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    Was sollte ein freier Mitarbeiter/Unternehmensberater mehr verlangen, als ein Festangestellter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.06 13:17:49 von
    neuester Beitrag 14.06.06 17:05:27 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.066.039
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      schrieb am 14.06.06 13:17:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      nehmen wir an, dass es für den Arbeitnehmer A aus verschiedenen Gründen attraktiver ist, bei zwei Unternehmen einen Beratervertrag zu unterschreiben, anstatt bei einem von beiden fest angestellt zu werden.

      Über das Gehalt bei Festanstellung war man sich einig: ca. 50k p.a.. Dass die Tagessätze beim Beratervertrag höher sein müssen, ist auch allen drei Parteien klar, schließlich fehlen dem Arbeitnehmer ja sämtliche Arbeitgeberanteile, die er bei Festanstellung einsparen würde.

      Frage: Wie hoch (absolut bzw. in Prozent vom Bruttoeinkommen) ist ein geeigneter Aufschlag beim freien Beratervertrag gegenüber der Festanstellung?

      Vielen Dank im voraus für die Info!

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 13:34:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.107.644 von Mucker am 14.06.06 13:17:49Das hängt vor allem davon ab, wie es um die Sicherheit des Auftragsverhältnisses steht.

      Wer z.B. eine "sichere" Auslastung für mehrere Jahre hat, kann schon mit einem rechnerischen Ausgleich der Nebenkosten zufrieden sein.

      Wer indes keine Beschäftigungssicherheit hat, bei Krankheit ganz ohne Honorar bleibt, von heute auf morgen kündbar ist,
      der muss erhebliche Aufschläge vornehmen.

      In der Praxis dürften 50´ p.a. etwa 230 € Bruttogehalt pro Tag der Tätigkeit entsprechen.
      Ein rein rechnerischer Ausgleich dürfte zu etwa 290 € führen.

      Wird aber so abgerechnet wie unter "echten Freiberuflern" üblich, also nur die Tage, die man aktiv arbeitet, werden auch bezahlt, irgendwelche Garantien gibt es nicht,
      dann dürfte ein angemessener Tagessatz etwa bei 500 € liegen.

      Auch dies ist für die AG i.d.R noch attraktiv, da sie mit Kosten von 70 - 100 Tagen á 500 € kalkulieren ohne irgendwelche Pflichten.
      Mithin nur bei Bedarf von mehr als ca. 70 Tagen mehr zahlen als bei einer Festanstellung.

      KD
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 13:38:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.107.928 von Kwerdenker am 14.06.06 13:34:10Nachtrag:

      vermutlich ist Gewerbesteuer zu zahlen, sollte man auch berücksichtigen.
      Kann durchaus 3 - 4.000 € p.a. ausmachen bei Vollauslastung, also ca. 5 % mehr Honorar erfordern.

      KD
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 13:40:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Kwerdenker,

      besten Dank für den Ansatz! Beschäftigungssicherheit ist definitiv gegeben, es werden jedoch nur die Tage bezahlt, an denen auch gearbeitet wird (ca. 200 p.a.).

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 13:44:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Mucker,

      rechne(t) Dir/ euch aus, wie hoch die Gehaltskosten incl. Sozialabgaben und ev. bezahlter Urlaub für das Unternehmen bei Festanstellung wäre. Wenn die Gestaltung so ausfällt, das beide zu gleichen Teilem profitieren wäre das doch eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien.

      Als Bspl.: wären die Gesamtkosten für das Unternehmen 80k/p.a. bei Festanstellung; würde das Unternbehmen und Du bei einem vereinbartem Honorar von 65k/p.a. mit jeweils 15k profitieren.

      mfg

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      Avatar
      schrieb am 14.06.06 13:50:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.108.068 von derdieschnautzelangsamvollhat am 14.06.06 13:44:15falsch

      bei 65k würde der AN nicht "profitieren" sondern gerade mal das Einkommen halten.
      Die 15k wird er voll in die soziale Sicherung investieren müssen.

      Das kann aber zu wenig sein.

      Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass eine "Teilung" eines AN in der Praxis Konflikte verursacht.
      Das Risiko trägt in diesem Fall der AN allein.

      KD
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 14:06:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und aufpassen wegen Thema Scheinselbständigkeit (Beratervertrag vs. Sicherheit, Merkmale einer selbständigen Tätigkeit beachten!), ansonsten Lohnsteuer-/SV-Haftung des "Auftrag-"/Arbeitgebers, Fahrten zum Einsatzort nicht als Reise-/Werbungskosten, sondern als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, ferner je nach Aufgabe/Einsatz Haftungssituation klären (z.B. Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfe oder eigene Haftpflichtversicherung mit z.T. hohen Prämien) usw. usf.

      Als Selbständiger unterliegt man bei dieser Größenordnung auch der USt-Pflicht (ggf. Voranmeldungen, Jahreserklärung, Achtung: ggf. unterschiedliche Qualifizierung der Tätigkeit nach UStG und für ertragsteuerliche Zwecke), sowie den neuen Vorschriften zur Aufzeichnungspflicht bei der EÜR, der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs beim betr. genutzten Kfz...
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 14:15:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.108.466 von crude_facts am 14.06.06 14:06:34Ist den Scheinselbstständigkeit überhaupt noch ein Thema seit Ich-AG?:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 14:34:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde so rechnen:

      Festanstellung 50.000 EUR pro jahr + 10.000 EUR (Sozialabgaben Arbeitgeber 20%) + 2.500 EUR (Aus und Weiterbildung) + 2.500 EUR (Abfindung bei Kündigung) + 1.000 EUR (Adminstrative Kosten z.B. Personalabteilung, Betriebsrat,...) = 66.000 EUR

      245 Arbeitstage im Jahr - 30 Urlaubstage - 15 Krankheitstage - 10 Tage Weiterbildung = 190 Tage

      Kosten pro Tag 66.000/190 = 350 EUR

      Rechnet man im Schnitt mit einer Auslaustung von etwa 75% kommt man auf einen Tagessatz von etwa 470 EUR.

      Rechnet man nun noch einen Zuschlag von etwa 30% für das "allgemeine unternehmerische Risiko" hinzu kommt man auf einen Tagessatz von etwa 600 EUR.

      Der faire Tagesstz dürfte meiner Meinung nach also etwa zwischen 550 und 650 EUR liegen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 15:07:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es gilt die Faustregel, daß Du als Freiberufler ungefähr auf die doppelte Summe eines Festangestellten kommen solltest.

      als Festgehalt 50K per anno
      als Freiberufler Umsatz 100K per anno.

      Die Mehrbelastungen eines Freiberuflers
      - bei GKV zahlst Du zusätzlich den Arbeitgeber-Anteil
      - Rente musst Du selbst sparen
      - Es gibt keinen bezahlten Urlaub, geschweige denn Urlaubsgeld. Wenn Du in einem Monat 10 statt 20 Tage arbeitest, hast Du auf einmal nur den halben Umsatz
      - Du musst drei Monate arbeitsfreien Einsatz mit einrechnen
      - Handy, Handyrechnung, Telefonkosten, Fahrtkosten, Hotel, Taxi, Computer etc, geht auf eigene Rechnung
      - Es gibt keine Bezahlung, wenn Du krank bist und nicht arbeiten kannst.
      - Vielleicht machst Du Deine Abrechnungen und betriebswirtschaftlichen Vorgänge selbst, aber vielleicht beschäftigst Du auch jemanden auf 400€ Basis

      Bei Vollauslastung geht es Dir als Freiberufler gut. Bei Nichtauslastung wärst Du gerne wieder angestellt. Daher muss das viele Geld, dass Du verdienst, ordentlich gespart werden.


      Tipp: vielleicht kannst du Dich mit Überbrückungsgeld oder Ich-Ag selbständig machen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 16:32:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all: Vielen Dank für die wertvollen Tipps!

      @grobschnitt: Risikoaufschläge in dieser Höhe werde ich kaum geltend machen können, sie sind aber auch nicht notwendig.

      Hintergrund: Unternehmensnachfolge im Mittelstand. Meine Schenkungs-Freibeträge sind auf 6 Jahre verbrannt, ich besitze noch keine Anteile an den elterlichen Unternehmen.
      Würde ich Angestellter bleiben, müsste ich Rentenversicherung, etc. bezahlen, obwohl ich de facto Unternehmer bin.

      Also war unsere Idee, zwei (wegen Scheinselbständigkeit) Beraterverträge aufzusetzen, Nr. 1 mit einem Unternehmen, das Vater und Mutter gehört, Nr. 2 mit einem Unternehmen, das nur meiner Mutter gehört und auch seinen Betriebssitz in einer anderen Stadt hat.

      Konflikte zwichen den beiden Beraterverträgen wären ausgeschlossen, da ich mich de facto um beide gleich kümmern werde.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 17:05:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.111.241 von Mucker am 14.06.06 16:32:44Halte ich für einen guten Ansatz in diesem Zusammenhang.

      Ich würde aber nie Konflikte ausschließen, sowas kommt in den besten Familien vor.;)

      Und ich würde schon dafür sorgen, dass dein Einkommen hierdurch steigt, das erhöht die Glaubwürdigkeit der Konstruktion.

      KD


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