27
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.099.659 von Muckelius am 05.05.09 15:53:03Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 16.04.2009 12:00 Uhr

      Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

      Veränderungen

      14.04.2009


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, BerlinMertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin Vorstand:; 3. Thullner, Elisabeth, geb. Fricker, *30.06.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 2. Saupe, Jörg; 4. Streiter, Hans-Joachim, *26.03.1953, Brieselang; Einzelprokura.
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 18:40:34
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.167.086 von Muckelius am 13.05.09 17:45:27Der Aktienkurs steht wieder einmal unter Druck. Verkaufen im Vorfeld der HV für 2008 Insider?
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 18:44:34
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.211.286 von Muckelius am 19.05.09 18:40:34@ Muckelius

      weist du ob das Datum für die HV bereits steht?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 19:05:11
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.211.324 von GustavOemark am 19.05.09 18:44:34...nein,leider keine Ahnung......
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 07:39:54
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.211.557 von Muckelius am 19.05.09 19:05:11Am Freitag wurden auf niedrigem Kursniveau 3000 Aktien gehandelt, der höchste Tagesumsatz in den letzten Monaten...
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 18:39:41
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.388.087 von Muckelius am 14.06.09 07:39:54News vom 19.06.09 auf der Homepage:


      http://www.transradio.de/html/spanien.html
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 16:22:01
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.429.802 von Muckelius am 19.06.09 18:39:41keine Dividende:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550

      Wir laden unsere Aktionäre zur


      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 05. August 2009 um 17.00 Uhr im Tagungssaal


      Villa Schützenhof
      Schützenhof Spandau
      Niederneuendorfer Allee 12 – 16
      13587 Berlin

      ein. Der Einlass ist ab 16.30 Uhr.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2009.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2008.

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 wie folgt zu verwenden:
      1. Bilanzgewinn zum 31.12.2008 EUR 187.502,84
      2. Gewinnausschüttung EUR 0,00
      An die Aktionäre wird in diesem Jahr für 1'474.000 berechtigte Anteile eine Dividende in Höhe von EUR 0,00 ausgeschüttet.
      3. Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00
      4. Gewinnvortrag auf das nächste Jahr EUR 187.502,84
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grieger Mallison CTG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin zum Abschlussprüfer für das Kalenderjahr 2009 zu bestellen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, dem 29.07.2009, bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem Notar oder bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist es erforderlich, dass die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens am Montag, dem 03.08.2009, bei der Gesellschaft eingereicht wird.

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Wenn Sie Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie diese an


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      Herrn Hans-Joachim Streiter
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      (Telefax: 030/33978-199)

      oder per E-Mail an


      info@tsb-ag.de

      zu richten. Dies ist auch die Adresse, an die eventuelle Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG („Gegenanträge“) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

      Wir werden etwaig eingehende Anträge von Aktionären, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetseite


      www.tsb-ag.de

      veröffentlichen. Es werden dabei nur die bis zum 22.07.2009, 24.00 Uhr eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Ferner sind die Unterlagen gem. § 175 AktG Abs. 2, ab dem Tag der Einberufung, unter selbiger Anschrift in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt.



      Berlin, den 18. Juni 2009

      Jochen Huber, Vorstand

      Elisabeth Thullner, Vorstand
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 15:10:23
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.467.344 von Muckelius am 25.06.09 16:22:01heute in Frankfurt 1000 Aktien zu 1,50 Euro umgesetzt. Weitere 4000 Stück im Geld. Wieso nun dieses Interesse?
      Avatar
      schrieb am 03.09.09 13:30:20
      Beitrag Nr. 74 ()
      war hier niemand auf der HV ?!

      gruss und danke
      Avatar
      schrieb am 09.09.09 17:18:38
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.910.299 von GustavOemark am 03.09.09 13:30:20...anscheinend war keiner der Mitleser vor Ort :(
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 16:31:06
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.947.891 von Muckelius am 09.09.09 17:18:38..heute Umsatz von 5000 Stück bisher, leider bei sinkendem Kurs
      Avatar
      schrieb am 16.11.09 18:05:45
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.132.838 von Muckelius am 07.10.09 16:31:06...Kurs mittlerweile wieder mit geringer Erholungstendenz. Heute Umsatz bei 1,60 Euro. Kommt da etwa Nachfrage auf?
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 18:07:23
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.396.761 von Muckelius am 16.11.09 18:05:45heute Umsatz zu 1,80 Euro. Seit Monaten keine Neuigkeiten auf der Homepage.
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 18:15:38
      Beitrag Nr. 79 ()
      mir scheint die Firma weiterhin als kleine Perle ;)

      wenn man bedenkt, mit welcher Market-Cap. die Firma aktuell notiert

      Long and Strong :D
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 18:24:23
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.404.772 von GustavOemark am 17.11.09 18:15:38Seit Monaten keine Neuigkeiten auf der Homepage.

      das ist wirklich unerfreulich :(
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 19:03:09
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.404.855 von GustavOemark am 17.11.09 18:24:23Geldkurs bei 1,90 Euro.
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 19:37:07
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.627.406 von Muckelius am 23.12.09 19:03:09..und umgesetzt!
      Avatar
      schrieb am 06.01.10 14:13:42
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.627.627 von Muckelius am 23.12.09 19:37:07gibt es hier noch Transradio-Aktionäre, denen man ein Gutes Neues Jahr wünschen kann?

      es ist schon ärgerlich zu sehen, dass diese Firma ein derartiges "Schattendasein" führt

      Informationspoltik und Handelbarkeit sind wirklich das Letzte :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.01.10 15:39:44
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.675.128 von GustavOemark am 06.01.10 14:13:42gefunden über google:

      :eek::eek::eek:


      Pernix Group, Inc. Acquires Majority Interest in TransRadio SenderSysteme Berlin AG


      Posted : Tue, 05 Jan 2010 23:52:12 GMT
      Author : Pernix Group, Inc.
      Category : Press Release
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      Press Release News | Home


      LOMBARD, Ill. - (Business Wire) Pernix Group, Inc. an international company specializing in the construction and power generation markets announced today that it has acquired 54.4% of the outstanding shares of TransRadio SenderSysteme Berlin AG, a company which specializes in the research, development, design and manufacture of AM, VHF/FM and DRM broadcasting systems. The acquisition was officially executed on December 28, 2009. TransRadio delivers customer tailored solutions ranging from transmitters, antennas, power supplies and air-conditioning systems to management of turnkey facilities for the operation of broadcasting stations. TransRadio’s headquarters are located in Berlin, Germany.

      Pernix Group’s CEO, Nidal Z. Zayed stated “Our experience building large radio broadcasting facilities for the U.S. Government and other customers worldwide has provided us with an opportunity to work closely with TransRadio. Our knowledge and experience with the management team and products of TransRadio was an important consideration in this acquisition. We believe that this acquisition complements our existing construction market segment and supports our continued interest to expand our broadcast facility construction and installation work throughout the world. ”Mr. Zayed also stated “TransRadio is on the cutting edge of technology in the broadcasting equipment market and its long successful history and engineering strength has positioned TransRadio as a key player in this market place. TransRadio has installed its products and is active in numerous countries throughout Asia, Europe and Africa. We believe that TransRadio will continue to strengthen its market position through innovative technological product offerings which will open TransRadio to new markets as well as further growth in its existing market place. In turn, Pernix Group will benefit from diversifying its product and service offerings, and will expand its market reach with the TransRadio acquisition, while continuing to leverage its core competency and successful track record in managing international operations.”

      Jochen Huber, co-CEO of TransRadio stated “I feel confident that joining forces with Pernix will only enhance TransRadio’s ability to service its customers, bring added resources for product development and open up new markets and sales opportunities. My team and I look forward to being a part of the Pernix Group.”

      Pernix Group purchased 815,650 TransRadio shares at $2.70 per share or $2,202,255 from two shareholders. 650,000 of the 815,650 shares were purchased from Lorna Continental, S.A. and the remaining 165,650 shares were purchased from Senna Finanz Holding, A.G. The acquisition was funded through the sale of 2,934,000 unregistered shares of Pernix common stock, yielding $2,200,500 in gross proceeds. The sale of unregistered securities were to Halbarad Group, Ltd. and Ernil Continental S.A., who currently own approximately 95% of the outstanding shares of Pernix Group, Inc.

      The Company will issue an 8K/A within the 71 days of the transaction date and will provide additional financial disclosure as required.

      Pernix Group Inc. is a global company with its international headquarters located in Lombard, Illinois. The company is engaged in two primary business segments: construction services as a Design-Build General Contractor in the Federal and Government market and building, managing and investing in credit worthy and bankable Energy Projects as an Independent Power Producer and General Contractor. We have full scale construction and management capabilities. Pernix has subsidiaries in the Western Pacific islands of Tinian, Saipan and in the South Pacific island of Fiji. In 2007 Pernix Group led a joint venture that was awarded a multi million contract to build the new United States Embassy in Suva, Fiji. Additional information is available at www.pernixgroup.com.

      Certain of the statements made in this press release are forward-looking statements within the meaning of the Securities Litigation Reform Act of 1995. Such statements involve certain risks and uncertainties that could cause actual results to differ materially from those in the forward-looking statements. Potential risks and other factors that could cause or contribute to actual results differing materially from such forward-looking statements are discussed in greater detail in the Company's filings with the U.S. Securities and Exchange Commission.

      Greg Grosvenor
      Pernix Group, Inc.
      Tel: (630) 620 4787
      ggrosvenor@pernixgroup.com

      Copyright © 2008 Business Wire. All rights reserved.

      Quelle: http://www.earthtimes.org/articles/show/pernix-group-inc-acq…
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 17:38:15
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.700.477 von Muckelius am 09.01.10 15:39:44...die Pressemeldung ist weder auf der Homepage von Transradio noch sonstwie über google in deutscher Sprache zu entdecken....


      ...schaun wir mal, ob das jemand mehr als 54% an Transradio haben möchte.....
      Avatar
      schrieb am 10.02.10 15:52:06
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.758.675 von Muckelius am 18.01.10 17:38:15schön ruhig geworden um unsere "kleine Perle"

      Der Übernahmepreis ist m.E. nach sicherlich ein Preis, zu welchem der ein oder andere auch gerne die Mehrheit übernommen hätte ;)

      Die Firma ist m.E. nach DEUTLICH mehr wert, als 1,90 Euro. Daran ändert auch die operative Schwächephase wenig. 450k Euro netto (0,30 Euro je Aktie) im Schnitt und in guten Jahren auch gut über 0,50 Euro je Aktie - kann die Firma m.E. nach je Aktie gut verdienen. Wobei - bezüglich dem Preis: Der Käufer kennt die Transradio ganz gut: Max Engler, Aktionär bei Pernix und dort im Board seit 1997

      He is a director of Computhink Inc., Belmoral S.A., Telesource CNMI Inc., Retsa Development Inc., FSD Holdings PLC, Litra Holding AG, Linos Consulting AG, Trafex Ltd., R.C.W Enterprises S.A. and Transradio SenderSysteme Berlin AG.”.

      Quelle: http://www.pernixgroup.com/board.asp

      Somit gilt womöglich - gemeinsam ist man stärker und es eröffnen sich ja womöglich auch neue Möglichkeiten. Pernix hat erst kürzlich den Namen gewechselt und hat interessante Leute im Hintergrund – reported schön sauber in den USA (zwar noch Pink).

      interessant zu der Historie der Pernixgroup :D

      http://www.pernixgroup.com/history.asp


      Sayed Hamid Behbehani & Sons (SHBC) a premier, fully integrated general contractor based in Kuwait City, Kuwait. SHBC and its group of companies employ more than 5,000 professionals and is owned by one of the most prominent merchant families in Kuwait.


      weitere Firmen aus dem Kreis:
      http://www.ahleiasg.com/
      http://www.shbcmech.com.kw/home.html
      http://www.shbcmech.net/
      Avatar
      schrieb am 15.02.10 16:39:17
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.919.047 von GustavOemark am 10.02.10 15:52:06heute Umsatz von 500 Stück zu 2 Euro.
      Avatar
      schrieb am 18.02.10 19:48:23
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.946.266 von Muckelius am 15.02.10 16:39:17...die Homepage der Gesellschaft wurde um einige News bzw. "Kurzmitteilungen" ergänzt.

      Zudem scheint man in den USA eine Außenstelle einzurichten. Auf jeden Fall sucht man in den USA nach einer Arbeitskraft:




      Hardware Development Engineer RF & Power Electronics

      Company: Transradio/Pernix Group

      Location: Lombard, IL

      Contact Information

      Name: Vandana Oza
      Apply to this job now
      Job Description

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG specializes in research, development and construction of modern long wave, medium wave and VHF transmitters in the power range of 100W to 1MW. In addition we are pioneers in the area of digital broadcasting standard DRM. Our worldwide customer service covers the delivery of the transmitters, the antennas, the power supply at low and medium voltage, the air-conditioning system up to the management of turn-key projects which contain all facilities to operate the transmitter.



      We are currently seeking an engaging and experienced Hardware Development Engineer RF & Power Electronics. This position will require up to 50% travel; training will be in Germany and base office will be in Lombard, Illinois.



      This position will require active involvement in projects involving long wave and medium wave transmitters; including:

      * Handling all project documentation, including technical specifications;
      * Developing analogue and digital small signal and power electronics (e.g. RF-amplifier, turning networks, filter, audio frequency circuits and switch-mode power supply devices);
      * Designing PCBs and/or supporting the PCB layout;
      * Management of external developers and manufacturing partners;
      * Responsible for specifying test procedures and test equipment; and
      * Supporting the marketing and sales departments in technical questions and proposal preparation.


      Job Requirements

      Minimum Qualifications:

      * Bachelors Degree in Electrical Engineering or comparable studies. Masters Degree is a plus.
      * More than 3 years experience in development, simulation and implementing of RF and analogue circuits. References, who can attest to your experience and knowledge of such work, must be included.
      * Experienced in switched power electronics and RF measurement techniques.
      * Experienced in successfully implementing RF and analogue circuitry in a complex environment including the controls.
      * Must be MS Office proficient
      * Must be very structured and organized in your work product.
      * Must own a project from start to finish, quality and project deadlines are your responsibility.
      * Teamwork is a great buzzword, but you must live this way not just say it.

      If you are interested in applying for this position please send your resume to Vandana Oza at

      http://www.employmentspot.com/job/hardware-development-engin…
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 16:28:50
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.969.296 von Muckelius am 18.02.10 19:48:23Das sind doch gute Nachrichten aus Berlin: neuer Auftrag und man ist aktiv auf den Messen der Welt :D
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 16:56:39
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.981.547 von GustavOemark am 21.02.10 16:28:50Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 23.02.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      19.02.2010


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Prokura: 5. Müller, Stephan, *30.04.1950, Zürich/ Schweiz; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 11:17:04
      Beitrag Nr. 91 ()
      es hat sich wieder einmal jemand erbarmt und zu 1,87 etwas gegeben

      Danke :D
      Avatar
      schrieb am 09.03.10 16:48:19
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.048.024 von GustavOemark am 03.03.10 11:17:04...es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ich kann micht nicht daran erinnern, das Transradio in der Vergangenheit mal ein Statement zum Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres auf der Homepage veröffentlich hat.

      :eek:
      Aber lest selbst:

      09. März 2010

      TRANSRADIO blickt auf erfolgreiches Geschäftsjahr 2009 zurück

      Die TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG hat das Jahr 2009 erfolgreich abgeschlossen. Das Berliner Unternehmen konnte 2009 eine Steigerung des Umsatzes um 60 % erzielen und damit trotz allgemeiner Wirtschaftskrise einen deutlichen Gewinn verzeichnen.

      Der Erfolg basiert auf der aktiven, internationalen Verkaufspolitik und auf der hohen Akzeptanz und Qualität der Radiosender im AM- und FM-Bereich, die mit 65 Mitarbeitern in Deutschland entwickelt und hergestellt werden. Für das Jahr 2010 ist die TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG qualitativ sehr gut aufgestellt – so wird neben der innovativen Weiterentwicklung der Produkte eine weitere Internationalisierung der Absatzmärkte angestrebt.
      Avatar
      schrieb am 09.03.10 21:08:09
      Beitrag Nr. 93 ()
      :D

      Die "Firma" hat ihre Hausaufgaben gemacht !

      Eigentlich müsste der Kurs jetz explodieren - schauen wir mal.
      Avatar
      schrieb am 10.03.10 12:12:23
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.098.488 von Ahnung? am 09.03.10 21:08:09Naja - bisher nur ein "Kursexplosiönchen" :rolleyes:

      Eine Erwähnung in einem "Börsenblättchen" und die "große Kursexplosion" folgt !
      Avatar
      schrieb am 11.03.10 12:13:54
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.102.644 von Ahnung? am 10.03.10 12:12:23es scheint, dass die Firma ist momentan noch bei niemand auf dem Radar ist

      interessant wird, was netto verdient wurde und ob womöglich sogar wieder Dividende gezahlt wird
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 18:36:13
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.112.604 von GustavOemark am 11.03.10 12:13:54über google gefunden. Zahlen zum 30.09.2009 von Transradio


      http://yahoo.brand.edgar-online.com/displayfilinginfo.aspx?F…


      und Jahresabschluss 2008:

      http://yahoo.brand.edgar-online.com/displayfilinginfo.aspx?F…

      Umsatz 2008: 8403079,50 Euro
      Steigerung um 60% lt.der Pressemeldung von der Homepage ergibt einen Umsatz von ca. 13,4 Mio Euro für 2009 (Umsatz lag zum 30.09.2009 bei 9905998,34 Euro). Fazit: Die ersten 3 Quartale 2009 liefen schon sehr gut, das 4 Quartal hat dies aber umsatzmäßig noch getoppt!
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 11:40:23
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.186.182 von Muckelius am 21.03.10 18:36:13Kurs bei 2,30 Euro. Über 3000 Stück wurden heute schon umgesetzt.

      Langfristig dürfte die Aktie doch noch Luft nach oben haben, oder?

      Avatar
      schrieb am 22.03.10 12:58:38
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.188.713 von Muckelius am 22.03.10 11:40:23net Income nach 9 Monaten in 2009 von über 500.000 Euro :D

      ich denke das sollte Luft nach Oben geben :lick:
      aktuelle Market-Cap. bei 3,45 Mil. Euro
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 13:46:16
      Beitrag Nr. 99 ()
      IR lässt aber ziemlich zu wünschen übrig. Wohl alles reine Ingenieure:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.03.10 09:41:32
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.189.654 von schaerholder am 22.03.10 13:46:16heute vormittag stehen 5000 Aktien zu 2,15 Euro im Geld! :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.03.10 17:06:42
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.195.074 von Muckelius am 23.03.10 09:41:32Kuriosität am Rande: heute mittag hat auf Xetra jemand einige wenige Stücke zu einem Kurs von 1,65 Euro bekommen.

      Mittlerweile wurde heute am 23.03.2010 endlich der Jahresabschluss für 2008 !!! (in deutscher Sprache :-) ) im elektr. Bundeanzeiger veröffentlicht! (incl. kurzen Lagebericht)
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 16:16:15
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.198.829 von Muckelius am 23.03.10 17:06:42heute nur geringer Umsatz. Geldkurs bei 2,21 mit 6500 Stück, Briefkurs bei 2,70 Euro mit 1000 Aktien
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 18:37:02
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.207.065 von Muckelius am 24.03.10 16:16:15schon wieder News von der Homepage:

      25. März 2010

      DRM Konsortium bestätigt Jochen Huber

      Am 24. und 25. März 2010 fand in Hilversum, Niederlande, die Generalversammlung des Digital Radio Mondiale Konsortiums statt. TRANSRADIO-CEO Jochen Huber wurde im Rahmen der turnusmässigen Wahlen mit voller Stimmenzahl als stellvertretender Vorsitzender bestätigt.

      Die Wahlen des DRM-Konsortiums finden alle zwei Jahre statt. Bereits in den Wahlen von 2008 wurde Jochen Huber zum zweiten Vorsitzenden gewählt. Diese Wiederwahl bestätigt die Arbeit von TRANSRADIO, die geleitet wird, um den DRM Standard voranzubringen.
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 18:46:31
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.216.832 von Muckelius am 25.03.10 18:37:02eine wirklich interessante Firma
      ich freue mich auf die diesjährige HV
      Avatar
      schrieb am 29.03.10 17:51:27
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.216.901 von GustavOemark am 25.03.10 18:46:31schon wieder News von der Homepage:


      29. März 2010

      TRANSRADIO installiert 600 kW MW-Sender erfolgreich in Katar

      Am 15.03.2010 erfolgte die erfolgreiche Abnahme einer 600 kW MW Sendeanlage in Al-Arish / Katar durch das staatliche Rundfunkunternehmen. Das Gesamtprojekt umfasste die Installation von zwei TRAM 300 Mittelwellensendern, einer Paralleling Unit (PU), zweier digitaler Exciter DRM DMOD2 in aktiver Reserve und einer DRM fähigen Mittelwellenantenne für die Frequenz 675 kHz.

      Mit dem Design und Aufbau der Antenne war die Firma Thomson Broadcast & Multimedia GmbH aus Schifferstadt beauftragt. In Zusammenarbeit zwischen TRANSRADIO und Thomson wurde ein neues Antennendesign ausgearbeitet, welches die Anforderungen an die zukünftige Signalcodierung erfüllt.

      Das Resultat ist eine Sendeanlage mit einer beeindruckenden Signalqualität. Trotz der relativ tiefen Frequenz wird eine DRM Maskenreserve von 5,89 dB an der realen Antenne erreicht.
      Darüber hinaus protokolliert die Wirkungsgradmessung vor Ort mit Werten bis zu 88,6 % die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung der TRAM-Senderreihe von TRANSRADIO.
      Der Sendebetrieb wird in den nächsten Tagen beginnen. Mit dieser Sendeanlage wird ein älterer Sender in der Nähe der katarischen Hauptstadt Doha abgelöst.
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 18:28:54
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.238.605 von Muckelius am 29.03.10 17:51:27Die Pernix Group hält mittlerweile ca. 78% an Transradio

      "....During 2009 management utilized existing cash balances and funds generated from financing activities to acquire a controlling interest in TransRadio and to fund new development. As reported in Item 5, herein, management raised $2.2 million in 2009 and $5.7 million in 2008 through issuances of common stock. The sales of common stock were made through private, unregistered sales of the Company's securities. The $2.2 million raised in 2009 was used for the purchase of 54.4% of the common voting shares of TransRadio. In addition, on March 25, 2010, the Company acquired an additional 23.6% or 354,350 common voting shares of TransRadio for 708,700 Euro or approximately $1.0 million, that was also financed through private, unregistered sales of the Company's securities. ..."

      Quelle: http://biz.yahoo.com/e/100331/prxg.ob10-k.html
      Avatar
      schrieb am 05.04.10 12:17:14
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.269.460 von Muckelius am 02.04.10 18:28:54na so langsam wird es spannend
      was Pernix wohl weiter vor hat?
      Avatar
      schrieb am 05.04.10 19:31:31
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.274.309 von GustavOemark am 05.04.10 12:17:14Vielleicht kommt da ein Beherrschungsvertrag mit Abfindungsangebot bzw. jährliche Ausgleichzahlung?
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 09:52:23
      Beitrag Nr. 109 ()
      Man fragt sich natürlich wer diese tolle Firma für 2 Euro pro Aktie verkauft. Wäre interessant welche Nebenabreden da bestehen....
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 10:09:29
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.277.572 von schaerholder am 06.04.10 09:52:23ich denke Käufer und Verkäufer sind sich gut bekannt wenn nicht gar die gleiche "Familie"
      Avatar
      schrieb am 07.04.10 16:57:10
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.277.690 von GustavOemark am 06.04.10 10:09:29eine weitere interessante Passage aus den Veröffentlichungen des neuen Haupteigentümers:


      "....In connection with the acquisition, the fair value of net assets acquired less the fair value of the noncontrolling interest in TransRadio exceeded the purchase price the Company paid for its interest in TransRadio, resulting in a bargain purchase gain of $5.2 million, net of $0.6 million of deferred tax impact related to the intangible assets). The gain is presented as a separate caption entitled “gain from bargain purchase” in the consolidated statements of operations for the year ending December 31, 2009. The bargain purchase reflects the losses recently incurred due to the difficult global economy coupled with the need for a strong management team with industry expertise, strong international and governmental project management and engineering skills. ..."

      Quelle:http://yahoo.brand.edgar-online.com/displayfilinginfo.aspx?F…
      Avatar
      schrieb am 12.04.10 19:25:53
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.288.588 von Muckelius am 07.04.10 16:57:10heute wurden 3000 Stück zum Kurs von 2,35 Euro umgesetzt
      Avatar
      schrieb am 12.04.10 19:40:14
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.269.460 von Muckelius am 02.04.10 18:28:54ja - wirklich interessant :D

      "bargain purchase gain of $5.2 million"

      815,650 Aktien haben sie zu für 2,2 Mil. US
      und 354.000 für 1 mil. US Dollar bekommen!
      Da waren wir uns ja einig, dass dies ein "BARGAIN" war :p

      nimnmt man jetzt ihren "gain" hinzu, dann scheint es dass sie eine Aktie mit ca. 7 US Dollar also gute 5 Euro bewerten

      also schon eher realistisch :lick:
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 11:43:57
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.317.987 von GustavOemark am 12.04.10 19:40:14so die Briefseiten sind heute erst einmal wieder alle abgeräumt worden (8.800 Stücke Umsatz)

      Kurs jetzt 2,50 Euro und keine Briefseiten mehr da

      :D
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 09:42:30
      Beitrag Nr. 115 ()
      Ich habe ein wenig Probleme mit dem Cashflow. In q1-3 2008 war das Ergebniss bei -1.000.000 und der Cashflow bei -962.000 Euro, 2009 fällt bei einem Ergebniss von +523.000 wieder ein negativer Cashflow, diesmal von -739.000 Euro an. Vor allem die Forderungen aus LuL Trade receivables/payable haben komplett umgeschlagen, Gesamtsaldo über -1.000.000 Euro.
      Sind da Bilanzakrobaten am Werk?
      Avatar
      schrieb am 03.05.10 17:00:03
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.365.512 von valueinvestor am 20.04.10 09:42:30von der Homepage:

      29 April 2010

      Reges Interesse an der DRM Technik von TRANSRADIO auf der NAB


      Am 15. April endete die diesjährige NAB Show in Las Vegas. Wie bereits in den vergangenen Jahren, zeigte sich auf der NAB 2010 erneut großes Interesse an der DRM Technik von TRANSRADIO.“

      Jochen Huber hielt am Dienstag, 13. April, im Rahmen einer vom DRM Konsortium organisierten Veranstaltung einen Vortrag über Single Frequency Network (SFN) Lösungen für DRM, der mit regem Interesse verfolgt wurde.

      Bereits am Sonntag, 11. April, hielt Christian Hörlle einen Vortrag mit dem Thema „Digital Power Enhancement for DRM“. Hierin stellte Herr Hörlle eine Methode vor, die DRM Sendeleistung durch Anwendung digitaler Signalverarbeitung zu erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 18:17:17
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.446.136 von Muckelius am 03.05.10 17:00:03Zahlen zum Verlauf des Q1 von Pernix findet man hier:

      http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=Telesource+I…
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 07:49:14
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.540.839 von Muckelius am 18.05.10 18:17:17 Radio-News vom 06.06.2010
      Sender Heilbronn-Obereisesheim
      SWR-Mittelwelle 711 kHz jetzt digital

      Wie angekündigt nutzt der Südwestrundfunk (SWR) den Mittelwellensender Heilbronn-Obereisesheim auf 711 kHz seit dem 31.05.2010 für digitale Versuchssendungen. Der zuvor ebenfalls auf 711 kHz betriebene Sender Ulm-Jungingen arbeitet schon seit März mit einer Leistung von 600 Watt auf 1413 kHz.

      Das Mittelwellenprogramm SWR cont.ra ist auch im Raum Heilbronn weiterhin ohne Einschränkungen auf der Frequenz 576 kHz zu hören. Ihre Mitbelegung durch Sender in Mecklenburg-Vorpommern, Lettland und Bulgarien, die in der Vergangenheit den Empfang bei Nacht massiv beeinträchtigt hatte, ist inzwischen entfallen.

      Betrieben wird die Frequenz 576 kHz mit einer Leistung von 100 kW aus Mühlacker bei Stuttgart. Für diesen Standort beschafft der SWR derzeit einen neuen Sender des Berliner Unternehmens Transradio, der als klassische AM-Sendeanlage mit erhöhter Übertragungsqualität (Frequenzbereich des Tonsignals bis 7 kHz) eingerichtet wird.

      Der jetzige, vom kanadischen Hersteller Nautel stammende Betriebssender in Mühlacker bleibt als Reserve erhalten. Damit erübrigt sich die weitere Vorhaltung eines älteren Röhrensenders, der momentan noch als Reservesender fungiert.

      Immer noch in Mühlacker vorhanden ist auch der Kurzwellensender, den der SWR bis 2004 auf 6030 kHz betrieben hatte. Zur Überlassung an ein Entwicklungsland, wie sie der SWR bei seinem zweiten Kurzwellensender aus Rohrdorf praktizierte, dürfte dieser Sender aber kaum noch in Betracht kommen, da seine Leistungskondensatoren inzwischen zerstört sind.

      http://www.radioeins.de/programm/sendungen/medienmagazin/rad…
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 12:25:28
      Beitrag Nr. 119 ()
      Saudi Arabia to Get High-Power Continental Transmitters
      http://www.radioworld.com/article/102774
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 15:41:31
      Beitrag Nr. 120 ()
      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550



      Wir laden unsere Aktionäre zur


      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Dienstag, den 17. August 2010, um 10:00 Uhr im Tagungssaal der


      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein. Der Einlass ist ab 09:30 Uhr.
      I. Tagesordnung

      TOP 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht und dem Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2009

      TOP 2:
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2009


      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 wie folgt zu verwenden:
      1. Bilanzgewinn zum 31.12.2009 EUR 940.683,94

      2.
      Gewinnausschüttung
      EUR
      0,00

      An die Aktionäre wird in diesem Jahr für 1.474.000 berechtigte Anteile eine Dividende in Höhe von EUR 0,00 ausgeschüttet.

      3.
      Einstellung in die Gewinnrücklagen
      EUR
      0,00

      4.
      Gewinnvortrag auf das nächste Jahr
      EUR
      940.683,94

      TOP 3:
      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jochen Huber und Frau Elisabeth Thullner, die im Geschäftsjahr 2009 Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft waren, für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      TOP 4:
      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckart G. Winterhoff für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      TOP 5:
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Büro Berlin, zur Abschlussprüferin für das Kalenderjahr 2010 zu bestellen.

      TOP 6:
      Wahl der Aufsichtsratsmitglieder


      Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach § 14 Abs. 2 unserer Satzung endet die Amtszeit des Aufsichtsrates turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 17. August 2010.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

      Herrn Max Engler, Kaufmann, wohnhaft in Zürich, Schweiz,
      Herrn Klaus Breitkopf, Dipl.-Ing., wohnhaft in Baden-Baden,
      Herrn Eckert G. Winterhoff, Geschäftsführer, wohnhaft in Düsseldorf,

      jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Diese Beschlussfassung mit der unterhalb der bisherigen satzungsgemäßen Amtszeit liegenden Amtszeit gilt mit sofortiger Wirkung, mithin auch vor der Eintragung der satzungsändernd zu beschließenden kürzeren Amtszeitmöglichkeit des Aufsichtsrates (Tagesordnungspunkt 11).

      TOP 7:
      Erhöhung des Grundkapitals von 1.500.000,00 EUR um bis zu 442.200,00 EUR auf bis zu 1.942.200,00 EUR mit unmittelbarem Bezugsrecht


      Die Gesellschaft hat derzeit 26.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß § 71b AktG vom Bezugsrecht ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung mit unmittelbarem Bezugsrecht haben damit 1.474.000 Aktien das Bezugsrecht.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 1.500.000,00 EUR um bis zu 442.200,00 EUR auf bis zu 1.942.200,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 444.200,00 EUR neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberichtigt. Die neuen Stückaktien werden zum Betrag von je 2,00 EUR, also mit einem Aufgeld von je 1,00 EUR pro Stückaktie ausgegeben.
      b)

      Die neuen Aktien werden den bisherigen bezugsberechtigten Aktionären (also betreffend 1.474.000 Aktien) im Verhältnis 10:3 (d. h. für 10 bestehende Aktien können 3 neue Aktien gezeichnet werden) zum Preis von 2,00 EUR je Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
      d)

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht innerhalb von vier Monaten nach der Hauptversammlung mindestens 100.000,00 neue Stückaktien gezeichnet sind.
      e)

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

      TOP 8:
      Beschlussfassung über die Aufhebung der dem Vorstand mit Hauptversammlungsbeschluss vom 19.12.2001 eingeräumten Ermächtigung zur Schaffung genehmigten Kapitals


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      Die dem Vorstand mit Hauptversammlungsbeschluss vom 19.12.2001 eingeräumte Ermächtigung, genehmigtes Kapital zu schaffen, wird mit Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 10) aufgrund des nachstehend unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.

      TOP 9:
      Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals mit eingeschränktem Bezugsrechtsausschluss


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 31.07.2015 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 750.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen:
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibung ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.

      TOP 10:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 4 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5 Abs. 4 der Satzung in Anpassung an die vorgenannten Beschlussfassungen in Tagesordnungspunkt 7 und 8 zum genehmigten Kapital durch die folgende neue Fassung zu ersetzen:


      „(4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 31.07.2015 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 750.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen:
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibung ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.“

      TOP 11:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Abs. 2 der Satzung

      Die Satzung sieht in § 14 Abs. 2 eine starre Amtszeit für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates vor, die den Erfordernissen der flexiblen und situationsgerechten Amtszeitbestimmung der Aufsichtsratsmitglieder nicht gerecht wird. Daher soll die bisherige Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der betreffenden Amtszeit beschließt, durch die Hauptversammlung auch kürzer gefasst werden können.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „(2) Soweit die Hauptversammlung die Aufsichtsratsmitglieder nicht für eine kürzere Amtszeit wählt, werden sie für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

      TOP 12:
      Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung der Satzung an Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) und das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)


      Das am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) hat einige für die Einberufung und den Ablauf zukünftiger Hauptversammlungen bedeutsame Änderungen mit sich gebracht. Das UMAG sieht durch Ergänzung von § 131 Abs. 2 AktG die Möglichkeit vor, den Versammlungsleiter in der Satzung zu einer zeitlichen Begrenzung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre in der Hauptversammlung zu ermächtigen. Außerdem erlaubt das UMAG durch Ergänzung des § 131 Abs. 3 AktG, von Aktionären begehrte Auskünfte schon vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, um die Hauptversammlung zu straffen, von typischen Standardfragen zu entlasten und somit Zeit für eine inhaltliche Diskussion zu gewinnen.

      Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) ist weitgehend am 1. September 2009 sowie in einzelnen Regelungen am 2. September 2009 und am 1. November 2009 in Kraft getreten. Die Neuregelungen zum Recht der Hauptversammlung sind erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, zu denen nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wird.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher zur Anpassung der Satzung an diese Aktiengesetzänderungen vor, zu beschließen:
      a)

      § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „(1)

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Soweit Bekanntmachungen freiwilliger Natur sind, können sie auch ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen.“
      b)

      § 21 der Satzung wird in Absatz (4) wie folgt neu gefasst und um einen weiteren Absatz (5) ergänzt:
      „(4)

      Die Hauptversammlung ist, soweit keine kürzere Frist zulässig ist, mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Anmeldung der Aktionäre zugegangen sein muss (§ 22 Absatz (1)), einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der letzte Tag der Anmeldefrist sind nicht mitzurechnen.
      (5)

      Bei Fristen und Terminen, die von der Hauptversammlung zurückberechnet werden, ist der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht entsprechend anzuwenden.“
      c)

      § 22 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      㤠22 Teilnahme an der Hauptversammlung
      (1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises nach Absatz 2 angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB), in deutscher oder englischer Sprache, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für den Zugang der Anmeldung nach Satz 2 vorgesehen werden.
      (2)

      Die Aktionäre müssen die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB), in deutscher oder englischer Sprache, erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für den Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes nach Satz 2 vorgesehen werden. In Bezug auf solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung nach Satz 2 auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.“
      d)

      § 23 Absatz (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „(2)

      Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine Erleichterung der Form bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.“
      e)

      § 24 der Satzung wird um folgende Absätze (3) und (4) ergänzt:
      „(3)

      Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken und Näheres hierzu bestimmen. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufes einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.
      (4)

      Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die auszugsweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen.“
      II. Bericht des Vorstandes

      Zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 zum eingeschränkten Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 750.000,00 geschaffen werden. Aus Gründen der Flexibilität soll das Genehmigte Kapital dabei sowohl für Bar- wie Sachkapitalerhöhungen als auch für den Fall, dass Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen ihre Options- bzw. Wandlungsrechte ausüben, ausgenutzt werden können. Bei der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibung ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde;

      auszuschließen.

      Zu dieser Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, erstattet der Vorstand folgenden Bericht nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Zu a)
      Das Bezugsrecht soll zunächst für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Damit soll die Abwicklung einer Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.

      Zu b)
      Das Bezugsrecht soll auch bei Sachkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit erhalten, künftig flexibel Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen oder mit einem solchen Vorhaben im Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter zu erwerben. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft gestärkt und deren Ertragskraft und Unternehmenswert gesteigert werden. Im Rahmen der von der Gesellschaft geplanten Maßnahmen müssen oftmals sehr hohe Gegenleistungen erbracht werden, die oft nicht mehr in Geld erbracht werden sollen und können. Nicht selten bestehen im Gegenzug Verkäufer darauf, Aktien als Gegenleistung zu erhalten, da dies für sie günstiger sein kann. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Erwerbsgelegenheiten schnell und flexibel auszunutzen. Sie versetzt sie in die Lage, auch große und teure Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen und Wirtschaftsgüter gegen Überlassung von Aktien zu erwerben. Für derartige Maßnahmen muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden können. Da derartige Akquisitionen meist kurzfristig erfolgen müssen, können sie in der Regel nicht von der nur einmal stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Es bedarf eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrates – schnell zugreifen kann. Hierfür soll deshalb das vorgeschlagene Genehmigte Kapital verwendet werden können. Die Höhe des neuen Genehmigten Kapitals soll sicherstellen, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien und ggf. in Kombination miteinander, finanziert werden können.

      Zu c)
      Das Bezugsrecht soll mit Zustimmung des Aufsichtsrates ferner ausgeschlossen werden können, wenn die Aktien nach §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und wenn der auf die ausgegebenen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals derzeit EUR 150.000,00 nicht übersteigt. Der Betrag von derzeit EUR 150.000,00 bleibt innerhalb der in § 186 Abs. 3 AktG festgelegten Grenze von 10 % des derzeitigen Grundkapitals. Die Ermächtigung setzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen Kapitalbedarf zu decken und auf diese Weise Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Börsenkurs, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen angestrebt werden. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag – mit Zustimmung des Aufsichtsrates – so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung darf diese Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals übersteigen. Auf diese 10 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Mit dieser Begrenzung wird dem Bedürfnis der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung getragen. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen (und derzeit für die Aktionäre zu einem noch wesentlich günstigeren Börsenpreis) am Markt erwerben. Schließlich wird bei dieser Ausgestaltung darauf hingewiesen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 betragen darf.

      Zu d)
      Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zu geben, sofern die Bedingungen der jeweiligen Schuldverschreibung dies vorsehen. Solche Schuldverschreibungen haben zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt einen Verwässerungsschutz, der vorsieht, dass den Inhabern oder Gläubigern bei nachfolgenden Aktienemissionen solch ein Bezugsrecht auf neue Aktien eingeräumt werden kann, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur der Gesellschaft. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschaft – im Gegensatz zu einem Verwässerungsschutz durch Reduktion des Options- bzw. Wandlungspreises – einen höheren Ausgabekurs für die bei der Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Aktien erzielen kann.

      Der Ausschluss des Bezugsrechts im Falle der Gewährung von Aktien zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten von Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche die Gesellschaft aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben hat, soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, an Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen nicht nur Aktien aus bedingtem Kapital gewähren zu können, sondern im Bedarfsfall auch auf die Alternative der Gewährung von Aktien aus genehmigtem Kapital zurückgreifen zu können.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
      III. Teilnahme an der Hauptversammlung


      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, dem 10. August 2010 bei unserer Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem Notar oder bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist es erforderlich, dass die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens am Dienstag, dem 10. August 2010 bei der Gesellschaft eingereicht wird.

      Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
      Wenn Sie Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie diese an


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      Herrn Hans-Joachim Streiter
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      (Telefax: 030/33978-199)
      oder per E-Mail an


      info@tsb-ag.de

      zu richten. Dies ist auch die Adresse, an die eventuelle Verlangen und Anträge von Aktionären, etwa im Sinne von § 126 AktG („Gegenanträge“), übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
      Wir werden etwaig eingehende Anträge von Aktionären, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetseite


      www.tsb-ag.de

      veröffentlichen. Es werden dabei nur die bis zum 02. August 2010, 24:00 Uhr, eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung und Wahlvorschläge berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Ferner sind die Unterlagen gem. § 175 Abs. 2 AktG ab dem Tag der Einberufung unter selbiger Anschrift in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt.



      Berlin, den 6. Juli 2010

      Elisabeth Thullner, Vorstand

      Jochen Huber, Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 16:07:33
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.793.754 von schaerholder am 08.07.10 15:41:31bei der letzten HV wurden 187502 Euro als Bilanzgewinn vorgetragen, nun sollen ca. 940683 Euro vorgetragen werden.

      Das führt zu dem Schluss, das Transradio mindestens einen JÜ von 753000 Euro erzielt hat. Bei 1,5 Mio Aktien, entspricht dieses einem Ergebnis von 0,50 Euro pro Aktie.... :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 09:22:07
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.794.017 von Muckelius am 08.07.10 16:07:33:lick:
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 09:46:19
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.797.566 von GustavOemark am 09.07.10 09:22:07Und gestern mit 7.500 Aktien auch wieder ein ganz ordentlicher Umsatz (für diesen Wert) !
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 17:35:57
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.797.716 von Ahnung? am 09.07.10 09:46:19heute wurden biser über 2000 Aktien gehandelt. Bei 2,45 Euro stehen noch 5000 Stück im Geld. Wer also seine Stücke loswerden will hat die Gelegenheit....
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 21:41:33
      Beitrag Nr. 125 ()
      Ich habe jetzt die Unterlagen zur HV bekommen. Daraus geht hervor, dass eine Kapitalerhöhung (10 zu 3 zun 2,00 Euro) auf der Tagesordnung steht. Wenn dies von der HV abgesegnet wird (woran kaum ein Zweifel besteht) stellt sich die Frage, was die vorhabne. Unterkapitalisiert ist die Gesellschaft ja nicht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 07:45:44
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.870.313 von Ahnung? am 23.07.10 21:41:33Zahlen zum Halbjahr von Pernix verfügbar

      http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=Telesource+I…
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 15:04:16
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.870.313 von Ahnung? am 23.07.10 21:41:33Pernix dürfte die KE voll zeichnen / sollten die freien Aktionäre das nicht tun, dann erhöht sich der Anteil von Pernix :look:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.09.10 15:37:44
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.986.947 von GustavOemark am 15.08.10 15:04:16aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Berlin
      WKN 633455 / ISIN DE0006334550
      Bezugsangebot

      Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG.

      Die ordentliche Hauptversammlung der TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG in Berlin („TRANSRADIO“ oder „Gesellschaft“) hat am 17. August 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 1.500.000,00, eingeteilt in 1.500.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), um bis zu € 442.200,00 auf bis zu € 1.942.200,00 durch Ausgabe von bis zu 442.200 neuen Aktien („Neue Aktien“) mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2010 gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist am 03. September 2010 in das Handelsregister eingetragen worden. Der Vorstand hat am 13. September 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. September 2010 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.

      Die Neuen Aktien werden den bisherigen bezugsberechtigten Aktionären im Verhältnis 10:3 zu einem Ausgabebetrag von € 2,00 je Aktie während einer Frist von drei Wochen unmittelbar zur Zeichnung angeboten. Die Zahl der bezogenen Neuen Aktien muss nicht durch drei teilbar sein. Der Bezug einer einzelnen Aktie oder einem Vielfachen davon ist also bei einem entsprechenden Aktienbestand (z.B. vier alte Aktien beim Bezug einer neuen Aktie) möglich. Es können lediglich ganze Neue Aktien bezogen werden. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder auf einen Barausgleich.

      Aufgrund der von der Gesellschaft gehaltenen 26.000 eigenen Aktien (Stand: 17. August 2010), die gesetzlich vom Bezugsrecht ausgeschlossen sind, haben 1.474.000 Aktien („Alte Aktien“) ein Bezugsrecht.

      Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1EWXJ5) für die Neuen Aktien werden nach dem Stand vom 17. September 2010, abends, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, den Depotbanken zugebucht. Dabei erhält jeder Aktionär für je eine TRANSRADIO-Aktie (ISIN DE0006334550) ein Bezugsrecht. Aufgrund des Bezugsverhältnisses von 10:3 sind mindestens vier Bezugsrechte zum Bezug einer Neuen Aktie erforderlich. Der Zeichnungsschein und die Bezugsrechte dienen als Nachweis für die Bezugsberechtigung auf Neue Aktien.

      Bezugsfrist

      Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf Neue Aktien in der Zeit
      vom 20. September 2010 bis einschließlich 08. Oktober 2010 ("Bezugsfrist")


      über ihre Depotbank bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft, c/o BNY Mellon Asset Servicing GmbH, als Bezugsstelle auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins zu erteilen. Zeichnungsscheine sind jedoch auch bei der Gesellschaft erhältlich (Tel.: +49 30 339 78 - 201, Fax: +49 30 339 78 - 259). Der Bezugspreis ist nach Zeichnung, spätestens aber bis zum 08. Oktober 2010 (Zahlungseingang) über die Depotbanken auf das Sonderkonto „Kapitalerhöhung TRANSRADIO“ bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft einzuzahlen.

      Die Zeichnung kann nur berücksichtigt werden, wenn


      der Zeichnungsschein jeweils vollständig und fehlerfrei ist und


      der Zeichnungsschein bis spätestens 08. Oktober 2010, 24.00 Uhr, von der Depotbank per FAX an die BNY Mellon Asset Servicing GmbH gesendet wurde und


      der Bezugspreis nach der Zeichnung, jedoch bis spätestens 08. Oktober 2010, 24.00 Uhr, (Zahlungseingang bei der BHF BANK Aktiengesellschaft) auf dem Sonderkonto „Kapitalerhöhung TRANSRADIO“ gutgeschrieben ist und


      der Zeichnungsschein bis spätestens 13. Oktober 2010, 24.00 Uhr, im Original in zweifacher Ausfertigung der BNY Mellon Asset Servicing GmbH, Abteilung Kapitalveränderungen, Strahlenbergerstraße 45, 63067 Offenbach am Main zugegangen ist und


      die entsprechenden Bezugsrechte der zeichnenden Aktionäre bis spätestens 13. Oktober 2010, 24.00 Uhr auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 7001 der BHF-BANK Aktiengesellschaft übertragen wurden.

      Die Abgabe des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar. Die Gesellschaft wird diese Angebote nur annehmen, wenn ihr eine Anzahl von mindestens 100.000 Neue Aktien zur Zeichnung angeboten worden ist. Wird diese Mindestzahl nicht bis zum Ablauf des 17. Dezember 2010 erreicht, wird gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. August 2010 der Beschluss über die Kapitalerhöhung ungültig. Wird die Mindestzahl von 100.000 Neue Aktien bereits vorher erreicht, kann die Kapitalerhöhung auch vorher zur Ausführung gelangen.

      Die Kapitalerhöhung wird in der Höhe in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen, in der von Aktionären Neue Aktien gezeichnet wurden.

      Kein Bezugsrechtshandel

      Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist allerdings nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist daher grundsätzlich nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte oder sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende Bezugsrechte für Bruchteile Neuer Aktien verfallen ersatzlos.

      Verbriefung der Neuen Aktien

      Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Bezieher Neuer Aktien erhalten daher eine Gutschrift auf ihrem Girosammeldepotkonto.

      Börsenhandel

      Die Neuen Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0006334550), die in ihren Rechten den Alten Aktien gleichstehen, werden in den Handel im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in den Handel im Freiverkehr der Börse Berlin einbezogen.

      Provision

      Für den Bezug der Neuen Aktien wird die bankübliche Provision berechnet.

      Angebotsbeschränkungen

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

      Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten, noch verkauft, noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den einschlägigen Registrierungserfordernissen.



      Berlin, im September 2010

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG

      Der Vorstand
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 16:59:44
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.169.480 von Muckelius am 17.09.10 15:37:44...mittlerweile wurde der Jahresabschluss für 2009 auch im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 09:44:21
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.179.284 von Muckelius am 20.09.10 16:59:44der Aktienkurs ist nun so um die Marke von 2 Euro zurückgefallen. Die Teilnahme an der Kapitalerhöhung wird damit zunehmend unattraktiver!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 09:52:59
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.196.597 von Muckelius am 23.09.10 09:44:21... da freut sich dann aber der Großaktionär :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 14:35:36
      Beitrag Nr. 132 ()
      danke der 1.000 Stück zu 1,99 Euro :lick:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 19:49:19
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.198.706 von GustavOemark am 23.09.10 14:35:36Notiz am Rande:...die Homepage der Geselleschaft wurde geringfügig "geliftet"
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 12:01:57
      Beitrag Nr. 134 ()
      Heute Umsatz zu 1,95:eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.10 18:13:34
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.288.120 von schaerholder am 08.10.10 12:01:57heute gingen bisher 4000 Aktien zum Kurs von 2 Euro um!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 17:55:02
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.343.332 von Muckelius am 18.10.10 18:13:34heute größerer Umsatz zu 1,90 Euro. Auf Xetra z.b. 9000 Stück :(
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 10:28:31
      Beitrag Nr. 137 ()
      Tja- wer verkauft den da bei Kursen unter 2 Euro ? Fundamental nicht nachvollziehbar.
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 11:27:42
      Beitrag Nr. 138 ()
      2000 Stück mit 1,88! Machen die ne KE und gehn anschließend Pleite?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 14:52:23
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.414.440 von schaerholder am 29.10.10 11:27:42...in Berlin wurden sogar 5500 Aktien zu 1,80 Euro geschmissen....
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.10 17:45:29
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.415.946 von Muckelius am 29.10.10 14:52:23..mittlerweile dürfen wir uns wieder an Kurse unter 1,80 Euro gewöhnen... :(
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 13:39:07
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.465.260 von Muckelius am 05.11.10 17:45:29schon interessant
      akt. nun wieder im 1,60er Bereich :rolleyes:

      mal schaun wo ich meinen Bestand erhöhe
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 16:40:21
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.482.949 von GustavOemark am 09.11.10 13:39:07der Hauptaktionär hat die Zahlen zum Q3 veröffentlicht.

      siehe hier: http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=Telesource+I…

      Operativ scheint es für Transradio wohl doch ein schwächeres Jahr zu werden. Intere ssant ist auch die folgende Passage:


      "On October 4, 2010, the Company issued 85,150 shares of Series B Cumulative Preferred Stock to Halbarad Group, Ltd., BVI for $425,750 and 104,100 shares of Series B Cumulative Preferred Stock to Ernil Continental, S.A. BVI for $520,500. The proceeds from these shares were used to purchase an additional 351,000 shares of TransRadio which were issued on October 29, 2010. TransRadio’s board approved an increase of 442,200 Authorized shares. Of the 442,200 shares Authorized, 351,000 shares were issued. This increased the number of shares issued to 1,851,000 of which Pernix group owns 1,521,000 or 82%."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 17:17:13
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.531.324 von Muckelius am 16.11.10 16:40:21somit hat Pernix und Co. die KE zu 2 Euro voll genommen
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 19:58:55
      Beitrag Nr. 144 ()
      Folgende Infos aus dem Pernix-Bericht sind auch noch ganz interessant:

      Pernix Group acquired a 54.4% controlling interest in TransRadio SenderSysteme, Berlin, AG (“TransRadio”) on December 28, 2009 and another 23.6% on March 25, 2010, and another 4.0% on October 29, 2010 (see note 18). Through this new German subsidiary we engage in the design, distribution and installation of transmitter systems and provide related services at customer sites world-wide.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.10 16:53:51
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.533.345 von Ahnung? am 16.11.10 19:58:55Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 18.11.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      16.11.2010


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.866.347,00 EUR Prokura: Änderung zu Nr. 5:; Müller, Stephan; Einzelprokura Rechtsform: Die am 17.08.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist in Höhe von 366.347 EUR durchgeführt. § 5 Abs. 1 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom 15.10.2010 geändert..

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.11.10 17:40:12
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.547.659 von Muckelius am 18.11.10 16:53:51auf der Homepage findet sich inzwischen folgende News zur Kapitalerhöhung:



      Mittwoch, den 17. November 2010 um 10:25 Uhr News

      Die ordentliche Hauptversammlung der TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG in Berlin hat am 17. August 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.500.000,00 auf bis zu EUR 1.942.200,00 durch Ausgabe von bis zu 442.200 neuen Aktien mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2010 gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist am 03. September 2010 in das Handelsregister eingetragen worden. Der Vorstand hat am 13. September 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.
      Die neuen Aktien wurden den bezugsberechtigten Aktionären im Verhältnis 10:3 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,00 je Aktie im Zeitraum vom 20. September 2010 bis 8. Oktober 2010 unmittelbar zur Zeichnung angeboten.

      Vom Hauptaktionär, der Pernix Group Inc., USA, der von seinem Bezugsrecht in voller Höhe Gebrauch gemacht hat, wie auch von freien Aktionären wurden insgesamt Stück 366.347 Aktien gezeichnet, so dass der Gesellschaft EUR 732.694 zugeflossen sind. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 16. November 2010 in das Handelsregister eingetragen.

      Nach Durchführung der Kapitalerhöhung beträgt das Grundkapital der TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG nunmehr EUR 1.866.347,00, eingeteilt in 1.866.347 nennwertlose Stückaktien.

      Der Kapitalerhöhungserlös wird zur Finanzierung des weiteren externen Wachstums der Gesellschaft eingesetzt und stärkt die Eigenkapitalbasis.



      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 17:04:38
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.617.417 von Muckelius am 30.11.10 17:40:12...Umsatz beim Kurs von 1,35 Euro. :(
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 20:36:26
      Beitrag Nr. 148 ()
      Recht seltsam was da passiert ! Der Kurs wird immer mehr nach Süden "gedrückt".

      Die Bewertung ist unter fundamentalen Aspekten ein Witz:

      Eigenkapitalquote > 55 %
      Buchwert: 3,16 Euro (per 2009)
      Kurs-Umsatz-Verhältnis > 0,20
      KGV: rund 4

      Ich werde weiter zukaufen !!!
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 12:24:13
      Beitrag Nr. 149 ()
      Keiner mehr dabei bzw. keine Meinungen / Einschätzungen zu dem Wert vorhanden ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 21:25:36
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.778.375 von Ahnung? am 30.12.10 12:24:13Hallo Ahnung?,

      dieser Kursverfall wundert mich auch, zumal die Kapitalerhöhung zu weitaus höheren Kursen erfolgt ist. Aber ich habe den Eindruck, dass diese Gesellschaft keiner richtig beurteilen kann bei dieser Informationspolitik. Die Kurse sind schon wieder so billig, dass man Angst bekommen könnte, dass irgend was nicht stimmt. Ich hab mich nicht getraut. Aber wahrscheinlich ist es eine einmalige Chance.

      Gruß Straßenkoeter
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 13:26:33
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.781.196 von Straßenkoeter am 30.12.10 21:25:36Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 07.12.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      06.12.2010


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Nicht mehr Vorstand:; 3. Thullner, Elisabeth, geb. Fricker.

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 14:24:46
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.782.771 von Muckelius am 31.12.10 13:26:33@ Straßenkoeter

      ich bin mir nicht sicher ob man hier noch investiert sein sollte nach der Meldung über den Rückzug von Frau Thullner :rolleyes:

      habe mich so gut wie verabschiedet - auch auf die Gefahr hin dass dies zu deutlich besseren Kursen im Neuen Jahr möglich sein kann ...
      Avatar
      schrieb am 02.01.11 14:39:56
      Beitrag Nr. 153 ()
      Danke Gustav für die Antwort.
      Avatar
      schrieb am 03.03.11 15:21:08
      Beitrag Nr. 154 ()
      3 Tage mit Umsätzen hintereinander. Das gab es dieses Jahr noch nicht:eek:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.11 17:48:26
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.140.973 von schaerholder am 03.03.11 15:21:08heute Umsatz von 6000 Aktien zum Kurs von 1,30 Euro. Weitere Stücke stehen im Brief...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 18:01:29
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.242.916 von Muckelius am 21.03.11 17:48:26heute umsatz von 3000 Aktien zu 1,20 Euro. :(
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 20:02:13
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.322.660 von Muckelius am 05.04.11 18:01:29der 82-%tige Großaktionär hat Zahlen zum 31.12.2010 veräffentlicht:

      http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=Telesource+I…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.04.11 21:51:36
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.376.622 von Muckelius am 15.04.11 20:02:13Wie hoch ist denn das EPS 2010 von Transradio? Bin unfähig diese Zahlen zu lesen. Komme da nicht zu recht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.07.11 15:13:08
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.379.022 von Straßenkoeter am 16.04.11 21:51:36aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550



      Wir laden unsere Aktionäre zur


      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 17. August 2011, um 10:00 Uhr im Tagungssaal der


      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein.


      I. Tagesordnung

      TOP 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht und dem Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2010

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, der Lagebericht des Vorstandes, der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mertensstr. 63, 13587 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.

      TOP 2:
      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jochen Huber und Frau Elisabeth Thullner, die im Geschäftsjahr 2010 Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft waren, für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

      TOP 3:
      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckart G. Winterhoff für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

      TOP 4:
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Büro Berlin, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

      TOP 5:
      Wahl der Aufsichtsratsmitglieder


      Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach § 14 Abs. 2 unserer Satzung endet die Amtszeit des Aufsichtsrates turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 17. August 2011.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

      Herrn Max Engler, Kaufmann, wohnhaft in Zürich, Schweiz,
      Herrn Klaus Breitkopf, Rentner, wohnhaft in Baden-Baden,
      Herrn Eckert G. Winterhoff, Kaufmann, wohnhaft in Düsseldorf,

      jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Für den Fall ihrer Wiederwahl erklärten die Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckert G. Winterhoff bereits jetzt die Annahme ihrer Wahl.
      II. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 10. August 2011, zugehen, da der Tag des Zugangs nicht mitgezählt wird:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49(0)89 21 027 289
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Auch der Nachweis der Berechtigung muss der Gesellschaft unter der für die Anmeldung aufgeführten Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse, spätestens bis zum Ablauf des 10. August 2011 („Nachweisstichtag“), zugehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Nach fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

      Anträge und Verlangen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49(0)89 21 027 289

      Anträge von Aktionären, die in Textform unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 2. August 2011 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.tsb-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Berlin, im Juli 2011

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 10:00:55
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.762.599 von Muckelius am 08.07.11 15:13:08mal wieder etwas positivere News von der Homepage (vom 11.07.)


      http://transradio.de/index.php?option=com_content&view=artic…
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 10:20:59
      Beitrag Nr. 161 ()
      Der Jahreabschluss kann von Aktionären bei der Gesellschaft angefordert werden, im ebanz hab ich ihn noch nicht gefunden. Umsatz 9,5 Mio (13,6), Betriebsergebnis -1,4 (0,9), EGT -1,6 (0,8), EAT -1,8 (0,8) stark rückläufig, Liquiditätslage bedenklich. Positiv: Existiert noch.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.11 08:09:15
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.844.353 von Istanbul am 26.07.11 10:20:59der Großaktionär hat Zahlen zum Halbjahr veröffentlicht unter

      http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=Telesource+I…


      Bezgl der Umsätze von Transradio ist die folgende Passage interessant:

      "....Transmitter design and installation — These revenues increased 29.4% or $1.6 million to $7.2 million from $5.5 million for the six months ended June 30, 2011 compared to the prior year six month period. This revenue relates to the TransRadio subsidiary which was purchased in December 2009. Revenues are recognized pursuant to the terms of the contracts with the client, which requires customer approval of the operation of the equipment prior to invoicing. Thus, revenues of this segment are by nature dependent on the size and number of contracts completed and accepted during a period. Therefore the revenue for the first six months represents those contracts that were completed during the first half of the year which received customer approval and release. The increase reflects the second quarter 2011 completion and acceptance of the Luxembourg contract that generated revenue of approximately $3.5 million coupled with revenue from contracts completed and accepted in the first six months of 2011in Switzerland, Germany, Israel and Spain that totaled $2.5 million along with other revenue. For the same six month period ended on June 30, 2010 there were three large contracts that were completed and obtained customer acceptance totaling $4.3 million, the largest of which was a contract competed and accepted in Qatar that resulted in $2.7 million of revenue in the first six months of 2010...."
      Avatar
      schrieb am 15.08.11 17:45:56
      Beitrag Nr. 163 ()
      Das sieht ja zumindest umsatzseitig wieder um einiges besser aus. Operativ sollte dann auch im laufenden Geschäftsjahr wieder was verdient werden.
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 18:53:43
      Beitrag Nr. 164 ()
      Der Geschäftsbericht von 2010 ist jetzt (endlich) im ebundesanzeiger.de veröffentlicht:

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…

      Man scheint sich für die Zukunft fit gemacht zu haben. Das Schlimmste sollt hoffentlich überstanden sein. Sollte der Turnaround gelingen, dann wäre das jetztige Kursniveau ein gutes Sprungbrett zu weit höheren Kurssphären !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 16:26:38
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.895.631 von Ahnung? am 13.03.12 18:53:43..nun scheint hier so etwas wie Kaufinteresse zu sein. Heute Umsatz von 1000 Aktien, weitere Stücke im Geld
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 10:10:19
      Beitrag Nr. 166 ()
      Gestern hat die Pernix Group die Zahlen zum 31.12. veröffentlicht. Da liest man u.a. Folgendes:


      "....At the end of 2009, the design, manufacture, distribution and installation of RF transmitter systems and related services segment was acquired to serve as a global platform for cross-selling construction segment services. The acquired company, TransRadio SenderSysteme, Berlin, AG (TransRadio) had been a supplier to Pernix Group in connection with a broadcast station construction project that was previously completed on the remote island of Tinian. This acquisition was complementary to the Company’s core operations and augmented revenue. However, due to the violence and political turmoil from the “Arab Spring” in the Middle East coupled with the poor economic conditions in Europe, orders for transmitters and antennae have deteriorated and although the radio transmitter segment did win two contracts in March 2012, the Company does not know when historical levels of sales volumes will resume. In March 2012, the Pernix Group management team requested and received approval from the Pernix Board of Director’s to pursue an expedited divestiture of the 82% interest in TransRadio. This divestiture is intended to curtail losses that have been generated by the radio transmitter segment and will allow the Pernix management team to focus its efforts on the Construction and Power Generation Services segments which it intends to grow organically and through acquisitions. The Company executed a stock sale and transfer agreement for its equity interest in TransRadio on March 26, 2012 and closed the transaction on March 28, 2012. Management is in the process of determining the loss on the sale of TransRadio which it anticipates to be in the range of $1.5 million to $2.0 million...."
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 08:38:32
      Beitrag Nr. 167 ()
      wer hat gekauft?
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 16:16:05
      Beitrag Nr. 168 ()
      aus dem elektr. Bundesanzeiger von heute:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550

      Wir laden unsere Aktionäre zur


      außerordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Dienstag, den 15. Mai 2012, um 10:00 Uhr, im Tagungssaal der


      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein.
      I. Tagesordnung


      TOP 1:
      Erhöhung des Grundkapitals von 1.866.347,00 EUR um 750.000,00 EUR auf 2.616.347,00 EUR

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 1.866.347,00 EUR, das in 1.866.347 Stückaktien eingeteilt ist, wird gegen Bareinlagen in Höhe von 750.000,00 EUR durch Ausgabe von 750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 2.616.347,00 EUR erhöht. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin 750.000,00 EUR und ist in voller Höhe in bar auf das Kapitalerhöhungskonto einzuzahlen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1,00 EUR. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
      b)

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 750.000 neuen Aktien wird zugelassen:


      Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein

      Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn Bevita Commercial Corp. nicht bis zum Ablauf des 21. Mai 2012 sämtliche 750.000 neuen Aktien gezeichnet oder den Gesamtausgabebetrag von 750.000,00 EUR nicht bis zum 25. Mai 2012 auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen hat, wobei es für die Einhaltung der Zahlungsfrist auf den Tag der Wertstellung auf dem Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft ankommt.


      TOP 2:
      Aufhebung der dem Vorstand mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17.08.2010 eingeräumten Ermächtigung zur Schaffung genehmigten Kapitals

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Die dem Vorstand mit Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2010 eingeräumte Ermächtigung, genehmigtes Kapital zu schaffen, wird mit Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 4) aufgrund des nachstehend unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.


      TOP 3:
      Schaffung neuen genehmigten Kapitals mit eingeschränktem Bezugsrechtsausschluss

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 14.05.2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 933.173,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen:
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.


      TOP 4:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 4 sowie § 6 Abs. 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      In Anpassung an die vorgenannten Beschlussfassungen in den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3 zur Kapitalerhöhung und zum genehmigten Kapital werden § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und 4 sowie § 6 (Aktien) Abs. 2 der Satzung unter vollständiger Aufhebung ihrer jeweiligen bisherigen Fassung durch die folgende neue Fassung ersetzt:


      "§ 5 Grundkapital
      (1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.616.347,00 EUR."

      (4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 14.05.2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 933.173,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen:
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.

      § 6 Aktien
      (2)

      Es setzt sich zusammen aus 2.616.347 Stückaktien ohne Nennbetrag."
      II. Bericht des Vorstandes

      Zu Tagesordnungspunkt 1 zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll eine einfache Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 750.000,00 EUR für den Großaktionär der Gesellschaft, die Bevita Commercial Corp., BVI, und damit unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre geschaffen werden. Bei der Kapitalerhöhung haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll jedoch aus den nachstehend aufgeführten Gründen im Interesse aller Gesellschafter und der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

      Der Bezugsrechtsausschluss ermöglicht der Gesellschaft, kurzfristig einen notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Börsenkurs, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Bedenkt man zudem, dass der Börsenkurs der Gesellschaft in den letzten Monaten fast kontinuierlich knapp unter 1,00 EUR lag, ist der Ausgabebetrag von 1,00 EUR für die Gesellschaft und die Aktionäre vorteilhaft. Der Ausgabebetrag konnte auf diese Weise ohne Berücksichtigung eines Kursänderungsrisikos für den Zeitraum der gesetzlichen Bezugsfrist, das anderenfalls in der Regel zu berücksichtigen ist, festgesetzt werden. Auf diese Weise kann der Ausgabebetrag kurzfristig festgesetzt werden und unmittelbar nach dessen Festsetzung eine Platzierung der angedachten Kapitalerhöhung erfolgen. Da außerdem die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen (und derzeit für die Aktionäre zu einem noch wesentlich günstigeren Börsenpreis) am Markt erwerben. Überdies greift die Kapitalerhöhung nicht in strukturelle Rechte der übrigen Aktionäre ein, da sie lediglich dazu führt, dass die Hauptaktionärin mit anschließend 2.271.000 der Aktien erst mit 87% am Grundkapital beteiligt ist und damit noch unter der Squeeze-Out-Grenze von 90% oder gar 95% bleibt. Hinsichtlich des Ausgabebetrages ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Vorliegend konnte die Gesellschaft den neuen Hauptaktionär Bevita, Commercial Corp., BVI, als strategischen Investor gewinnen. Die bisherige Hauptaktionärin Pernix Group Inc., 860 Parkview Blvd., Lombard, IL 60148, USA, eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Illinois, USA, wird ihre 1.521.000 Aktien und damit ihre 81%ige Beteiligung an der Gesellschaft im März diesen Jahres an die Bevita, Commercial Corp., BVI, übertragen. Der Vorstand hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, dass es im Interesse einer nachhaltigen Zukunftssicherung der Gesellschaft erforderlich ist, die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft aus Eigenkapitalmitteln voranzubringen bzw. abzusichern. Die Gesellschaft benötigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Kapitalerhöhung Mittel für die weitere Unternehmensentwicklung sowie aufgrund eines erheblichen kurzfristigen Liquiditätsbedarfes. Anfang des Jahres 2012 ergaben sich für die Gesellschaft verschiedene Umstände, die eine kurzfristige Beschaffung neuer liquider Mittel erforderlich machten. Beispielsweise konnten mehrere Großaufträge unter Vertrag genommen werden, die jedoch erhebliche Vorfinanzierungen erfordern. Hinzu kommt, dass die Anlagenprojekte meistens über mehrere Monate laufen, so dass die für die Zahlung notwendige Fertigstellung des Gewerkes lange auf sich warten lässt. Schließlich unternimmt die Gesellschaft ernsthafte Anstrengungen, die zu einer Erweiterung ihres Portfolios und ihrer Kundenbasis führen könnten. Dies würde gegebenenfalls auch zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf führen. Aus diesen Gründen war Anfang des Jahres 2012 die Beschaffung neuer liquider Mittel im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft dringend erforderlich. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft ist der Vorstand daher zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Ziel am besten mit einem strategischen Investor zu realisieren ist, der an einem langfristigen Investment in der Gesellschaft interessiert ist. Bei Bevita, Commercial Corp., BVI, sind nach Einschätzung der Verwaltung diese Voraussetzungen gegeben.

      Die Erfahrung aus der letzten Kapitalerhöhung 2010 zeigt, dass die Zeichnungsmöglichkeiten für die Aktionäre kaum wahrgenommen werden. Es wurden dabei zwar 366.347 neue Aktien gezeichnet. Die Zeichnung erfolgte jedoch fast nur durch die Hauptaktionärin Pernix Group Inc., die 351.000 der 366.347 neuen Stückaktien übernahm und damit 96% der Kapitalerhöhung ausmachte. Wegen der Bezugsrechtsgewährung wurde das Verfahren der Kapitalerhöhung langwierig, kompliziert und teuer. Die Zusatzkosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht, auch unter der notwendigerweisen Einbeziehung einer Investmentbank, standen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis. Insbesondere ist nunmehr ein schneller Eigenkapitalbedarf darzustellen, der mit der langwierigen Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht nicht möglich wäre. Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung hat die Verwaltung der Gesellschaft Bevita, Commercial Corp., BVI, nur eine sehr kurze Frist sowohl zur Einreichung des Zeichnungsscheins als auch darauffolgend für die Einzahlung des Gesamtausgabebetrages von 750.000,00 EUR.

      Bei Abwägung all dieser Umstände ist der Bezugsrechtsausschluss dem beschriebenen Umfang unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.

      Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 zum eingeschränkten Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von 933.173,00 EUR geschaffen werden. Aus Gründen der Flexibilität soll das Genehmigte Kapital dabei sowohl für Bar- wie Sachkapitalerhöhungen als auch für den Fall, dass Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen ihre Options- bzw. Wandlungsrechte ausüben, ausgenutzt werden können. Bei der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde;

      auszuschließen.

      Zu dieser Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, erstattet der Vorstand folgenden Bericht nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Zu a)
      Das Bezugsrecht soll zunächst für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Damit soll die Abwicklung einer Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.

      Zu b)
      Das Bezugsrecht soll auch bei Sachkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit erhalten, künftig flexibel Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen oder mit einem solchen Vorhaben im Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter zu erwerben. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft gestärkt und deren Ertragskraft und Unternehmenswert gesteigert werden. Im Rahmen der von der Gesellschaft geplanten Maßnahmen müssen oftmals sehr hohe Gegenleistungen erbracht werden, die oft nicht mehr in Geld erbracht werden sollen und können. Nicht selten bestehen im Gegenzug Verkäufer darauf, Aktien als Gegenleistung zu erhalten, da dies für sie günstiger sein kann. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Erwerbsgelegenheiten schnell und flexibel auszunutzen. Sie versetzt sie in die Lage, auch große und teure Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen und Wirtschaftsgüter gegen Überlassung von Aktien zu erwerben. Für derartige Maßnahmen muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden können. Da derartige Akquisitionen meist kurzfristig erfolgen müssen, können sie in der Regel nicht von der nur einmal stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Es bedarf eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrates – schnell zugreifen kann. Hierfür soll deshalb das vorgeschlagene Genehmigte Kapital verwendet werden können. Die Höhe des neuen Genehmigten Kapitals soll sicherstellen, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien und ggf. in Kombination miteinander, finanziert werden können.

      Zu c)
      Das Bezugsrecht soll mit Zustimmung des Aufsichtsrates ferner ausgeschlossen werden können, wenn die Aktien nach §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und wenn der auf die ausgegebenen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals derzeit 186.634 EUR nicht übersteigt. Der Betrag von derzeit 186.634 EUR bleibt innerhalb der in § 186 Abs. 3 AktG festgelegten Grenze von 10% des derzeitigen Grundkapitals. Die Ermächtigung setzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen Kapitalbedarf zu decken und auf diese Weise Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Börsenkurs, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen angestrebt werden. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag – mit Zustimmung des Aufsichtsrates – so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung darf diese Kapitalerhöhung 10% des bestehenden Grundkapitals übersteigen. Auf diese 10% sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Mit dieser Begrenzung wird dem Bedürfnis der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung getragen. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen (und derzeit für die Aktionäre zu einem noch wesentlich günstigeren Börsenpreis) am Markt erwerben. Schließlich wird bei dieser Ausgestaltung darauf hingewiesen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Zu d)
      Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zu geben, sofern die Bedingungen der jeweiligen Schuldverschreibung dies vorsehen. Solche Schuldverschreibungen haben zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt einen Verwässerungsschutz, der vorsieht, dass den Inhabern oder Gläubigern bei nachfolgenden Aktienemissionen solch ein Bezugsrecht auf neue Aktien eingeräumt werden kann, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur der Gesellschaft. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschaft – im Gegensatz zu einem Verwässerungsschutz durch Reduktion des Options- bzw. Wandlungspreises – einen höheren Ausgabekurs für die bei der Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Aktien erzielen kann.

      Der Ausschluss des Bezugsrechts im Falle der Gewährung von Aktien zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten von Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche die Gesellschaft aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben hat, soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, an Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen nicht nur Aktien aus bedingtem Kapital gewähren zu können, sondern im Bedarfsfall auch auf die Alternative der Gewährung von Aktien aus genehmigtem Kapital zurückgreifen zu können.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die etwaige Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
      III. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 2012, zugehen, da der Tag des Zugangs nicht mitgezählt wird:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199
      E-Mail: info@tsb-ag.de

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

      Anträge und Verlangen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin
      HerrnThomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199

      Anträge von Aktionären, die in Textform unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 30. April 2012 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.tsb-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

      Ferner sind diese Einladung und die Berichte des Vorstandes ab dem Tag der Einberufung unter selbiger Anschrift in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt.



      Berlin, im März 2012

      Jochen Huber

      Vorstand
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 20:37:06
      Beitrag Nr. 169 ()
      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

      so so ... das geht einfach so????

      Zur Zeichnung der 750.000 neuen Aktien wird zugelassen:


      Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein

      schlechtes Zeichen ...

      Bananenrepubliken machen sich breit.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.05.12 17:47:19
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.991.813 von Plotin am 02.04.12 20:37:06Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 29.05.2012 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      24.05.2012


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 2.616.347,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2012 ist das Grundkapital um 750.000 EUR auf 2.616.347 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital) und § 6 (Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 17.08.2010 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2010/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum Ablauf des 14.05.2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 933.173 EUR durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).

      Quelle: http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 16:07:17
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.222.260 von Muckelius am 29.05.12 17:47:19aus dem Bundesanzeiger:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550

      Wir laden unsere Aktionäre zur


      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 22. August 2012, um 10:00 Uhr im Tagungssaal der


      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein.
      I. Tagesordnung

      TOP 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht und dem Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2011

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011, der Lagebericht des Vorstandes, der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mertensstr. 63, 13587 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.

      TOP 2:
      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jochen Huber für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      TOP 3:
      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckart G. Winterhoff für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      TOP 4:
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grieger Mallison CTG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.

      TOP 5:
      Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

      Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach § 14 Abs. 2 unserer Satzung in Verbindung mit dem letzten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Wahl des Aufsichtsrates vom 17. August 2011 endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, mithin mit Ablauf dieser Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,


      Herrn Max Engler, Kaufmann, wohnhaft in Zürich, Schweiz,

      Herrn Klaus Breitkopf, Rentner, wohnhaft in Baden-Baden,

      Herrn Eckart G. Winterhoff, Kaufmann, wohnhaft in Düsseldorf,


      jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Für den Fall ihrer Wiederwahl erklärten die Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckert G. Winterhoff bereits jetzt die Annahme ihrer Wahl.

      TOP 6:
      Erhöhung des Grundkapitals von 2.616.347,00 EUR um 860.000,00 EUR auf 3.476.477,00 EUR

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 2.616.347,00 EUR, das in 2.616.347 Stückaktien eingeteilt ist, wird gegen Bareinlagen in Höhe von 860.000,00 EUR durch Ausgabe von 860.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 3.476.477,00 EUR erhöht. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin 860.000,00 EUR und ist in voller Höhe in bar auf das Kapitalerhöhungskonto einzuzahlen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1,00 EUR. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
      b)

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 860.000 neuen Aktien wird zugelassen:


      Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein

      Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn Bevita Commercial Corp. nicht bis zum Ablauf des 29. August 2012 sämtliche 860.000 neuen Aktien gezeichnet oder den Gesamtausgabebetrag von 860.000,00 EUR nicht bis zum 7. September 2012 auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen hat, wobei es für die Einhaltung der Zahlungsfrist auf den Tag der Wertstellung auf dem Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft ankommt.

      TOP 7:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      In Anpassung an die vorgenannte Beschlussfassung im Tagesordnungspunkt 6 zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlage werden § 5 (Grundkapital) Abs. 1 sowie § 6 (Aktien) Abs. 2 der Satzung unter vollständiger Aufhebung ihrer jeweiligen bisherigen Fassung durch die folgende neue Fassung ersetzt:


      "§ 5 Grundkapital
      (1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 3.476.477,00 EUR.


      § 6 Aktien
      (2)

      Es setzt sich zusammen aus 3.476.477 Stückaktien ohne Nennbetrag."

      TOP 8:
      Mitteilung zur Schließung des First Quotation Boards und Beschlussfassung zur Unterlassung eines Up-Listings

      Die Aktien der TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG werden zurzeit im Freiverkehr, First Quotation Board (FQB) an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gehandelt. Aufgrund der Neustrukturierung des Freiverkehrs (Open Market) an der Deutschen Börse AG (DBAG) wird das FQB geschlossen. Zukünftig wird sich das Marktsegment des Freiverkehrs nur noch in den Entry Standard und das Quotation Board gliedern. Die Aktien der Gesellschaft können, um weiterhin im Freiverkehr gehandelt zu werden, durch ein Up-Listing in den Entry Standard aufgenommen werden. Dies ist mit erheblichen Folgepflichten sowie einer Prospektpflicht verbunden. Andererseits können die Aktien im Quotation Board verbleiben, wenn die Aktien der Gesellschaft noch an einem anderen, von der DBAG anerkannten börsenmäßigen Handelsplatz gehandelt werden (§ 12 Abs. 1 AGB DBAG für den Freiverkehr an der FWB). Voraussetzung für eine solche Anerkennung ist jedoch, dass die Aktien an dem anderen Handelsplatz im regulierten Markt gehandelt werden. Dies ist bei den Aktien der Gesellschaft, deren Aktien auch an der Börse Berlin AG im Freiverkehr gehandelt werden, nicht der Fall.

      Gemäß den Open Market Rundschreiben 02/2012 und 06/2012 der DBAG vom 5. April 2012 und 8. Juni 2012 wird der Handel der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr somit zum 15. Dezember 2012 eingestellt. Als Folge der Einstellung des Handels im FQB an der FWB durch die Neustrukturierung des Freiverkehrs werden auch die Einbeziehungsvoraussetzungen in den Freiverkehr an der Börse Berlin AG und somit der Handel der Aktien an der Berliner Börse wegfallen. Die Aktionäre der Gesellschaft haben somit noch bis zum 15. Dezember 2012 die Möglichkeit, ihre Aktien über die Börse zu veräußern. Aus Kostengründen ist die Verwaltung der Gesellschaft der Ansicht, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft ist, eine Notierung im Entry Standard zu beantragen. Denn der in den letzten Jahren zu beobachtende geringe Umfang des Handels mit Aktien der Gesellschaft würde mit den mit der Aufnahme der Notierung im Entry Standard oder einem anderen von der DBAG anerkannten börsenmäßigen Handelsplatz verbundenen Kosten in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, keine Maßnahmen für ein Up-Listing der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard oder einem anderen von der DBAG anerkannten börsenmäßigen Handelsplatz einzuleiten.
      II. Bericht des Vorstandes

      Zu Tagesordnungspunkt 5 zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll eine einfache Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 860.000,00 EUR für den Großaktionär der Gesellschaft, die Bevita Commercial Corp., BVI, und damit unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre geschaffen werden. Bei der Kapitalerhöhung haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll jedoch aus den nachstehend aufgeführten Gründen im Interesse aller Gesellschafter und der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

      Der Bezugsrechtsausschluss ermöglicht der Gesellschaft, erneut kurzfristig einen weiteren notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Börsenkurs, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Bedenkt man zudem, dass der Börsenkurs der Gesellschaft in den letzten Monaten fast kontinuierlich knapp unter 1,00 EUR lag und derzeit sogar deutlich unter dem angesetzten Ausgabebetrag liegt, ist der Ausgabebetrag von 1,00 EUR für die Gesellschaft und die Aktionäre erheblich vorteilhaft. Der Ausgabebetrag konnte auf diese Weise ohne Berücksichtigung eines Kursänderungsrisikos für den Zeitraum der gesetzlichen Bezugsfrist, das anderenfalls in der Regel zu berücksichtigen ist, festgesetzt werden. Auf diese Weise kann der Ausgabebetrag kurzfristig festgesetzt werden und unmittelbar nach dessen Festsetzung eine Platzierung der angedachten Kapitalerhöhung erfolgen. Da außerdem die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen (und derzeit für die Aktionäre zu einem noch wesentlich günstigeren Börsenpreis) am Markt erwerben. Hinsichtlich des Ausgabebetrages ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Vorliegend konnte die Gesellschaft erst im März diesen Jahres den neuen Hauptaktionär Bevita, Commercial Corp., BVI, als strategischen Investor gewinnen. Der Vorstand hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, dass es im Interesse einer nachhaltigen Zukunftssicherung der Gesellschaft erforderlich ist, die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft aus Eigenkapitalmitteln voranzubringen bzw. abzusichern. Die Gesellschaft benötigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Kapitalerhöhung erneut Mittel für die weitere Unternehmensentwicklung sowie Eigenkapital aufgrund eines erheblichen kurzfristigen Liquiditätsbedarfes. Auch Mitte 2012 ergaben sich für die Gesellschaft verschiedene Umstände, die eine kurzfristige Beschaffung neuer liquider Mittel erforderlich machten. Erneut konnten mehrere Großaufträge unter Vertrag genommen werden, die jedoch erhebliche Vorfinanzierungen erfordern. Hinzu kommt, dass die Anlagenprojekte meistens über mehrere Monate laufen, so dass die für die Zahlung notwendige Fertigstellung des Gewerkes lange auf sich warten lässt. Schließlich unternimmt die Gesellschaft ernsthafte Anstrengungen, die zu einer Erweiterung ihres Portfolios und ihrer Kundenbasis führen könnten. Dies würde gegebenenfalls auch zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf führen. Aus diesen Gründen ist derzeit die Beschaffung neuer liquider Mittel im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft dringend erforderlich. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft ist der Vorstand daher zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Ziel am besten mit einem strategischen Investor zu realisieren ist, der an einem langfristigen Investment in der Gesellschaft interessiert ist. Bei Bevita, Commercial Corp., BVI, sind nach Einschätzung der Verwaltung diese Voraussetzungen gegeben.

      Die Erfahrung aus der Kapitalerhöhung 2010 zeigt, dass die Zeichnungsmöglichkeiten für die Aktionäre kaum wahrgenommen werden. Es wurden dabei zwar 366.347 neue Aktien gezeichnet. Die Zeichnung erfolgte jedoch fast nur durch die damalige Hauptaktionärin Pernix Group Inc., die 351.000 der 366.347 neuen Stückaktien übernahm und damit 96% der Kapitalerhöhung ausmachte. Damals war der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft bei ca. 1 EUR. Nunmehr liegt er zum Berichtszeitpunkt bei ca. 0,75 EUR, so dass kaum damit zu rechnen ist, dass weitere Aktionäre im nennenswerten Umfang neue Aktien zu 1,00 EUR werden erwerben wollen. Wegen der Bezugsrechtsgewährung wurde das Verfahren der Kapitalerhöhung langwierig, kompliziert und teuer. Die Zusatzkosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht, auch unter der notwendigerweisen Einbeziehung einer Investmentbank, standen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis. Insbesondere ist nunmehr ein schneller Eigenkapitalbedarf darzustellen, der mit der langwierigen Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht nicht möglich wäre. Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung hat die Verwaltung der Gesellschaft Bevita, Commercial Corp., BVI, nur eine sehr kurze Frist sowohl zur Einreichung des Zeichnungsscheins als auch darauffolgend für die Einzahlung des Gesamtausgabebetrages von 860.000,00 EUR.

      Bei Abwägung all dieser Umstände ist der Bezugsrechtsausschluss dem beschriebenen Umfang unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.
      III. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2012, zugehen, da der Tag des Zugangs nicht mitgezählt wird:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199
      E-Mail: info@tsb-ag.de

      Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Auch der Nachweis der Berechtigung muss der Gesellschaft unter der für die Anmeldung aufgeführten Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse, spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2012 ("Nachweisstichtag"), zugehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

      Anträge und Verlangen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199

      Anträge von Aktionären, die in Textform unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 31. Juli 2012 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.tsb-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Berlin, im Juli 2012

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 19:09:48
      Beitrag Nr. 172 ()
      ...heute wird die Aktie geschmissen. Sogar Umsatz zu ca. 0,55 Euro
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 11:53:52
      Beitrag Nr. 173 ()
      Der Jahresabschluss kann von Aktionären bei der Gesellschaft angefordert werden. Umsatz 7,3 (2010: 9,5 Mio; 2009: 13,6), EGT -1,6 (-1,6; 0,8), EAT -1,8 (-1,8; 0,8) i.w. wie Vorjahr, Liquiditätslage bedenklich. Positiv: Existiert noch.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.12 00:12:20
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.406.830 von Istanbul am 20.07.12 11:53:52Interessiert das überhaupt groß? Bald können sie nicht mehr an der Börse gehandelt werden, dann sitzt man auf dem Trockenen. Oder wie siehst du da die Perspektive Istanbul?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 17:20:47
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.409.419 von Straßenkoeter am 21.07.12 00:12:20Aktienkurs gibt weiterhin nach. Auf der heutigen Hauptversammlung wurde wohl nichts Gutes verkündet?!? Wer weiß mehr?
      Avatar
      schrieb am 17.09.12 17:57:25
      Beitrag Nr. 176 ()
      aus dem Bundesanzeiger von heute:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550

      Die Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL – 9490 Vaduz, Liechtenstein, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie in Höhe von 81,5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.



      Berlin, im September 2012

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 15:57:12
      Beitrag Nr. 177 ()
      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 02.10.2012 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      28.09.2012


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 3.476.347,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2012 ist das Grundkapital um 860.000 EUR auf 3.476.347 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital), § 6 (Aktien) und § 8 (Zusammensetzung des Vorstandes). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt..


      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.03.13 18:23:28
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.669.725 von Muckelius am 02.10.12 15:57:12Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 14.03.


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550



      Wir laden unsere Aktionäre zur


      außerordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Dienstag, den 23. April 2013, um 10:00 Uhr im Tagungssaal der


      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein.
      I. Tagesordnung

      TOP 1:
      Erhöhung des Grundkapitals von 3.476.347,00 EUR um 1.300.000,00 EUR auf 4.776.347,00 EUR

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 3.476.347,00 EUR, das in 3.476.347 Stückaktien eingeteilt ist, wird gegen Bareinlagen in Höhe von 1.300.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 4.776.347,00 EUR erhöht. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin 1.300.000,00 EUR und ist in voller Höhe in bar auf das Kapitalerhöhungskonto einzuzahlen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1,00 EUR. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
      b)

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 1.300.000 neuen Aktien wird zugelassen:


      Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein

      Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn Bevita Commercial Corp. nicht bis zum Ablauf des 30. April 2013 sämtliche 1.300.000 neuen Aktien gezeichnet oder den Gesamtausgabebetrag von 1.300.000,00 EUR nicht bis zum 6. Mai 2013 auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen hat, wobei es für die Einhaltung der Zahlungsfrist auf den Tag der Wertstellung auf dem Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft ankommt.

      TOP 2:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      In Anpassung an die vorgenannte Beschlussfassung im Tagesordnungspunkt 6 zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlage werden § 5 (Grundkapital) Abs. 1 sowie § 6 (Aktien) Abs. 2 der Satzung unter vollständiger Aufhebung ihrer jeweiligen bisherigen Fassung durch die folgende neue Fassung ersetzt:


      "§ 5 Grundkapital
      (1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4.776.347,00 EUR."


      § 6 Aktien
      (2)

      Es setzt sich zusammen aus 4.776.347 Stückaktien ohne Nennbetrag."
      II. Bericht des Vorstandes

      Zu Tagesordnungspunkt 5 zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll eine einfache Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 1.300.000,00 EUR für den Großaktionär der Gesellschaft, die Bevita Commercial Corp., BVI, und damit unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre geschaffen werden. Bei der Kapitalerhöhung haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll jedoch aus den nachstehend aufgeführten Gründen im Interesse aller Gesellschafter und der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

      Der Bezugsrechtsausschluss ermöglicht der Gesellschaft, erneut kurzfristig einen weiteren notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Aktienwert, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Bedenkt man zudem, dass der Börsenkurs der Gesellschaft in den letzten Monaten vor dem Ende der Börsennotierung der Gesellschaft fast kontinuierlich deutlich unter 1,00 EUR lag, also unter dem nunmehrigen Ausgabebetrag lag, ist der Ausgabebetrag von 1,00 EUR für die Gesellschaft und die Aktionäre erheblich vorteilhaft. Der Ausgabebetrag konnte auf diese Weise ohne Berücksichtigung eines Kurs- bzw. Wertänderungsrisikos für den Zeitraum der gesetzlichen Bezugsfrist, das anderenfalls in der Regel zu berücksichtigen ist, festgesetzt werden. Auf diese Weise kann der Ausgabebetrag kurzfristig festgesetzt werden und unmittelbar nach dessen Festsetzung eine Platzierung der angedachten Kapitalerhöhung erfolgen. Da außerdem die neuen Aktien unter dem letzten Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen von anderen Aktionären zu erwerben nachsuchen. Hinsichtlich des Ausgabebetrages ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Vorliegend konnte die Gesellschaft im März letzten Jahres den neuen Hauptaktionär Bevita, Commercial Corp., BVI, als strategischen Investor gewinnen. Der Vorstand hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, dass es im Interesse einer nachhaltigen Zukunftssicherung der Gesellschaft erforderlich ist, die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft aus Eigenkapitalmitteln voranzubringen bzw. abzusichern. Die Gesellschaft benötigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Kapitalerhöhung erneut Mittel für die weitere Unternehmensentwicklung sowie Eigenkapital aufgrund eines erheblichen kurzfristigen Liquiditätsbedarfes. Auch 2013 ergaben sich für die Gesellschaft verschiedene Umstände, die eine kurzfristige Beschaffung neuer liquider Mittel erforderlich machten. Mehrere Großprojekte stehen unmittelbar vor Vertragsabschluss, die jedoch erhebliche Vorfinanzierungen erfordern. Hinzu kommt, dass die Anlagenprojekte meistens über mehrere Monate laufen, so dass die für die Zahlung notwendige Fertigstellung des Gewerkes lange auf sich warten lässt. Schließlich unternimmt die Gesellschaft ernsthafte Anstrengungen, die zu einer Erweiterung ihres Portfolios und ihrer Kundenbasis führen könnten. Dies würde gegebenenfalls auch zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf führen. Aus diesen Gründen ist derzeit die Beschaffung neuer liquider Mittel im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft dringend erforderlich. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft ist der Vorstand daher zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Ziel am besten mit einem strategischen Investor zu realisieren ist, der an einem langfristigen Investment in der Gesellschaft interessiert ist. Bei Bevita, Commercial Corp., BVI, sind nach Einschätzung der Verwaltung diese Voraussetzungen gegeben.

      Die Erfahrung aus der Kapitalerhöhung 2010 zeigt, dass die Zeichnungsmöglichkeiten für die Aktionäre kaum wahrgenommen werden. Es wurden dabei zwar 366.347 neue Aktien gezeichnet. Die Zeichnung erfolgte jedoch fast nur durch die damalige Hauptaktionärin Pernix Group Inc., die 351.000 der 366.347 neuen Stückaktien übernahm und damit 96% der Kapitalerhöhung ausmachte. Damals war der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft bei ca. 1,00 EUR. Nunmehr dürfte der innere Wert der Aktie zum Berichtszeitpunkt unter 1,00 EUR liegen, so dass kaum damit zu rechnen ist, dass weitere Aktionäre im nennenswerten Umfang neue Aktien zu 1,00 EUR werden erwerben wollen. Wegen der Bezugsrechtsgewährung wurde das Verfahren der Kapitalerhöhung langwierig, kompliziert und teuer. Die Zusatzkosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht, auch unter der notwendigerweisen Einbeziehung einer Investmentbank, standen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu dem Gesamtausgabebetrag. Insbesondere ist nunmehr ein schneller Eigenkapitalbedarf darzustellen, der mit der langwierigen Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht nicht möglich wäre. Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung hat die Verwaltung der Gesellschaft Bevita, Commercial Corp., BVI, nur eine sehr kurze Frist sowohl zur Einreichung des Zeichnungsscheins als auch darauffolgend für die Einzahlung des Gesamtausgabebetrages von 1.300.000,00 EUR.

      Bei Abwägung all dieser Umstände ist der Bezugsrechtsausschluss dem beschriebenen Umfang unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.
      III. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 17. April 2013, zugehen, da der Tag des Zugangs nicht mitgezählt wird:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199
      E-Mail: info@tsb-ag.de

      Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der für die Anmeldung aufgeführten Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse, spätestens bis zum Ablauf des 17. April 2013 ("Nachweisstichtag"), zugehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

      Anträge und Verlangen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199

      Anträge von Aktionären, die in Textform unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 8. April 2013 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.tsb-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Berlin, im März 2013

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.05.13 15:59:01
      Beitrag Nr. 179 ()
      Kapitalerhöhung ist eingetragen. Bald müsste der Großaktionär aber bei 90% des Grundkapitals angelangt sein....



      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 21.05.2013 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      16.05.2013


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 4.776.347,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.04.2013 ist das Grundkapital um 1.300.000 EUR auf 4.776.347 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital) und § 6 (Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt..

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 16:18:27
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.682.887 von Muckelius am 21.05.13 15:59:01aus dem Bundesanzeiger.

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Berlin

      ISIN DE 0006334550


      Wir laden unsere Aktionäre zur


      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 29. August 2013, um 11:00 Uhr im Tagungssaal der


      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein.
      I. Tagesordnung
      TOP 1:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht und dem Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2012

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012, der Lagebericht des Vorstandes, der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mertensstr. 63, 13587 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.
      TOP 2:

      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jochen Huber für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      TOP 3:

      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckart G. Winterhoff für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      TOP 4:

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grieger Mallison CTG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
      TOP 5:

      Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

      Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach § 14 Abs. 2 unserer Satzung in Verbindung mit dem letzten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Wahl des Aufsichtsrates vom 22. August 2012 endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, mithin mit Ablauf dieser Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,


      Herrn Max Engler, Kaufmann, wohnhaft in Zürich, Schweiz,
      Herrn Klaus Breitkopf, Rentner, wohnhaft in Baden-Baden,
      Herrn Eckert G. Winterhoff, Kaufmann, wohnhaft in Düsseldorf,


      jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Für den Fall ihrer Wiederwahl haben die Herren Max Engler, Klaus Breitkopf und Eckert G. Winterhoff bereits die Annahme ihrer Wahl erklärt.
      TOP 6:

      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 4

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Unter vollständiger Aufhebung seiner bisherigen Fassung wird § 6 (Aktien) Abs. 4 Satz 1 der Satzung durch die folgende neue Fassung ersetzt, die mit dem unverändert bleibenden Satz 2 insgesamt wie folgt lautet:


      "§ 6 Aktien
      (4)

      Alle Mitgliedsrechte werden in einer oder mehreren Urkunden verbrieft (Globalurkunde(n)). Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils besteht nicht."
      TOP 7:

      Erhöhung des Grundkapitals von 5.253.981,00 EUR um 1.250.000,00 EUR auf 6.503.981,00 EUR

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 5.253.981,00 EUR, das in 5.253.981 Stückaktien eingeteilt ist, wird gegen Bareinlagen in Höhe von 1.250.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 6.503.981,00 EUR erhöht. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin 1.250.000,00 EUR und ist in voller Höhe in bar auf das Kapitalerhöhungskonto einzuzahlen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1,00 EUR. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
      b)

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 1.250.000 neuen Aktien wird zugelassen:


      Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein

      Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn Bevita Commercial Corp. nicht bis zum Ablauf des 9. September 2013 sämtliche 1.250.000 neuen Aktien gezeichnet oder den Gesamtausgabebetrag von 1.250.000,00 EUR nicht bis zum 16. September 2013 auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen hat, wobei es für die Einhaltung der Zahlungsfrist auf den Tag der Wertstellung auf dem Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft ankommt.
      TOP 8:

      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      In Anpassung an die vorgenannte Beschlussfassung im Tagesordnungspunkt 6 zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlage werden § 5 (Grundkapital) Abs. 1 sowie § 6 (Aktien) Abs. 2 der Satzung unter vollständiger Aufhebung ihrer jeweiligen bisherigen Fassung durch die folgenden neuen Fassungen ersetzt:


      "§ 5 Grundkapital
      (1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 6.503.981,00 EUR."


      "§ 6 Aktien
      (2)

      Es setzt sich zusammen aus 6.503.981 Stückaktien ohne Nennbetrag."
      II. Bericht des Vorstandes

      Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 4.776.347,00 EUR um 477.634,00 EUR auf 5.253.981,00 EUR unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 5 Absatz 4 der Satzung

      Die außerordentliche Hauptversammlung der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 78850 eingetragenen TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG mit Sitz in Berlin (vor- und nachstehend „Gesellschaft“) hat am 15. Mai 2012 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 933.173,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und §§ 5 und 6 der Satzung der Gesellschaft (vor- und nachstehend „Satzung“) entsprechend zu ändern. Diese Beschlüsse sind durch die Eintragung der Änderungen der § 5 Absatz 1 und 4 und § 6 der Satzung in das Handelsregister am 24. Mai 2012 wirksam geworden.

      § 5 Absatz 4 der Satzung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 14. Mai 2017 durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ein- oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 933.173,00 EUR, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Vorbehaltlich näherer Bestimmungen in der Satzung ist den Aktionären bei Barkapitalerhöhungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand darf mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden (§ 5 Absatz 4 Satz 2 lit. c der Satzung).

      Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen (§ 5 Absatz 4 Satz 3 der Satzung). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen (§ 5 Absatz 4 Satz 4 der Satzung).

      Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. April 2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3.476.347,00 EUR gegen Bareinlagen um 1.300.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 4.776.347,00 EUR zu erhöhen und §§ 5 Absatz 1 und 6 Absatz 2 der Satzung entsprechend zu ändern. In der Folge wurde die beschlossene Barkapitalerhöhung um 1.300.000,00 EUR durchgeführt und mit der Änderung der §§ 5 Absatz 1 und 6 Absatz 2 der Satzung und dem erhöhten Grundkapital von nunmehr 4.776.347,00 EUR am 16. Mai 2013 in das Handelsregister eingetragen.

      Daraufhin hat der Vorstand der Gesellschaft am 5. Juli 2013 unter Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen von dem inzwischen erhöhten Grundkapital von 4.776.347,00 EUR um 477.634,00 EUR auf 5.253.981,00 EUR durch Ausgabe von 477.634 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen.

      Gemäß der vorgenannten Vorgabe, dass unter anderem die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Gemäß der ausschließlichen Zulassung zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien hat die hierzu Alleinberechtigte, die Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, 9490 Vaduz, Liechtenstein, am 6. Juli 2013 sämtliche 477.634 neuen Aktien gezeichnet und den Gesamtausgabebetrag von 477.634,00 EUR innerhalb von drei (3) Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung des Zeichnungsscheins auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnberechtigt.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 5. Juli 2013 unter Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung die entsprechende Herabsetzung des Genehmigten Kapitals i.S.d. § 5 Abs. 4 der Satzung auf 455.539,00 EUR beschlossen.

      Mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) am 17. Juli 2013 wurde nunmehr das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 4.776.347,00 EUR um 477.634,00 EUR auf 5.253.981,00 EUR erhöht.

      Die Kapitalerhöhung war erforderlich, weil erwartete Zahlungen von Auftraggebern der Gesellschaft aus laufenden Projekten nicht eingegangen waren und kurzfristig und unvorhersehbar weiteres Kapital erforderlich wurde.

      Zu Tagesordnungspunkt 7 zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll eine einfache Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 1.250.000,00 EUR für die Großaktionärin der Gesellschaft, die Bevita Commercial Corp., BVI, und damit unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre geschaffen werden. Bei der Kapitalerhöhung haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll jedoch aus den nachstehend aufgeführten Gründen im Interesse aller Gesellschafter und der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

      Der Bezugsrechtsausschluss ermöglicht der Gesellschaft, erneut kurzfristig einen weiteren notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am (hypothetischen) Börsenkurs bzw. am inneren Wert der Aktie, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Bedenkt man zudem, dass der Börsenkurs der Gesellschaft in den letzten Monaten vor ihrem Delisting kontinuierlich knapp bis deutlich unter 1,00 EUR lag und derzeit sogar deutlich unter dem zulässigen Mindestausgabebetrag liegen dürfte, ist der Ausgabebetrag von 1,00 EUR für die Gesellschaft und die Aktionäre erheblich vorteilhaft. Der Ausgabebetrag konnte auf diese Weise ohne Berücksichtigung eines Wertschwankungsrisikos für den Zeitraum der gesetzlichen Bezugsfrist, das anderenfalls in der Regel zu berücksichtigen ist, festgesetzt werden. Auf diese Weise kann der Ausgabebetrag kurzfristig festgesetzt werden und unmittelbar nach dessen Festsetzung eine Platzierung der angedachten Kapitalerhöhung erfolgen. Da außerdem die neuen Aktien nahe am (hypothetischen) Börsenkurs bzw. am inneren Wert der Aktie platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen (und derzeit für die Aktionäre zu einem wahrscheinlich noch wesentlich günstigeren Kaufpreis) von anderen Aktionären erwerben, wenngleich der leichte Erwerb über den Börsenhandel nicht mehr möglich ist. Hinsichtlich des Ausgabebetrages ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Vorliegend konnte die Gesellschaft erst letztes Jahr den neuen Hauptaktionär Bevita, Commercial Corp., BVI, als strategischen Investor gewinnen. Der Vorstand hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, dass es im Interesse einer nachhaltigen Zukunftssicherung der Gesellschaft erforderlich ist, die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft aus Eigenkapitalmitteln voranzubringen bzw. abzusichern. Die Gesellschaft benötigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Kapitalerhöhung erneut Mittel für die weitere Unternehmensentwicklung sowie Eigenkapital aufgrund eines erheblichen kurzfristigen Liquiditätsbedarfes. Auch Mitte 2013 ergaben sich für die Gesellschaft verschiedene Umstände, die eine kurzfristige Beschaffung neuer liquider Mittel erforderlich machten. Erneut konnten Großaufträge unter Vertrag genommen werden, die jedoch erhebliche Vorfinanzierungen erfordern. Hinzu kommt, dass die Anlagenprojekte meistens über mehrere Monate laufen, so dass die für die Zahlung notwendige Fertigstellung des Gewerkes lange auf sich warten lässt. Schließlich unternimmt die Gesellschaft ernsthafte Anstrengungen, die zu einer Erweiterung ihres Portfolios und ihrer Kundenbasis führen könnten. Dies würde gegebenenfalls auch zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf führen. Aus diesen Gründen ist derzeit die Beschaffung neuer liquider Mittel im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft dringend erforderlich. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft ist der Vorstand daher zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Ziel am besten mit einem strategischen Investor zu realisieren ist, der an einem langfristigen Investment in der Gesellschaft interessiert ist. Dieses Engagement zeigte der Investor inzwischen mit mittlerweile mehreren erheblichen Bareinlagen. Bei Bevita, Commercial Corp., BVI, sind nach Einschätzung der Verwaltung diese Voraussetzungen auch weiterhin gegeben.

      Die Erfahrung aus der Kapitalerhöhung 2010 und durch die Kommunikation mit interessierten Aktionären zeigt, dass die Zeichnungsmöglichkeiten für die Aktionäre kaum wahrgenommen werden. Es wurden dabei zwar 366.347 neue Aktien gezeichnet. Die Zeichnung erfolgte jedoch fast nur durch die damalige Hauptaktionärin Pernix Group Inc., die 351.000 der 366.347 neuen Stückaktien übernahm und damit 96% der Kapitalerhöhung ausmachte. Damals war der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft bei ca. 1 EUR. Nunmehr dürfe er noch erheblich niedriger liegen, so dass kaum damit zu rechnen ist, dass weitere Aktionäre im nennenswerten Umfang neue Aktien zu 1,00 EUR werden erwerben wollen. Hinzu kommt, dass ihre Verkehrsfähigkeit durch den Börsenhandel entfallen ist. Wegen der Bezugsrechtsgewährung wurde das Verfahren der Kapitalerhöhung langwierig, kompliziert und teuer. Die Zusatzkosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht, auch unter der notwendigerweisen Einbeziehung einer Investmentbank, standen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis. Insbesondere ist nunmehr ein schneller Eigenkapitalbedarf darzustellen, der mit der langwierigen Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht nicht möglich wäre. Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung hat die Verwaltung der Gesellschaft Bevita, Commercial Corp., BVI, nur eine sehr kurze Frist sowohl zur Einreichung des Zeichnungsscheins als auch darauffolgend für die Einzahlung des Gesamtausgabebetrages von 1.250.000,00 EUR.

      Bei Abwägung all dieser Umstände ist der Bezugsrechtsausschluss dem beschriebenen Umfang unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.
      III. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse drei Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 26. August 2013, zugehen, da der Tag des Zugangs nicht mitgezählt wird:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199
      E-Mail: info@tsb-ag.de

      Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der für die Anmeldung aufgeführten Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse, spätestens bis zum Ablauf des 26. August 2013 ("Nachweisstichtag"), zugehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

      Anträge und Verlangen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstr. 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199

      Anträge von Aktionären, die in Textform unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 14. August 2013 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.tsb-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Berlin, im Juli 2013

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.13 18:52:42
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.098.487 von Muckelius am 23.07.13 16:18:27Interessante News auf der Homepage:

      Cooperation Agreement between Ampegon and TRANSRADIO
      News

      Two powerful suppliers with high reputation join forces

      http://www.transradio.de/index.php/de/news/148-news-ampegont…
      Avatar
      schrieb am 12.09.13 15:45:01
      Beitrag Nr. 182 ()
      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 12.09.2013 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      11.09.2013


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 6.503.981,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ist das Grundkapital um 1.250.000 EUR auf 6.503.981 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital) und § 6 (Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt..
      Avatar
      schrieb am 18.09.13 16:08:41
      Beitrag Nr. 183 ()
      aus dem Bundesanzeiger von heute:

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt a.M.
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der
      Transradio SenderSysteme AG
      Wertpapierkennnummer 633 455, ISIN: DE0006334550

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Transradio SenderSysteme AG an, deren Aktien (WKN 633 455, ISIN: DE0006334550) zu einem Preis von 0,55 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 400.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 11.10.2013, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 11.10.2013, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.



      Frankfurt, 18.09.2013

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.11.13 15:54:52
      Beitrag Nr. 184 ()
      mal etwas schönere News:

      05.11.2013 Télédiffusion d’Algérie awarded AM Radio Project to TRANSRADIO and Ampegon

      Télédiffusion d’Algérie is renewing their longwave station in Tipaza

      http://www.ampegon.com/news/?id=12
      Avatar
      schrieb am 08.11.13 20:36:44
      Beitrag Nr. 185 ()
      Wieso finde ich die isin nicht auf gängigen finanzsites?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.13 11:06:50
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.796.068 von Plotin am 08.11.13 20:36:44..die Aktie ist an den Börsenplätzen momentan nicht handelbar...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.11.13 18:20:19
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.798.018 von Muckelius am 09.11.13 11:06:50Nach diesen ganzen Kapitalerhöhungen für die nur der Großaktionär zugelassen wurde, dürfte die squezze-out-Schwelle wohl nicht mehr fern ein...


      Wer steckt eigentlich hinter dem Großaktionär "Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein " ?????
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.14 19:56:35
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.844.984 von Muckelius am 15.11.13 18:20:19und die nächste Kapitalerhöhung...

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 21.02.2014 14:32 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      20.02.2014


      HRB 78850 B: TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 6.955.000,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 15.05.2012 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 451.019 EUR auf 6.955.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.02.2014 ist die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital) und § 6 (Aktien) (Genehmigtes Kapital 2012/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2012 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4520 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 14.05.2017. (Genehmigtes Kapital 2012/I)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.14 19:00:40
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.515.421 von Muckelius am 24.02.14 19:56:35News:

      TRANSRADIO und Ampegon modernisieren zwei weitere große MW Sender des öffentlichen Rundfunk Algeriens TDA

      http://www.transradio.de/index.php/de/news/155-tda-ouledfaje…
      Avatar
      schrieb am 12.06.14 21:44:37
      Beitrag Nr. 190 ()
      Inzwischen sind die Transradio-Aktien bei der Valora Effekten Handel AG gelistet:
      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0006334550
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 15:04:37
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.145.990 von Humperdinck am 12.06.14 21:44:37aus dem Bundesanzeiger:

      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Mertensstraße 63, 13587 Berlin
      ISIN DE 0006334550

      Wir laden unsere Aktionäre zur



      ordentlichen Hauptversammlung

      unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 7. August 2014, um 10:00 Uhr im Tagungssaal der



      Villa Schützenhof,
      Schützenhof Spandau,
      Niederneuendorfer Allee 12–16,
      13587 Berlin,

      ein.
      I. Tagesordnung

      TOP 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht und dem Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2013

      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013, der Lagebericht des Vorstandes, der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mertensstraße 63, 13587 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.

      TOP 2:
      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jochen Huber für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

      TOP 3:
      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Herren Eckart G. Winterhoff, Max Engler, Klaus Breitkopf und Dr. Peter E. Horn für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

      TOP 4:
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grieger Mallison CTG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.

      TOP 5:
      Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

      Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach § 14 Abs. 2 unserer Satzung in Verbindung mit dem letzten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Wahl des Aufsichtsrates vom 29. August 2013 endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, mithin mit Ablauf dieser Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,


      Herrn Eckart G. Winterhoff, Kaufmann, wohnhaft in Düsseldorf,
      Herrn Max Engler, Kaufmann, wohnhaft in Zürich, Schweiz,
      Herrn Dr. Peter E. Horn, Geschäftsführer, wohnhaft in Düsseldorf,

      jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Für den Fall ihrer Wiederwahl haben die Herren Eckart G. Winterhoff, Max Engler und Dr. Peter E. Horn bereits die Annahme ihrer Wahl erklärt.

      TOP 6:
      Erhöhung des Grundkapitals von 6.955.000,00 EUR um 1.000.000,00 EUR auf 7.955.000,00 EUR

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 6.955.000,00 EUR, das in 6.955.000 Stückaktien eingeteilt ist, wird gegen Bareinlagen in Höhe von 1.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 7.955.000,00 EUR erhöht. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin 1.000.000,00 EUR und ist in voller Höhe in bar auf das Kapitalerhöhungskonto einzuzahlen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1,00 EUR. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
      b)

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 1.000.000 neuen Aktien wird zugelassen:


      Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, eine Kapitalgesellschaft des Rechts der British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein.

      Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn Bevita Commercial Corp. nicht bis zum Ablauf des 18. August 2014 sämtliche 1.000.000 neuen Aktien gezeichnet oder den Gesamtausgabebetrag von 1.000.000,00 EUR nicht bis zum 25. August 2014 auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen hat, wobei es für die Einhaltung der Zahlungsfrist auf den Tag der Wertstellung auf dem Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft ankommt.

      TOP 7:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      In Anpassung an die vorgenannte Beschlussfassung im Tagesordnungspunkt 6 zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlage werden § 5 (Grundkapital) Abs. 1 sowie § 6 (Aktien) Abs. 2 der Satzung unter vollständiger Aufhebung ihrer jeweiligen bisherigen Fassung durch die folgenden neuen Fassungen ersetzt:


      § 5 Grundkapital Absatz 1 der Satzung

      „(1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 7.955.000,00 EUR.“

      § 6 Aktien Absatz 2 der Satzung

      „(2)

      Es setzt sich zusammen aus 7.955.000 Stückaktien ohne Nennbetrag.“

      TOP 8:
      Beschlussfassung über die Aufhebung der dem Vorstand mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15.05.2012 eingeräumten Ermächtigung zur Schaffung genehmigten Kapitals

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Die dem Vorstand mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15.05.2012 eingeräumte Ermächtigung, genehmigtes Kapital zu schaffen, wird mit Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 10) aufgrund des nachstehend unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.

      TOP 9:
      Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals mit eingeschränktem Bezugsrechtsausschluss

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 6. August 2019 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 870.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 870.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen:
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den etwaigen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibung ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.

      TOP 10:
      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 4 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5 Abs. 4 der Satzung in Anpassung an die vorgenannten Beschlussfassungen in Tagesordnungspunkt 9 zum genehmigten Kapital durch die folgende neue Fassung zu ersetzen:

      „(4)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 6. August 2019 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 870.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 870.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ausschließen:
      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den etwaigen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibung ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.“
      II. Berichte des Vorstandes
      1.

      Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 6.503,981,00 EUR um 451.019,00 EUR auf 6.955.000,00 EUR unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 5 Absatz 4 der Satzung

      Die außerordentliche Hauptversammlung der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 78850 eingetragenen TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG mit Sitz in Berlin (vor- und nachstehend „Gesellschaft“) hat am 15. Mai 2012 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 933.173,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und § 5 der Satzung der Gesellschaft (vor- und nachstehend „Satzung“) entsprechend zu ändern. Diese Beschlüsse sind durch die Eintragung der Änderung des § 5 Absatz 4 der Satzung in das Handelsregister am 24. Mai 2012 wirksam geworden.

      § 5 Absatz 4 der Satzung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 14. Mai 2017 durch Ausgabe von bis zu 933.173 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ein- oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 933.173,00 EUR, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Vorbehaltlich näherer Bestimmungen in der Satzung ist den Aktionären bei Barkapitalerhöhungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand darf mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden (§ 5 Absatz 4 Satz 2 lit. c der Satzung).

      Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und die für die neuen Stückaktien zu leistende Einlage, festzusetzen (§ 5 Absatz 4 Satz 3 der Satzung). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen (§ 5 Absatz 4 Satz 4 der Satzung).

      Außerdem hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. April 2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3.476.347,00 EUR gegen Bareinlagen um 1.300.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 4.776.347,00 EUR zu erhöhen und §§ 5 Absatz 1 und 6 Absatz 2 der Satzung entsprechend zu ändern. In der Folge wurde die beschlossene Barkapitalerhöhung um 1.300.000,00 EUR durchgeführt und mit der Änderung der §§ 5 Absatz 1 und 6 Absatz 2 der Satzung und dem erhöhten Grundkapital von 4.776.347,00 EUR am 16. Mai 2013 in das Handelsregister eingetragen.

      Von einer weiteren Durchführung der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des vorgenannten Genehmigten Kapitals mit einer Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 4.776.347,00 EUR um 477.634,00 EUR auf 5.253.981,00 EUR durch Ausgabe von 477.634 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien berichteten wir ebenso in der Einladung zur Hauptversammlung zum 29. August 2013, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 23. Juli 2013, berichtigt am 14. August 2013, worauf wir hiermit der Vollständigkeit halber verweisen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 5. Juli 2013 unter Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung die entsprechende Herabsetzung des Genehmigten Kapitals i.S.d. § 5 Abs. 4 der Satzung auf 455.539,00 EUR beschlossen.

      Mit einer weiteren Barkapitalerhöhung hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 5.253.981,00 EUR gegen Bareinlagen um 1.250.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Aktie auf 6.503.981,00 EUR zu erhöhen und §§ 5 Absatz 1 und 6 Absatz 2 der Satzung entsprechend zu ändern. In der Folge wurde die beschlossene Barkapitalerhöhung um 1.250.000,00 EUR durchgeführt und mit der Änderung der §§ 5 Absatz 1 und 6 Absatz 2 der Satzung und dem erhöhten Grundkapital von nunmehr 6.503.981,00 EUR am 11. September 2013 in das Handelsregister eingetragen.

      Daraufhin hat der Vorstand der Gesellschaft am 4. Februar 2014 unter Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen von dem inzwischen erhöhten Grundkapital von 6.503.981,00 EUR um 451.019,00 EUR auf 6.955.000,00 EUR durch Ausgabe von 451.019 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen.

      Gemäß der vorgenannten Vorgabe, dass unter anderem die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Gemäß der ausschließlichen Zulassung zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien hat die hierzu erneut Alleinberechtigte, die Bevita Commercial Corp., Pasea Estate, Road Town/Tortola, British Virgin Islands, European Office: Herrengasse 5, 9490 Vaduz, Liechtenstein, am 5. Februar 2014 sämtliche 451.019 neuen Aktien gezeichnet und den Gesamtausgabebetrag von 451.019,00 EUR innerhalb von drei (3) Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung des Zeichnungsscheins auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft überwiesen. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 4. Februar 2014 unter Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung die entsprechende Herabsetzung des Genehmigten Kapitals i.S.d. § 5 Abs. 4 der Satzung auf 4.520,00 EUR beschlossen.

      Mit Eintragung dieser bisher letzten Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) am 20. Februar 2014 wurde nunmehr das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 6.503.981,00 EUR um 451.019,00 EUR auf 6.955.000,00 EUR erhöht.

      Die Kapitalerhöhungen waren erforderlich, weil erwartete Zahlungen von Auftraggebern der Gesellschaft aus laufenden Projekten nicht eingegangen waren und kurzfristig weiteres Kapital erforderlich wurde.
      2.

      Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG und der entsprechenden Satzungsänderung des unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhenden Grundkapitals

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll eine einfache Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 1.000.000,00 EUR für die Großaktionärin der Gesellschaft, die Bevita Commercial Corp., BVI, und damit unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre geschaffen werden. Bei der Kapitalerhöhung haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll jedoch aus den nachstehend aufgeführten Gründen im Interesse aller Gesellschafter und der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

      Der Bezugsrechtsausschluss ermöglicht der Gesellschaft, erneut kurzfristig einen weiteren notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am (hypothetischen) Börsenkurs bzw. am inneren Wert der Aktie, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Bedenkt man zudem, dass der Börsenkurs der Gesellschaft in den letzten Monaten vor ihrem Delisting kontinuierlich knapp bis deutlich unter 1,00 EUR lag und derzeit sogar deutlich unter dem zulässigen Mindestausgabebetrag liegen dürfte, ist der Ausgabebetrag von 1,00 EUR für die Gesellschaft und die Aktionäre erheblich vorteilhaft. Der Ausgabebetrag konnte auf diese Weise ohne Berücksichtigung eines Wertschwankungsrisikos für den Zeitraum der gesetzlichen Bezugsfrist, das anderenfalls in der Regel zu berücksichtigen ist, festgesetzt werden. Auf diese Weise kann der Ausgabebetrag kurzfristig festgesetzt werden und unmittelbar nach dessen Festsetzung eine Platzierung der angedachten Kapitalerhöhung erfolgen. Da außerdem die neuen Aktien nahe am (hypothetischen) Börsenkurs bzw. am inneren Wert der Aktie platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen (und derzeit für die Aktionäre zu einem wahrscheinlich noch wesentlich günstigeren Kaufpreis) von anderen Aktionären erwerben, wenngleich der leichte Erwerb über den Börsenhandel nicht mehr möglich ist. Hinsichtlich des Ausgabebetrages ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Vorliegend konnte die Gesellschaft vorletztes Jahr den neuen Hauptaktionär Bevita, Commercial Corp., BVI, als strategischen Investor gewinnen. Der Vorstand hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, dass es im Interesse einer nachhaltigen Zukunftssicherung der Gesellschaft erforderlich ist, die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft aus Eigenkapitalmitteln voranzubringen bzw. abzusichern. Die Gesellschaft benötigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Kapitalerhöhung erneut Mittel für die weitere Unternehmensentwicklung sowie Eigenkapital aufgrund eines erheblichen kurzfristigen Liquiditätsbedarfes. Auch Mitte 2014 ergaben sich für die Gesellschaft verschiedene Umstände, die eine kurzfristige Beschaffung neuer liquider Mittel erforderlich machten. Erneut konnten Großaufträge unter Vertrag genommen werden, die jedoch erhebliche Vorfinanzierungen erfordern. Hinzu kommt, dass die Anlagenprojekte meistens über mehrere Monate laufen, so dass die für die Zahlung notwendige Fertigstellung des Gewerkes lange auf sich warten lässt. Schließlich unternimmt die Gesellschaft ernsthafte Anstrengungen, die zu einer Erweiterung ihres Portfolios und ihrer Kundenbasis führen könnten. Dies würde gegebenenfalls auch zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf führen. Aus diesen Gründen ist derzeit die Beschaffung neuer liquider Mittel im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft dringend erforderlich. Nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft ist der Vorstand daher zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Ziel am besten mit einem strategischen Investor zu realisieren ist, der an einem langfristigen Investment in der Gesellschaft interessiert ist. Dieses Engagement zeigte der Investor inzwischen mit mittlerweile mehreren erheblichen Bareinlagen. Bei Bevita, Commercial Corp., BVI, sind nach Einschätzung der Verwaltung diese Voraussetzungen auch weiterhin gegeben.

      Die Erfahrung aus der Kapitalerhöhung 2010 und durch die Kommunikation mit interessierten Aktionären zeigt, dass die Zeichnungsmöglichkeiten für die Aktionäre kaum wahrgenommen werden. Es wurden dabei zwar 366.347 neue Aktien gezeichnet. Die Zeichnung erfolgte jedoch fast nur durch die damalige Hauptaktionärin Pernix Group Inc., die 351.000 der 366.347 neuen Stückaktien übernahm und damit 96% der Kapitalerhöhung ausmachte. Damals war der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft bei ca. 1,00 EUR. Nunmehr dürfe er noch erheblich niedriger liegen, so dass kaum damit zu rechnen ist, dass weitere Aktionäre im nennenswerten Umfang neue Aktien zu 1,00 EUR werden erwerben wollen. Hinzu kommt, dass ihre Verkehrsfähigkeit durch den Börsenhandel entfallen ist. Wegen der Bezugsrechtsgewährung wurde das Verfahren der Kapitalerhöhung langwierig, kompliziert und teuer. Die Zusatzkosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht, auch unter der notwendigerweisen Einbeziehung einer Investmentbank, standen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis. Insbesondere ist nunmehr ein schneller Eigenkapitalbedarf darzustellen, der mit der langwierigen Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht nicht möglich wäre. Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung hat die Verwaltung der Gesellschaft Bevita, Commercial Corp., BVI, nur eine sehr kurze Frist sowohl zur Einreichung des Zeichnungsscheins als auch darauffolgend für die Einzahlung des Gesamtausgabebetrages von 1.000.000,00 EUR.

      § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sieht eine typisierte Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei einer Barkapitalerhöhung vor, soweit sie 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt. Vorliegend wird diese Grenze wie auch in den letzten beiden Barkapitalerhöhungsfällen überschritten. Dies geschah bisher im Interesse der Gesellschaft immer mit der Zustimmung der Aktionäre. Überdies führt die Überschreitung nicht zu einer Überwindung irgendeiner Schwelle zugunsten der Großaktionärin. Weder werden hierdurch irgendwelche gesetzlichen oder satzungsmäßigen Stimmenmehrheitserfordernisse überschritten noch erlangt die Großaktionärin hierdurch ein bestimmtes Recht (z.B. das Erreichen der Squeeze-out Grenze von 95 % des Grundkapitals), das nicht bisher hat bzw. ohne Überschreiten der vorgenannten 10 %-Grenze nicht hätte. Damit erreicht außer der quotalen Dividendenberechtigung im Falle eines künftigen ausschüttbaren und ausgeschütteten Gewinns keinen zusätzlichen Vorteil gegenüber den anderen Aktionären. Vielmehr wird der Gesellschaft das notwendige Eigenkapital zur Verfügung gestellt, um evtl. bei Kreditinstituten die Chance zur Erlangung von Fremdkapital zu verbessern und wegen der Erhöhung der Eigenkapitalquote auch für die Gesellschaft bessere Darlehenskonditionen zu erreichen.

      Bei Abwägung all dieser Umstände ist der Bezugsrechtsausschluss in dem beschriebenen Umfang unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Überzeugung des Vorstandes und des Aufsichtsrates erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.
      3.

      Zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 zum eingeschränkten Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von 870.000,00 EUR geschaffen werden. Aus Gründen der Flexibilität soll das Genehmigte Kapital dabei sowohl für Bar- wie Sachkapitalerhöhungen als auch für den Fall, dass Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen ihre Options- bzw. Wandlungsrechte ausüben, ausgenutzt werden können. Bei der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre

      a)

      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      b)

      zur Erbringung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen;
      c)

      wenn die vorgenommene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den etwaigen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von sonstigen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder auszugeben sind oder aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden;
      d)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde;

      auszuschließen.

      Zu dieser Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, erstattet der Vorstand folgenden Bericht nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Zu a)
      Das Bezugsrecht soll zunächst für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Damit soll die Abwicklung einer Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.

      Zu b)
      Das Bezugsrecht soll auch bei Sachkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit erhalten, künftig flexibel Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen oder mit einem solchen Vorhaben im Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter zu erwerben. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft gestärkt und deren Ertragskraft und Unternehmenswert gesteigert werden. Im Rahmen der von der Gesellschaft geplanten Maßnahmen müssen oftmals sehr hohe Gegenleistungen erbracht werden, die oft nicht mehr in Geld erbracht werden sollen und können. Nicht selten bestehen im Gegenzug Verkäufer darauf, Aktien als Gegenleistung zu erhalten, da dies für sie günstiger sein kann. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Erwerbsgelegenheiten schnell und flexibel auszunutzen. Sie versetzt sie in die Lage, auch große und teure Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen und Wirtschaftsgüter gegen Überlassung von Aktien zu erwerben. Für derartige Maßnahmen muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden können. Da derartige Akquisitionen meist kurzfristig erfolgen müssen, können sie in der Regel nicht von der nur einmal stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Es bedarf eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrates – schnell zugreifen kann. Hierfür soll deshalb das vorgeschlagene Genehmigte Kapital verwendet werden können. Die Höhe des neuen Genehmigten Kapitals soll sicherstellen, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien und ggf. in Kombination miteinander, finanziert werden können.

      Zu c)
      Das Bezugsrecht soll mit Zustimmung des Aufsichtsrates ferner ausgeschlossen werden können, wenn die Aktien nach §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den etwaigen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und wenn der auf die ausgegebenen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals derzeit 695.500 EUR nicht übersteigt. Der Betrag von derzeit 695.500 EUR bleibt innerhalb der in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG festgelegten Grenze von 10 % des derzeitigen Grundkapitals. Die Ermächtigung setzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen Kapitalbedarf zu decken und auf diese Weise Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am etwaigen Börsenkurs, d. h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen angestrebt werden. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag – mit Zustimmung des Aufsichtsrates – so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung darf diese Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals übersteigen. Auf diese 10 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Mit dieser Begrenzung wird dem Bedürfnis der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung getragen. Da die neuen Aktien deutlich über dem vor ihrem Delisting zuletzt notierten Börsenkurs und dem vermuteten inneren Wert der Aktie platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen von anderen Aktionären erwerben. Schließlich wird bei dieser Ausgestaltung darauf hingewiesen, dass eine Unter-Pari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht gestattet ist. Das heißt, dass der zulässige geringste Ausgabebetrag nicht unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR fallen darf.

      Zu d)
      Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zu geben, sofern die Bedingungen der jeweiligen Schuldverschreibung dies vorsehen. Solche Schuldverschreibungen haben zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt einen Verwässerungsschutz, der vorsieht, dass den Inhabern oder Gläubigern bei nachfolgenden Aktienemissionen solch ein Bezugsrecht auf neue Aktien eingeräumt werden kann, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur der Gesellschaft. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschaft – im Gegensatz zu einem Verwässerungsschutz durch Reduktion des Options- bzw. Wandlungspreises – einen höheren Ausgabekurs für die bei der Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Aktien erzielen kann.

      Der Ausschluss des Bezugsrechts im Falle der Gewährung von Aktien zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten von Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche die Gesellschaft aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben hat, soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, an Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen nicht nur Aktien aus bedingtem Kapital gewähren zu können, sondern im Bedarfsfall auch auf die Alternative der Gewährung von Aktien aus genehmigtem Kapital zurückgreifen zu können.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die etwaige Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
      III. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse drei Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 4. August 2014, zugehen, da der Tag des Zugangs nicht mitgezählt wird:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstraße 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199
      E-Mail: info@tsb-ag.de

      Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der für die Anmeldung aufgeführten Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse, spätestens bis zum Ablauf des 4. August 2014 ("Nachweisstichtag"), zugehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

      Anträge und Verlangen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG
      Herrn Thomas Janzen
      Mertensstraße 63
      13587 Berlin
      Telefax: 030/33978-199

      Anträge von Aktionären, die in Textform unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 23. Juli 2014 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.tsb-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Berlin, im Juni 2014

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 19:31:04
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.221.734 von Muckelius am 27.06.14 15:04:37Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 25.08.2014 11:15 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      22.08.2014


      HRB 78850 B: TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 7.955.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2014 ist das Grundkapital um 1.000.000 EUR auf 7.955.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) und in § 6 (Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 15.05.2012 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2012/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 06.08.2019 um einen Betrag bis zu 870.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I)
      Avatar
      schrieb am 09.10.14 19:18:39
      Beitrag Nr. 193 ()
      :confused:

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 09.10.2014 08:54 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      09.10.2014


      HRB 78850 B: TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Huber, Jochen; Vorstand: 4. Müller, Stephan P., *30.04.1950, Rüschlikon/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Müller, Stephan

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 06.03.15 12:21:38
      Beitrag Nr. 194 ()
      Im ebundesanzeiger ist seit 19.02.15 der Jahresabschluss 2013 veröffentlicht:

      https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

      - 2013 lief schlecht, weiterhin Verluste eingefahren, einige Aufträge wurden verschoben.
      - Großaktionär sichert das Überleben weiterhin durch diverse Kapitalerhöhungen.
      - Anfang 2014 konnte ein Großauftrag über rd. 11 Mio. € aus Algerien plus einige kleinere Aufträge aquiriert werden. Somit sollte in 2014 (sofern keine Auftragssornierungen/verschiebungen eintraten) wieder mit Gewinn abgeschlossen worden sein.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.15 14:04:56
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.259.162 von Ahnung? am 06.03.15 12:21:38
      Für 2014 werden laut selben Quelle 19,x Mio Auftrwagseingang erwartet.
      Somit könnte ab 2014 das Tal der Tränen durchschritten sein. Die Risiken sollte man aber nicht vergessen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.15 17:55:18
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.268.660 von 02487 am 07.03.15 14:04:56Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 13.04.2015 09:42 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      10.04.2015


      HRB 78850 B: TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Vorstand: 5. Kobe, Katrin, *24.12.1964, Berlin
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.15 08:59:29
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.653.890 von Muckelius am 27.04.15 17:55:18gleiche Quelle wie Posting zuvor

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 78850 B Bekannt gemacht am: 24.06.2015 13:24 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      23.06.2015


      HRB 78850 B: TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Berlin, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 4. Müller, Stephan P.
      Avatar
      schrieb am 23.12.15 10:07:03
      Beitrag Nr. 198 ()
      Jahresabschluss 2014 verfügbar
      Man muss auf
      https://www.bundesanzeiger.de
      nach Transradio suchen und wird fündig.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.08.16 18:23:29
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.358.494 von 02487 am 23.12.15 10:07:03...besser spät als nie...

      Am 18.08. wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Termin der Hauptversammlung: 30.09.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 14:02:41
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.112.810 von Muckelius am 22.08.16 18:23:29Wenn der Kurs bei Valora die wirtschaftliche Situation wiederspiegelt, dann spiegelt sich da nichts Gutes... :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.06.17 20:19:14
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.371.986 von negro am 21.02.17 14:02:41es ist angerichtet...

      Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36t IN 2479/17

      In dem Verfahren über den Antrag d.


      TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG, Mertensstraße 63-115, 13587 Berlin,

      vertreten durch den Vorstand Katrin Kobe,
      Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 78850
      - Schuldnerin -

      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen



      Beschluss:


      Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.05.2017 um 14:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

      1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

      Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga
      Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

      bestellt.

      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).


      Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.



      Rechtsbehelfsbelehrung:



      Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.


      Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem


      Amtsgericht Charlottenburg
      Amtsgerichtsplatz 1
      14057 Berlin


      einzulegen.


      Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.


      Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.


      Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.


      Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.



      36t IN 2479/17 Amtsgericht Charlottenburg, 09.05.2017


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      Eine Perle kaum gesehen TRANSRADIO SenderSysteme Berlin AG