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    Pauschale Steuerabführung beim Fondsverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.06 15:27:43 von
    neuester Beitrag 11.05.06 11:12:57 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.057.907
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      Avatar
      schrieb am 04.05.06 15:27:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo NG,

      Bei mir wurden bei einem Fonds-Verkauf KBC BDS HGH INTEREST CAP, LU0052033098 über ebase (AVL) pauschal Steuern abgeführt. Dieser Fonds war im minus und Steuerfreibetrag war reichlich vorhanden.
      AVL sagt, dass dies immer dann der Fall ist, wenn die KAG keine Zinserträge gemeldet hat. Dann ist ebase verpflichtet, eine Pauschale zu versteuern.
      Ebase sagt, dass dies mit diesem speziellen Fonds zu tun hat.
      Und ich könne diese Steuer ja im nächsten Jahr mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückerhalten. Na toll !

      Leider konnten mir beide keinen Hinweis geben, wie ich vor einem Verkauf oder besser noch bereits vor einem Kauf erkennen kann, ob es sich um einen solchen speziellen Fonds handelt, bei dem ebase diese Pauschalsteuer abführen muss.
      Bei ebase unter Fondsinformation/Steuerliche Daten konnte ich jedenfalls kein System erkennen.
      Weiß jemand, ob und wie man das rauskriegt ?

      Lohnt es sich, diese Handhabung anzufechten oder muss man sich damit abfinden ?

      Danke
      Wolf1a
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 02:07:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da bist du nicht allein und LEIDER ist das normal (den Fiskus freuts natürlich!) - das selbe passiert bei mir z.B. beim Sauren Global Defensiv. 21 Euro im Minus seit Kauf, trotzdem 63 Euro Steuern abgeführt beim Verkauf (die man sich natürlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung wiederholt). Passieren tut dies speziell bei Thesaurierenden Fonds die Ihre Zwischengewinne nicht melden. Dann wird der ganze Zwischengewinn seit Fondsauflegung beim Verkauf versteuert. Nie passieren tut dies bei Ausschüttenden Fonds. Wenn du also nur Aussschüttende Fonds kaufst, lässt sich das komplett vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 09:21:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo geektrader,

      Danke für die aufklärenden Worte.
      Bei mir wurden pauschal ca. 15%! versteuert. In dem Fall waren es ca. 1500 Euro Steuer ! Und das Ärgerliche dabei ist, das der Freibetrag damit restlos ausgeschöpft ist und auf alle weiteren Verkäufe damit zunächst auch Steuern anfallen.
      Das Geld bekomme ich hoffentlich wieder, aber es fehlt halt ca. 1 Jahr bei der Wiederanlage.

      Also werde ich in Zukunft nur noch ausschüttende Fonds kaufen.

      Gruß
      wolf1a
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 09:32:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      In Deutschland ein Fonds-Depot zu unterhalten ist inzwischen zu einem unkalkulierbaren Risiko
      geworden, da dt. Banken sämtliche perversen Vorschrften der dt. Finanzveraltung durchführen müssen.

      Bei Fondsverwahrung über EFS www.efs.lu wäre das vermutlich nicht passiert.

      (alle Angaben ohne Gewähr)
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 10:24:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Oder Such Dir ne Bank in Liechtenstein/Schweiz -> KEINE EU!
      Wenn schon ins Ausland, dann NICHT-EU.
      Bzgl LU und AT habe ich so meine Bedenken.

      Es gibt auch Anbieter, bei denen Du Dein Depot mit einer Liechtensteiner oder Schweizer LV ummanteln kannst.
      Stichwort Insolvenzschutz, Altersvorosrge.
      Alle Transaktionen zunächst im LV-Mantel steuerfrei, erst bei Entnahme musst Du versteuern, ab 60. LJ nach Halbeinkünfteverfahren

      Gruß

      Winnie Pooh

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      Avatar
      schrieb am 05.05.06 11:29:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.441.358 von Winnie Pooh am 05.05.06 10:24:37Ja, der deutsche Fiskus ist was das betrifft schon sehr kreativ ...
      (wenn sie das in anderen Bereichen doch auch mal wären ...)

      wo finde ich denn mehr Informationen, was ein Depot in Lichtenstein/Schweiz betrifft???
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 12:04:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.442.260 von HafenNutte am 05.05.06 11:29:05Depotkosten:

      LU ist teurer als D und CH ist noch teurer als LU.

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 12:51:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die vielen Ideen.

      Bei ebase zahle ich keine Depotgebühren und auch keinen AA, wenn ich die entsprechenden Fonds auswähle.
      Wenn es eine Nicht-EU-Bank mit ähnlichen Bedingungen gäbe, käme dies ja möglicherweise in Frage. Kennt jemand eine solche Bank ?

      Ansonsten bleibt leider nur ebase und die Auswahl von 'nur ausschüttenden' Fonds. Wenn man sich darauf verlassen kann, wäre das zunächst 'ne sichere Bank (solange der Fiskus nichts ändert).

      Ich nehme an, dass nicht bei allen thesaurierenden Fonds diese Pauschalsteuer abgezogen wird. Oder ?
      Deshalb noch mal die Frage:
      Gibt es noch 'ne Möglichkeit vor dem Kauf rauszubekommen, wie der gewünschte Fonds beim Verkauf steuerlich behandelt wird ? Wie gesagt: ebase ist der Meinung, das wäre Sache des Vermittlers und dieser sagt, dass er keinerlei Steuerberatung macht. Ist nicht normal, wie solche Sachen auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden.

      Gruß
      wolf1a
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 13:10:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein schönes Beispiel dafür, dass es nichts umsonst gibt. Der Preis für die Geiz ist Geil Gesellschaft ist halt, dass im Fall von Unklarheiten prinzipiell keiner zuständig ist. Ohne AA ein Support. Danke für die Belehrung!
      :D
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 13:28:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.443.714 von Diomax am 05.05.06 13:10:32" ... Ohne AA ein Support ... "

      Frechheit. Die Auskunft wie ein Fonds steuerlich behandelt wird, ist ja wohl keine steuerberaterliche Tätigkeit und berechtigt (moralisch) noch lange nicht zum Einzug der wucherähnlichen Ausgabeaufschläge.

      Wenn es schief geht, erstattet Ihr ja auch keine Gebühren. Euch Beratern geht es noch viel zu gut "
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 14:24:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.443.471 von wolf1a am 05.05.06 12:51:40"Solange der Fiskus nichts ändert."

      Deutschland ist doch schon mittendrin im Staatsbankrott.

      Es zählt jeder Euro, den sie aus prallgefüllten Wertapierdepots quetschen können.

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 14:40:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ anleger16
      eben, und daher bin ich auf der Suche nach einer Schweizer Bank, die wie die AAB ALLES darstellen kann (bei ebase bekomme ich ja keine Hedgefonds, Zertifikate, Einzelaktien, Exotenfonds,...) und vielleicht noch nen Rabatt über nen Vermittler.

      und damit zu @#9 diomax:
      Geb Dir völlig Recht: KEINE Depotgebühr, KEIN Agio haben wollen und dann noch Service, dass der Fonds, den sich der Anleger selbst aussucht, evtl. nicht steuerlich weiß ist?
      Bitte die Kirche im Dorf lassen. Geiz ist nicht immer Geil.

      Einen vernünftigen Vermittler suchen, der einem auch mal Tipps gibt und bei entsprechender Eigeninitiative/Depotvolumen beim Agio entgegenkommt.
      Leben und Leben lassen...
      Alles hat seinen Preis. Alles für Lau haben wollen und dann noch rummeckern :mad:

      Gruß

      Winnie Pooh
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 16:11:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Klar wollen wir alles für lau haben, denn dieses Geld ist von uns ja hart erarbeitet worden und danach hat der Staat mit diversen Steuern und Abgaben schon doppelt und dreifach hingelangt... :mad::mad:



      Da verstehe ich es, dass manche keinen Bock haben auch nur einen Cent für die Gewinne , oder was ganz dreist ist, noch Geld für VERLUSTE zu bezahlen :D:D:D

      Für alle die auch so denken , heisst das KEINE THESAURIRENDEN FONDS !! Da gibt es nur Probleme....
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 01:49:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es gibt an sich zwei Arten der Strafbesteuerung.

      1. Fonds macht seine Besteuerungsgrundlagen nicht binnen 4 Monate nach Geschäftsjahresende im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) bekannt.

      Folge: Steuerpflichtig sind 70% der Wertsteigerung im Kalenderjahr, mindestens jedoch 6% vom letzten NAV im Kalenderjahr. Man zahlt also auch im Verlustfall steuern.

      2. Fonds veröffentlich keinen Zwischengewinn in der im Prospekt angegebenen Tageszeitung.

      Folge: Beim Verkauf behält die Zahlstelle Zinsabschlagsteuer auf einen pauschalen Zwischengewinn (6% vom Veräußerungs-NAV bezogen auf die Besitzdauer, max jedoch Haltedauer im laufenden Kalenderjahr) ein.
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 01:51:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hab ich leider noch vergessen.

      Es gibt also 2 Medien, die man vor dem Investment prüfen sollte. Anderfalls wird man Opfer der Zahlstelle.
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 02:47:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.452.542 von makinchedda am 06.05.06 01:51:22Und wenn man gar nischt zahlen will, was macht man dann ????

      Wie sieht es beim Steuersparmodell "Steuerausländer" aus. Es müssen endlich legale Mittel und Wege her, um seine Gewinne zu behalten und nicht sogar noch auf Verluste Steuern zu zahlen
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 10:57:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Procera

      Zu deiner 2. Aussage: Es müssen endlich legale Mittel und Wege her, um seine Gewinne zu behalten und nicht sogar noch auf Verluste Steuern zu zahlen

      Auf Verluste zahlt man nur Steuern, wenn man in Fonds investiert, die in Deutschland keine Steuerdaten veröffenlichen. Diese Problem hat man aber bei fast jeder Steuer. Wenn man keine Steuererklärung abgibt, dann wird das Einkommen auch vom Fiskus geschätzt und darauf die Steuer erhoben.

      Das mit den Steuerausländer ist so eine Sache. Man sollte immer abwägen, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Sonst hat man zwar Steuern gespart, aufgrund der Kosten dennoch nichts von seinem Gewinn. Zusätzlich sollte man auch den höheren Zeitaufwand für das Ausfüllen fremdsprachiger Formulare bedenken. Nicht jede Auslandsbank hat ein Produkt für den deutschen Steuerflüchtigen mit kleinerem Geldbeutel parat und der Anleger plagt sich dann mit einer anderen Form der Bürokratie herum.
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 11:56:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.453.609 von makinchedda am 06.05.06 10:57:04"Auf Verluste zahlt man nur Steuern, wenn man in Fonds investiert, die in Deutschland keine Steuerdaten veröffenlichen."

      Aber was soll dieser Schwachsinn ? Zinseinkünfte abkassieren funktioniert doch ganz hervorrragend EU-weit. Wieso kann sich dann der deutsche Deppenstaat die Daten für einen LU-Fonds nicht in LU besorgen ? Was hat ein Anleger damit zu schaffen, wenn der dt. Staat dafür zu blöde ist ?
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 12:52:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.452.542 von makinchedda am 06.05.06 01:51:22Danke für diese Hinweise.
      Aber nehmen wir mal an, ich würde die entsprechenden Informationen zum Kaufzeitpunkt in den beiden Medien tatsächlich rausfinden:
      Wer garantiert mir denn, dass zum Verkaufszeitpunkt diese Veröffentlichen ebnfalls gemacht wurden ?

      Was mich an der Sache stört ist, dass ich für Schlampereien oder Fehler der Fondsgesellschaften einstehen soll.

      Wenn der Staat schon Gesetze zum Abführen irgendwelcher Steuern erläßt, sollte er auch dafür sorgen können, dass diejenigen, die sich nicht daran halten, abgestraft werden und nicht die letztlich unschuldigen Anleger. Was ist denn das für eine Gerechtigkeit ?

      Gruß
      wolf1a
      Avatar
      schrieb am 07.05.06 00:29:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Thesaurierte Erträge werden den Fondsanlegern zum Ende des Geschäftsjahres des Fonds zugerechnet. Endet das Geschäftsjahr eines Fonds beispielsweise zum 31. 12. 2005 sind die für das abgelaufene Geschäftsjahr thesaurierten Erträge vom Fondsanleger in 2005 zu versteuern. Die Fondsgesellschaft kennt diese Daten zum 31. 12. 2005 noch nicht, sie ist verpflichtet, innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres diese Daten zu veröffentlichen, also bis zum 30. 04. 2006.

      Werden Fondsanteile nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres aber vor Veröffentlichung der im abgelaufenen Geschäftsjahr zu thesaurierenden Erträge verkauft, sind die depotführenden Institute verpflichtet die Erträge mit 6 % des Rücknahmepreises zu schätzen und davon 30 % Zinsabschlagsteuer einzubehalten. Bezogen auf den Veräußerungserlös sind dies 1,8 % Zinsabschlagsteuer und rd. 0,1 % Solidaritätszuschlag, insgesamt also rund 1,9 % des Veräußerungserlöses. Der Gesetzgeber will mit dieser pauschalen Regelung zunächst den Steueranspruch sicherstellen, eine exakte Ermittlung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

      Um diese Abzüge zu vermeiden, sollte man in den ersten vier Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres nur verkaufen, wenn die thesaurierten Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahres bereits veröffentlich sind (siehe: www.ebundesanzeiger.de).

      Gravierender und unvermeidlich ist die Situation nach einem Depotwechsel: In diesem Fall muss das beim Verkauf depotführende Institut sicherstellen, dass sämtliche nach dem 31. 12. 1993 thesaurierten Erträge der Besteuerung unterworfen werden.
      Avatar
      schrieb am 07.05.06 14:39:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo KFelix,

      zunächst mal recht vielen Dank für die ausführlichen Informaationen. Man ist als Anleger doch von einigen Dingen abhängig, die man selbst nicht beeinflussen kann.

      Ich habe mal versucht, aus der komplexen Materie für mich die Konsequenzen abzuleiten:

      1. Wenn möglich, stets ausschüttende Fonds kaufen. Dabei treten diese Probleme grundsätzlich nicht auf.

      2. Bereits vorhandene Thesaurierende Fonds möglichst in der Zeit von 31.12.Akt-Jahr - 34.04.Folgejahr nicht verkaufen.

      Wenn ich alles richtig verstanden habe, dürfte es mit den beiden Regeln niemals zu diesen Steuer-Problemen (außer wenn der Fall Depot-Wechsel noch dazukommt) kommen oder gibt es dabei noch was zu bedenken ?

      Gibt es noch eine Empfehlung, wie man einen Depotwechsel steuerlich am besten angehen sollte (evtl. Meiden bestimmter
      Zeiten) ?


      Danke
      Gruß
      wolf1a
      Avatar
      schrieb am 07.05.06 18:57:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.457.988 von KFelix am 07.05.06 00:29:49Gravierender und unvermeidlich ist die Situation nach einem Depotwechsel: In diesem Fall muss das beim Verkauf depotführende Institut sicherstellen, dass sämtliche nach dem 31. 12. 1993 thesaurierten Erträge der Besteuerung unterworfen werden.

      Das dürfte aber doch nur dann der Fall sein, wenn die Anteile aus dem Ausland nach Deutschland wechseln????
      Im Inland müsste doch auch die alte depotführende Stelle die gleichen Kriterien anwenden, also Versteuerung von 6% vom vergangenen Geschäftsjahr bei Verkauf vor Veröffentlichung der Daten durch die Gesellschaft Mitteilung an den Fiskus etc.
      Ich hätte doch sonst nie die Möglichkeit meine Depotführung zu wechseln ohne danach auf Ewig bei einem Verkauf der übertragenen ein enormes Risiko der Zinsabschlagsteuer einzugehen.
      Als Beispiel ich übertrage 100.000 EUR von meinetwegen der ebase zur FFB, lasse alles 10 Jahre liegen das Depot ist dann vielleicht 200.000 EUR schwer. Ich gebe jedes Jahr meine Erträge an und nur wenn ich dann verkaufe soll mir die Depotführende Stelle 6% vom Depotwert versteuern. Das ist schwer zu glauben.

      Gruß
      Das Postguru
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 11:12:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.467.437 von postguru am 07.05.06 18:57:21dies ist leider so, denn die meisten banken uebertragen die anschaffungskosten nicht oder die aufnehmende depotstelle uebernimmt diese nicht.

      bei verkauf ohne bekannten anschaffungskurs muss die bank die zinsabschlagsteuer auf die thesaurierten ertraege seit auflage des fonds berechnen und weist diese dann auf der steuerbescheinigung aus - mit dieser kannst du dir dann die zuviel berechnete zast beim fa zurueckholen.

      deshalb - entweder keine thesaurierenden fonds kaufen oder vor bankenwechsel verkaufen.


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